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Datei:Arendt in Jerusalem during Adolf Eichmann trial.jpg

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Originaldatei (1.430 × 958 Pixel, Dateigröße: 177 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

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Beschreibung

Beschreibung
English: Hannah Arendt in Jerusalem during Adolf Eichmann trial
Datum
Quelle https://archive.kan.org.il/main/special-projects/eichmann/
Urheber A print screen from "The Devil's Confession: The Lost Eichmann Tapes" - Israeli Public Broadcasting Corporation
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Dieses Werk oder Bild ist public domain, weil seine Schutzbestimmungen in Israel abgelaufen sind. Nach dem Israelischen Urheberrechtsgesetz von 2007 (Übersetzung in die englische Sprache) gilt, dass ein Werk am 1. Januar des 71. Jahres nach dem Tod des Urhebers public domain wird (Paragraph 38 der Bestimmungen aus 2007) mit den folgenden Ausnahmen:
  • Eine Fotographie wurde am 24. Mai 2008 oder vorher aufgenommen — das old British Mandate act wird angewandt, so gilt z.B. am 1. Januar des 51. Jahres nach der Herstellung der Fotographie (Paragraph 78(i) der Bestimmungen aus dem Jahr 2007 und Paragraph 21 des old British Mandate act.
  • Wenn die Schutzrechte dem Staat gehören, solange nicht von einer Privatperson erworben oder ein Vereinbarung zwischen dem Urheber und dem Staat getroffen wurde — am 1. Januar des 51. Jahres nach der Herstellung des Werkes (Paragraphs 36 und 42 der Bestimmungen aus dem Jahr 2007).
Siehe auch die Kategorie: PD Israel & British Mandate.

Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.

Lizenz

Public domain
Dieses Werk oder Bild ist public domain, weil seine Schutzbestimmungen in Israel abgelaufen sind. Nach dem Israelischen Urheberrechtsgesetz von 2007 (Übersetzung in die englische Sprache) gilt, dass ein Werk am 1. Januar des 71. Jahres nach dem Tod des Urhebers public domain wird (Paragraph 38 der Bestimmungen aus 2007) mit den folgenden Ausnahmen:
  • Eine Fotographie wurde am 24. Mai 2008 oder vorher aufgenommen — das old British Mandate act wird angewandt, so gilt z.B. am 1. Januar des 51. Jahres nach der Herstellung der Fotographie (Paragraph 78(i) der Bestimmungen aus dem Jahr 2007 und Paragraph 21 des old British Mandate act.
  • Wenn die Schutzrechte dem Staat gehören, solange nicht von einer Privatperson erworben oder ein Vereinbarung zwischen dem Urheber und dem Staat getroffen wurde — am 1. Januar des 51. Jahres nach der Herstellung des Werkes (Paragraphs 36 und 42 der Bestimmungen aus dem Jahr 2007).
Siehe auch die Kategorie: PD Israel & British Mandate.

Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.

Kurzbeschreibungen

Arendt in Jerusalem beim Eichmann-Prozess

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

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958 Pixel

1.430 Pixel

181.291 Byte

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aktuell20:14, 4. Jan. 2024Vorschaubild der Version vom 20:14, 4. Jan. 20241.430 × 958 (177 KB)wikimediacommons>WinfriedSchneiderDE: aufgehellt. EN: brightened.

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