Die ordentliche Gerichtsbarkeit - Gemeinschaftskunde


Die ordentliche Gerichtsbarkeit - Gemeinschaftskunde
Die ordentliche Gerichtsbarkeit - Gemeinschaftskunde
Einleitung
Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist ein wichtiger Teil des deutschen Rechtsstaats. Sie entscheidet vor allem über zivilrechtliche Streitigkeiten, Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Strafsachen. Das Wort „ordentlich“ bedeutet hier nicht „besonders ordentlich“, sondern bezeichnet einen traditionellen Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit.
Für Dich ist das Thema wichtig, weil Gerichte Konflikte friedlich und nach festen Regeln lösen. Sie schützen Rechte, prüfen Beweise und sprechen Urteile. Dabei sind Richterinnen und Richter unabhängig und nur an Gesetz und Recht gebunden.

Die Grafik zeigt die verschiedenen Zweige der Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Was gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit?
Nach § 13 des Gerichtsverfassungsgesetzes gehören insbesondere folgende Bereiche vor die ordentlichen Gerichte:
- Zivilrecht: Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen, zum Beispiel wegen eines Kaufvertrags, einer beschädigten Sache oder einer Geldforderung.
- Familienrecht: zum Beispiel Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht.
- Freiwillige Gerichtsbarkeit: zum Beispiel Grundbuch-, Nachlass-, Betreuungs- oder Registersachen; hier gibt es nicht immer zwei streitende Parteien.
- Strafrecht: Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug.

Justitia steht als Symbol für Recht und Gerechtigkeit. Waage und Schwert verweisen auf Abwägung und Durchsetzung des Rechts.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit im Rechtsstaat
Die rechtsprechende Gewalt ist nach Artikel 92 des Grundgesetzes den Richterinnen und Richtern anvertraut. Damit gehört die Rechtsprechung neben Legislative und Exekutive zu den drei staatlichen Gewalten.
Wichtige rechtsstaatliche Grundsätze sind:
- Richterliche Unabhängigkeit: Richterinnen und Richter dürfen keine politischen Weisungen für ihre Entscheidungen erhalten.
- Gesetzlicher Richter: Schon vorher festgelegte Regeln bestimmen, welches Gericht und welcher Spruchkörper zuständig sind.
- Rechtliches Gehör: Beteiligte müssen Gelegenheit erhalten, sich zu äußern.
- Öffentlichkeitsgrundsatz: Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; gesetzlich geregelte Ausnahmen schützen zum Beispiel Minderjährige oder die Privatsphäre.
- Unschuldsvermutung: In einem Strafverfahren gilt eine angeklagte Person bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
- Rechtsmittel: Viele Entscheidungen können unter gesetzlichen Voraussetzungen überprüft werden.
Abgrenzung zu anderen Gerichten
Nicht jeder Streit gehört vor ein ordentliches Gericht. Deutschland besitzt mehrere Gerichtsbarkeiten.
| Gerichtsbarkeit | Typischer Fall | Oberstes Bundesgericht |
|---|---|---|
| Ordentliche Gerichtsbarkeit | Zivil- und Strafsachen | Bundesgerichtshof |
| Arbeitsgerichtsbarkeit | Streit aus einem Arbeitsverhältnis | Bundesarbeitsgericht |
| Verwaltungsgerichtsbarkeit | Streit zwischen Bürger und Verwaltung | Bundesverwaltungsgericht |
| Sozialgerichtsbarkeit | Streit über Sozialleistungen | Bundessozialgericht |
| Finanzgerichtsbarkeit | Streit über Steuern und Zölle | Bundesfinanzhof |
| Verfassungsgerichtsbarkeit | Prüfung am Maßstab der Verfassung | Bundesverfassungsgericht |
Das Bundesverfassungsgericht gehört nicht zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist auch keine gewöhnliche weitere Instanz über dem Bundesgerichtshof. Es prüft vor allem, ob staatliches Handeln mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Der Aufbau: vier Gerichtsebenen
Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist grundsätzlich in vier Gerichtsebenen gegliedert. Welche Instanz zuständig ist und welcher Rechtsmittelweg offensteht, hängt von der Art des Verfahrens ab. Deshalb durchläuft nicht jeder Fall alle vier Ebenen.

| Gericht | Typische Aufgabe | Einordnung |
|---|---|---|
| Amtsgericht | Häufig erste Instanz; unter anderem viele Zivilsachen, weniger schwere Strafsachen, Familiensachen und Bereiche der freiwilligen Gerichtsbarkeit | Untere Gerichtsebene |
| Landgericht | Erste Instanz in bedeutenderen Zivil- und Strafsachen sowie Rechtsmittelinstanz für viele Entscheidungen des Amtsgerichts | Mittlere Gerichtsebene |
| Oberlandesgericht | Rechtsmittelinstanz in Zivil-, Familien- und Strafsachen; in besonderen Strafsachen auch erste Instanz | Höchste ordentliche Gerichtsebene eines Landes |
| Bundesgerichtshof | Oberstes Gericht des Bundes für Zivil- und Strafrecht; prüft vor allem Rechtsfragen und sichert eine möglichst einheitliche Rechtsprechung | Oberste Bundesebene |

In einem Gerichtsgebäude können mehrere Gerichte oder Abteilungen arbeiten. Das Bild zeigt das Amts- und Landgericht Tübingen.
Das Amtsgericht
Das Amtsgericht ist für viele Menschen der erste Berührungspunkt mit der Justiz. Es bearbeitet zahlreiche Alltagsfälle. Dazu gehören je nach gesetzlicher Zuständigkeit Zivilverfahren, Strafverfahren, Familiensachen sowie Nachlass-, Grundbuch-, Register-, Betreuungs- und Insolvenzsachen.
Am Amtsgericht gibt es unterschiedliche gerichtliche Aufgabenbereiche. Das Familiengericht ist beispielsweise eine Abteilung des Amtsgerichts. In Strafsachen können eine Berufsrichterin oder ein Berufsrichter allein oder ein Schöffengericht entscheiden.

Historischer Gerichtssaal des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg. Moderne Gerichtssäle sind unterschiedlich gestaltet, folgen aber einer klaren Sitzordnung.
Das Landgericht
Das Landgericht entscheidet in bestimmten Zivil- und Strafsachen bereits als erste Instanz. Außerdem überprüft es viele Entscheidungen des Amtsgerichts, wenn ein zulässiges Rechtsmittel eingelegt wurde.
Am Landgericht heißen die Spruchkörper häufig Kammern. Es gibt zum Beispiel Zivilkammern, Strafkammern und Kammern für Handelssachen. Welche Kammer einen Fall bearbeitet, wird durch Gesetze und den Geschäftsverteilungsplan bestimmt.

Das Oberlandesgericht
Das Oberlandesgericht ist die höchste ordentliche Gerichtsebene eines Bundeslandes. In Berlin trägt es aus historischen Gründen den Namen Kammergericht. Oberlandesgerichte entscheiden vor allem über bestimmte Berufungen, Revisionen und Beschwerden. Für einige schwere Staatsschutzsachen können sie auch erstinstanzlich zuständig sein.
Am Oberlandesgericht heißen die Spruchkörper meist Senate. Dazu zählen Zivil-, Familien- und Strafsenate.

Justitia am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.
Der Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof, kurz BGH, ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Er steht an der Spitze der Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte.
Der BGH führt normalerweise keine vollständige neue Beweisaufnahme durch. Er prüft vor allem, ob das Recht richtig angewendet und das Verfahren rechtmäßig geführt wurde. Zu seinen wichtigen Aufgaben gehören die Sicherung der Rechtseinheit, die Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts.

Eingangsbereich des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.
Sitzungssaal eines Zivilsenats am Bundesgerichtshof.
Die Bibliothek des Bundesgerichtshofs unterstützt die juristische Recherche.
Zivilverfahren und Strafverfahren im Vergleich
| Merkmal | Zivilverfahren | Strafverfahren |
|---|---|---|
| Ausgangspunkt | Eine Person oder ein Unternehmen macht einen privaten Anspruch geltend | Es besteht der Verdacht einer Straftat |
| Typische Beteiligte | Klägerin oder Kläger und Beklagte oder Beklagter | Staatsanwaltschaft, angeklagte Person, Verteidigung und Gericht |
| Ziel | Klärung und Durchsetzung privater Rechte | Feststellung, ob eine Straftat begangen wurde und welche Rechtsfolge gilt |
| Beispiele | Kaufpreis, Schadensersatz, Mietstreit | Diebstahl, Betrug, Körperverletzung |
| Möglicher Abschluss | Urteil, Vergleich, Anerkenntnis oder Klagerücknahme | Verurteilung, Freispruch oder Einstellung |
Ein Zivilverfahren vereinfacht erklärt
- Klage: Die klagende Seite reicht eine Klage beim zuständigen Gericht ein.
- Zustellung: Das Gericht übermittelt die Klage an die beklagte Seite.
- Stellungnahme: Die Parteien tragen ihre Sicht und ihre Beweismittel vor.
- Mündliche Verhandlung: Das Gericht erörtert den Streit und wirkt häufig auf eine gütliche Einigung hin.
- Beweisaufnahme: Falls nötig, hört das Gericht Zeuginnen und Zeugen oder beauftragt Sachverständige.
- Entscheidung: Das Verfahren endet zum Beispiel durch Urteil oder Vergleich.
Beispiel: Ein Händler liefert ein beschädigtes Fahrrad. Käufer und Händler streiten über Reparatur, Ersatzlieferung oder Rückzahlung. Ein Zivilgericht prüft den Vertrag, die Beweise und die geltend gemachten Ansprüche.
Ein Strafverfahren vereinfacht erklärt
- Ermittlungsverfahren: Die Staatsanwaltschaft leitet mit Unterstützung der Polizei Ermittlungen, wenn ein Anfangsverdacht besteht.
- Abschluss der Ermittlungen: Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein oder erhebt Anklage, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Zwischenverfahren: Das Gericht prüft, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.
- Hauptverhandlung: Anklage, Beweisaufnahme, Plädoyers und letztes Wort werden nach festen Regeln behandelt.
- Urteil: Das Gericht spricht die angeklagte Person frei oder verurteilt sie.
- Rechtsmittel: Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann die Entscheidung überprüft werden.
Wer wirkt im Gerichtssaal mit?
| Person oder Gruppe | Aufgabe |
|---|---|
| Berufsrichterinnen und Berufsrichter | Leiten die Verhandlung, würdigen Beweise und treffen die gerichtliche Entscheidung |
| Schöffinnen und Schöffen | Wirken als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in bestimmten Strafverfahren mit |
| Staatsanwaltschaft | Leitet das Ermittlungsverfahren, erhebt gegebenenfalls Anklage und vertritt sie in der Hauptverhandlung |
| Verteidigung | Berät und vertritt die beschuldigte oder angeklagte Person |
| Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte | Vertreten Parteien besonders in Zivil- und Familiensachen |
| Zeuginnen und Zeugen | Berichten über eigene Wahrnehmungen |
| Sachverständige | Geben fachliche Einschätzungen ab |
| Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamte | Unterstützen gerichtliche Abläufe und führen je nach Verfahren Protokoll |
Die Staatsanwaltschaft ist kein Gericht. Über Schuld oder Unschuld entscheidet allein das zuständige Gericht.

Schöffinnen und Schöffen
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in bestimmten Strafverfahren. Sie bringen Alltagserfahrung in die Rechtsprechung ein. Bei der Entscheidung über Schuld und Strafe wirken sie mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern zusammen.
Ihre Mitwirkung zeigt, dass Rechtsprechung nicht nur eine Aufgabe juristischer Fachleute ist. Gleichzeitig müssen auch Schöffinnen und Schöffen unparteiisch entscheiden und sich an Gesetz und Beweise halten.
Rechtsmittel: Entscheidungen überprüfen
Ein Rechtsmittel eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere gerichtliche Prüfung. Welches Rechtsmittel möglich ist, richtet sich nach der jeweiligen Prozessordnung und dem konkreten Fall.
| Rechtsmittel | Grundidee |
|---|---|
| Berufung | Eine höhere Instanz kann die Entscheidung in rechtlicher und teilweise auch tatsächlicher Hinsicht überprüfen |
| Revision | Das Rechtsmittelgericht prüft vor allem, ob Rechtsfehler vorliegen |
| Beschwerde | Bestimmte gerichtliche Beschlüsse oder Verfahrensentscheidungen werden überprüft |
Eine Revision ist deshalb nicht einfach eine „zweite Verhandlung mit allen Beweisen“. Der Schwerpunkt liegt auf der richtigen Anwendung des Rechts.
Beispiele für mögliche Instanzenzüge
Die folgenden Wege sind vereinfachte Beispiele. Der genaue Instanzenzug hängt von Zuständigkeit, Verfahrensart, Zulassung und Rechtsmittel ab.
| Ausgangsfall | Vereinfachter möglicher Weg |
|---|---|
| Zivilsache beginnt beim Amtsgericht | Amtsgericht → Landgericht → unter besonderen Voraussetzungen Bundesgerichtshof |
| Zivilsache beginnt beim Landgericht | Landgericht → Oberlandesgericht → unter besonderen Voraussetzungen Bundesgerichtshof |
| Familiensache | Amtsgericht als Familiengericht → Oberlandesgericht → unter besonderen Voraussetzungen Bundesgerichtshof |
| Strafsache beginnt beim Amtsgericht | Amtsgericht → Landgericht → je nach Rechtsmittelweg Oberlandesgericht |
| Schwere Strafsache beginnt beim Landgericht | Landgericht → Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren |
Öffentlichkeit und Gerichtsbesuch
Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Das ermöglicht gesellschaftliche Kontrolle und stärkt das Vertrauen in die Justiz. Es gibt jedoch gesetzliche Ausnahmen, etwa zum Schutz junger Menschen, persönlicher Lebensbereiche oder gefährdeter Personen.
Bei einem Gerichtsbesuch gelten Regeln: Du musst pünktlich sein, Dich ruhig verhalten und Anweisungen des Gerichts beachten. Bild- und Tonaufnahmen sind in Gerichtsverhandlungen grundsätzlich nicht frei erlaubt. Für Schulklassen empfiehlt sich eine vorherige Anmeldung beim Gericht.
Bedeutung für Gemeinschaftskunde
Die ordentliche Gerichtsbarkeit verbindet mehrere Kernthemen des Faches Gemeinschaftskunde:
- Gewaltenteilung: Gerichte kontrollieren die Anwendung des Rechts und sind von Regierung und Parlament funktional getrennt.
- Rechtsstaat: Staatliches Handeln ist an Recht gebunden und kann gerichtlich überprüft werden.
- Grundrechte: Faire Verfahren, rechtliches Gehör und der gesetzliche Richter schützen die Beteiligten.
- Föderalismus: Die meisten ordentlichen Gerichte werden von den Ländern getragen; der Bundesgerichtshof ist ein Bundesgericht.
- Demokratie: Öffentliche Verfahren und begründete Urteile machen staatliche Entscheidungen nachvollziehbar.
- Medienkompetenz: Gerichtsberichte müssen zwischen Anklage, Verdacht, Urteil und Rechtskraft unterscheiden.
Häufige Missverständnisse
| Missverständnis | Richtigstellung |
|---|---|
| Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht sind dasselbe | Der BGH gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit; das Bundesverfassungsgericht prüft Verfassungsfragen |
| Jede Strafanzeige führt zu einer Gerichtsverhandlung | Ermittlungen können auch mit einer Einstellung enden |
| Eine angeklagte Person muss ihre Unschuld beweisen | Im Strafverfahren muss die Schuld nach rechtsstaatlichen Regeln festgestellt werden |
| Jede Sache geht durch vier Instanzen | Der mögliche Instanzenzug hängt vom jeweiligen Verfahren ab |
| Die Staatsanwaltschaft spricht das Urteil | Das Urteil spricht das unabhängige Gericht |
| Revision bedeutet eine völlig neue Beweisaufnahme | Die Revision prüft vor allem Rechtsfehler |
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Welche Fälle gehören typischerweise zur ordentlichen Gerichtsbarkeit? (Zivil- und Strafsachen) (!Steuer- und Zollsachen) (!Streitigkeiten über Bürgergeld) (!Verfassungsstreitigkeiten)
Welches Gericht steht an der Spitze der ordentlichen Gerichtsbarkeit? (Bundesgerichtshof) (!Bundesverfassungsgericht) (!Bundesverwaltungsgericht) (!Bundesarbeitsgericht)
Welche Gerichtsebene ist für viele Menschen die erste Anlaufstelle? (Amtsgericht) (!Bundesgerichtshof) (!Bundesfinanzhof) (!Bundesverfassungsgericht)
Was prüft eine Revision vor allem? (Rechtsfehler) (!Die politische Meinung der Richter) (!Die Beliebtheit eines Urteils) (!Den Wohnort aller Zuschauer)
Wer entscheidet in einem Strafprozess über Schuld oder Unschuld? (Das Gericht) (!Die Polizei) (!Die Presse) (!Die Staatsanwaltschaft allein)
Was bedeutet richterliche Unabhängigkeit? (Richter sind bei Entscheidungen nur an Gesetz und Recht gebunden) (!Richter dürfen Gesetze beliebig verändern) (!Richter entscheiden im Auftrag einer Partei) (!Richter müssen Weisungen der Regierung befolgen)
Welches Gericht gehört nicht zur ordentlichen Gerichtsbarkeit? (Bundesverfassungsgericht) (!Amtsgericht) (!Landgericht) (!Oberlandesgericht)
Welche Person berichtet vor Gericht über eigene Wahrnehmungen? (Ein Zeuge) (!Ein Gesetzgeber) (!Ein Minister) (!Ein Bürgermeister)
Was ist ein typisches Ziel eines Zivilverfahrens? (Private Ansprüche klären) (!Ein Gesetz verabschieden) (!Eine Regierung wählen) (!Eine Steuer festsetzen)
Welcher Grundsatz ermöglicht gesellschaftliche Kontrolle von Gerichtsverhandlungen? (Öffentlichkeitsgrundsatz) (!Mehrheitswahl) (!Kabinettsprinzip) (!Fraktionsdisziplin)
Memory
| Amtsgericht | Häufige Eingangsinstanz |
| Landgericht | Kammern |
| Oberlandesgericht | Senate eines Landes |
| Bundesgerichtshof | Oberstes Zivil- und Strafgericht |
| Berufung | Prüfung von Tatsachen und Recht |
| Revision | Prüfung auf Rechtsfehler |
| Staatsanwaltschaft | Leitung der Ermittlungen |
| Schöffen | Ehrenamtliche Richter |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Aufgabe oder Stellung |
|---|---|
| Amtsgericht | Häufig erste Instanz in Alltagsfällen |
| Landgericht | Kammern und Rechtsmittel gegen viele Urteile des Amtsgerichts |
| Oberlandesgericht | Höchste ordentliche Gerichtsebene eines Landes |
| Bundesgerichtshof | Oberstes Gericht für Zivil- und Strafrecht |
| Bundesverfassungsgericht | Eigenständige Verfassungsgerichtsbarkeit |
Kreuzworträtsel
| Amtsgericht | Welches Gericht ist häufig die erste Instanz in Alltagsfällen? |
| Landgericht | Welches Gericht entscheidet in Kammern? |
| Oberlandesgericht | Welches Gericht ist die höchste ordentliche Gerichtsebene eines Landes? |
| Bundesgerichtshof | Welches Gericht steht an der Spitze der ordentlichen Gerichtsbarkeit? |
| Berufung | Welches Rechtsmittel kann Tatsachen und Recht erneut prüfen? |
| Revision | Welches Rechtsmittel prüft vor allem Rechtsfehler? |
LearningApps
Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- Gerichtsbegriffe: Erstelle zehn Begriffskarten mit Begriff, kurzer Erklärung und einem Beispiel.
- Gerichtsgebäude: Fotografiere oder zeichne das Gerichtsgebäude Deiner Region und beschrifte sichtbare Symbole des Rechts.
- Rollenkarten: Gestalte Karten für Richter, Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Zeugen und Öffentlichkeit.
- Nachrichtenanalyse: Suche einen seriösen Gerichtsbericht und markiere Verdacht, Anklage, Urteil und Rechtskraft mit verschiedenen Symbolen.
Standard
- Gerichtsbesuch: Plane mit Deiner Lerngruppe einen Besuch einer öffentlichen Verhandlung und formuliere vorher Beobachtungsfragen.
- Rollenspiel Zivilprozess: Spielt einen Streit über ein mangelhaftes Fahrrad und entwickelt eine begründete Lösung oder einen Vergleich.
- Rollenspiel Strafprozess: Führt eine kurze simulierte Hauptverhandlung mit Anklage, Verteidigung, Beweisen und Urteil durch.
- Instanzenweg: Erstelle ein Schaubild für je einen Zivil-, Familien- und Strafrechtsfall und begründe mögliche Unterschiede.
Schwer
- Urteilsbegründung: Verfasse zu einem erfundenen Fall ein begründetes Urteil, das Sachverhalt, Beweise und Rechtsfolge klar trennt.
- Rechtsstaatsvergleich: Untersuche, welche Folgen fehlende richterliche Unabhängigkeit für Bürger und Demokratie hätte.
- Gerichtsreportage: Produziere einen sachlichen Podcast oder ein Video über einen Gerichtsbesuch, ohne persönliche Daten Beteiligter zu veröffentlichen.
- Reformdebatte: Entwickle Vorschläge, wie Gerichte verständlicher, digitaler und zugleich rechtsstaatlich sicher arbeiten könnten.


Lernkontrolle
- Fallzuordnung: Ordne fünf selbst entwickelte Konflikte der passenden Gerichtsbarkeit zu und begründe jede Entscheidung.
- Instanzenanalyse: Erkläre an einem Fall, warum nicht jede Sache alle vier Gerichtsebenen durchläuft.
- Gewaltenteilung: Analysiere, wie richterliche Unabhängigkeit Machtmissbrauch begrenzen kann.
- Medienkritik: Prüfe einen Gerichtsbericht darauf, ob zwischen Beschuldigung, Anklage, Urteil und Rechtskraft korrekt unterschieden wird.
- Perspektivwechsel: Beschreibe denselben Gerichtsfall aus Sicht der angeklagten Person, eines Opfers, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts.
- Transferaufgabe: Beurteile, ob vollständige Nichtöffentlichkeit aller Gerichtsverfahren mit einem demokratischen Rechtsstaat vereinbar wäre.
Lernnachweis
Für einen Lernnachweis solltest Du zeigen, dass Du:
- die Aufgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit von anderen Gerichtsbarkeiten abgrenzen kannst,
- Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof sinnvoll einordnest,
- Zivilverfahren und Strafverfahren vergleichst,
- Berufung, Revision und Beschwerde in ihrer Grundidee unterscheidest,
- die Rollen wichtiger Beteiligter im Gerichtssaal erklärst,
- richterliche Unabhängigkeit, rechtliches Gehör und Öffentlichkeit als Elemente des Rechtsstaats bewertest,
- einen neuen Fall begründet einem möglichen Rechtsweg zuordnest,
- Gerichtsberichte sprachlich und sachlich kritisch analysierst.
OERs zum Thema
Wikipedia: Ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland
Offizielle Rechtsgrundlagen und Informationen
- § 13 Gerichtsverfassungsgesetz
- Artikel 92 Grundgesetz
- Artikel 97 Grundgesetz
- Artikel 101 Grundgesetz
- Artikel 103 Grundgesetz
- § 169 Gerichtsverfassungsgesetz
- Der Bundesgerichtshof
- Justizportal des Bundes und der Länder
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