MOOCsWiki:Datenschutz

Datenschutzrichtlinie für MOOCsWiki und die GPT-Action aiMOOC
Diese Datenschutzrichtlinie informiert darüber, wie Daten auf MOOCsWiki und bei der Verwendung der GPT-Action „aiMOOC“ verarbeitet werden. Sie ergänzt das Impressum und gilt insbesondere für Inhalte, die über den öffentlichen GPT „aiMOOC“ an moocwiki.org übertragen und dort veröffentlicht werden.
Allgemeine Hinweise zu Wiki-Beiträgen
Bitte beachte, dass alle Beiträge auf MOOCsWiki von anderen Mitwirkenden bearbeitet, verändert oder gelöscht werden können. Reiche keine Inhalte ein, wenn du nicht möchtest, dass diese öffentlich zugänglich sind oder ohne Einschränkung bearbeitet werden können.
Mit der Veröffentlichung bestätigst du, dass du die übertragenen Inhalte selbst erstellt hast, sie unter einer geeigneten freien Lizenz verwenden darfst oder sie aus einer gemeinfreien Quelle stammen. ÜBERTRAGE OHNE GENEHMIGUNG KEINE URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN INHALTE!
Veröffentliche keine personenbezogenen, vertraulichen oder sensiblen Daten. Dazu gehören insbesondere vollständige Namen, private Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Gesundheitsdaten, Leistungsdaten von Lernenden, Zugangsdaten und Informationen über minderjährige Personen.
Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf MOOCsWiki ist der im Impressum genannte Betreiber.
Kontakt für Datenschutz-, Auskunfts- und Löschanfragen:
E-Mail: [info@moocit.de](mailto:info@moocit.de)
Bitte nenne bei einer Anfrage möglichst den Titel und die Internetadresse der betroffenen Wiki-Seite. Übermittle keine Passwörter oder sonstigen Zugangsdaten per E-Mail.
Unsere Datenschutzgrundsätze
- Für die Verwendung der GPT-Action ist gegenüber MOOCsWiki grundsätzlich kein Klarname erforderlich.
- Nutze nach Möglichkeit ein Pseudonym und vermeide personenbezogene Angaben.
- Wir verwenden die durch die Action übertragenen Inhalte ausschließlich zur Erstellung, Veröffentlichung, Verwaltung und Sicherung der angeforderten Wiki-Seite.
- Die übertragenen Inhalte werden nicht für Newsletter verwendet.
- Inhalte werden nicht zu Werbezwecken verkauft.
- Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies für den Betrieb, die Sicherheit, die Bearbeitung von Anfragen oder die Veröffentlichung erforderlich ist.
- Für öffentlich veröffentlichte Inhalte gelten die Prinzipien eines offenen Wikis: Inhalte können gelesen, bearbeitet, weiterverwendet oder gelöscht werden.
- Wir beachten die Netiquette und erwarten dies auch von allen Nutzerinnen und Nutzern.
- Gewaltverherrlichende, pornografische, rassistische, menschenverachtende oder rechtswidrige Inhalte sind nicht erlaubt.
- Verstöße gegen Datenschutz, Urheberrecht oder andere Regeln können gemeldet werden.
GPT-Action „aiMOOC“
Zweck der Action
Der GPT „aiMOOC“ wird über die Plattform ChatGPT bereitgestellt. Er erstellt aus einem vom Nutzer genannten Thema einen digitalen Lernkurs als MediaWiki-Wikitext.
Nach der Erstellung kann die Action `publishAiMoocToMoocWiki` aufgerufen werden. Sie überträgt den erzeugten Wikitext an moocwiki.org und veröffentlicht ihn dort als Wiki-Seite.
Die Veröffentlichung erfolgt erst, nachdem die entsprechende Action ausgelöst und gegebenenfalls von der Nutzerin oder dem Nutzer bestätigt wurde.
Übertragene Daten
Nach der derzeitigen Konfiguration werden folgende Angaben an die Action übertragen:
- `topic`: das von der Nutzerin oder dem Nutzer genannte Thema
- `requested_title`: der gewünschte Titel der Wiki-Seite
- `wiki_text`: der erzeugte vollständige MediaWiki-Wikitext
- `source_gpt`: die technische Kennung des verwendeten GPTs
Der vollständige Chatverlauf wird durch diese Action nicht als eigenes Datenfeld an MOOCsWiki übertragen. Inhalte aus der Unterhaltung können jedoch Bestandteil des erzeugten Wikitextes werden, wenn sie für den aiMOOC verwendet wurden.
Beim technischen Aufruf können zusätzlich Verbindungs- und Protokolldaten verarbeitet werden. Dazu können insbesondere Zeitpunkt, aufgerufener Endpunkt, Statusmeldung, übertragene Datenmenge und technische Informationen des anfragenden Systems gehören. Diese Daten dienen der technischen Bereitstellung, Sicherheit, Fehleranalyse und Missbrauchsabwehr.
Öffentliche Veröffentlichung
Der übertragene Seitentitel und der Wikitext werden öffentlich auf moocwiki.org veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung können sie weltweit abgerufen, über Suchmaschinen gefunden, bearbeitet und im Versionsverlauf gespeichert werden.
Veröffentliche deshalb insbesondere keine:
- Namen oder Kontaktdaten von Schülerinnen und Schülern
- Noten, Beurteilungen oder andere Leistungsdaten
- privaten Fotos oder personenbezogenen Dokumente
- Gesundheitsdaten oder andere besonders geschützte Informationen
- Passwörter, API-Schlüssel oder Zugangsdaten
- personenbezogenen Angaben über Dritte ohne entsprechende Berechtigung
Bei schulischen Projekten sollen Namen grundsätzlich anonymisiert oder pseudonymisiert werden.
Zweck und Rechtsgrundlage
Die Übermittlung und Veröffentlichung erfolgen auf ausdrückliche Veranlassung der Nutzerin oder des Nutzers. Die Verarbeitung dient der Bereitstellung der gewünschten Veröffentlichungsfunktion und erfolgt, soweit anwendbar, gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung.
Technisch erforderliche Protokoll- und Sicherheitsdaten können gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet werden. Das berechtigte Interesse besteht im sicheren Betrieb der Action, in der Fehlerbehebung und in der Verhinderung von Missbrauch.
Soweit freiwillig personenbezogene Daten in einen zu veröffentlichenden Text aufgenommen werden, muss die eingebende Person sicherstellen, dass hierfür eine gültige rechtliche Grundlage oder Einwilligung besteht.
Empfänger und Zugänglichkeit
Empfänger der über die Action übertragenen Daten sind:
- der Betreiber von moocwiki.org
- technisch notwendige Hosting- und IT-Dienstleister
- nach der Veröffentlichung alle Personen, die die öffentliche Wiki-Seite aufrufen
ChatGPT und die GPT-Verarbeitung werden von OpenAI bereitgestellt. Für die Verarbeitung innerhalb von ChatGPT gelten ergänzend die EU-Datenschutzrichtlinie von OpenAI sowie die dort genannten Einstellungen und Rechte.
Mit der Veröffentlichung auf MOOCsWiki können Inhalte weltweit abrufbar werden. Eine vollständige Kontrolle über Kopien, Suchmaschinenarchive oder Weiterverwendungen durch Dritte ist nach der Veröffentlichung nicht immer möglich.
Speicherdauer
Veröffentlichte Wiki-Inhalte und frühere Bearbeitungsstände können grundsätzlich zeitlich unbefristet im Seiten- und Versionsverlauf gespeichert werden, solange sie Bestandteil des offenen Wiki-Projekts sind.
Eine Löschung oder Änderung kann beantragt werden. Ob eine vollständige Löschung möglich ist, hängt unter anderem von gesetzlichen Verpflichtungen, dem Schutz berechtigter Interessen, der Wiki-Versionsgeschichte und bereits entstandenen Kopien ab.
Technische Protokolldaten werden nur so lange gespeichert, wie sie für Betrieb, Sicherheit, Fehleranalyse und Missbrauchsabwehr erforderlich sind oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Keine automatisierte Einzelentscheidung
Die Action dient der Erstellung und Veröffentlichung von Lerninhalten. Durch MOOCsWiki erfolgt auf Grundlage der Action keine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung über eine Person.
Externe Medien und Links
aiMOOCs können Links oder Einbindungen von Drittanbietern enthalten, beispielsweise Wikimedia Commons, Wikipedia oder YouTube. Beim Aufruf solcher Inhalte können Daten an die jeweiligen Anbieter übertragen werden. Für diese Verarbeitung gelten die Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Anbieter.
Externe Medien sollen nur eingebunden werden, wenn sie einen erkennbaren Bildungsbezug besitzen und rechtmäßig verwendet werden dürfen.
Rechte betroffener Personen
Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht auf Widerspruch
- Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung
- Recht auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde
Anfragen können an [info@moocit.de](mailto:info@moocit.de) gerichtet werden. Zur Bearbeitung können Angaben erforderlich sein, mit denen die betroffene Seite oder Veröffentlichung eindeutig gefunden werden kann.
Urheberrecht und Verantwortung
Die Nutzerin oder der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die zur Veröffentlichung übermittelten Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen.
Insbesondere dürfen keine urheberrechtlich geschützten Texte, Bilder, Videos, Aufgaben oder sonstigen Werke ohne Erlaubnis übernommen werden. Bevorzugt werden selbst erstellte Inhalte, gemeinfreie Werke und Open Educational Resources mit geeigneter Lizenz.
Automatisch erzeugte Inhalte müssen vor ihrer Verwendung auf sachliche Richtigkeit, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht und Eignung für den Unterricht geprüft werden.
Missbrauch melden
Verstöße gegen Datenschutz, Urheberrecht oder die oben genannten Richtlinien können gemeldet werden. Der Melde-Button kann auch am Ende eines MOOCs eingefügt werden:
[[Teilen - MOOCit]]

Änderungen dieser Datenschutzrichtlinie
Diese Datenschutzrichtlinie kann angepasst werden, wenn sich die GPT-Action, die verarbeiteten Daten, gesetzliche Vorgaben oder technische Abläufe ändern. Es gilt die jeweils auf dieser Seite veröffentlichte Fassung.
Stand: 25. Juli 2026
Impressum
Impressum
Ansprechpartner Udo Glanz
Erwinstraße 78
79102 Freiburg
info{at)glanz-Verlag.de
0172-4647199
Webmaster / Technischer Support
Jonas Dörr
Links
- Fair-Image
- Kurzfilmkanon
- Jeder Mensch ist Kunst
- Glanz-Verlag
- Liedlernen
- Kult-Spiel
- Freiburgspiel
- FreiburgerKneipenTour
- Bierdeckelquiz
- Joblin
Konstante Projekte
- Seit 2021 - Jeder Mensch ist Kunst
- Seit 2021 - Märchenlernen.de
- Seit 2021 - BackOnWood.com
- Seit 2020 - Jack Joblin Design
- Seit 2019 - Bierdeckelquiz.de
- Seit 2018 - Liedlernen.de
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- Seit 2016 - Freiburgspiel.de
- Seit 2015 - MOOCit.de
- Seit 2014 - Joblin.de
- Seit 2013 - Kurzfilmkanon.de
Subdomains
- MOOCit
- Blended Learning - MOOC
- Deutschkurs für Asylbewerber MOOC
- Diskurs MOOC
- Flipped Classroom MOOC
- Gewerbeschule MOOCit
- Inverted Classroom MOOC
- MOOC
- MOOC it
- Der neue Bildungsplan
- Pädagogische Hochschule Freiburg - MOOCit
- Schul-MOOCs
- Schulbildung MOOCit
Vereinssatzung
MOOC it! Medienbildung für Schule, Ausbildung und Studium - im Folgenden MOOCit e.V.
ERSTER ENTWURF - KEIN RECHTSFÄHIGER BESCHLUSS
§ 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit und Gemeinnützigkeit, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen: MOOC it! Medienbildung für Schule, Ausbildung und Studium e.V.
- Sitz des Vereins ist Freiburg im Breisgau
- Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz "e.V."
§ 2 Zweck
- Der Verein verfolgt den Zweck Bildung durch Mini MOOCs zu fördern.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigter Zweck" der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Satzungszweck wird durch folgende Aufgaben verwirklicht:
- Praktische Anwendung der Mini MOOCs ermöglichen.
- Hilfsstellungen für die Anerkennung bzw. Wertschätzung online erbrachter Leistungen bieten, z.B. durch die Organisation der Zertifizierung.
- Qualitätsentwicklung bzw. Programmierungsaufgaben dem aktuellen Stand der Mediawiki-Entwicklung bzw. (Hoch-) Schulentwicklung anpassen.
- Kooperationen im Bereich Bildung anstreben, um das Angebot deutschlandweit publik zu machen.
- (Hoch-) Schulentwicklungen transparent machen.
- Fortbildungen im Bereich Einsatz von "Mini-MOOCs in der Bildung" fördern.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. (gegebenenfalls auch juristische Personen)
- Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
- Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig (eventuell unter Einhaltung einer bestimmten Frist). Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
- Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen).
- Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
- Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge >>10 € im Jahr << zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
- Derzeit besteht keine Aufnahmegebühr. (Sollen von den Mitglieder bei der Aufnahme in den Verein auch eine Aufnahmegebühr erhoben werden, muss das festgelegt werden.)
§ 4 Vorstand
- Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer. (eventuell noch weiteren Vorstandsmitgliedern, die dann zu nennen sind)
- Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln. (Es kann auch bestimmt werden, dass beide den Verein gemeinsam vertreten. Auch kann die Zusammensetzung des Vorstandes nach § 26 BGB und die Vertretungsregelung anders geregelt werden.)
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.
5 Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
- Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 3 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
- Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.
- Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
- Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
§ 6 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
- Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
- Bei Auflösung des Vereins, Entzugs der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögens des Vereins an den / die / das _______________(Bezeichnung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft) zwecks Verwendung für __________________ (Angabe eines bestimmten gemeinnützigen Zwecks).
Freiburg, den ____________(Datum ergänzen)
Unterschriften von mindestens sieben Mitgliedern, die an der Gründung des Vereins teilgenommen haben
(Die Unterschriften dürfen nicht auf einem gesonderten Blatt sein)
MediaWiki wurde installiert.
Hilfe zur Verwendung und Konfiguration der Wiki-Software findest du im Benutzerhandbuch.
Starthilfen
- Liste der Konfigurationsparameter
- Häufige Fragen zu MediaWiki
- Mailingliste zu neuen Versionen von MediaWiki
- Übersetze MediaWiki für deine Sprache
- Erfahre, wie du Spam auf deinem Wiki bekämpfen kannst
Vereinssatzung
MOOC it! Medienbildung für Schule, Ausbildung und Studium - im Folgenden MOOCit e.V.
ERSTER ENTWURF - KEIN RECHTSFÄHIGER BESCHLUSS
§ 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit und Gemeinnützigkeit, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen: MOOC it! Medienbildung für Schule, Ausbildung und Studium e.V.
- Sitz des Vereins ist Freiburg im Breisgau
- Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz "e.V."
§ 2 Zweck
- Der Verein verfolgt den Zweck Bildung durch Mini MOOCs zu fördern.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigter Zweck" der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Satzungszweck wird durch folgende Aufgaben verwirklicht:
- Praktische Anwendung der Mini MOOCs ermöglichen.
- Hilfsstellungen für die Anerkennung bzw. Wertschätzung online erbrachter Leistungen bieten, z.B. durch die Organisation der Zertifizierung.
- Qualitätsentwicklung bzw. Programmierungsaufgaben dem aktuellen Stand der Mediawiki-Entwicklung bzw. (Hoch-) Schulentwicklung anpassen.
- Kooperationen im Bereich Bildung anstreben, um das Angebot deutschlandweit publik zu machen.
- (Hoch-) Schulentwicklungen transparent machen.
- Fortbildungen im Bereich Einsatz von "Mini-MOOCs in der Bildung" fördern.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. (gegebenenfalls auch juristische Personen)
- Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
- Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig (eventuell unter Einhaltung einer bestimmten Frist). Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
- Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen).
- Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
- Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge >>10 € im Jahr << zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
- Derzeit besteht keine Aufnahmegebühr. (Sollen von den Mitglieder bei der Aufnahme in den Verein auch eine Aufnahmegebühr erhoben werden, muss das festgelegt werden.)
§ 4 Vorstand
- Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer. (eventuell noch weiteren Vorstandsmitgliedern, die dann zu nennen sind)
- Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln. (Es kann auch bestimmt werden, dass beide den Verein gemeinsam vertreten. Auch kann die Zusammensetzung des Vorstandes nach § 26 BGB und die Vertretungsregelung anders geregelt werden.)
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.
5 Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
- Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 3 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
- Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.
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§ 6 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
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Unterschriften von mindestens sieben Mitgliedern, die an der Gründung des Vereins teilgenommen haben
(Die Unterschriften dürfen nicht auf einem gesonderten Blatt sein)

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Unsere MOOCit-Grundsätze
- Wir legen besonderen Wert auf die Privatsphäre aller Nutzer. Sie können sich mit einem Pseudonym anmelden. Zur Versendung der Zertifikate brauchen wir von Expert_Innen eine Bestätigung z.B. eine Schulmail-Adresse der Lehrkraft.
- Wir sammeln keine persönlichen Daten.
- Wir geben keine Daten an dritte Personen oder Institutionen weiter.
- Wir verschicken keine Newsletter.
- Wir halten uns an die Netiquette und hoffen, dass unsere Nutzer dies auch tun.
- Wir übernehmen keine Verantwortung für die Inhalte in diesem Wiki.
- Wir akzeptieren keine gewaltverherrlichende, pornographische, rassistische Inhalte.
Um Missbrauch vorzubeugen haben wir einen Melde-Button eingerichtet, bei dem Verstöße z.B. gegen das Urheberrecht oder die oben genannten Richtlinien gemeldet werden können. Der Button kann auch von allen aktiven Nutzern z.B. am Ende eines MOOCs eingefügt werden: [[Teilen - MOOCit]]

Bitte helfen Sie mit, diese Datenschutzbestimmungen zu vervollständigen. Im Diskussionsbereich haben Sie hierfür Platz. Angelehnt sind die Datenschutzbestimmungen an die Richtlinien von Wikipedia.
Impressum
Ansprechpartner Udo Glanz
Erwinstraße 78
79102 Freiburg
info{at)glanz-Verlag.de
0172-4647199
Webmaster / Technischer Support
Jonas Dörr
Links
- Fair-Image
- Kurzfilmkanon
- Jeder Mensch ist Kunst
- Glanz-Verlag
- Liedlernen
- Kult-Spiel
- Freiburgspiel
- FreiburgerKneipenTour
- Bierdeckelquiz
- Joblin
Konstante Projekte
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- Seit 2014 - Joblin.de
- Seit 2013 - Kurzfilmkanon.de
Subdomains
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- Deutschkurs für Asylbewerber MOOC
- Diskurs MOOC
- Flipped Classroom MOOC
- Gewerbeschule MOOCit
- Inverted Classroom MOOC
- MOOC
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- Der neue Bildungsplan
- Pädagogische Hochschule Freiburg - MOOCit
- Schul-MOOCs
- Schulbildung MOOCit
Vereinssatzung
MOOC it! Medienbildung für Schule, Ausbildung und Studium - im Folgenden MOOCit e.V.
ERSTER ENTWURF - KEIN RECHTSFÄHIGER BESCHLUSS
§ 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit und Gemeinnützigkeit, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen: MOOC it! Medienbildung für Schule, Ausbildung und Studium e.V.
- Sitz des Vereins ist Freiburg im Breisgau
- Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz "e.V."
§ 2 Zweck
- Der Verein verfolgt den Zweck Bildung durch Mini MOOCs zu fördern.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigter Zweck" der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Satzungszweck wird durch folgende Aufgaben verwirklicht:
- Praktische Anwendung der Mini MOOCs ermöglichen.
- Hilfsstellungen für die Anerkennung bzw. Wertschätzung online erbrachter Leistungen bieten, z.B. durch die Organisation der Zertifizierung.
- Qualitätsentwicklung bzw. Programmierungsaufgaben dem aktuellen Stand der Mediawiki-Entwicklung bzw. (Hoch-) Schulentwicklung anpassen.
- Kooperationen im Bereich Bildung anstreben, um das Angebot deutschlandweit publik zu machen.
- (Hoch-) Schulentwicklungen transparent machen.
- Fortbildungen im Bereich Einsatz von "Mini-MOOCs in der Bildung" fördern.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. (gegebenenfalls auch juristische Personen)
- Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
- Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig (eventuell unter Einhaltung einer bestimmten Frist). Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
- Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen).
- Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
- Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge >>10 € im Jahr << zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
- Derzeit besteht keine Aufnahmegebühr. (Sollen von den Mitglieder bei der Aufnahme in den Verein auch eine Aufnahmegebühr erhoben werden, muss das festgelegt werden.)
§ 4 Vorstand
- Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer. (eventuell noch weiteren Vorstandsmitgliedern, die dann zu nennen sind)
- Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln. (Es kann auch bestimmt werden, dass beide den Verein gemeinsam vertreten. Auch kann die Zusammensetzung des Vorstandes nach § 26 BGB und die Vertretungsregelung anders geregelt werden.)
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.
5 Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
- Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 3 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
- Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.
- Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
- Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
§ 6 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
- Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
- Bei Auflösung des Vereins, Entzugs der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögens des Vereins an den / die / das _______________(Bezeichnung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft) zwecks Verwendung für __________________ (Angabe eines bestimmten gemeinnützigen Zwecks).
Freiburg, den ____________(Datum ergänzen)
Unterschriften von mindestens sieben Mitgliedern, die an der Gründung des Vereins teilgenommen haben
(Die Unterschriften dürfen nicht auf einem gesonderten Blatt sein)
MediaWiki wurde installiert.
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Vereinssatzung
MOOC it! Medienbildung für Schule, Ausbildung und Studium - im Folgenden MOOCit e.V.
ERSTER ENTWURF - KEIN RECHTSFÄHIGER BESCHLUSS
§ 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit und Gemeinnützigkeit, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen: MOOC it! Medienbildung für Schule, Ausbildung und Studium e.V.
- Sitz des Vereins ist Freiburg im Breisgau
- Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz "e.V."
§ 2 Zweck
- Der Verein verfolgt den Zweck Bildung durch Mini MOOCs zu fördern.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigter Zweck" der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Satzungszweck wird durch folgende Aufgaben verwirklicht:
- Praktische Anwendung der Mini MOOCs ermöglichen.
- Hilfsstellungen für die Anerkennung bzw. Wertschätzung online erbrachter Leistungen bieten, z.B. durch die Organisation der Zertifizierung.
- Qualitätsentwicklung bzw. Programmierungsaufgaben dem aktuellen Stand der Mediawiki-Entwicklung bzw. (Hoch-) Schulentwicklung anpassen.
- Kooperationen im Bereich Bildung anstreben, um das Angebot deutschlandweit publik zu machen.
- (Hoch-) Schulentwicklungen transparent machen.
- Fortbildungen im Bereich Einsatz von "Mini-MOOCs in der Bildung" fördern.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. (gegebenenfalls auch juristische Personen)
- Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
- Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig (eventuell unter Einhaltung einer bestimmten Frist). Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
- Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen).
- Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
- Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge >>10 € im Jahr << zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
- Derzeit besteht keine Aufnahmegebühr. (Sollen von den Mitglieder bei der Aufnahme in den Verein auch eine Aufnahmegebühr erhoben werden, muss das festgelegt werden.)
§ 4 Vorstand
- Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer. (eventuell noch weiteren Vorstandsmitgliedern, die dann zu nennen sind)
- Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln. (Es kann auch bestimmt werden, dass beide den Verein gemeinsam vertreten. Auch kann die Zusammensetzung des Vorstandes nach § 26 BGB und die Vertretungsregelung anders geregelt werden.)
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.
5 Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
- Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 3 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
- Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.
- Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
- Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
§ 6 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
- Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
- Bei Auflösung des Vereins, Entzugs der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögens des Vereins an den / die / das _______________(Bezeichnung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft) zwecks Verwendung für __________________ (Angabe eines bestimmten gemeinnützigen Zwecks).
Freiburg, den ____________(Datum ergänzen)
Unterschriften von mindestens sieben Mitgliedern, die an der Gründung des Vereins teilgenommen haben
(Die Unterschriften dürfen nicht auf einem gesonderten Blatt sein)
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