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Jugendstrafrecht - Gemeinschaftskunde

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Jugendstrafrecht - Gemeinschaftskunde




Jugendstrafrecht - Gemeinschaftskunde


Einleitung

Das Jugendstrafrecht regelt, wie der Staat auf Straftaten junger Menschen reagiert. Es gehört zur rechtsstaatlichen Ordnung und verbindet mehrere Ziele: Schutz der Gesellschaft, Beachtung der Rechte von Beschuldigten und Opfern, Verantwortungsübernahme sowie die Vermeidung neuer Straftaten.

Für das Fach Gemeinschaftskunde ist das Thema besonders wichtig. Du erkennst daran, wie Gesetzgebung, Justiz, Jugendhilfe und Polizei zusammenarbeiten. Zugleich kannst Du politische Streitfragen untersuchen: Soll der Staat vor allem hart bestrafen, erziehen, vorbeugen oder mehrere Wege verbinden?

Leitfrage: Wie kann ein demokratischer Rechtsstaat auf Straftaten junger Menschen reagieren, ohne ihre Entwicklungschancen und die Rechte der Opfer aus dem Blick zu verlieren?

Videoauftrag: Notiere beim Ansehen drei Merkmale, durch die sich Jugendstrafrecht vom Erwachsenenstrafrecht unterscheidet.


Lernziele

Nach diesem aiMOOC kannst Du:

  1. Alters- und Reifestufen unterscheiden.
  2. den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts erklären.
  3. Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe vergleichen.
  4. den Weg von der Tat bis zu einer möglichen gerichtlichen Entscheidung beschreiben.
  5. die Aufgaben von Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgericht, Verteidigung und Jugendhilfe erläutern.
  6. Statistiken und politische Forderungen kritisch beurteilen.
  7. die Interessen von Beschuldigten, Opfern und Gesellschaft gegeneinander abwägen.


Rechtsgrundlagen und Altersgruppen

Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Jugendgerichtsgesetz – kurz JGG. Ob ein Verhalten überhaupt strafbar ist, ergibt sich meist aus dem Strafgesetzbuch. Das JGG bestimmt vor allem besondere Regeln für Verfahren und Rechtsfolgen bei jungen Menschen.[1]

Auch im Jugendstrafverfahren gelten rechtsstaatliche Grundsätze. Dazu gehören die Menschenwürde, das Recht auf ein faires Verfahren, die Unschuldsvermutung, der Anspruch auf rechtliches Gehör und die Bindung staatlichen Handelns an Gesetz und Recht.


Wer gilt rechtlich als Kind, jugendlich oder heranwachsend?

Entscheidend ist grundsätzlich das Alter zur Zeit der Tat.

Altersgruppe Alter zur Tatzeit Strafrechtliche Bedeutung
Kind unter 14 Jahren strafunmündig; keine strafrechtliche Verurteilung
Jugendliche Person 14 bis einschließlich 17 Jahre Jugendstrafrecht gilt, wenn die nötige Reife zur Einsicht und Steuerung vorhanden war
Heranwachsende Person 18 bis einschließlich 20 Jahre Gericht prüft, ob Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht anzuwenden ist
Erwachsene Person ab 21 Jahren grundsätzlich allgemeines Strafrecht

Kinder unter 14 Jahren sind nach § 19 StGB schuldunfähig. Das bedeutet nicht, dass eine Tat folgenlos bleiben muss. Möglich sind zum Beispiel Hilfen des Jugendamtes, schulische Maßnahmen, Unterstützung der Familie oder familiengerichtliche Entscheidungen.

Bei Jugendlichen prüft das Gericht nach § 3 JGG, ob die Person reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.[2]

Bei Heranwachsenden kann nach § 105 JGG Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn ihr Entwicklungsstand zur Tatzeit noch dem einer jugendlichen Person entsprach oder wenn eine jugendtypische Verfehlung vorlag.[3]


Wichtig: Strafmündigkeit ist nicht Volljährigkeit

Mit 18 Jahren wird eine Person zivilrechtlich volljährig. Trotzdem kann bis zum 21. Geburtstag Jugendstrafrecht angewendet werden. Umgekehrt können Jugendliche ab 14 Jahren strafrechtlich verantwortlich sein, obwohl sie noch nicht volljährig sind.


Ziel des Jugendstrafrechts

Nach § 2 JGG soll die Anwendung des Jugendstrafrechts vor allem neuen Straftaten entgegenwirken. Maßnahmen sollen deshalb möglichst an der Persönlichkeit, dem Alter, der Lebenslage und dem Entwicklungsstand des jungen Menschen ausgerichtet werden.[4]

Der Erziehungsgedanke bedeutet nicht, dass Straftaten verharmlost werden. Er verlangt eine Reaktion, die Verantwortung deutlich macht und zugleich Entwicklung ermöglicht. Eine passende Maßnahme kann strenger sein als eine bloße Geldzahlung, wenn sie den Alltag unmittelbar verändert.


Vier zentrale Ziele

  1. Verantwortung: Die junge Person soll die Folgen ihres Handelns verstehen.
  2. Vermeidung neuer Straftaten: Risiken sollen verringert und Schutzfaktoren gestärkt werden.
  3. Berücksichtigung der Opfer: Schäden, Ängste und Wiedergutmachung sollen beachtet werden.
  4. Wiedereingliederung: Schule, Ausbildung, Familie und soziale Beziehungen sollen stabilisiert werden.


Mögliche Reaktionen des Jugendgerichts

Das JGG ordnet die Rechtsfolgen in drei Hauptgruppen. Das Gericht wählt nicht automatisch die härteste Maßnahme. Es soll eine Reaktion finden, die erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist.


Erziehungsmaßregeln

Erziehungsmaßregeln sollen die Lebensführung unterstützen und beeinflussen. Dazu gehören insbesondere Weisungen und die Anordnung, Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen.

Mögliche Weisungen sind zum Beispiel:

  1. Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs.
  2. Ableistung von Arbeitsleistungen.
  3. Bemühung um einen Täter-Opfer-Ausgleich.
  4. Einhaltung bestimmter Aufenthalts- oder Kontaktregeln.
  5. Teilnahme an Betreuung oder Beratung.


Zuchtmittel

Zuchtmittel sind deutlich spürbare Reaktionen, wenn Erziehungsmaßregeln allein nicht ausreichen, Jugendstrafe aber noch nicht erforderlich ist.

Zuchtmittel Bedeutung
Verwarnung Das Gericht macht das Unrecht und mögliche Folgen weiterer Taten deutlich.
Auflagen Die junge Person muss zum Beispiel den Schaden wiedergutmachen, sich entschuldigen, zahlen oder Arbeitsleistungen erbringen.
Jugendarrest Kurzzeitiger Freiheitsentzug als Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest.


Jugendstrafe

Die Jugendstrafe ist Freiheitsentzug nach dem Jugendgerichtsgesetz und wird regelmäßig im Jugendstrafvollzug vollzogen. Sie kommt nur in Betracht, wenn wegen schädlicher Neigungen Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nicht ausreichen oder wenn die Schwere der Schuld eine Jugendstrafe erforderlich macht. Das Mindestmaß beträgt sechs Monate; das regelmäßige Höchstmaß beträgt fünf Jahre und kann bei bestimmten schweren Verbrechen höher liegen.[5]

Merke: Jugendarrest und Jugendstrafe sind nicht dasselbe. Jugendarrest ist ein Zuchtmittel von kurzer Dauer. Jugendstrafe ist eine Freiheitsstrafe.


Täter-Opfer-Ausgleich

Beim Täter-Opfer-Ausgleich können beschuldigte und geschädigte Person mit einer neutralen Vermittlung über Tatfolgen und Wiedergutmachung sprechen. Die Teilnahme ist freiwillig. Ein Ausgleich kann eine Entschuldigung, Schadensersatz oder eine andere vereinbarte Wiedergutmachung enthalten. Er ersetzt nicht automatisch jede gerichtliche Reaktion, kann aber berücksichtigt werden.

Videoauftrag: Arbeite heraus, welche Chancen und Grenzen ein Täter-Opfer-Ausgleich für Opfer, Täter und Gesellschaft haben kann.


Ablauf eines Jugendstrafverfahrens

Ein Verfahren kann unterschiedlich verlaufen. Nicht jeder Verdacht führt zu einer Anklage und nicht jede Anklage zu einer Verurteilung.

Schritt Was geschieht?
Verdacht oder Anzeige Polizei oder Staatsanwaltschaft erfahren von einer möglichen Straftat.
Ermittlungsverfahren Belastende und entlastende Tatsachen werden geprüft.
Entscheidung der Staatsanwaltschaft Das Verfahren kann eingestellt, mit erzieherischen Maßnahmen erledigt oder zur Anklage gebracht werden.
Zwischenverfahren Das Gericht prüft, ob eine Hauptverhandlung eröffnet wird.
Hauptverhandlung Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Jugendhilfe und weitere Beteiligte wirken mit.
Entscheidung Freispruch, Einstellung oder eine Rechtsfolge nach dem JGG sind möglich.

Videoauftrag: Erkläre, warum eine Jugendhauptverhandlung anders gestaltet sein kann als ein Strafprozess gegen Erwachsene.


Diversion: Reaktion ohne förmliches Urteil

Diversion bedeutet, dass ein Verfahren unter gesetzlichen Voraussetzungen ohne förmliche Verurteilung beendet wird. Das kann besonders bei weniger schweren Taten sinnvoll sein, wenn bereits erzieherisch reagiert wurde oder die junge Person Verantwortung übernommen hat. Die §§ 45 und 47 JGG regeln Möglichkeiten der Einstellung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht.[6]

Diversion soll unnötige Belastungen vermeiden, bedeutet aber nicht, dass der Staat die Tat ignoriert. Häufig gibt es Gespräche, Wiedergutmachung, Auflagen oder sozialpädagogische Maßnahmen.


Beteiligte Institutionen und ihre Aufgaben


Polizei

Die Polizei nimmt Anzeigen auf, sichert Beweise und befragt Beteiligte. Sie entscheidet nicht über Schuld und Strafe. Jugendliche Beschuldigte haben Rechte und dürfen sich verteidigen.


Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren. Sie muss belastende und entlastende Umstände untersuchen. Danach entscheidet sie im gesetzlichen Rahmen über Einstellung, Diversion oder Anklage.


Jugendgericht

Je nach Fall entscheiden Jugendrichterin oder Jugendrichter, Jugendschöffengericht oder Jugendkammer. Das Gericht muss unabhängig sein und darf nur auf Grundlage des Gesetzes entscheiden.


Verteidigung

Die Verteidigung berät die beschuldigte Person, achtet auf Verfahrensrechte, kann Anträge stellen und Beweise prüfen. In bestimmten Fällen ist eine notwendige Verteidigung vorgeschrieben.


Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird oft noch Jugendgerichtshilfe genannt. Sie untersucht nicht die Schuldfrage. Sie bringt soziale und erzieherische Gesichtspunkte ein, berichtet über Entwicklung und Lebenslage und begleitet junge Menschen im Verfahren.[7]

Videoauftrag: Erstelle ein Aufgabenprofil der Jugendhilfe im Strafverfahren und grenze es von Polizei und Gericht ab.


Opfer und Nebenklage

Geschädigte können im Verfahren aussagen, anwaltliche Hilfe erhalten und je nach Tat weitere Rechte ausüben. Der Opferschutz muss mit den Verteidigungsrechten und der Unschuldsvermutung vereinbar bleiben.


Rechte im Jugendstrafverfahren

Ein Rechtsstaat darf auch bei einem starken Verdacht nicht vorschnell bestrafen. Besonders wichtig sind:

  1. Unschuldsvermutung: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt eine Person nicht als schuldig.
  2. Rechtliches Gehör: Die beschuldigte Person darf sich äußern und Anträge stellen.
  3. Aussageverweigerungsrecht: Niemand muss sich selbst belasten.
  4. Verteidigung: Rechtlicher Beistand schützt ein faires Verfahren.
  5. Verhältnismäßigkeit: Staatliche Eingriffe dürfen nicht weiter gehen als nötig.
  6. Nichtöffentlichkeit: Verhandlungen gegen Jugendliche sind grundsätzlich nicht öffentlich; das schützt ihre Entwicklung und Privatsphäre.[8]


Jugendkriminalität und Statistik

Der Begriff Jugendkriminalität bezeichnet registrierte Straftaten junger Menschen. Für eine sachliche politische Diskussion musst Du verschiedene Datenarten unterscheiden.

Datenquelle Aussage Grenze
Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt polizeilich registrierte Fälle und Tatverdächtige Tatverdacht ist keine gerichtliche Schuld
Strafverfolgungsstatistik zeigt gerichtliche Entscheidungen und Verurteilungen erfasst nur abgeschlossene Verfahren
Dunkelfeldstudien fragen auch nach nicht angezeigten Taten Ergebnisse hängen von Methode und Ehrlichkeit ab

Jugendkriminalität ist häufig vorübergehend und betrifft oft weniger schwere Delikte. Zugleich können einzelne Gewalt- oder Wiederholungstaten schwere Folgen haben. Beides muss in einer seriösen Debatte vorkommen. Nach einer Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 wurden 21 Prozent der jugendlichen Tatverdächtigen wegen Ladendiebstahls registriert.[9]

Kritischer Medienauftrag: Prüfe, welche Zahlen das Video nutzt, ob Tatverdächtige und Verurteilte getrennt werden und welche Ursachen oder Gegenpositionen vorkommen.


Warum Zahlen unterschiedlich wirken können

  1. Ein Anstieg kann durch mehr Taten, mehr Anzeigen oder bessere Erfassung entstehen.
  2. Absolute Zahlen und Prozentwerte können unterschiedliche Eindrücke erzeugen.
  3. Einzelne schwere Fälle sind gesellschaftlich bedeutsam, beschreiben aber nicht automatisch die gesamte Altersgruppe.
  4. Vergleiche brauchen dieselbe Altersgruppe, denselben Zeitraum und dieselbe Datenquelle.
  5. Ursachen sind meist vielfältig; einfache Erklärungen greifen zu kurz.


Politische Streitfragen

Jugendstrafrecht ist Teil der Kriminalpolitik. Parteien, Fachverbände, Wissenschaft und Öffentlichkeit bewerten Maßnahmen teilweise unterschiedlich.


Härtere Strafen oder frühere Hilfe?

Eine Position fordert strengere und schnellere Sanktionen, um Grenzen zu setzen und die Gesellschaft zu schützen. Eine andere betont frühe Hilfen, Prävention, Bildung und soziale Unterstützung. Viele Fachkonzepte verbinden beides: konsequente Reaktion auf die Tat und gezielte Hilfe zur Vermeidung neuer Taten.


Jugendstrafrecht für Heranwachsende?

Umstritten ist, wann 18- bis 20-Jährige nach Jugendstrafrecht behandelt werden sollen. Befürworter verweisen auf unterschiedliche Reifeverläufe und den Erziehungsgedanken. Kritiker verlangen bei schweren Taten häufiger das allgemeine Strafrecht. Nach geltendem Recht entscheidet das Gericht anhand der gesetzlichen Voraussetzungen des § 105 JGG und des Einzelfalls.


Schutz der Gesellschaft und zweite Chance

Demokratische Politik muss mehrere legitime Interessen zusammenführen:

  1. Schutz möglicher weiterer Opfer.
  2. Anerkennung des Leids bereits geschädigter Personen.
  3. gerechtes und faires Verfahren.
  4. Entwicklungschancen junger Menschen.
  5. wirksame Verwendung öffentlicher Mittel.
  6. Vertrauen in Justiz und Rechtsstaat.


Fallbeispiel: Kopfhörer im Elektronikmarkt

Die 15-jährige Alex nimmt gemeinsam mit zwei älteren Bekannten teure Kopfhörer aus einem Geschäft mit. Alex wird am Ausgang angehalten. Die Ware ist unbeschädigt. Alex gesteht, entschuldigt sich später und erklärt, aus Gruppendruck gehandelt zu haben. In der Schule gab es zuvor keine größeren Probleme.

Prüfschritte:

  1. Alex war zur Tatzeit 15 Jahre alt und ist damit jugendlich im Sinne des JGG.
  2. Das Gericht müsste prüfen, ob Alex das Unrecht erkennen und entsprechend handeln konnte.
  3. Gruppendruck erklärt möglicherweise die Situation, entschuldigt die Tat aber nicht automatisch.
  4. Bei einer ersten, weniger schweren Tat können Diversion, Wiedergutmachung, Arbeitsleistung oder ein sozialer Trainingskurs in Betracht kommen.
  5. Die Interessen des Geschäfts und die Verantwortung von Alex müssen berücksichtigt werden.
  6. Eine Jugendstrafe wäre bei diesem vereinfachten Sachverhalt in der Regel nicht naheliegend.

Diskussionsfrage: Welche Reaktion wäre geeignet, erforderlich und fair? Begründe Deine Entscheidung aus Sicht des Gerichts, des Geschäfts, von Alex und der Gesellschaft.


Zusammenfassung

Jugendstrafrecht ist ein besonderes Strafrecht für junge Menschen. Es verbindet Verantwortung mit Erziehung und Prävention. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gilt Jugendstrafrecht, sofern sie die nötige Reife besitzen. Bei Heranwachsenden von 18 bis 20 Jahren wird die Anwendung des Jugendstrafrechts geprüft.

Die Reaktionen reichen von Erziehungsmaßregeln über Zuchtmittel bis zur Jugendstrafe. Daneben kann ein Verfahren unter gesetzlichen Voraussetzungen durch Diversion beendet werden. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Verteidigung und Jugendhilfe haben verschiedene Aufgaben. Ein fairer Umgang mit Statistiken und Medien ist für politische Urteile ebenso wichtig wie die Beachtung von Opferrechten, Beschuldigtenrechten und gesellschaftlichem Schutz.


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Ab welchem Alter kann eine Person in Deutschland grundsätzlich strafmündig sein? (Ab 14 Jahren) (!Ab 10 Jahren) (!Ab 12 Jahren) (!Ab 18 Jahren)




Welche Altersgruppe bezeichnet das JGG als Jugendliche? (14 bis einschließlich 17 Jahre) (!Unter 14 Jahre) (!18 bis einschließlich 20 Jahre) (!Ab 21 Jahre)




Was ist das wichtigste Ziel des Jugendstrafrechts nach dem JGG? (Neue Straftaten möglichst verhindern) (!Jede Tat mit Haft bestrafen) (!Nur den finanziellen Schaden ersetzen) (!Jugendliche wie Erwachsene behandeln)




Welche Maßnahme gehört zu den Zuchtmitteln? (Verwarnung) (!Sozialer Trainingskurs) (!Freiheitsstrafe für Erwachsene) (!Entzug des Wahlrechts)




Was unterscheidet Jugendarrest von Jugendstrafe? (Jugendarrest ist ein kurzzeitiges Zuchtmittel) (!Jugendarrest ist immer länger als Jugendstrafe) (!Jugendarrest gilt nur für Erwachsene) (!Jugendarrest wird von der Polizei verhängt)




Wer entscheidet über Schuld und Rechtsfolge? (Das unabhängige Gericht) (!Die Polizei) (!Das Jugendamt) (!Die Schule)




Welche Aufgabe hat die Jugendhilfe im Strafverfahren? (Sie bringt soziale und erzieherische Gesichtspunkte ein) (!Sie spricht das Urteil) (!Sie führt die Polizeivernehmung) (!Sie entscheidet allein über die Strafe)




Was bedeutet Diversion im Jugendstrafrecht? (Beendigung eines Verfahrens ohne förmliche Verurteilung unter gesetzlichen Voraussetzungen) (!Automatische Jugendstrafe) (!Öffentliche Gerichtsverhandlung) (!Verzicht auf jede staatliche Reaktion)




Was zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik? (Polizeilich registrierte Fälle und Tatverdächtige) (!Nur rechtskräftig Verurteilte) (!Alle tatsächlich begangenen Straftaten) (!Nur Taten von Erwachsenen)




Welcher Grundsatz schützt vor vorschneller Schuldzuweisung? (Unschuldsvermutung) (!Mehrheitsprinzip) (!Wahlgeheimnis) (!Marktfreiheit)





Memory

Strafmündigkeit Grundsätzliche strafrechtliche Verantwortlichkeit ab 14 Jahren
Diversion Verfahrensbeendigung ohne förmliche Verurteilung
Verwarnung Gerichtliche Missbilligung der Tat
Jugendhilfe Soziale und erzieherische Unterstützung im Verfahren
Jugendarrest Kurzzeitiger Freiheitsentzug als Zuchtmittel
Jugendstrafe Freiheitsstrafe nach dem Jugendgerichtsgesetz





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Erziehungsmaßregel Sozialer Trainingskurs
Zuchtmittel Verwarnung
Jugendstrafe Längerer Freiheitsentzug
Diversion Einstellung nach erzieherischer Reaktion
Jugendhilfe im Strafverfahren Sozialer Bericht und Begleitung






Kreuzworträtsel

Strafmündigkeit Wie heißt die grundsätzliche Fähigkeit, strafrechtlich verantwortlich zu sein?
Diversion Wie heißt die Verfahrensbeendigung ohne förmliche Verurteilung?
Verwarnung Welches Zuchtmittel missbilligt die Tat durch das Gericht?
Jugendarrest Welcher kurzzeitige Freiheitsentzug ist ein Zuchtmittel?
Jugendrichter Wer entscheidet allein in weniger schweren Jugendstrafsachen?
Resozialisierung Wie heißt die Wiedereingliederung in die Gesellschaft?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland

. Für Jugendliche von 14 bis einschließlich 17 Jahren gilt grundsätzlich das

. Bei Heranwachsenden prüft das Gericht unter gesetzlichen Voraussetzungen die Anwendung von

. Das zentrale Ziel ist die Vermeidung neuer

. Weisungen gehören zu den

. Verwarnung, Auflagen und Jugendarrest heißen

. Die freiheitsentziehende Strafe des JGG heißt

. Eine Verfahrensbeendigung ohne förmliche Verurteilung wird

genannt. Die Jugendhilfe bringt soziale und

Gesichtspunkte ein. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die

.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Begriffsplakat Jugendstrafrecht: Gestalte ein übersichtliches Plakat mit den Begriffen Strafmündigkeit, Diversion, Zuchtmittel und Jugendstrafe.
  2. Altersgruppen erklären: Entwickle vier kurze Fallkarten zu Kind, jugendlicher Person, heranwachsender Person und erwachsener Person.
  3. Gerichtsrollen: Erstelle Sprechkarten für Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Verteidigung und Jugendhilfe.
  4. Mediencheck: Suche eine aktuelle Schlagzeile zu Jugendkriminalität und markiere Tatsachen, Bewertungen und offene Fragen.


Standard

  1. Fallentscheidung: Bearbeite das Fallbeispiel mit Alex und begründe eine verhältnismäßige Reaktion.
  2. Statistikvergleich: Vergleiche eine Polizeistatistik mit einer Strafverfolgungsstatistik und erkläre die Unterschiede.
  3. Täter-Opfer-Ausgleich Rollenspiel: Entwickle ein freiwilliges Rollenspiel mit Opferperspektive, Täterperspektive und neutraler Vermittlung.
  4. Experteninterview: Formuliere Fragen an eine Person aus Jugendhilfe, Polizei, Justiz oder Straffälligenhilfe und dokumentiere die Antworten.


Schwer

  1. Politische Debatte Jugendstrafrecht: Führe eine strukturierte Debatte zur Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende.
  2. Gerichtsplanspiel: Plant eine fiktive Jugendgerichtsverhandlung mit Beweisen, Rollen, Verfahrensrechten und begründetem Urteil.
  3. Präventionskonzept Schule: Entwickle ein Konzept gegen Gewalt, Diebstahl oder Cybermobbing, das Prävention und klare Reaktionen verbindet.
  4. Podcast Rechtsstaat: Produziere einen Podcast zur Leitfrage, wie Sicherheit, Opferrechte und zweite Chancen zusammengebracht werden können.




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Lernkontrolle

  1. Abwägung im Jugendstrafrecht: Erkläre an einem neuen Fall, warum weder die mildeste noch die härteste Maßnahme automatisch richtig ist.
  2. Statistikkritik: Beurteile eine Aussage, die aus steigenden Tatverdächtigenzahlen direkt auf mehr verurteilte Jugendliche schließt.
  3. Institutionenvergleich: Zeige, warum Polizei, Jugendhilfe und Gericht getrennte Aufgaben haben und wie diese Trennung den Rechtsstaat schützt.
  4. Perspektivwechsel: Entwickle aus Sicht eines Opfers und einer beschuldigten jugendlichen Person jeweils drei berechtigte Erwartungen an das Verfahren.
  5. Politische Urteilsbildung: Bewerte die Forderung, für alle Heranwachsenden automatisch Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.
  6. Prävention und Sanktion: Entwirf eine Lösung für wiederholte Sachbeschädigung an einer Schule, die Schutz, Wiedergutmachung und Prävention verbindet.




Lernnachweis

Für einen gelungenen Lernnachweis solltest Du zeigen, dass Du:

  1. Altersgruppen und strafrechtliche Folgen sicher unterscheiden kannst.
  2. den Erziehungsgedanken nicht mit Folgenlosigkeit verwechselst.
  3. Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe und Diversion vergleichen kannst.
  4. den Ablauf eines Jugendstrafverfahrens und die Rollen der Beteiligten erklärst.
  5. rechtsstaatliche Prinzipien auf konkrete Fälle anwendest.
  6. Statistiken nach Quelle, Aussage und Grenze beurteilst.
  7. Opferinteressen, Beschuldigtenrechte und gesellschaftlichen Schutz abwägst.
  8. ein begründetes politisches Urteil formulierst und Gegenargumente einbeziehst.




OERs zum Thema


Weitere freie und amtliche Materialien

  1. Jugendgerichtsgesetz
  2. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Jugendstrafrecht
  3. Bundeszentrale für politische Bildung: Das Jugendstrafrecht
  4. Bundeszentrale für politische Bildung: Jugendkriminalität in Deutschland
  5. Statistisches Bundesamt: Justiz und Rechtspflege


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