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Die Bundesregierung - Gemeinschaftskunde

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Die Bundesregierung - Gemeinschaftskunde




Die Bundesregierung - Gemeinschaftskunde

Die Bundesregierung leitet die Politik der Bundesrepublik Deutschland. Sie gehört zur ausführenden Gewalt. In diesem aiMOOC lernst Du, wie sie gebildet wird, wie sie arbeitet, wie Gesetze entstehen und wie das Parlament die Regierung kontrolliert.

Zielgruppe: Schule, Fach Gemeinschaftskunde, besonders Sekundarstufe I.

Du lernst:

  1. die Zusammensetzung der Bundesregierung zu erklären.
  2. die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin zu beschreiben.
  3. Kanzlerprinzip, Ressortprinzip und Kollegialprinzip zu unterscheiden.
  4. Regierung, Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident voneinander abzugrenzen.
  5. politische Entscheidungen zu untersuchen und zu beurteilen.


Einleitung

Die Bundesregierung trifft wichtige politische Entscheidungen für ganz Deutschland. Sie plant Vorhaben, bringt viele Gesetzentwürfe auf den Weg, führt Gesetze aus und vertritt Deutschland international. Dabei darf sie nicht allein bestimmen: Sie ist an das Grundgesetz, die Gesetze und die Kontrolle durch den Bundestag gebunden.

Das Bundeskanzleramt in Berlin unterstützt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin bei der Leitung und Abstimmung der Regierungsarbeit.


Was ist die Bundesregierung?

Nach Artikel 62 des Grundgesetzes besteht die Bundesregierung aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin und den Bundesministerinnen und Bundesministern. Gemeinsam heißen sie Bundeskabinett.

Die Bundesregierung ist ein Verfassungsorgan. Sie steht an der Spitze der Exekutive des Bundes. Zur Exekutive gehören außerdem viele Behörden und Verwaltungen, die politische Entscheidungen praktisch umsetzen.

Wichtig: Die Bundesregierung ist nicht dasselbe wie der Bundestag. Der Bundestag beschließt Gesetze und kontrolliert die Regierung. Die Bundesregierung führt Gesetze aus und gestaltet Politik innerhalb der gesetzlichen Regeln.


Aktueller Bezug

Stand Juli 2026 ist Friedrich Merz Bundeskanzler. Die amtliche Übersicht nennt neben ihm 17 Bundesministerinnen und Bundesminister. Namen und Zuständigkeiten können sich während einer Wahlperiode ändern. Deshalb solltest Du für aktuelle Angaben die amtliche Kabinettsübersicht prüfen.

Das Bild zeigt Friedrich Merz am Abend der Bundestagswahl 2025. Am 6. Mai 2025 wählte ihn der Bundestag zum Bundeskanzler.


Wie entsteht eine Bundesregierung?

Nach einer Bundestagswahl führen Parteien Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit. Hat keine Partei allein eine sichere Mehrheit, bilden häufig mehrere Parteien eine Koalition. In einem Koalitionsvertrag halten sie gemeinsame politische Ziele fest. Der Koalitionsvertrag ist eine politische Vereinbarung, aber kein Gesetz.

Vereinfacht läuft die Regierungsbildung so ab:

  1. Der Bundespräsident schlägt dem Bundestag eine Person für das Kanzleramt vor.
  2. Der Bundestag wählt ohne Aussprache.
  3. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält. Diese Mehrheit wird oft Kanzlermehrheit genannt.
  4. Der Bundespräsident ernennt die gewählte Person.
  5. Auf Vorschlag des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin ernennt der Bundespräsident die Bundesministerinnen und Bundesminister.
  6. Kanzler und Minister leisten vor dem Bundestag den Amtseid.


Drei Grundsätze der Regierungsarbeit

Artikel 65 des Grundgesetzes nennt drei wichtige Prinzipien:

  1. Kanzlerprinzip: Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür Verantwortung.
  2. Ressortprinzip: Jede Ministerin und jeder Minister leitet den eigenen Geschäftsbereich innerhalb dieser Richtlinien selbstständig und eigenverantwortlich.
  3. Kollegialprinzip: Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministerien entscheidet die Bundesregierung als Kabinett.

Diese Prinzipien verbinden Führung, fachliche Verantwortung und gemeinsame Entscheidungen.


Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin

Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin hat eine starke Stellung. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

  1. die politischen Richtlinien festzulegen.
  2. Kabinettssitzungen zu leiten.
  3. dem Bundespräsidenten Ministerinnen und Minister zur Ernennung oder Entlassung vorzuschlagen.
  4. die Zusammenarbeit der Ministerien zu koordinieren.
  5. die Bundesregierung im Bundestag und in der Öffentlichkeit zu vertreten.

Der Kanzler oder die Kanzlerin kann jedoch nicht frei über Gesetze entscheiden. Für Gesetze braucht die Regierung Mehrheiten im Bundestag. Häufig wirkt auch der Bundesrat mit.


Bundesministerien und Ressorts

Ein Ressort ist der Aufgabenbereich eines Ministeriums. Beispiele sind Finanzen, Inneres, Verteidigung, Justiz, Gesundheit, Umwelt oder Außenpolitik. Die Zahl und der genaue Zuschnitt der Ministerien können sich nach einer Regierungsbildung ändern.

Bundesministerien:

  1. entwickeln politische Konzepte.
  2. erarbeiten viele Gesetzentwürfe.
  3. bereiten Kabinettsentscheidungen vor.
  4. beaufsichtigen nachgeordnete Bundesbehörden.
  5. setzen politische Beschlüsse in ihrem Fachgebiet um.

Das Bundeskanzleramt ist kein gewöhnliches Fachministerium. Es unterstützt die Regierungschefin oder den Regierungschef und koordiniert die Arbeit der Bundesregierung.

An solchen Rednerpulten informiert die Bundesregierung über Entscheidungen. Politische Kommunikation ist wichtig, weil Regierungshandeln öffentlich erklärt und kritisch geprüft werden soll.


Wie arbeitet das Bundeskabinett?

Das Bundeskabinett berät regelmäßig über politische Vorhaben. Ein Ministerium bereitet ein Thema fachlich vor und stimmt es mit anderen Ministerien ab. Danach kann das Kabinett einen Beschluss fassen. Bei Gesetzentwürfen beginnt anschließend das parlamentarische Verfahren.

Nicht jede Entscheidung wird öffentlich im Detail beraten. Dennoch müssen Regierung und Ministerien Auskunft geben, Berichte veröffentlichen und sich parlamentarischer sowie öffentlicher Kritik stellen.


Vom Regierungsentwurf zum Gesetz

Viele Bundesgesetze beginnen als Entwurf eines Ministeriums. Der vereinfachte Weg sieht so aus:

  1. Ein Ministerium erarbeitet einen Referentenentwurf und hört häufig Fachverbände oder andere Beteiligte an.
  2. Die beteiligten Ministerien stimmen den Entwurf ab.
  3. Das Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf.
  4. Der Bundesrat erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.
  5. Der Bundestag berät den Entwurf in mehreren Lesungen und in Ausschüssen.
  6. Bundestag und Bundesrat wirken je nach Gesetz auf unterschiedliche Weise zusammen.
  7. Nach dem verfassungsmäßigen Verfahren wird das Gesetz ausgefertigt und verkündet.

Nicht nur die Bundesregierung darf Gesetze vorschlagen. Auch der Bundesrat und Abgeordnete aus der Mitte des Bundestages besitzen ein Initiativrecht.


Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident

Der Bundestag wird vom Volk gewählt. Er beschließt Gesetze, wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin, entscheidet über den Bundeshaushalt und kontrolliert die Regierung.

Der Bundesrat vertritt die Länder. Er wirkt an der Gesetzgebung und an Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Bei manchen Gesetzen ist seine Zustimmung notwendig.

Der Bundespräsident schlägt eine Person für die Kanzlerwahl vor, ernennt Kanzler und Minister und fertigt Bundesgesetze aus. Er leitet aber nicht die tägliche Regierungspolitik.


Parlamentarische Kontrolle

In einer Demokratie muss Regierungsmacht kontrolliert werden. Der Bundestag nutzt dazu unter anderem:

  1. Fragen an die Bundesregierung.
  2. Aktuelle Stunden und Debatten.
  3. Ausschüsse und Untersuchungsausschüsse.
  4. die Beratung und Bewilligung des Bundeshaushalts.
  5. die Arbeit der Opposition.
  6. das konstruktive Misstrauensvotum.

Beim konstruktiven Misstrauensvotum kann der Bundestag einen Kanzler oder eine Kanzlerin nur abwählen, indem er gleichzeitig mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählt. So soll eine Regierungskrise ohne handlungsfähige neue Führung vermieden werden.


Vertrauensfrage und Regierungsende

Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin kann dem Bundestag die Vertrauensfrage stellen. Erhält die Person nicht die Mehrheit der Mitglieder, kann dies unter bestimmten Bedingungen zu einer Auflösung des Bundestages führen. Die Auflösung geschieht nicht automatisch und ist an Regeln des Grundgesetzes gebunden.

Eine Bundesregierung endet außerdem nach dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Bis eine Nachfolge ernannt ist, kann sie die Geschäfte weiterführen.


Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung

Die Bundesregierung gehört zur Exekutive, der Bundestag zur Legislative und die Gerichte zur Judikative. Diese Aufteilung heißt Gewaltenteilung.

In Deutschland sind Legislative und Exekutive zugleich miteinander verbunden. Die Regierungsmehrheit im Bundestag trägt normalerweise die Regierung und unterstützt viele ihrer Vorhaben. Deshalb spricht man auch von Gewaltenverschränkung. Besonders wichtig sind dann eine aktive Opposition, freie Medien, unabhängige Gerichte und eine kritische Öffentlichkeit.

Das Grundgesetz begrenzt staatliche Macht und ordnet die Zusammenarbeit der Verfassungsorgane.


Bundesregierung und Alltag

Entscheidungen der Bundesregierung können Deinen Alltag betreffen, zum Beispiel durch Regeln zu Bildung, Verkehr, Klimaschutz, Arbeit, Steuern, Gesundheit, innerer Sicherheit oder digitaler Verwaltung. Zuständigkeiten sind jedoch oft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verteilt.

Ein Beispiel: Schulen sind überwiegend Sache der Länder. Die Bundesregierung kann deshalb nicht allein festlegen, was in jeder Schule unterrichtet wird. Sie kann aber in Bereichen wie Ausbildungsförderung, Forschung, Digitalisierung oder bundesweiten Programmen mitwirken.


Regierung kritisch beurteilen

In der Gemeinschaftskunde geht es nicht nur darum, Begriffe zu kennen. Du solltest politische Entscheidungen prüfen:

  1. Welches Problem soll gelöst werden?
  2. Welche Ziele nennt die Regierung?
  3. Wer trägt Kosten und wer hat Vorteile?
  4. Welche Grundrechte oder Interessen sind betroffen?
  5. Welche Alternativen gibt es?
  6. Wie kontrollieren Parlament, Gerichte, Medien und Öffentlichkeit die Entscheidung?

Eine begründete politische Beurteilung unterscheidet zwischen Fakten, Interessen, Werturteilen und persönlichen Meinungen.


Quellen und Vertiefung

  1. Grundgesetz Artikel 62: Zusammensetzung der Bundesregierung
  2. Grundgesetz Artikel 63: Wahl des Bundeskanzlers
  3. Grundgesetz Artikel 65: Grundsätze der Regierungsarbeit
  4. Grundgesetz Artikel 67: Konstruktives Misstrauensvotum
  5. Bundesregierung: Aufbau und Aufgaben
  6. Bundeszentrale für politische Bildung: Die Bundesregierung


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Wer gehört nach dem Grundgesetz zur Bundesregierung? (Der Bundeskanzler und die Bundesminister) (!Der Bundestag und der Bundesrat) (!Der Bundespräsident und die Gerichte) (!Die Länderparlamente und die Gemeinden)




Welche Staatsgewalt übt die Bundesregierung aus? (Die Exekutive) (!Die Judikative) (!Die kommunale Selbstverwaltung) (!Die verfassungsgebende Gewalt)




Wer wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin? (Der Deutsche Bundestag) (!Der Bundesrat) (!Das Bundesverfassungsgericht) (!Die Bevölkerung in einer Direktwahl)




Was bedeutet das Kanzlerprinzip? (Der Kanzler bestimmt die Richtlinien der Politik) (!Jedes Ministerium entscheidet ohne gemeinsame Regeln) (!Der Bundesrat leitet die Bundesregierung) (!Die Gerichte legen das Regierungsprogramm fest)




Was beschreibt das Ressortprinzip? (Ein Minister leitet seinen Geschäftsbereich eigenverantwortlich) (!Der Bundestag verwaltet jedes Ministerium) (!Der Bundespräsident beschließt den Bundeshaushalt) (!Alle Länder führen gemeinsam ein Ministerium)




Wann entscheidet das Kollegialprinzip? (Bei Meinungsverschiedenheiten im Kabinett) (!Bei jeder Gerichtsverhandlung) (!Bei einer Kommunalwahl) (!Bei der Wahl des Bundespräsidenten)




Welche Aufgabe hat der Bundestag gegenüber der Bundesregierung? (Er kontrolliert die Regierung) (!Er ernennt alle Richter der Länder) (!Er leitet die Bundesministerien) (!Er ersetzt die gesamte Verwaltung)




Was kennzeichnet ein konstruktives Misstrauensvotum? (Die gleichzeitige Wahl eines neuen Kanzlers) (!Die automatische Auflösung aller Parteien) (!Die Direktwahl eines neuen Kabinetts) (!Die Abschaffung des Bundesrates)




Was ist ein Koalitionsvertrag? (Eine politische Vereinbarung zwischen Regierungsparteien) (!Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts) (!Ein Gesetz des Bundespräsidenten) (!Eine Geschäftsordnung der Gemeinden)




Welche Aussage zum Gesetzgebungsverfahren ist richtig? (Auch die Bundesregierung kann Gesetzentwürfe einbringen) (!Nur der Bundespräsident darf Gesetze vorschlagen) (!Die Ministerien beschließen Gesetze ohne Parlament) (!Der Bundesrat führt jedes Bundesgesetz allein aus)





Memory

Bundesregierung Kanzler und Bundesminister
Kanzlerprinzip Richtlinien der Politik
Ressortprinzip Eigenverantwortung im Fachbereich
Kollegialprinzip Entscheidung des Kabinetts
Koalition Bündnis mehrerer Parteien
Opposition Kontrolle ohne Regierungsbeteiligung
Misstrauensvotum Wahl einer Nachfolge
Exekutive Ausführende Staatsgewalt





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Zuständiges Organ oder Amt
Kanzlerwahl Deutscher Bundestag
Ministerernennung Bundespräsident
Richtlinienkompetenz Bundeskanzler
Ressortleitung Bundesminister
Regierungskontrolle Parlament




Ordne jedem Vorgang das passende Organ oder Amt zu.


Kreuzworträtsel

Kabinett Wie heißt das gemeinsame Gremium aus Kanzler und Bundesministern?
Exekutive Zu welcher Staatsgewalt gehört die Bundesregierung?
Koalition Wie heißt ein Bündnis von Parteien zur gemeinsamen Regierungsbildung?
Ressort Wie heißt der Geschäftsbereich eines Ministeriums?
Bundestag Welches Parlament wählt den Bundeskanzler?
Mehrheit Was benötigt eine Person für die erfolgreiche Kanzlerwahl?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Die Bundesregierung gehört zur

. Nach Artikel 62 des Grundgesetzes besteht sie aus dem Kanzler und den

. Der Kanzler wird vom

gewählt. Die politischen Richtlinien bestimmt der

. Ein Minister leitet sein eigenes

. Bei Streit zwischen Ministerien kann das

entscheiden. Ein Bündnis mehrerer Regierungsparteien heißt

. Der Bundestag kann einen Kanzler durch ein konstruktives

ersetzen. Dabei muss gleichzeitig eine neue Person gewählt werden.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Begriffsplakat Bundesregierung: Gestalte ein Plakat mit den Begriffen Bundesregierung, Kanzler, Kabinett, Ministerium und Exekutive.
  2. Nachrichtenbeobachtung: Suche eine aktuelle Meldung der Bundesregierung und fasse Thema, Ziel und betroffene Gruppen in fünf Sätzen zusammen.
  3. Organvergleich: Erstelle eine Tabelle zu Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident.
  4. Erklärkarte: Zeichne den Weg von der Bundestagswahl bis zur Ernennung der Bundesminister.


Standard

  1. Kabinettssimulation: Übernimm mit Deiner Lerngruppe verschiedene Ministerrollen und entscheidet gemeinsam über ein schulnahes Vorhaben.
  2. Gesetzesweg: Wähle einen einfachen politischen Vorschlag und stelle seinen möglichen Weg vom Ministerium bis zur Verkündung als Flussdiagramm dar.
  3. Pressekonferenz: Formuliert Regierungsfragen und spielt eine Pressekonferenz mit kritischen Nachfragen.
  4. Koalitionsgespräch: Entwickelt in Gruppen kurze Wahlprogramme und verhandelt fünf gemeinsame Ziele für einen Koalitionsvertrag.


Schwer

  1. Regierungsanalyse: Untersuche ein aktuelles Regierungsvorhaben anhand von Problem, Ziel, Mitteln, Betroffenen, Kritik und Alternativen.
  2. Kontrollinstrumente: Vergleiche Fragerecht, Untersuchungsausschuss, Haushaltsrecht und konstruktives Misstrauensvotum nach Wirkung und Grenzen.
  3. Gewaltenverschränkung: Verfasse eine begründete Stellungnahme zur Frage, ob die enge Verbindung von Regierung und Parlamentsmehrheit demokratisch sinnvoll ist.
  4. Politikinterview: Führe ein Interview mit einer Abgeordneten, einem Abgeordneten oder einer Fachperson über die Kontrolle der Bundesregierung und werte es aus.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Fallanalyse Koalitionsstreit: Zwei Ministerien widersprechen sich bei einem Gesetzentwurf. Erkläre, wie Ressortprinzip, Kanzlerprinzip und Kollegialprinzip zur Lösung beitragen können.
  2. Transfer Schulpolitik: Begründe, warum die Bundesregierung nicht allein über Lehrpläne aller Schulen entscheiden kann, und beziehe den Föderalismus ein.
  3. Demokratische Kontrolle: Entwickle für ein umstrittenes Regierungsvorhaben drei sinnvolle Kontrollfragen des Bundestages.
  4. Kanzlerwechsel: Erkläre anhand eines erfundenen Falls, warum ein konstruktives Misstrauensvotum Stabilität sichern kann.
  5. Gesetzesinitiative: Entwirf eine politische Idee und entscheide begründet, ob Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat als Initiator besonders geeignet wäre.
  6. Urteilsbildung: Bewerte die Aussage: Eine starke Regierung braucht eine ebenso starke Opposition. Nutze mindestens drei Argumente.




Lernnachweis

Für einen gelungenen Lernnachweis solltest Du zeigen, dass Du:

  1. die Zusammensetzung und Stellung der Bundesregierung korrekt erklärst.
  2. Kanzlerprinzip, Ressortprinzip und Kollegialprinzip an Beispielen anwendest.
  3. die Regierungsbildung in der richtigen Reihenfolge darstellst.
  4. Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident sicher unterscheidest.
  5. den vereinfachten Weg eines Regierungsentwurfs zum Gesetz erläuterst.
  6. mindestens zwei Instrumente parlamentarischer Kontrolle bewertest.
  7. eine politische Entscheidung mit Fakten, Interessen und Wertmaßstäben untersuchst.
  8. Fachbegriffe verständlich und in eigenen Worten verwendest.

Als Lernprodukt eignen sich zum Beispiel eine Präsentation, ein Erklärvideo, eine Fallanalyse, ein Lernplakat oder ein strukturiertes Portfolio.




OERs zum Thema

  1. Bundeszentrale für politische Bildung: Bundesregierung
  2. Bundesregierung: Informationen zu Kabinett und Ministerien
  3. Regierung und Kontrolle im Deutschen Bundestag



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