Sicherer Umgang mit Maschinen und Werkzeugen

Sicherer Umgang mit Maschinen und Werkzeugen
Sicherer Umgang mit Maschinen und Werkzeugen
| Modul | Sichere Ausführung im Lernbereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit |
|---|---|
| Zielgruppe | Auszubildende und beruflich Lernende im Metallbauerhandwerk, besonders Metallbauerin/Metallbauer – Fachrichtung Metallgestaltung, Schmiedepraxis und künstlerische Metallgestaltung |
| Rechtsraum | Deutschland |
| Sprache | Deutsch |
| Niveau | Berufsausbildung / überbetriebliche Lehrlingsunterweisung / berufliche Weiterbildung |
| Quellenstand | Amtliche und fachbehördliche Quellen geprüft am 01.09.2026 |
| OER | CC BY-SA 4.0 für den eigens erstellten Lerntext. Eingebundene Wikimedia-Commons-Dateien stehen unter den auf ihren Dateiseiten angegebenen freien Lizenzen oder sind gemeinfrei; externe Videos behalten ihre jeweilige Anbieter- und Lizenzregelung. |
Einleitung
Beim Schmieden, Trennen, Schleifen, Bohren und Umformen wirken hohe Kräfte, hohe Drehzahlen, Hitze, Lärm, Vibrationen, Funken, Zunder und teilweise gesundheitsgefährdende Stäube oder Rauchgase. Professionelles Arbeiten bedeutet deshalb nicht nur, ein Werkstück maßhaltig und gestalterisch überzeugend herzustellen. Es bedeutet ebenso, den Arbeitsprozess so vorzubereiten und auszuführen, dass Menschen, Arbeitsmittel, Werkstück und Umgebung geschützt werden.
Rechts- und Ausbildungsrahmen dieses aiMOOCs: Deutschland. Aussagen zu Gesetzen, Ausbildungswegen, Zuständigkeiten und Berufsbezeichnungen beziehen sich ausschließlich auf Deutschland. Für Österreich, die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und das deutschsprachige Belgien werden hier keine Gleichstellungen behauptet. Es gibt keine automatische länderübergreifende Gleichwertigkeit von Rechtsvorschriften, Ausbildungsabschlüssen, Prüfungen, Befähigungen oder Berufsbezeichnungen.
Vorrang verbindlicher Vorgaben: Dieser aiMOOC ersetzt weder die betriebliche Gefährdungsbeurteilung noch die vorgeschriebene Unterweisung, die schriftliche Betriebsanweisung, die Betriebsanleitung des Herstellers oder Anweisungen verantwortlicher Fachkräfte. Amtliche Regeln, die betriebliche Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsanweisung, Herstellerangaben und konkrete Arbeitsplatzanweisungen haben Vorrang. Gefährliche Arbeiten werden nicht eigenmächtig oder unbeaufsichtigt durchgeführt.
Für Jugendliche gelten in Deutschland zusätzliche Schutzvorschriften. Nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen gefährliche Arbeiten grundsätzlich nicht übertragen werden, soweit Jugendliche Gefahren wegen fehlender Erfahrung oder fehlenden Sicherheitsbewusstseins nicht erkennen oder abwenden können. Ausnahmen für ausbildungsnotwendige Tätigkeiten setzen unter anderem die Aufsicht einer fachkundigen Person voraus. Vor der erstmaligen Beschäftigung an Maschinen oder gefährlichen Arbeitsstellen ist eine besondere Unterweisung erforderlich.

Bildbeobachtung: Auf dem Foto siehst Du eine klassische Schmiedesituation mit heißem Werkstück, Hammer, Amboss und Funkenflug. Für eine fachliche Sicherheitsanalyse fragst Du nicht nur: „Was wird hergestellt?“, sondern auch: „Wo sind Gefahrenbereiche? Welche Schutzmaßnahmen sind erkennbar? Welche sind aus dem Bild nicht sicher beurteilbar?“ Ein Foto ist niemals ein Ersatz für eine Gefährdungsbeurteilung vor Ort.
Lernziele
Nach diesem aiMOOC kannst Du Gefährdungen beim Arbeiten mit Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen, ortsfesten Maschinen, Schmiedeesse, Amboss und kraftbetriebenem Schmiedehammer systematisch erkennen. Du kannst Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip begründen, typische Fehlhandlungen beurteilen, einen sicheren Arbeitsablauf vorbereiten und Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsziele miteinander verbinden. Du weißt außerdem, wann Du eine Tätigkeit nicht beginnen oder sofort unterbrechen musst.
Beruflicher und rechtlicher Rahmen in Deutschland
Berufsbild Metallgestaltung
Der staatlich anerkannte Ausbildungsberuf Metallbauerin/Metallbauer ist in Deutschland ein Handwerksberuf. Die Berufsausbildung dauert nach der Metallbauer-Ausbildungsverordnung dreieinhalb Jahre und gliedert sich in die Fachrichtungen Konstruktionstechnik, Metallgestaltung und Nutzfahrzeugbau. Für die Fachrichtung Metallgestaltung nennt das Bundesinstitut für Berufsbildung unter anderem das Handhaben von Schmiedefeuer, die Auswahl schmiedbarer Werkstoffe, das manuelle und maschinelle Schmieden sowie das Herstellen und Instandsetzen von Werkzeugen und Hilfswerkzeugen zum Schmieden. Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz sind integrale Ausbildungsinhalte.
Die Handwerksordnung führt das Metallbauerhandwerk in Anlage A als zulassungspflichtiges Handwerk. Für Ausbildung, Eintragung und Prüfungsorganisation ist im konkreten Betrieb die örtlich zuständige Handwerksorganisation maßgeblich. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern beschreibt für die Fachrichtung Metallgestaltung beispielsweise überbetriebliche Inhalte zu Gestaltung, Schmiedepraxis und Denkmalpflege. Diese Kammerinformation ist ein Beispiel aus Deutschland; die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Ausbildungsbetriebs.
Medienhinweis: Das Video von BR/ARD alpha porträtiert die Fachrichtung Metallgestaltung. Es dient der Berufsorientierung und Prozessbeobachtung. Gezeigte Arbeitsweisen dürfen nur im Rahmen der betrieblichen Unterweisung und unter den am eigenen Arbeitsplatz geltenden Schutzmaßnahmen übernommen werden.
Wer ist für Arbeitsschutz zuständig?
In Deutschland liegt die Verantwortung für sichere Arbeitsbedingungen zunächst beim Arbeitgeber. Die staatliche Arbeitsschutzaufsicht wird durch die zuständigen Behörden der Länder vollzogen; welche Behörde konkret zuständig ist, hängt vom Betriebsort und Landesrecht ab. Daneben haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Präventions- und Beratungsaufgaben. Für Betriebe der Holz- und Metallbranche stellt die BGHM umfangreiche branchenspezifische Arbeitsschutzinformationen bereit; die tatsächliche Unfallversicherungsträgerschaft ist im jeweiligen Betrieb zu prüfen.
Die BAuA veröffentlicht das staatliche technische Regelwerk und Fachinformationen zu Maschinen- und Betriebssicherheit. Für die berufliche Bildung stellt das BIBB offizielle Berufsprofile und Ausbildungsinformationen bereit. Die jeweils örtlich zuständige Handwerkskammer ist für handwerkliche Ausbildungsfragen eine zentrale Anlaufstelle.
Zentrale Rechtsgrundlagen
| Regelwerk in Deutschland | Bedeutung für Maschinen und Werkzeuge |
|---|---|
| Arbeitsschutzgesetz – insbesondere §§ 5 und 12 | Gefährdungen beurteilen; Beschäftigte arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen unterweisen. |
| Betriebssicherheitsverordnung – insbesondere §§ 3, 10 und 12 | Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel; sichere Instandhaltung; Information, Unterweisung und schriftliche Betriebsanweisung. |
| PSA-Benutzungsverordnung | Geeignete, passende und aufeinander abgestimmte persönliche Schutzausrüstung bereitstellen und sicher benutzen. |
| Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung | Lärm und Vibrationen ermitteln, bewerten und nach dem Stand der Technik verringern. |
| Jugendarbeitsschutzgesetz – insbesondere §§ 22 und 29 | Besondere Einschränkungen und Aufsichtspflichten bei gefährlichen Arbeiten für Jugendliche; besondere Unterweisung. |
| Metallbauer-Ausbildungsverordnung | Verankert Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie die fachrichtungsspezifische berufliche Handlungsfähigkeit. |
Wichtig: Eine CE-Kennzeichnung ersetzt die betriebliche Gefährdungsbeurteilung nicht. Ebenso reicht es nicht, dass „die Maschine schon immer so benutzt wurde“. Arbeitsmittel müssen für die konkrete Aufgabe geeignet, sicher bereitgestellt, bestimmungsgemäß verwendet, instand gehalten und – soweit erforderlich – geprüft werden.
Lärm und Vibrationen als typische Schmiedegefährdungen
Schmiedehämmer, Richtarbeiten und Metallschleifen können erhebliche Lärmbelastungen verursachen. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung nennt für den Tages-Lärmexpositionspegel untere und obere Auslösewerte von 80 dB(A) beziehungsweise 85 dB(A). Für Hand-Arm-Vibrationen liegen der Auslösewert bei 2,5 m/s² und der Expositionsgrenzwert bei 5 m/s², jeweils bezogen auf A(8). Diese Werte werden nicht „nach Gefühl“ beurteilt; die Gefährdungsbeurteilung stützt sich auf geeignete Informationen und bei Bedarf fachkundige Messungen.

Medienhinweis: Das Symbol visualisiert Gehörschutz; die konkrete betriebliche Kennzeichnung und die Gefährdungsbeurteilung bleiben maßgeblich.
Gehörschutz ist eine persönliche Schutzmaßnahme. Er ersetzt nicht die Pflicht, Lärm zuerst möglichst an der Quelle und anschließend durch technische und organisatorische Maßnahmen zu verringern.
Grundbegriffe für die sichere Ausführung
| Begriff | Praxisbedeutung |
|---|---|
| Gefährdung | Möglichkeit, dass eine Gefahr auf Menschen, Sachen oder Umwelt einwirkt, etwa durch rotierende Teile, Funkenflug, Hitze oder elektrischen Strom. |
| Risiko | Verbindung aus möglicher Schadensschwere und Wahrscheinlichkeit beziehungsweise Exposition. In der Praxis wird das Risiko im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bewertet. |
| Arbeitsmittel | Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit verwendet werden. |
| Bestimmungsgemäße Verwendung | Nutzung so, wie Herstellerangaben, Betriebsanweisung und betriebliche Festlegungen es vorsehen. |
| Gefahrenbereich | Bereich, in dem eine Person einer Gefährdung ausgesetzt sein kann, zum Beispiel durch Werkzeugbewegung, Werkstückbewegung oder wegfliegende Teile. |
| Schutzeinrichtung | Technische Einrichtung, die eine Gefährdung verhindert oder vermindert, etwa eine Schutzhaube oder trennende Verdeckung. |
| Betriebsanweisung | Arbeitsplatzbezogene, verständliche schriftliche Anweisung zu Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Störungen und Notfällen. |
| Unterweisung | Tätigkeitsbezogene Erklärung und Einübung sicheren Verhaltens vor Aufnahme der Tätigkeit und in den vorgeschriebenen Wiederholungsintervallen. |
| PSA | Persönliche Schutzausrüstung wie Augen-, Gehör-, Hand-, Fuß- oder Gesichtsschutz, ausgewählt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. |
| Instandhaltung | Maßnahmen, mit denen ein Arbeitsmittel sicher funktionsfähig erhalten oder wiederhergestellt wird. Solche Arbeiten dürfen nicht eigenmächtig durchgeführt werden. |
Das STOP-Prinzip
Schutzmaßnahmen werden nicht beliebig gewählt. Im Arbeitsschutz gilt die Rangfolge, Gefährdungen möglichst an der Quelle zu vermeiden und persönliche Schutzmaßnahmen nachrangig einzusetzen. Als Merkhilfe dient das STOP-Prinzip.
| Stufe | Leitfrage | Beispiel aus der Metallgestaltung |
|---|---|---|
| S – Substitution | Kann ein gefährlicher Stoff, ein lautes Verfahren oder ein ungeeignetes Arbeitsmittel durch eine weniger gefährliche Alternative ersetzt werden? | Ein emissionsärmeres Verfahren oder ein vibrationsärmeres Arbeitsmittel wird geprüft, bevor nur zusätzliche PSA vorgesehen wird. |
| T – Technische Maßnahmen | Kann die Gefahr durch Technik abgeschirmt, abgesaugt, gekapselt oder konstruktiv vermindert werden? | Schutzhaube am Winkelschleifer, wirksame Absaugung, Einhausung oder lärmarme Technik. |
| O – Organisatorische Maßnahmen | Wie müssen Arbeitsbereich, Ablauf, Zuständigkeit und Zugänge organisiert werden? | Gefahrenbereich freihalten, nur unterwiesene Personen einsetzen, Prüfungen und Wartungen planen, Zuschauer fernhalten. |
| P – Persönliche Maßnahmen | Welche persönliche Schutzausrüstung und welches Verhalten sind zusätzlich erforderlich? | Passender Augen- und Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, geeignete Schutzkleidung; je nach Tätigkeit geeignete Handschuhe. |
Ablaufdiagramm: Gefährdung erkennen → Substitution prüfen → technische Maßnahmen festlegen → organisatorische Maßnahmen ergänzen → persönliche Maßnahmen bestimmen → Wirksamkeit kontrollieren.
Merksatz: PSA ist wichtig, aber sie ist nicht die erste und einzige Schutzmaßnahme.
Gefährdungen in Schmiede und Metallgestaltung
Mechanische Gefährdungen
Rotierende Werkzeuge können Kleidung, Haare oder Schmuck erfassen. Schleifkörper können bei Fehlanwendung brechen. Werkstücke können sich lösen, kippen oder durch Rückschlag bewegt werden. Beim kraftbetriebenen Schmiedehammer besteht Quetschgefahr im Arbeitsbereich des Gesenks. Handwerkzeuge können bei beschädigten Stielen, ausgeschlagenen Köpfen oder falscher Verwendung abrutschen oder Teile abschleudern.
Praxisregel: Schutzhauben, Griffe, Verdeckungen und andere Schutzeinrichtungen werden niemals für eine „schnellere“ Arbeit entfernt oder unwirksam gemacht.
Thermische Gefährdungen und Brand
Heißer Stahl kann dunkel erscheinen und trotzdem gefährlich heiß sein. Funken, Zunder und glühende Partikel können Augen und Haut verletzen oder brennbare Stoffe entzünden. Heiße Werkstücke müssen so abgelegt und gekennzeichnet werden, dass niemand sie versehentlich anfasst. Schmiedefeuer und Gasschmiedeöfen werden nur nach Betriebsanweisung, Herstellerangaben und Unterweisung betrieben.

Bildanalyse: Bei einer Esse beurteilst Du unter anderem Rauchabzug beziehungsweise Absaugung, Abstand zu brennbaren Stoffen, sichere Verkehrswege, Löschmittel, Ablage heißer Werkstücke und den Zugang Unbefugter. Eine historische oder traditionelle Werkstattdarstellung ist keine Vorlage für heutige Sicherheitsstandards.
Gefahr durch Rauch, Staub und Beschichtungen
Beim Schleifen, Bürsten, Trennen, Reinigen und Erhitzen können Stäube, Rauche oder Zersetzungsprodukte entstehen. Bei beschichteten, verzinkten, lackierten oder unbekannten Werkstoffen ist vor der Bearbeitung zu klären, welche Stoffe freigesetzt werden können. Technische Absaugung und ein geeignetes Verfahren haben Vorrang vor improvisiertem Atemschutz. Gefahrstoffinformationen und betriebliche Freigaben sind zu beachten.
Elektrische Gefährdungen
Beschädigte Leitungen, Gehäuse, Stecker oder unzulässige Reparaturen können elektrische Gefährdungen verursachen. Vor Benutzung erfolgt eine Sichtkontrolle auf offensichtliche Mängel. Defekte Arbeitsmittel werden außer Betrieb genommen, gekennzeichnet und gemeldet. Reparaturen und Prüfungen führt nur dafür befugtes und fachkundiges Personal aus.
Ergonomie, Kraft und Wiederholung
Schmiedearbeit kann Schulter, Rücken, Hände und Gelenke stark belasten. Unpassende Ambosshöhe, zu schwere Werkzeuge, ungünstige Griffgeometrie, langes Arbeiten in Zwangshaltung und starke Vibrationen erhöhen die Belastung. Gute Arbeitsgestaltung berücksichtigt Körpergröße, Greifräume, Werkzeuggewicht, Arbeitsrhythmus, Pausen und technische Hilfen.
Werkzeuge, Maschinen und Materialien
Typische Handwerkzeuge
Im Bereich Schmieden und künstlerische Metallgestaltung gehören unter anderem Schmiedehämmer, Zangen, Meißel, Durchschläge, Körner, Feilen, Handsägen, Schraubenschlüssel und Spannmittel zum Arbeitsalltag. Jedes Handwerkzeug hat einen vorgesehenen Einsatzbereich. Improvisierte Verlängerungen, zweckfremde Nutzung oder beschädigte Werkzeuge erhöhen das Unfallrisiko.

Am Amboss treffen hohe Schlagenergien auf Werkstück und Werkzeug. Vor Arbeitsbeginn werden Hammerkopf, Stiel, Zangen, Hilfswerkzeuge, Ambossstand und Arbeitsumgebung kontrolliert. Schlagflächen und Werkzeuge mit auffälligen Schäden werden nicht weiterverwendet, bis eine fachkundige Bewertung erfolgt ist.
Handgeführte Maschinen
Typische handgeführte Maschinen sind Winkelschleifer und Handbohrmaschinen. Beide erfordern unterschiedliche Schutzregeln. Besonders wichtig ist, PSA nicht pauschal zu übertragen: Beim Schmieden können geeignete trockene Lederhandschuhe gegen thermische Einwirkungen sinnvoll sein; an rotierenden Bohrmaschinen dürfen Handschuhe wegen der Einzugsgefahr nicht getragen werden. Entscheidend sind Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Herstellerangaben.
Ortsfeste Maschinen
Zu den ortsfesten Arbeitsmitteln gehören beispielsweise Ständerbohrmaschinen, Schleifböcke, Bandschleifmaschinen, Metallbandsägen und kraftbetriebene Schmiedehämmer. Hier sind feste oder bewegliche Schutzeinrichtungen, sichere Spannmöglichkeiten, erreichbare Bedienelemente, sichere Stillsetzung und geregelte Prüfungen besonders wichtig.
Werkstoffe und Verbrauchsmaterialien
In der Metallgestaltung werden unter anderem Baustähle, legierte Stähle und Kupferlegierungen bearbeitet. Hinzu kommen Schleif- und Trennwerkzeuge, Bürsten, Poliermittel, Brennstoffe, Reinigungs- und Oberflächenmittel. Vor der Bearbeitung müssen Werkstoff, Beschichtung und vorgesehener Prozess bekannt sein. Unbekannte Altbeschichtungen oder Reststoffe werden nicht „auf Verdacht“ erhitzt oder abgeschliffen.
Sichere Arbeit mit Handwerkzeugen
Die DGUV Information 209-001 und die BGHM-Praxishilfe zu Handwerkzeugen betonen bestimmungsgemäße Verwendung, ergonomische Auswahl, Sichtkontrolle, Pflege und sichere Aufbewahrung.
- Vor Benutzung prüfen: Sitzt der Hammerkopf fest? Ist der Stiel unbeschädigt? Ist das Feilenheft sicher? Hat ein Meißel gefährliche Ausbrüche oder einen stark aufgebördelten Schlagkopf? Sind Zangenbacken und Gelenke funktionstüchtig?
- Passendes Werkzeug wählen: Kein Schraubenschlüssel als Hammer, kein Schraubendreher als Meißel, keine Feile als Hebel.
- Werkstück sichern: Kleine Werkstücke werden mit geeigneten Spannmitteln gehalten, wenn die Tätigkeit dies verlangt.
- Bewegungsraum schaffen: Schlag- und Greifbereich frei halten; andere Personen nicht in die Schlaglinie treten lassen.
- Nach der Arbeit: Werkzeuge reinigen, geordnet lagern und beschädigte Werkzeuge der Benutzung entziehen.
Sicheres Bohren
Beim Bohren besteht insbesondere Einzugs- und Mitnahmegefahr durch rotierende Teile. Deshalb gelten in der Metallwerkstatt klare Regeln.
- Schmuck, Ringe, Ketten und Armbanduhren ablegen.
- Lange Haare sicher zurückhalten; Kleidung eng anliegend und geschlossen tragen.
- Keine Handschuhe in der Nähe rotierender Bohrspindeln oder Bohrer tragen.
- Werkstücke mit geeigneten Spannmitteln gegen Mitdrehen sichern; nicht mit der Hand „gegenhalten“.
- Schutzbrille und weitere nach Gefährdungsbeurteilung erforderliche PSA verwenden.
- Vor Werkzeugwechsel, Einstell- oder Reinigungsarbeiten das Arbeitsmittel sicher stillsetzen und gegen unbeabsichtigtes Anlaufen sichern.
- Späne nicht mit der Hand entfernen; dafür vorgesehene Hilfsmittel erst bei sicherem Stillstand verwenden.
Sicheres Schleifen und Trennen mit dem Winkelschleifer
Die BGHM-Praxishilfe 074 wurde im Februar 2026 aktualisiert. Für die sichere Ausführung sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
- Nur Maschinen, Zubehör und Schleifwerkzeuge einsetzen, die für Aufgabe und Maschine nach Herstellerangaben vorgesehen sind.
- Zulässige Drehzahl beziehungsweise Arbeitshöchstgeschwindigkeit des eingesetzten Werkzeugs beachten.
- Schutzhaube und Handgriff nicht entfernen; defekte oder unvollständige Maschinen nicht benutzen.
- Werkstück sicher einspannen oder auf andere geeignete Weise gegen Verrutschen sichern.
- Winkelschleifer mit beiden Händen führen.
- Trennschleifscheiben nicht zum Seitenschleifen verwenden.
- Funkenflug, Brandgefährdung, Staub, Lärm und Hand-Arm-Vibrationen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.
- Geeignete PSA nach Betriebsanweisung verwenden, beispielsweise schleiffunkenbeständige Kleidung, Sicherheitsschuhe, Augen- und Gehörschutz sowie geeignete Handschuhe.
- Nach dem Ausschalten Nachlauf abwarten und die Maschine nur sicher ablegen.
- Reinigung oder Arbeiten am Gerät erst nach sicherer Trennung von der Energiequelle durchführen.

Medienhinweis: Das Symbol visualisiert Augenschutz; die konkrete betriebliche Kennzeichnung und die Gefährdungsbeurteilung bleiben maßgeblich.
Nicht verwechseln: Ein Gesichtsschutz kann je nach Gefährdung zusätzlich erforderlich sein, ersetzt aber nicht automatisch eine geeignete Schutzbrille. Die konkrete Kombination legt die Gefährdungsbeurteilung fest.
Schleifbock und stationäres Schleifen
Am Schleifbock sind Schleifkörper, Schutzhaube, Werkstückauflage und sichere Befestigung der Maschine entscheidend. Beschädigte Schleifkörper oder demontierte Schutzeinrichtungen sind Ausschlusskriterien. Einstell-, Reinigungs- und Wechselarbeiten erfolgen nur im sicheren Stillstand und nach den Vorgaben der Betriebsanweisung. Bei Schleifstaub, insbesondere aus Beschichtungen oder bestimmten Metallen, ist eine geeignete Erfassung beziehungsweise Absaugung erforderlich.
Schmiedeesse und Amboss
An der Schmiedeesse sind Brand, Rauchgase, Staub, Funken, Zunder, Lärm und Verbrennungen typische Gefährdungen. Vor Arbeitsbeginn müssen Rauchabzug beziehungsweise Absaugung, Löschmittel, sichere Ablageflächen, freie Verkehrswege und die betriebliche Freigabe überprüft werden. Brennbare Stoffe gehören nicht in den Funken- oder Hitzebereich.
Am Amboss kommt neben Augen-, Haut- und Lärmschutz die Ergonomie hinzu. Ein sicher stehender Amboss, eine passende Arbeitshöhe und ein freier Schlagraum helfen, Fehlbelastungen und Kollisionen zu vermeiden. Zuschauerinnen, Zuschauer und andere Beschäftigte dürfen sich nicht im Gefahrenbereich befinden.
Kraftbetriebener Schmiedehammer
Kraftbetriebene Schmiedehämmer wie Feder- oder Lufthämmer können schwere Quetschverletzungen verursachen. Die BGHM nennt außerdem Lärm, Funken- und Zunderflug, thermische Gefährdungen und Vibrationen. Ein solcher Hammer wird nur von dafür unterwiesenen und betrieblich zugelassenen Personen bedient.
- Vor Arbeitsbeginn Betriebsanweisung, Funktion der Schutzeinrichtungen, Zustand des Arbeitsbereichs und erkennbare Schäden prüfen.
- Hände aus dem Gefahrenbereich halten; Werkstücke nur mit geeigneten Hilfsmitteln führen.
- Unbeabsichtigte Betätigung des Bedienelements verhindern.
- Bei einem Schmiedehammer mit nur einem Bedienplatz arbeitet nicht gleichzeitig eine zweite Person im Gefahrenbereich.
- Werkzeug- oder Gesenkwechsel nur im sicher stillgesetzten Zustand und nach betrieblicher Freigabe.
- Nach der Arbeit Maschine gegen unbefugte Benutzung sichern.
Ausbildungsregel: Eine praktische Einweisung an einem kraftbetriebenen Schmiedehammer findet ausschließlich unter unmittelbarer Aufsicht einer fachkundigen Ausbilderin oder eines fachkundigen Ausbilders statt.
Schritt-für-Schritt-Demonstration: Sicherheitscheck vor einer Winkelschleifer-Arbeit
Diese Demonstration zeigt nicht, wie ein Schnitt hergestellt wird. Sie zeigt, wie Du vor einer geplanten Tätigkeit entscheidest, ob die Arbeit überhaupt sicher begonnen werden darf. Eine praktische Anwendung erfolgt nur nach Unterweisung und unter Aufsicht.
- Arbeitsauftrag klären: Werkstoff, Bearbeitungsziel und zugelassenes Verfahren mit der verantwortlichen Fachkraft abstimmen.
- Freigabe prüfen: Nur arbeiten, wenn Du für das Arbeitsmittel unterwiesen und im Betrieb zur Tätigkeit zugelassen bist.
- Unterlagen lesen: Betriebsanweisung und relevante Herstellerangaben zum Gerät und zum vorgesehenen Werkzeug prüfen.
- Sichtkontrolle durchführen: Gehäuse, Leitung beziehungsweise Akkuaufnahme, Handgriff, Schutzhaube und Werkzeug auf offensichtliche Schäden kontrollieren.
- Kompatibilität prüfen: Nur ausdrücklich zulässiges Zubehör verwenden; zulässige Drehzahl und Verwendungszweck des Werkzeugs beachten.
- Werkstück sichern: Geeignete Spannvorrichtung nutzen; Werkstück nicht mit einer Hand festhalten.
- Arbeitsumgebung sichern: Funkenflug, brennbare Stoffe, Personen, Stolperstellen, Leitungsführung und Absaugung berücksichtigen.
- PSA anlegen: Die in Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung festgelegte Schutzkleidung, Augen-, Gehör-, Fuß- und gegebenenfalls weitere PSA richtig benutzen.
- Start nur nach Freigabe: Bei Unsicherheit, Schaden, fehlender Schutzeinrichtung oder unklarer Werkstoffsituation nicht beginnen, sondern die verantwortliche Fachkraft informieren.
- Nach der Tätigkeit: Stillstand abwarten, Maschine sicher ablegen, vor Reinigung von der Energiequelle trennen und Auffälligkeiten melden.
Beobachtungsbogen für die Demonstration
| Prüffrage | Ja | Nein | Maßnahme bei Nein |
|---|---|---|---|
| Unterweisung und betriebliche Freigabe vorhanden? | □ | □ | Tätigkeit nicht beginnen. |
| Arbeitsmittel vollständig und ohne sichtbaren Mangel? | □ | □ | Sperren, kennzeichnen, melden. |
| Zubehör laut Hersteller für Maschine und Aufgabe geeignet? | □ | □ | Geeignetes Zubehör auswählen lassen. |
| Werkstück sicher gespannt? | □ | □ | Spannkonzept korrigieren. |
| Gefahrenbereich frei und Brandschutz berücksichtigt? | □ | □ | Arbeitsbereich neu organisieren. |
| Vorgeschriebene PSA vollständig und passend? | □ | □ | PSA korrekt auswählen und anlegen. |
Häufige Fehler und sichere Korrekturen
| Häufiger Fehler | Warum problematisch? | Sichere Korrektur |
|---|---|---|
| „Nur für einen kurzen Schnitt“ Schutzhaube oder Handgriff entfernen. | Schutzfunktion wird aufgehoben; Rückschlag- und Bruchfolgen können schwerer werden. | Maschine nur vollständig und bestimmungsgemäß benutzen. |
| Werkstück beim Schleifen mit der freien Hand festhalten. | Werkstück kann verrutschen; beide Hände fehlen zur sicheren Maschinenführung. | Geeignet einspannen oder anderweitig sicher fixieren. |
| Trennscheibe seitlich zum Schleifen belasten. | Trennscheiben sind dafür nicht vorgesehen und können brechen. | Passendes Schleifwerkzeug für die Aufgabe verwenden. |
| Beim Bohren Handschuhe tragen. | Handschuh kann von rotierenden Teilen erfasst werden. | Im Einzugsbereich rotierender Bohrer ohne Handschuhe arbeiten. |
| Heiße Werkstücke ohne Kennzeichnung ablegen. | Andere Personen können die Restwärme nicht erkennen. | Festgelegte Heißablage und eindeutige betriebliche Kennzeichnung nutzen. |
| Späne mit der Hand entfernen. | Schnitt- und Einzugsgefahr. | Maschine sicher stillsetzen und vorgesehenes Hilfsmittel benutzen. |
| Beschädigten Hammer oder ausgeschlagenen Meißel „noch einmal“ benutzen. | Teile können sich lösen oder absplittern. | Werkzeug aussondern und fachkundig instand setzen oder ersetzen. |
| Unbekannte Beschichtung einfach abschleifen oder erhitzen. | Unbekannte Stoffe können gefährliche Stäube oder Rauche freisetzen. | Werkstoff und Beschichtung vor der Bearbeitung klären; Verfahren und Schutzmaßnahmen festlegen. |
| Störung bei laufender Maschine mit der Hand beseitigen. | Unerwarteter Wiederanlauf oder gespeicherte Energie kann verletzen. | Stillsetzen, Energiequellen sichern und festgelegtes Störungsmanagement anwenden. |
| PSA als Ersatz für fehlende Absaugung oder Schutzhaube ansehen. | Persönliche Maßnahmen sind nachrangig und können technische Schutzmaßnahmen nicht ersetzen. | STOP-Prinzip einhalten. |
Qualitätskriterien einer sicheren Ausführung
Eine fachlich gute Arbeit erfüllt Sicherheits- und Qualitätsanforderungen gleichzeitig.
- Sicherer Prozess: Arbeitsauftrag, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Herstellerangaben wurden berücksichtigt.
- Geeignetes Arbeitsmittel: Werkzeug, Maschine, Zubehör und Spannmittel passen zur Aufgabe und sind sicher verwendbar.
- Kontrollierter Arbeitsbereich: Verkehrswege, Gefahrenbereich, Funkenflug, Absaugung und Brandschutz sind organisiert.
- Werkstückqualität: Maßhaltigkeit, Form, Oberfläche und Verbindung entsprechen Zeichnung, Muster oder Kundenauftrag.
- Werkzeugschonung: Arbeitsmittel werden nicht überlastet oder zweckentfremdet.
- Sauberer Abschluss: Maschine sicher stillgesetzt, Arbeitsplatz geordnet, Abfälle getrennt, Mängel dokumentiert und gemeldet.
- Nachvollziehbarkeit: Prüfungen, Messwerte und relevante Abweichungen werden entsprechend betrieblicher Vorgaben dokumentiert.
Nachhaltigkeit in der Schmiedewerkstatt
Sichere Ausführung und Nachhaltigkeit unterstützen sich häufig gegenseitig. Gut gewartete Arbeitsmittel arbeiten verlässlicher und müssen seltener ersetzt werden. Eine sorgfältige Arbeitsplanung reduziert Fehlteile und Materialverschnitt. Eine bedarfsgerechte Erwärmung spart Energie, ohne Sicherheitsgrenzen zu verändern. Absaugung und geordnete Stoffströme schützen Beschäftigte und Umwelt.
- Stahl- und NE-Metallreste sortenrein sammeln, soweit das betriebliche Entsorgungskonzept dies vorsieht.
- Schleifmittel, öl- oder chemikalienbelastete Rückstände und Gefahrstoffabfälle nicht mit normalem Metallrecycling vermischen.
- Langlebige, reparierbare und ergonomische Qualitätswerkzeuge bevorzugen, sofern sie für die Tätigkeit geeignet sind.
- Druckluft, Absaugung, Schmiedefeuer und Maschinen nicht unnötig im Leerlauf betreiben.
- Werkstücke so planen, dass Verschnitt, Nacharbeit und Ausschuss minimiert werden.
- Sicherheit niemals aus Kostengründen reduzieren: verschlissene PSA, beschädigte Schleifwerkzeuge oder defekte Maschinen werden nicht „aufgebraucht“.
Inklusive und barrierearme Sicherheitskommunikation
Sicherheitsinformationen müssen verstanden werden. Das gilt besonders in Ausbildungsteams mit unterschiedlicher Berufserfahrung, Sprachkompetenz oder individuellen Unterstützungsbedarfen. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt Informationen und Unterweisungen in verständlicher Form und Sprache.
- Betriebsanweisungen mit klarer Sprache, Piktogrammen und konkreten Handlungsverben gestalten.
- Neue Tätigkeiten vormachen, gemeinsam üben und durch Rückfragen überprüfen, ob die Schutzregeln verstanden wurden.
- PSA muss individuell passen; „eine Größe für alle“ ist kein professionelles Schutzkonzept.
- Arbeitsplätze ergonomisch anpassen, statt Lernende zu zwingen, in ungeeigneten Körperhaltungen zu arbeiten.
- Assistive oder organisatorische Anpassungen mit Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt beziehungsweise Betriebsärztin, Ausbildenden und betroffener Person abstimmen.
- Sicherheitskritische Informationen zusätzlich mündlich und visuell vermitteln, wenn das den Lernerfolg verbessert.
Fachglossar
| Begriff | Erklärung |
|---|---|
| Amboss | Massives Schmiedewerkzeug mit Bahn und verschiedenen Arbeitsbereichen zum Formen und Richten. |
| Schmiedezange | Handwerkzeug zum sicheren Führen geeigneter heißer Werkstücke außerhalb des direkten Handbereichs. |
| Zunder | Oxidschicht, die sich bei erhitztem Stahl bildet und beim Schmieden abspringen kann. |
| Schutzhaube | Trennende Schutzeinrichtung, die bei Maschinen Teile des gefährlichen Werkzeugs abschirmt. |
| Spannmittel | Vorrichtung zum sicheren Halten oder Fixieren eines Werkstücks. |
| Nachlauf | Weiterdrehen eines Werkzeugs nach dem Ausschalten der Maschine. |
| Rückschlag | Plötzliche, unkontrollierte Maschinenbewegung, etwa wenn ein Werkzeug verklemmt. |
| Gefährdungsbeurteilung | Systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen. |
| Unterweisung | Tätigkeitsbezogene Vermittlung und Einübung sicherheitsgerechten Verhaltens. |
| Betriebsanweisung | Schriftliche, arbeitsplatzbezogene Vorgabe zu Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten und Notfallmaßnahmen. |
| PSA | Persönliche Schutzausrüstung als nachrangige, aber häufig notwendige Schutzmaßnahme. |
| Absaugung | Technische Erfassung von Staub, Rauch oder anderen Emissionen möglichst nahe an der Entstehungsstelle. |
| Instandhaltung | Inspektion, Wartung und Instandsetzung zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines sicheren Zustands. |
| Bestimmungsgemäße Verwendung | Verwendung eines Arbeitsmittels innerhalb der vom Hersteller und Betrieb festgelegten Grenzen. |
| STOP-Prinzip | Rangfolge Substitution, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen. |
Reflexion
- Welche Gefahr würdest Du in Deiner Werkstatt zuerst technisch statt persönlich lösen? Begründe Deine Wahl mit dem STOP-Prinzip.
- Bei welcher Tätigkeit in der Metallgestaltung unterscheiden sich die Handschuhregeln deutlich? Erkläre, warum.
- Welche Anzeichen führen dazu, dass Du eine Tätigkeit nicht beginnst oder sofort stoppst?
- Wie kann eine gute Arbeitsplatzorganisation gleichzeitig Sicherheit, Qualität und Nachhaltigkeit verbessern?
- Welche Sicherheitsinformation müsste in Deinem Ausbildungsbetrieb verständlicher formuliert oder visualisiert werden?
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Was hat vor der erstmaligen Verwendung eines Arbeitsmittels im Betrieb besondere Bedeutung? (Tätigkeitsbezogene Unterweisung auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung) (!Möglichst schnelles Ausprobieren ohne Unterbrechung) (!Ausschließlich das Baujahr der Maschine) (!Nur die persönliche Berufserfahrung)
Welche Maßnahme steht im STOP-Prinzip vor der persönlichen Schutzausrüstung? (Technische Schutzmaßnahme) (!Private Schutzmaßnahme) (!Persönliche Vorliebe) (!Pausenverzicht)
Wie wird ein Werkstück beim Arbeiten mit dem Winkelschleifer sicher gehalten? (Mit geeigneter Spannvorrichtung oder anderer sicherer Fixierung) (!Mit einer Hand direkt am Werkstück) (!Mit dem Fuß auf dem Werkstück) (!Durch loses Auflegen auf die Werkbank)
Was gilt beim Bohren in der Nähe rotierender Bohrer? (Keine Handschuhe tragen) (!Lockere Handschuhe tragen) (!Schmiedehandschuhe doppelt tragen) (!Den Bohrer mit der Hand abbremsen)
Was ist mit einer Trennschleifscheibe nicht zulässig? (Seitliches Schleifen) (!Bestimmungsgemäße Trennarbeit) (!Kontrolle der zulässigen Drehzahl) (!Arbeiten mit montierter Schutzhaube)
Was ist bei einem sichtbaren Defekt an einer Maschine zu tun? (Maschine nicht benutzen und Mangel melden) (!Defekt mit Klebeband überdecken) (!Maschine nur noch kurz verwenden) (!Schutzeinrichtung entfernen)
Warum werden heiße Werkstücke auf festgelegten Ablagen abgelegt und gekennzeichnet? (Damit andere Personen die thermische Gefahr erkennen) (!Damit das Werkstück schneller rostet) (!Damit der Arbeitsplatz voller wirkt) (!Damit keine Spannmittel benötigt werden)
Welche Aussage zur CE-Kennzeichnung ist richtig? (Sie ersetzt die betriebliche Gefährdungsbeurteilung nicht) (!Sie ersetzt jede Unterweisung) (!Sie erlaubt jede beliebige Verwendung) (!Sie macht Wartung überflüssig)
Was ist bei einer Störung an einer Maschine zuerst sicherzustellen? (Sicheres Stillsetzen nach betrieblichem Verfahren) (!Sofortiges Eingreifen mit der Hand) (!Entfernen der Schutzhaube bei laufender Maschine) (!Weiterarbeiten bis zum Schichtende)
Wann darf eine gefährliche praktische Übung in der Ausbildung durchgeführt werden? (Nur nach Unterweisung und unter der vorgesehenen fachkundigen Aufsicht) (!Immer allein nach dem Lesen dieses aiMOOCs) (!Nur dann wenn kein Ausbilder anwesend ist) (!Sobald ein Video angesehen wurde)
Memory
| Gefährdungsbeurteilung | Schutzmaßnahmen systematisch ableiten |
| Schutzhaube | Gefährliches Werkzeug abschirmen |
| Spannvorrichtung | Werkstück gegen Verrutschen oder Mitdrehen sichern |
| Unterweisung | Sicheres Verhalten tätigkeitsbezogen vermitteln |
| Absaugung | Staub und Rauch technisch erfassen |
| Nachlauf | Weiterdrehen nach dem Ausschalten |
| Zunder | Oxidschicht am erhitzten Stahl |
| Schmiedezange | Heißes Werkstück mit Abstand führen |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Thema |
|---|---|
| Substitution | Gefährliche Lösung möglichst ersetzen |
| Technische Maßnahme | Gefahr durch Schutzhaube oder Absaugung vermindern |
| Organisatorische Maßnahme | Arbeitsbereich und Zuständigkeiten regeln |
| Persönliche Maßnahme | Geeignete PSA bestimmungsgemäß benutzen |
| Wirksamkeitskontrolle | Prüfen ob die festgelegte Schutzmaßnahme tatsächlich wirkt |
Kreuzworträtsel
| Schutzhaube | Welche trennende Einrichtung schirmt am Winkelschleifer einen Teil des gefährlichen Werkzeugs ab? |
| Unterweisung | Wie heißt die tätigkeitsbezogene Vermittlung sicheren Verhaltens? |
| Zunder | Wie heißt die Oxidschicht die beim Schmieden von erhitztem Stahl abspringen kann? |
| Absaugung | Welche technische Einrichtung erfasst Staub oder Rauch möglichst an der Entstehungsstelle? |
| Nachlauf | Wie heißt das Weiterdrehen eines Werkzeugs nach dem Ausschalten? |
| Schmiedezange | Welches Werkzeug dient zum Führen geeigneter heißer Schmiedestücke mit Abstand zur Hand? |
LearningApps
Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- Werkzeugcheck: Entwickle eine einseitige Sichtprüfkarte für Hammer, Zange, Feile und Schraubstock. Verwende klare Symbole und die Kategorien „in Ordnung“, „Mangel“ und „nicht benutzen“.
- Gefahrenbereich: Zeichne den Arbeitsplatz an einem Amboss von oben und markiere Schlagraum, Heißablage, Verkehrsweg und Bereich für Zuschauer. Begründe jede Markierung.
- PSA: Erstelle eine Gegenüberstellung „Schmieden am Amboss“ und „Bohren“. Zeige, warum Handschutz nicht für beide Tätigkeiten gleich geregelt wird.
- Sicherheitskommunikation: Formuliere fünf kurze, verständliche Sicherheitsanweisungen für neue Auszubildende und ergänze passende Piktogramm-Ideen.
Standard
- STOP-Prinzip: Analysiere eine Schleifaufgabe in Deinem Ausbildungsbetrieb. Ordne vorhandene Schutzmaßnahmen den vier STOP-Stufen zu und schlage eine Verbesserung vor. Die praktische Umsetzung erfolgt nur nach Freigabe.
- Betriebsanweisung: Vergleiche eine reale betriebliche Betriebsanweisung mit der Herstelleranleitung eines Arbeitsmittels. Dokumentiere, welche betriebsspezifischen Gefahren zusätzlich berücksichtigt werden.
- Fehleranalyse: Fotografiere mit betrieblicher Erlaubnis einen eingerichteten, aber stillstehenden Arbeitsplatz. Markiere mindestens fünf sicherheitsrelevante Merkmale und besprich die Analyse mit einer Fachkraft.
- Nachhaltige Werkstatt: Ermittle bei einem Werkstück, wo Materialverschnitt, Energieverbrauch und Nacharbeit entstehen. Entwickle einen Plan, der Sicherheit und Ressourceneffizienz gleichzeitig verbessert.
Schwer
- Gefährdungsbeurteilung: Entwirf für eine fiktive Metallgestaltungsaufgabe eine Gefährdungsmatrix mit mechanischen, thermischen, elektrischen, stofflichen, Lärm-, Vibrations- und ergonomischen Gefährdungen. Leite Maßnahmen nach STOP ab.
- Unterweisung: Plane eine zehnminütige Unterweisung zum sicheren Vorbereiten einer Winkelschleifer-Arbeit. Lass die Unterweisung vor einer praktischen Nutzung von einer fachkundigen Ausbilderin oder einem fachkundigen Ausbilder prüfen.
- Interview: Führe ein Interview mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, einer Ausbilderin oder einem Ausbilder über typische Beinaheunfälle in Metallwerkstätten. Anonymisiere personenbezogene Angaben und leite Präventionsmaßnahmen ab.
- Expert Review: Erstelle eine Prüfliste für diesen aiMOOC und lasse sie von einer fachkundigen Person aus Metallgestaltung oder Arbeitsschutz kommentieren. Trenne fachliche Korrekturen, betriebliche Besonderheiten und rechtliche Aktualisierungen.


Lernkontrolle
- Risikobeurteilung: Ein Auszubildender möchte ein kleines Werkstück beim Schleifen mit einer Hand halten. Erkläre mindestens drei zusammenhängende Risiken und entwickle eine sichere Alternative nach dem STOP-Prinzip.
- Transfer Bohren und Schmieden: Begründe, warum geeignete Handschuhe beim heißen Schmiedestück sinnvoll sein können, beim Bohren aber eine zusätzliche Einzugsgefahr erzeugen. Zeige, warum PSA immer tätigkeitsbezogen ausgewählt wird.
- Störungsmanagement: Eine Maschine klingt plötzlich anders und vibriert stärker. Beschreibe, wie Du reagierst, welche Informationen Du weitergibst und warum eine eigenmächtige Reparatur keine sichere Lösung ist.
- Qualität und Sicherheit: Zeige an einem selbst gewählten Schmiedewerkstück, wie falsche Spannung, ungeeignetes Werkzeug oder hektisches Arbeiten sowohl die Werkstückqualität als auch die Sicherheit verschlechtern können.
- Nachhaltigkeit und Arbeitsschutz: Entwickle ein Maßnahmenpaket, das Schleifstaub, Energieverbrauch und Ausschuss reduziert, ohne Schutzmaßnahmen zu schwächen.
- Jugendarbeitsschutz: Analysiere einen Ausbildungsfall mit einer minderjährigen Person an einer gefährlichen Maschine. Welche Fragen zu Ausbildungsnotwendigkeit, Unterweisung und fachkundiger Aufsicht müssen vor Arbeitsbeginn geklärt sein?
Lernnachweis
Für einen Lernnachweis zu diesem Modul solltest Du zeigen, dass Du nicht nur Regeln auswendig kennst, sondern sichere berufliche Entscheidungen begründen kannst.
- Du erkennst typische mechanische, thermische, elektrische, stoffliche, akustische, Vibrations- und ergonomische Gefährdungen.
- Du wendest das STOP-Prinzip nachvollziehbar auf konkrete Werkstattaufgaben an.
- Du unterscheidest die Schutzregeln für Handwerkzeuge, Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Schleifbock, Schmiedeesse, Amboss und kraftbetriebenen Schmiedehammer.
- Du kannst erklären, warum eine CE-Kennzeichnung die betriebliche Gefährdungsbeurteilung nicht ersetzt.
- Du weißt, wann eine Tätigkeit wegen fehlender Unterweisung, beschädigter Maschine, unklarer Werkstoffe oder fehlender Schutzeinrichtungen nicht begonnen werden darf.
- Du kannst eine sichere Arbeitsvorbereitung dokumentieren und Mängel eindeutig melden.
- Du verknüpfst Arbeitsschutz mit Qualität, Ergonomie und Nachhaltigkeit.
- Du beachtest, dass für Jugendliche besondere Schutz- und Aufsichtsregeln gelten.
- Du respektierst betriebliche Anweisungen, Herstellerangaben und amtliche Regeln als vorrangige Grundlage der praktischen Arbeit.
OERs zum Thema
Freie und amtliche Vertiefung
Die folgenden Quellen wurden für die fachliche und rechtliche Prüfung dieses aiMOOCs herangezogen. Bei Änderungen von Rechtslage, Regelwerk oder betrieblicher Technik ist der Kurs vor weiterer Nutzung zu aktualisieren.
- Arbeitsschutzgesetz – Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz
- Betriebssicherheitsverordnung – Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz
- PSA-Benutzungsverordnung – Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz
- Jugendarbeitsschutzgesetz § 22 – gefährliche Arbeiten
- Jugendarbeitsschutzgesetz § 29 – Unterweisung über Gefahren
- Metallbauer-Ausbildungsverordnung – Deutschland
- BAuA – Maschinen- und Betriebssicherheit
- BMAS – staatliche Arbeitsschutzbehörden der Länder
- DGUV – Themenfeld Manuelles Schmieden
- DGUV Information 209-001 – Arbeiten mit Handwerkzeugen
- DGUV Information 209-002 – Schleifen
- BGHM Arbeitsschutz Kompakt 074 – Winkelschleifer, Stand 02/2026
- BGHM Arbeitsschutz Kompakt 011 – Handbohrmaschinen
- BGHM Arbeitsschutz Kompakt 118 – Schmiedeessen
- BGHM Arbeitsschutz Kompakt 129 – kraftbetriebener Schmiedehammer
- BGHM Arbeitsschutz Kompakt 140 – Ambosse
- BIBB – Metallbauerin/Metallbauer Fachrichtung Metallgestaltung
- Handwerkskammer für München und Oberbayern – Metallgestaltung
- Bundesagentur für Arbeit – BERUFENET Metallbauer/in Metallgestaltung
Medien und Lizenzhinweise
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