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Die Entstehung des Grundgesetzes - Gemeinschaftskunde

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Die Entstehung des Grundgesetzes - Gemeinschaftskunde




Die Entstehung des Grundgesetzes - Gemeinschaftskunde

Das Grundgesetz ist die Verfassung Deutschlands. Es legt fest, wie der Staat aufgebaut ist, welche Rechte Menschen haben und wie politische Macht begrenzt wird. Entstanden ist es 1948 und 1949 in einer schwierigen Zeit: Deutschland war nach der nationalsozialistischen Diktatur und dem Zweiten Weltkrieg zerstört, von den Alliierten besetzt und politisch geteilt.

In diesem aiMOOC lernst Du, warum das Grundgesetz geschaffen wurde, wer daran beteiligt war und welche Erfahrungen seine Inhalte prägten. Du untersuchst außerdem, weshalb die Menschenwürde, die Grundrechte, der Föderalismus und die Begrenzung staatlicher Macht im Mittelpunkt stehen.


Lernziele

Nach der Bearbeitung kannst Du

  1. die politische Lage Deutschlands nach 1945 beschreiben,
  2. die Stationen von den Frankfurter Dokumenten bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes erklären,
  3. die Aufgaben des Parlamentarischen Rates erläutern,
  4. wichtige Streitfragen und Kompromisse benennen,
  5. erklären, welche Lehren aus der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Diktatur gezogen wurden,
  6. die Bedeutung der vier „Mütter des Grundgesetzes“ einordnen,
  7. beurteilen, warum das Grundgesetz bis heute die Grundlage der deutschen Demokratie ist.


Historischer Hintergrund


Deutschland nach 1945

Am 8. Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg in Europa. Die nationalsozialistische Herrschaft war zusammengebrochen. Deutschland besaß keine handlungsfähige gesamtdeutsche Regierung mehr. Die vier Siegermächte USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich übernahmen die oberste Regierungsgewalt und teilten Deutschland in vier Besatzungszonen. Auch Berlin wurde in vier Sektoren geteilt.

Die Menschen lebten unter schwierigen Bedingungen. Viele Städte waren zerstört, Millionen Menschen waren auf der Flucht oder aus ihrer Heimat vertrieben worden, Lebensmittel und Wohnraum fehlten. Zugleich mussten sich Politik und Gesellschaft mit den Verbrechen des Nationalsozialismus auseinandersetzen. Für einen demokratischen Neubeginn war deshalb entscheidend, staatliche Macht dauerhaft an Recht und Menschenrechte zu binden.

Die Zusammenarbeit der vier Siegermächte verschlechterte sich bald. Zwischen den westlichen Demokratien und der kommunistisch regierten Sowjetunion entstand der Kalte Krieg. In den drei westlichen Besatzungszonen wurden Länder und demokratische Landtage aufgebaut. In der sowjetischen Besatzungszone entwickelte sich ein anderes politisches System. Damit wuchs die Gefahr einer dauerhaften Teilung Deutschlands.


Erfahrungen aus Diktatur und Krieg

Das Grundgesetz entstand nicht auf einem politischen „Nullpunkt“. Seine Verfasserinnen und Verfasser kannten die deutsche Verfassungsgeschichte und hatten die Zerstörung der Demokratie selbst erlebt. Viele waren während der NS-Zeit verfolgt, aus Ämtern gedrängt oder zur Emigration gezwungen worden.

Drei Erfahrungen waren besonders wichtig:

  1. Die nationalsozialistische Diktatur hatte gezeigt, welche Folgen ein Staat ohne wirksamen Schutz der Menschenrechte haben kann.
  2. Das Scheitern der Weimarer Republik hatte Schwächen einer Demokratie sichtbar gemacht, etwa die starke Stellung des Reichspräsidenten und die Möglichkeit, Regierungen leicht zu stürzen.
  3. Die zentralistische Diktatur hatte die Bedeutung von Machtteilung, unabhängigen Gerichten und starken Ländern verdeutlicht.

Daraus entstand der Leitgedanke: Nie wieder Diktatur, nie wieder staatliche Willkür.


Der Weg zum Grundgesetz


Die Londoner Empfehlungen und die Frankfurter Dokumente

1948 beschlossen die westlichen Siegermächte, die Gründung eines westdeutschen Staates vorzubereiten. Am 1. Juli 1948 übergaben die drei westlichen Militärgouverneure den Ministerpräsidenten der elf westdeutschen Länder die sogenannten Frankfurter Dokumente.

Die Dokumente enthielten einen Auftrag: Eine verfassungsgebende Versammlung sollte eine demokratische und föderale Ordnung ausarbeiten. Die Länder sollten an der Gesetzgebung beteiligt sein. Außerdem ging es um die Grenzen der Länder und um ein Besatzungsstatut, das die Rechte der Westalliierten festlegte.

Die deutschen Ministerpräsidenten standen vor einem Problem. Einerseits wollten sie wieder politische Verantwortung übernehmen. Andererseits fürchteten sie, mit einem Weststaat die Teilung Deutschlands zu vertiefen.


Die Rittersturz-Konferenz

Vom 8. bis 10. Juli 1948 berieten die westdeutschen Ministerpräsidenten auf dem Rittersturz bei Koblenz über den alliierten Auftrag. Sie nahmen ihn grundsätzlich an, änderten aber wichtige Begriffe.

Statt einer „verfassungsgebenden Versammlung“ sollte ein Parlamentarischer Rat zusammentreten. Statt einer endgültigen „Verfassung“ sollte ein Grundgesetz entstehen. Damit wollten die Ministerpräsidenten deutlich machen: Der westdeutsche Staat sollte zunächst ein Provisorium sein und die deutsche Einheit offenhalten.

Der Name „Grundgesetz“ bedeutete also nicht, dass der Text weniger verbindlich war. Er sollte die vorläufige politische Situation ausdrücken. Rechtlich wirkte das Grundgesetz von Anfang an wie eine Verfassung.


Der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee

Bevor der Parlamentarische Rat begann, erarbeiteten Fachleute im August 1948 auf der Insel Herrenchiemsee einen vorbereitenden Entwurf. Der Verfassungskonvent bestand aus Vertretern der Länder und weiteren Sachverständigen.

Der Abschlussbericht enthielt bereits viele Grundideen des späteren Grundgesetzes. Dazu gehörten ein föderaler Staat, wirksame Grundrechte, eine starke Stellung des Parlaments und der Schutz der demokratischen Ordnung. Der Bericht war keine fertige Verfassung, aber eine wichtige Arbeitsgrundlage.


Der Parlamentarische Rat


Zusammensetzung und Arbeitsbeginn

Am 1. September 1948 trat der Parlamentarische Rat in Bonn zusammen. Die feierliche Eröffnung fand im Museum Koenig statt. Die weiteren Beratungen wurden vor allem in der Pädagogischen Akademie geführt, dem späteren Bundeshaus.

Die westdeutschen Landtage hatten 65 stimmberechtigte Mitglieder gewählt. Je 27 gehörten CDU/CSU und SPD an. Die FDP stellte fünf Mitglieder; Deutsche Partei, Zentrum und KPD stellten jeweils zwei. Hinzu kamen fünf nicht stimmberechtigte Vertreter aus West-Berlin.

Nur vier der 65 stimmberechtigten Mitglieder waren Frauen:

  1. Elisabeth Selbert von der SPD,
  2. Friederike Nadig von der SPD,
  3. Helene Weber von der CDU,
  4. Helene Wessel vom Zentrum.

Zum Präsidenten wurde Konrad Adenauer gewählt. Den besonders wichtigen Hauptausschuss leitete Carlo Schmid. In Ausschüssen und Plenarsitzungen wurden einzelne Regelungsbereiche beraten, verändert und zu Kompromissen zusammengeführt.


Die „Mütter des Grundgesetzes“

Die vier Frauen im Parlamentarischen Rat werden heute häufig als „Mütter des Grundgesetzes“ bezeichnet. Besonders bekannt ist der Einsatz von Elisabeth Selbert und Friederike Nadig für die rechtliche Gleichberechtigung.

Der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ stieß zunächst auf Widerstand. Elisabeth Selbert warb öffentlich für die Formulierung. Frauenverbände, Kommunalpolitikerinnen und viele Bürgerinnen unterstützten die Forderung mit Eingaben und Protesten. Schließlich wurde sie in Artikel 3 Absatz 2 aufgenommen.

Die Verfassungsnorm veränderte die gesellschaftliche Wirklichkeit nicht sofort. Viele Gesetze behandelten Frauen weiterhin ungleich. Der Gleichberechtigungsartikel wurde jedoch zu einem entscheidenden Maßstab für spätere Reformen und Gerichtsentscheidungen.


Arbeitsweise und demokratische Legitimation

Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates waren nicht direkt vom gesamten Volk gewählt worden. Sie wurden von demokratisch gewählten Landtagen entsandt. Das Grundgesetz wurde später von den Landtagen bestätigt. Dadurch beruhte seine Legitimation auf den demokratischen Vertretungen der Länder.

Die Beratungen fanden unter den Bedingungen der Besatzung statt. Die westlichen Militärgouverneure hatten Vorgaben gemacht und mussten dem Ergebnis zustimmen. Trotzdem entschieden die deutschen Mitglieder viele zentrale Fragen selbst und widersetzten sich auch einzelnen alliierten Änderungswünschen.

Die Arbeit war von Verhandlungen geprägt. Keine politische Gruppe konnte ihre Vorstellungen allein durchsetzen. Deshalb entstanden viele Formulierungen als Kompromiss.


Zentrale Streitfragen und Kompromisse


Bund und Länder

Eine wichtige Frage lautete: Wie stark sollte der neue Bund sein, und welche Rechte sollten die Länder behalten?

Die Erfahrungen mit dem zentralistischen NS-Staat sprachen für starke Länder. Zugleich brauchte der neue Staat handlungsfähige gemeinsame Institutionen. Das Ergebnis war ein föderaler Bundesstaat. Die Länder wirken über den Bundesrat an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit.

Auch die Westalliierten achteten darauf, dass Deutschland nicht erneut zu stark zentralisiert wurde. Über die Verteilung von Gesetzgebung, Verwaltung und Finanzen wurde deshalb besonders intensiv gestritten.


Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

Der Bundestag sollte das zentrale direkt gewählte Parlament werden. Er beschließt Gesetze, kontrolliert die Regierung und wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.

Der Bundesrat vertritt die Länder. Je nach Gesetz kann seine Zustimmung erforderlich sein oder er kann Einspruch einlegen. Damit wird staatliche Macht auf mehrere Ebenen verteilt.

Die Bundesregierung sollte stabiler sein als viele Regierungen der Weimarer Republik. Deshalb kann eine Bundeskanzlerin oder ein Bundeskanzler nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgewählt werden: Der Bundestag muss gleichzeitig eine neue Person wählen.


Die Rolle des Staatsoberhaupts

In der Weimarer Republik besaß der Reichspräsident weitreichende Befugnisse. Er konnte den Reichstag auflösen, den Reichskanzler ernennen und mit Notverordnungen regieren lassen. Diese Machtfülle hatte zur Schwächung der parlamentarischen Demokratie beigetragen.

Der Bundespräsident erhielt im Grundgesetz deshalb überwiegend repräsentative und formale Aufgaben. Die politische Leitung liegt bei der Bundesregierung, die vom Vertrauen des Bundestages abhängig ist.


Schule, Kirche und Elternrecht

Kontrovers diskutiert wurden auch das Verhältnis von Staat und Religion sowie die Schulordnung. Dabei trafen unterschiedliche Vorstellungen von CDU/CSU, SPD, FDP und kleineren Parteien aufeinander.

Ein Kompromiss war, frühere Bestimmungen zum Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften aus der Weimarer Reichsverfassung in das Grundgesetz zu übernehmen. Artikel 7 regelte wichtige Fragen des Schulwesens und des Religionsunterrichts. Das zeigt: Eine Verfassung behandelt nicht nur Staatsorgane, sondern auch gesellschaftliche Konflikte.


Finanzen und soziale Ordnung

Umstritten war außerdem, welche Ebene Steuern erheben und Einnahmen verwalten sollte. Hinter diesen Fragen stand die grundsätzliche Entscheidung, wie stark der Bund sein durfte.

Das Grundgesetz legte keinen vollständigen Wirtschaftsplan fest. Es schützte Eigentum, betonte aber zugleich dessen Sozialpflichtigkeit. Mit dem Prinzip des Sozialstaats verpflichtete es den Staat, soziale Sicherheit und Teilhabe zu fördern, ohne jedes politische Detail vorzugeben.


Lehren aus Weimar und Nationalsozialismus


Menschenwürde und Grundrechte an erster Stelle

Der Grundrechtsteil steht am Anfang des Grundgesetzes. Artikel 1 beginnt mit dem Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Staatliche Gewalt muss die Menschenwürde achten und schützen.

Die Grundrechte sind nicht nur politische Ziele. Nach Artikel 1 Absatz 3 binden sie Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Menschen können sich vor Gericht auf Grundrechte berufen.

Zu den Grundrechten gehören unter anderem:

  1. die freie Entfaltung der Persönlichkeit,
  2. die Gleichheit vor dem Gesetz,
  3. Glaubens- und Gewissensfreiheit,
  4. Meinungs- und Pressefreiheit,
  5. Versammlungsfreiheit,
  6. Schutz von Ehe und Familie,
  7. Schutz der Wohnung,
  8. Eigentum und Berufsfreiheit.


Gewaltenteilung und Rechtsstaat

Das Grundgesetz verteilt staatliche Macht auf Legislative, Exekutive und Judikative. Keine Gewalt soll unbegrenzt handeln können. Gerichte sind unabhängig, Verwaltung und Regierung sind an Recht und Gesetz gebunden.

Mit dem Bundesverfassungsgericht entstand ein besonders wichtiges Kontrollorgan. Es prüft unter anderem, ob Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das Gericht nahm seine Arbeit 1951 auf.


Wehrhafte Demokratie

Das Grundgesetz geht davon aus, dass eine Demokratie sich gegen ihre Feinde schützen darf. Deshalb spricht man von einer wehrhaften oder streitbaren Demokratie.

Dazu gehören unter anderem das Verbot verfassungswidriger Parteien durch das Bundesverfassungsgericht, die Möglichkeit der Verwirkung bestimmter Grundrechte bei ihrem Missbrauch zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und der Schutz zentraler Verfassungsprinzipien durch die Ewigkeitsklausel.

Demokratischer Streit bleibt erlaubt und notwendig. Geschützt wird nicht eine bestimmte Regierung, sondern die freiheitliche demokratische Ordnung.


Ewigkeitsklausel

Artikel 79 Absatz 3 schützt grundlegende Prinzipien vor Verfassungsänderungen. Unantastbar bleiben insbesondere die Menschenwürde, die Grundprinzipien aus Artikel 20 sowie die Gliederung des Bundes in Länder und deren Mitwirkung an der Gesetzgebung.

Damit soll verhindert werden, dass eine politische Mehrheit die Demokratie mit formal korrekten Abstimmungen abschafft.


Stabilere parlamentarische Regierung

Das Grundgesetz stärkt den Bundestag und die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Eine Regierung kann nicht allein durch eine ablehnende Mehrheit gestürzt werden. Das konstruktive Misstrauensvotum verlangt eine handlungsfähige Alternative.

Auch die Möglichkeit, das Parlament aufzulösen, ist enger begrenzt als in der Weimarer Republik. So soll verhindert werden, dass politische Krisen dauerhaft durch Notmaßnahmen statt durch parlamentarische Mehrheiten gelöst werden.


Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten


Annahme im Parlamentarischen Rat

Am 8. Mai 1949 nahm der Parlamentarische Rat das Grundgesetz in dritter Lesung an. 53 Mitglieder stimmten dafür, zwölf dagegen. Die Gegenstimmen kamen aus unterschiedlichen politischen Gründen, unter anderem wegen föderaler Vorbehalte oder wegen der Ablehnung eines westdeutschen Teilstaats.


Zustimmung der Westalliierten und der Länder

Am 12. Mai 1949 genehmigten die westlichen Militärgouverneure den Text. Anschließend stimmten die Landtage ab. Zehn der elf westdeutschen Länder nahmen das Grundgesetz an.

Der Bayerische Landtag lehnte es ab, vor allem weil vielen Abgeordneten der Föderalismus nicht stark genug war. Gleichzeitig erkannte Bayern an, dass das Grundgesetz auch dort gelten würde, wenn zwei Drittel der Länder zustimmten. Daher verhinderte das bayerische Nein das Inkrafttreten nicht.


Verkündung am 23. Mai 1949

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn feierlich ausgefertigt und verkündet. Es trat mit Ablauf dieses Tages, also am 24. Mai 1949, in Kraft. Damit entstand die Bundesrepublik Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Die Staatsgründung war damit noch nicht vollständig abgeschlossen. Im August 1949 wurde der erste Deutsche Bundestag gewählt. Im September entstanden die ersten obersten Bundesorgane und die erste Bundesregierung.


Warum „Grundgesetz“ und nicht „Verfassung“?

Der Begriff „Grundgesetz“ sollte 1948 und 1949 den provisorischen Charakter der westdeutschen Staatsgründung ausdrücken. Die politische Teilung Deutschlands sollte nicht als endgültig anerkannt werden. Eine gesamtdeutsche Verfassung sollte später vom gesamten deutschen Volk beschlossen werden können.

Trotz seines Namens war das Grundgesetz von Anfang an die vollwertige Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es regelte die Staatsorganisation, garantierte Grundrechte und band alle staatliche Gewalt.

Mit der deutschen Einheit 1990 trat die DDR der Bundesrepublik bei. Das Grundgesetz galt danach im vereinten Deutschland weiter. Seine Präambel und weitere Bestimmungen wurden angepasst. Die Möglichkeit, eine neue Verfassung zu beschließen, bleibt in Artikel 146 grundsätzlich erhalten.


Bedeutung für Demokratie und Alltag

Das Grundgesetz betrifft nicht nur Parlamente und Regierungen. Es wirkt in Schule, Familie, Medien, Beruf und öffentlichem Raum. Wenn Du Deine Meinung äußerst, an einer Demonstration teilnimmst, eine Religion ausübst oder Dich gegen Benachteiligung wehrst, berühren diese Situationen Grundrechte.

Die Entstehungsgeschichte zeigt zugleich, dass Demokratie aus Konflikten und Kompromissen entsteht. Das Grundgesetz war weder das Werk einer einzelnen Person noch einer einzigen Partei. Es entstand aus historischen Erfahrungen, alliierten Rahmenbedingungen, politischen Gegensätzen und öffentlichem Engagement.

Die Gleichberechtigung in Artikel 3 verdeutlicht besonders, dass Verfassungsfragen gesellschaftlich umkämpft sein können. Eingaben und Proteste von Bürgerinnen beeinflussten die Beratungen. Verfassungsgeschichte ist deshalb auch Geschichte politischer Beteiligung.


Zeitleiste

  1. 8. Mai 1945: Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa und Zusammenbruch der NS-Herrschaft.
  2. 1. Juli 1948: Übergabe der Frankfurter Dokumente an die westdeutschen Ministerpräsidenten.
  3. 8. bis 10. Juli 1948: Rittersturz-Konferenz; Entscheidung für Parlamentarischen Rat und Grundgesetz.
  4. August 1948: Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee.
  5. 1. September 1948: Eröffnung des Parlamentarischen Rates in Bonn.
  6. 8. Mai 1949: Annahme des Grundgesetzes mit 53 zu zwölf Stimmen.
  7. 12. Mai 1949: Genehmigung durch die westlichen Militärgouverneure.
  8. 23. Mai 1949: Ausfertigung und Verkündung des Grundgesetzes.
  9. 24. Mai 1949: Inkrafttreten des Grundgesetzes.


Begriffe im Überblick

Begriff Bedeutung
Grundgesetz Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
Parlamentarischer Rat Gremium, das 1948 und 1949 das Grundgesetz ausarbeitete
Frankfurter Dokumente Auftrag der westlichen Militärgouverneure zur Vorbereitung eines westdeutschen Staates
Föderalismus Aufteilung staatlicher Aufgaben zwischen Bund und Ländern
Grundrechte Verfassungsrechtlich geschützte Freiheits- und Gleichheitsrechte
Rechtsstaat Staat, dessen Handeln an Recht und Gesetz gebunden ist
Sozialstaat Staat, der soziale Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe fördern soll
Ewigkeitsklausel Schutz grundlegender Verfassungsprinzipien vor Abschaffung


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Warum wurde 1948 der Begriff Grundgesetz gewählt? (Er sollte den vorläufigen Charakter des westdeutschen Staates zeigen) (!Er sollte nur für einzelne Gemeinden gelten) (!Er sollte die Weimarer Reichsverfassung unverändert ersetzen) (!Er sollte ohne Grundrechte auskommen)




Welches Gremium arbeitete das Grundgesetz aus? (Der Parlamentarische Rat) (!Der Alliierte Kontrollrat) (!Der erste Deutsche Bundestag) (!Die Weimarer Nationalversammlung)




Wann trat der Parlamentarische Rat erstmals zusammen? (Am 1. September 1948) (!Am 8. Mai 1945) (!Am 23. Mai 1949) (!Am 3. Oktober 1990)




Wie viele stimmberechtigte Mitglieder hatte der Parlamentarische Rat? (65) (!49) (!70) (!120)




Welche Formulierung setzte sich in Artikel 3 durch? (Männer und Frauen sind gleichberechtigt) (!Männer und Frauen sind grundsätzlich verschieden) (!Nur Männer besitzen politische Rechte) (!Gleichberechtigung gilt nur im Wahlrecht)




Welche Aufgabe hatte der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee? (Er erarbeitete eine Grundlage für die Beratungen) (!Er wählte den ersten Bundeskanzler) (!Er ratifizierte den Zwei-plus-Vier-Vertrag) (!Er gründete das Bundesverfassungsgericht)




Welches Land lehnte das Grundgesetz im Landtag ab? (Bayern) (!Hessen) (!Nordrhein-Westfalen) (!Bremen)




Wie lautete das Abstimmungsergebnis im Parlamentarischen Rat? (53 Stimmen dafür und zwölf dagegen) (!65 Stimmen dafür und keine dagegen) (!Zwölf Stimmen dafür und 53 dagegen) (!27 Stimmen dafür und 27 dagegen)




Welches Prinzip verteilt staatliche Aufgaben auf Bund und Länder? (Föderalismus) (!Monarchie) (!Zentralismus) (!Absolutismus)




Was schützt die Ewigkeitsklausel? (Grundlegende Verfassungsprinzipien) (!Jede einzelne gesetzliche Regelung) (!Alle Entscheidungen einer Bundesregierung) (!Die Amtszeit aller Abgeordneten)





Memory

Frankfurter Dokumente Auftrag der Westalliierten
Rittersturz Entscheidung für ein Provisorium
Herrenchiemsee Vorbereitender Verfassungsentwurf
Parlamentarischer Rat Ausarbeitung des Grundgesetzes
Elisabeth Selbert Einsatz für Gleichberechtigung
Konrad Adenauer Präsident des Gremiums
Föderalismus Machtteilung zwischen Bund und Ländern
23. Mai 1949 Verkündung des Grundgesetzes





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Bedeutung
Frankfurter Dokumente Gründungsauftrag der westlichen Militärgouverneure
Rittersturz-Konferenz Beratung der westdeutschen Ministerpräsidenten
Verfassungskonvent Vorbereitung eines Entwurfs auf Herrenchiemsee
Museum Koenig Ort der feierlichen Eröffnung des Parlamentarischen Rates
Pädagogische Akademie Hauptort der Beratungen in Bonn
Artikel 3 Verfassungsrechtliche Gleichberechtigung
Ewigkeitsklausel Dauerhafter Schutz zentraler Grundprinzipien






Kreuzworträtsel

Adenauer Wer wurde Präsident des Parlamentarischen Rates?
Selbert Wer kämpfte besonders für die Gleichberechtigung in Artikel 3?
Bonn In welcher Stadt tagte der Parlamentarische Rat?
Föderalismus Welches Prinzip teilt Macht zwischen Bund und Ländern?
Menschenwürde Welcher Wert steht am Anfang des Grundgesetzes?
Herrenchiemsee Wo entstand der vorbereitende Verfassungsentwurf?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Deutschland in vier

geteilt. Die westlichen Militärgouverneure übergaben am 1. Juli 1948 die

. Die Ministerpräsidenten wollten keine endgültige Verfassung, sondern ein vorläufiges

. Der vorbereitende Entwurf entstand auf

. Das verfassungsgebende Gremium hieß

. Zu seinem Präsidenten wurde Konrad

gewählt. Nur vier Mitglieder des Rates waren

. Elisabeth Selbert setzte sich für die rechtliche

ein. Das Grundgesetz stellt die

an den Anfang. Die Aufteilung staatlicher Aufgaben zwischen Bund und Ländern heißt

. Der Parlamentarische Rat nahm den Text am 8. Mai 1949 mit 53 Stimmen

an. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz feierlich

. Einen Tag später trat es in

. Die Ewigkeitsklausel schützt grundlegende Prinzipien vor ihrer

.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Zeitleiste gestalten: Erstelle eine bebilderte Zeitleiste mit den wichtigsten Stationen von 1945 bis 1949.
  2. Begriffskarten: Gestalte Karten zu Grundgesetz, Föderalismus, Rechtsstaat und Grundrechten.
  3. Menschenwürde im Alltag: Beschreibe drei Schulsituationen, in denen Menschenwürde eine Rolle spielt.
  4. Personenporträt: Wähle ein Mitglied des Parlamentarischen Rates und erstelle ein kurzes Porträt.


Standard

  1. Ausstellung: Gestalte eine kleine Ausstellung über Elisabeth Selbert, Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel.
  2. Quellenvergleich: Vergleiche den alliierten Auftrag mit den Entscheidungen der Rittersturz-Konferenz.
  3. Verfassungsvergleich: Stelle zwei Unterschiede zwischen Weimarer Reichsverfassung und Grundgesetz in einer Grafik dar.
  4. Streitgespräch: Führt ein Rollenspiel durch, in dem eine Gruppe einen starken Bund und eine andere starke Länder fordert.


Schwer

  1. Verfassungswerkstatt: Entwickelt in Gruppen fünf Regeln für eine demokratische Schulverfassung und begründet jede Regel.
  2. Podcast: Produziere einen Podcast darüber, warum eine Verfassungsnorm gesellschaftliche Veränderungen anstoßen kann.
  3. Erinnerungskultur: Befrage eine ältere Person danach, welche Bedeutung das Grundgesetz in ihrem Leben hatte, und ordne die Aussagen historisch ein.
  4. Urteil bilden: Beurteile in einem argumentativen Text, ob das Verfahren von 1948 und 1949 ausreichend demokratisch legitimiert war.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Ursache und Wirkung: Erkläre, wie die Erfahrungen mit Nationalsozialismus und Weimarer Republik die Stellung der Grundrechte beeinflussten.
  2. Kompromissanalyse: Zeige an einem Streitpunkt, welche Interessen aufeinandertrafen und wie eine Lösung gefunden wurde.
  3. Transfer: Prüfe an einem aktuellen schulischen oder politischen Beispiel, welche Vorteile und Schwierigkeiten geteilte Zuständigkeiten haben.
  4. Norm und Wirklichkeit: Erkläre, warum der Satz aus Artikel 3 nicht sofort tatsächliche Gleichstellung herstellte.
  5. Abwägung: Diskutiere, wann eine Demokratie Maßnahmen gegen ihre Gegner ergreifen darf, ohne selbst undemokratisch zu werden.
  6. Bewertung: Beurteile, ob der Begriff Grundgesetz nach der deutschen Einheit weiterhin passend ist.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis solltest Du zeigen, dass Du

  1. die wichtigsten Stationen der Entstehung zeitlich und sachlich richtig darstellen kannst,
  2. die Rolle der Westalliierten, der Länder und des Parlamentarischen Rates unterscheiden kannst,
  3. zentrale Streitfragen und gefundene Kompromisse erklären kannst,
  4. die Bedeutung der Menschenwürde und der Grundrechte begründen kannst,
  5. Lehren aus Weimarer Republik und NS-Diktatur auf Verfassungsregeln beziehen kannst,
  6. den Beitrag der vier Mütter des Grundgesetzes einordnen kannst,
  7. ein begründetes eigenes Urteil zu Legitimation, Föderalismus oder wehrhafter Demokratie formulieren kannst.




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  1. Deutscher Bundestag: Wie alles anfing
  2. Bundeszentrale für politische Bildung: Grundgesetz und Parlamentarischer Rat
  3. Aktueller Text des Grundgesetzes


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