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Petitionen - Deutschland

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Petitionen - Deutschland




Einleitung

Petitionen - Deutschland zeigt Dir, wie Du Anliegen in einer Demokratie friedlich, sachlich und auf einem geregelten Weg einbringen kannst. Eine Petition ist eine schriftliche Bitte oder Beschwerde an eine zuständige staatliche Stelle oder an eine Volksvertretung. Sie kann sich auf ein persönliches Problem beziehen oder eine politische Veränderung anregen. Das Besondere: Das Petitionsrecht ist in Deutschland ein Grundrecht.

Petitionen gehören zur politischen Partizipation. Sie ergänzen andere Formen demokratischer Beteiligung wie Wahl, Bürgerinitiative, Demonstration, Mitarbeit in Parteien, Verbänden oder Jugendvertretungen. Eine Petition bedeutet aber nicht, dass eine Forderung automatisch erfüllt wird. Sie garantiert vielmehr, dass ein zuständiges staatliches Organ sich mit dem Anliegen befasst und darüber entscheidet.

Auch für Jugendliche ist das Petitionsrecht besonders interessant: Du musst nicht volljährig sein, um Dich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag zu wenden. Entscheidend ist, dass Du Dein Anliegen verständlich ausdrücken kannst.


Das Petitionsrecht im Grundgesetz

Die wichtigste Rechtsgrundlage ist Artikel 17 des Grundgesetzes. Dort wird das Recht geschützt, sich schriftlich mit „Bitten oder Beschwerden“ an zuständige Stellen und Volksvertretungen zu wenden. Das Wort jedermann ist wichtig: Das Recht ist nicht davon abhängig, ob eine Person wählen darf. Beim Deutschen Bundestag ist auch keine Geschäftsfähigkeit erforderlich. Deshalb können Kinder und Jugendliche Petitionen einreichen, sofern sie ihr Anliegen verständlich formulieren können.

Der Deutsche Bundestag muss nach Artikel 45c GG einen Petitionsausschuss einsetzen. Dieser Ausschuss behandelt die an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden.

Das Petitionsrecht schützt den Zugang zum Staat, aber nicht den gewünschten Ausgang. Du hast also kein Grundrecht darauf, dass eine Forderung übernommen, ein Gesetz geändert oder eine politische Entscheidung rückgängig gemacht wird. Demokratie bedeutet hier: Das Anliegen wird gehört und geprüft, aber andere Argumente, bestehendes Recht, Zuständigkeiten und Mehrheitsentscheidungen spielen ebenfalls eine Rolle.


Wer darf eine Petition einreichen?

Beim Deutschen Bundestag kann grundsätzlich jede natürliche Person eine Petition einreichen. Alter, deutsche Staatsangehörigkeit oder Wohnort sind für die Ausübung dieses Grundrechts nicht entscheidend. Auch Jugendliche können sich deshalb direkt an den Bundestag wenden.

Eine Petition muss erkennen lassen, von wem sie stammt. Bei einer Petition auf Papier gehören Name, Anschrift und Unterschrift dazu. Für elektronische Petitionen stellt der Bundestag ein eigenes Online-Formular bereit.

Für Dich als Lernenden ist ein Punkt besonders wichtig: Eine Petition ist kein Privileg für Erwachsene. Sie ist ein niedrigschwelliger Zugang zur Demokratie, weil Du keine Wahlberechtigung, Parteimitgliedschaft oder politische Funktion brauchst.


Die richtige Zuständigkeit finden

Deutschland ist ein föderaler Staat. Aufgaben sind zwischen Bund, Ländern und Kommunen verteilt. Deshalb musst Du zuerst herausfinden, welche Stelle für Dein Anliegen zuständig ist.

Beispiel Häufig passende Ebene Warum?
Änderung eines Bundesgesetzes Deutscher Bundestag Bundesgesetze werden auf Bundesebene beraten.
Regelungen zu Lehrplänen oder Schulrecht Landtag oder zuständiges Landesministerium Schulpolitik gehört überwiegend zu den Aufgaben der Länder.
Ausstattung eines kommunalen Schulgebäudes Kommune oder zuständiger Schulträger Viele Städte und Gemeinden tragen Verantwortung für Schulgebäude.
Gefährliche Situation auf einem örtlichen Schulweg Kommune oder zuständige Verkehrsbehörde Örtliche Verkehrs- und Straßenfragen werden häufig vor Ort bearbeitet.

Die Beispiele zeigen ein Prinzip, keine starre Regel für jeden Einzelfall. Zuständigkeiten können kompliziert sein. Deshalb lohnt es sich, vor dem Absenden auf den Seiten der jeweiligen Behörde, des Landtags oder des gemeinsamen Petitionsportals von Bund und Ländern nachzusehen.


Arten von Petitionen

Beim Deutschen Bundestag werden verschiedene Formen unterschieden. Eine Einzelpetition betrifft häufig ein persönliches Anliegen. Bei einer Sammelpetition unterstützen mehrere Personen gemeinsam dieselbe Eingabe. Von Massenpetitionen spricht man, wenn viele einzelne Petitionen mit demselben Anliegen eingehen. Eine öffentliche Petition betrifft ein Anliegen von allgemeinem Interesse und kann nach Veröffentlichung im Internet von anderen Menschen mitgezeichnet und diskutiert werden.

Eine öffentliche Petition muss für eine sachliche öffentliche Diskussion geeignet, konkret, verständlich und begründet sein. Außerdem muss der Bundestag für das Thema zuständig sein. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Petition als öffentliche Petition veröffentlicht wird. Wird eine Veröffentlichung abgelehnt, bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass das eigentliche Anliegen nicht parlamentarisch geprüft wird.


So läuft eine Petition beim Bundestag ab

Der Ablauf lässt sich als demokratischer Prüfweg verstehen:

Schritt Was geschieht?
Anliegen klären Du formulierst eine konkrete Bitte oder Beschwerde.
Zuständigkeit prüfen Du klärst, ob der Bund und damit der Deutsche Bundestag für das Thema zuständig ist.
Petition einreichen Die Eingabe wird schriftlich oder über das elektronische Formular übermittelt.
Vorprüfung Der Ausschussdienst prüft Form, Zuständigkeit und Inhalt.
Sachprüfung Stellungnahmen von Ministerien, Behörden oder Fachausschüssen können eingeholt werden.
Beratung Der Petitionsausschuss bewertet das Anliegen und bereitet eine Entscheidung vor.
Abschluss Die einreichende Person erhält eine Mitteilung über das Ergebnis.

Der Petitionsausschuss ist also keine bloße Sammelstelle für Briefe. Er ist ein parlamentarisches Arbeitsorgan. Er kann Informationen einholen, Sachverhalte prüfen und dem Bundestag Vorschläge für den weiteren Umgang mit einer Petition machen.


Öffentliche Petitionen, Mitzeichnung und Quorum

Wird eine Petition als öffentliche Petition zugelassen, erscheint sie im Petitionsportal des Bundestages. Andere Menschen können sie dort unterstützen und diskutieren. Die aktuelle Mitzeichnungsfrist beträgt sechs Wochen.

Erreicht eine öffentliche Petition innerhalb dieser Frist mindestens 30.000 Mitzeichnungen, ist das Quorum für eine öffentliche Beratung erreicht. Diese Regel gilt seit dem 1. Juli 2024. Zuvor waren 50.000 Mitzeichnungen innerhalb von vier Wochen erforderlich.

Wichtig ist die Bedeutung des Wortes Quorum: 30.000 Mitzeichnungen bedeuten nicht, dass die Forderung beschlossen wird. Das Quorum ist eine Schwelle für eine öffentliche Beratung. Auch eine Petition mit weniger Unterstützungen wird nicht allein wegen der verfehlten Zahl bedeutungslos; sie wird nach den allgemeinen Regeln des Petitionsverfahrens behandelt.

Eine hohe Zahl von Mitzeichnungen kann politische Aufmerksamkeit sichtbar machen. Trotzdem muss der Ausschuss prüfen, ob die Forderung rechtlich möglich, sachlich begründet und politisch mehrheitsfähig ist. Demokratie verbindet Beteiligung deshalb mit Beratung und Abwägung.


Was Petitionen bewirken können – und was nicht

Eine Petition kann einen Missstand sichtbar machen, eine Behörde zu einer genaueren Prüfung veranlassen, politische Debatten anstoßen oder eine Änderung von Gesetzen und Verwaltungspraxis anregen. Der Petitionsausschuss kann ein Anliegen zum Beispiel an die Bundesregierung weitergeben oder für weitere Beratungen nutzbar machen.

Eine Petition kann aber keine Gerichtsentscheidung einfach aufheben und sie ersetzt kein förmliches Rechtsmittel. Wenn für einen Widerspruch, eine Klage oder einen Antrag eine Frist läuft, solltest Du Dich nicht darauf verlassen, dass eine Petition diese Frist ersetzt oder stoppt. Petitionsrecht und gerichtlicher Rechtsschutz sind unterschiedliche Wege.

Ebenso ersetzt eine Petition keine Wahl. Bei Wahlen entscheiden Wahlberechtigte darüber, wer politische Mandate erhält. Bei einer Petition wird dagegen ein bestimmtes Anliegen zur Prüfung gestellt.


Petition oder Online-Kampagne?

Im Internet werden viele Unterschriftensammlungen als „Petition“ bezeichnet. Für demokratische Bildung ist es wichtig, genauer hinzusehen. Eine Kampagne auf einer privaten Plattform kann Aufmerksamkeit erzeugen und Menschen mobilisieren. Das allein macht sie aber noch nicht zu einer parlamentarischen Petition im geregelten Verfahren des Bundestages.

Eine Petition an den Bundestag wird an das zuständige Parlament gerichtet und nach dessen Verfahrensregeln bearbeitet. Eine private Online-Kampagne folgt dagegen den Regeln des jeweiligen Anbieters. Beides kann politisch wirksam sein, aber die Verfahren und rechtlichen Folgen sind verschieden.

Wenn Du eine Online-Petition beurteilst, frage deshalb: Wer betreibt die Plattform? An wen richtet sich die Forderung? Gibt es ein geregeltes Prüfverfahren? Wie werden Daten verwendet? Ist erkennbar, ob die Forderung tatsächlich an eine zuständige staatliche Stelle übermittelt wird?


Eine gute Petition formulieren

Eine überzeugende Petition braucht mehr als Empörung. Sie sollte zuerst eine klare Forderung enthalten. Danach folgt eine nachvollziehbare Begründung. Gute Argumente erklären, welches Problem besteht, wer betroffen ist und warum die vorgeschlagene Veränderung sinnvoll sein könnte.

Sachlichkeit ist besonders wichtig. Persönliche Angriffe, Beleidigungen oder unbelegte Behauptungen schwächen ein Anliegen. Bei öffentlichen Petitionen gelten zusätzlich Regeln, die eine sachliche Diskussion ermöglichen sollen.

Eine hilfreiche Grundform ist:

Bestandteil Leitfrage
Forderung Was soll konkret geändert, geprüft oder getan werden?
Zuständigkeit Warum ist gerade diese staatliche Stelle zuständig?
Begründung Welches Problem soll gelöst werden?
Belege Welche überprüfbaren Informationen stützen das Anliegen?
Folgen Welche Auswirkungen hätte die vorgeschlagene Lösung?

Für ein schulisches Übungsbeispiel könnte die Forderung lauten: „Die zuständige Kommune soll prüfen, ob der Fußgängerüberweg vor der Schule sicherer gestaltet werden kann.“ Danach müsstest Du begründen, worin das Problem besteht, welche Beobachtungen oder Daten es gibt und warum die Kommune zuständig sein könnte.


Petitionen als Teil demokratischer Beteiligung

Petitionen sind besonders niedrigschwellig: Du brauchst keine große Organisation und musst nicht wählen dürfen. Das macht sie für Jugendliche zu einem wichtigen Beispiel dafür, dass politische Beteiligung nicht erst mit 18 Jahren beginnt.

Gleichzeitig zeigen Petitionen Grenzen demokratischer Beteiligung. Nicht jede Forderung ist rechtlich möglich. Verschiedene Gruppen können gegensätzliche Interessen haben. Parlamente müssen Entscheidungen für die gesamte Gesellschaft treffen und dabei Grundrechte, Zuständigkeiten, finanzielle Folgen und bestehende Gesetze beachten.

Petitionen sind deshalb weder „Wunschzettel“ noch direkte Volksabstimmungen. Sie sind ein geregelter Kommunikationsweg zwischen Gesellschaft und Staat. Ihre demokratische Stärke liegt darin, dass auch einzelne Personen Probleme sichtbar machen und eine staatliche Prüfung anstoßen können.


Blick auf aktuelle Zahlen

Der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025 zeigt, dass das Instrument intensiv genutzt wird. Im Jahr 2025 gingen beim Deutschen Bundestag 12.399 Petitionen ein. Davon wurden 5.807 elektronisch übermittelt. 652 Petitionen wurden im Internet veröffentlicht. Zehn der 2025 veröffentlichten Petitionen erreichten mehr als 30.000 Mitzeichnungen und damit das Quorum für eine öffentliche Beratung.

Diese Zahlen darfst Du nicht mit „erfolgreichen“ und „erfolglosen“ Petitionen verwechseln. Die Zahl der Mitzeichnungen beschreibt öffentliche Unterstützung, während der Erfolg einer Petition davon abhängt, wie das Anliegen geprüft und politisch behandelt wird.

Die folgende historische Grafik zeigt eingereichte Bundestags-Petitionen für den Zeitraum 1980 bis 2010. Sie eignet sich, um ältere Entwicklungen mit heutigen Zahlen zu vergleichen.


Merksätze

Eine Petition ist eine schriftliche Bitte oder Beschwerde an eine zuständige staatliche Stelle oder Volksvertretung. Das Petitionsrecht steht in Artikel 17 GG. Auch Kinder und Jugendliche können davon Gebrauch machen. Beim Bundestag prüft der Petitionsausschuss die Eingaben. Für öffentliche Petitionen beträgt die Mitzeichnungsfrist derzeit sechs Wochen; 30.000 Mitzeichnungen bilden das Quorum für eine öffentliche Beratung. Eine Petition garantiert Prüfung und Rückmeldung, aber nicht die Erfüllung der Forderung.


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

In welchem Artikel des Grundgesetzes steht das Petitionsrecht? (Artikel 17) (!Artikel 1) (!Artikel 8) (!Artikel 38)




Wer kann sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag wenden? (Auch Kinder und Jugendliche) (!Nur volljährige deutsche Staatsbürger) (!Nur Mitglieder politischer Parteien) (!Nur Personen mit Wahlrecht)




Für welche Angelegenheit ist der Deutsche Bundestag typischerweise die richtige Adresse? (Eine Änderung eines Bundesgesetzes) (!Die Reparatur einer kommunalen Straßenlaterne) (!Die Gestaltung eines einzelnen Klassenzimmers) (!Die Öffnungszeit eines privaten Geschäfts)




Wie lange beträgt derzeit die Mitzeichnungsfrist für eine öffentliche Petition beim Bundestag? (Sechs Wochen) (!Eine Woche) (!Zwei Wochen) (!Zwölf Monate)




Wie viele Mitzeichnungen bilden derzeit das Quorum für eine öffentliche Beratung beim Bundestag? (30000) (!300) (!3000) (!300000)




Was bedeutet das Erreichen des Quorums? (Die Schwelle für eine öffentliche Beratung ist erreicht) (!Die Forderung wird automatisch Gesetz) (!Die Bundesregierung muss sofort zustimmen) (!Die Petition gewinnt eine Volksabstimmung)




Welche Formulierung passt am besten zu einer guten Petition? (Eine konkrete sachlich begründete Forderung) (!Eine Sammlung persönlicher Beleidigungen) (!Eine Forderung ohne zuständige Stelle) (!Eine unbelegte Behauptung ohne Ziel)




Welche Aufgabe hat der Petitionsausschuss des Bundestages? (Petitionen prüfen und parlamentarisch behandeln) (!Bundestagswahlen organisieren) (!Gerichtsurteile sprechen) (!Lehrpläne aller Schulen beschließen)




Was unterscheidet eine Bundestagspetition von einer privaten Online-Kampagne? (Sie wird in einem parlamentarisch geregelten Verfahren behandelt) (!Sie benötigt immer eine Million Unterschriften) (!Sie darf nur auf Papier eingereicht werden) (!Sie ist automatisch eine Volksabstimmung)




Was garantiert das Petitionsrecht nicht? (Dass die geforderte Änderung umgesetzt wird) (!Dass eine Petition entgegengenommen und geprüft wird) (!Dass Jugendliche ein Anliegen vorbringen können) (!Dass eine zuständige Stelle sich mit dem Anliegen befasst)





Memory

Artikel 17 Petitionsrecht
Petitionsausschuss Prüfung
Öffentliche Petition Mitzeichnung
Quorum öffentliche Beratung
Bundestag Bundesangelegenheiten
Landtag Landesangelegenheiten
Kommune örtliche Aufgaben





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Deutscher Bundestag Bundesgesetzgebung
Landesebene Schulgesetzgebung
Kommunale Ebene örtliche Straßenbeleuchtung
Mitzeichnung öffentliche Petition
Prüfung Petitionsausschuss






Kreuzworträtsel

Grundgesetz In welchem grundlegenden Verfassungstext steht das Petitionsrecht?
Ausschuss Welche parlamentarische Arbeitsform prüft Petitionen im Bundestag?
Petition Wie heißt eine schriftliche Bitte oder Beschwerde an eine zuständige Stelle?
Quorum Wie heißt die festgelegte Unterstützungsschwelle für eine öffentliche Beratung?
Landtag Welche Volksvertretung ist auf Landesebene für Petitionen wichtig?
Mitzeichnung Wie heißt die öffentliche Unterstützung einer Petition im Bundestagsportal?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Das Recht, Bitten und Beschwerden an staatliche Stellen zu richten, heißt

.
Die wichtigste Verfassungsgrundlage dafür ist das

.
Beim Deutschen Bundestag behandelt der

die eingereichten Anliegen.
Auch Jugendliche dürfen eine Petition

.
Vor dem Absenden sollte zuerst die politische

geklärt werden.
Eine öffentliche Petition kann von anderen Menschen

werden.
Die festgelegte Unterstützungsschwelle heißt

.
Das Erreichen dieser Schwelle garantiert noch keinen politischen

.
Eine gute Petition enthält eine konkrete Forderung und eine sachliche

.
Eine private Online-Kampagne ist nicht automatisch ein parlamentarisches

.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Zuständigkeit erkennen: Sammle vier Probleme aus dem Schulalltag und ordne jeweils zu, ob eher Schule, Kommune, Land oder Bund zuständig sein könnte. Begründe Deine Zuordnung.
  2. Forderung formulieren: Formuliere zu einem erfundenen Problem eine einzige klare Forderung, die sich als Anfang einer Petition eignen könnte.
  3. Medienvergleich: Sieh Dir eines der Bundestagsvideos im aiMOOC an und vergleiche seine Erklärung mit dem Text. Notiere drei Übereinstimmungen und einen zusätzlichen Aspekt.
  4. Beteiligungsformen: Erstelle ein Schaubild, das Petition, Demonstration, Wahl und Bürgerinitiative voneinander unterscheidet.


Standard

  1. Petitionswerkstatt: Verfasse eine fiktive Petition zu einem schulnahen Thema mit Forderung, Zuständigkeit, Begründung und zwei überprüfbaren Argumenten.
  2. Demokratische Abwägung: Entwickle zu einer Beispielpetition je drei Argumente dafür und dagegen. Entscheide anschließend, welche Informationen für eine faire Bewertung noch fehlen.
  3. Petitionsportal analysieren: Untersuche mehrere öffentliche Petitionen des Bundestages. Vergleiche Themen, Formulierungsweise, Begründungen und Stand der Mitzeichnungen, ohne persönliche Daten zu sammeln.
  4. Interview zur Beteiligung: Befrage eine Person aus Gemeinde, Schule, Jugendvertretung oder Politik dazu, wie Bürgeranliegen aufgenommen und bearbeitet werden. Fasse die Antworten sachlich zusammen.


Schwer

  1. Fallanalyse Petition: Wähle eine bereits abgeschlossene Petition und rekonstruiere Forderung, Zuständigkeit, Argumente, parlamentarische Behandlung und Ergebnis. Trenne dabei Fakten und eigene Bewertung.
  2. Petition und direkte Demokratie: Vergleiche Petition, Bürgerbegehren und Volksentscheid hinsichtlich Zugang, Verbindlichkeit, Zuständigkeit und demokratischer Wirkung.
  3. Datenanalyse Petitionen: Vergleiche die historische Commons-Grafik mit den Zahlen für 2025. Formuliere mögliche Erklärungen für Unterschiede und kennzeichne klar, welche Aussagen aus Daten folgen und welche nur Hypothesen sind.
  4. Ausschusssimulation: Simuliert eine Sitzung des Petitionsausschusses. Verteilt Rollen für Petent, Ausschussmitglieder, zuständige Behörde und Sachverständige. Entwickelt Kriterien für eine begründete Entscheidung.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Zuständigkeitsfall: Vor einer Schule soll eine gefährliche Kreuzung verändert werden. Entwickle einen begründeten Weg, wie Du die zuständige Stelle findest und warum eine Petition sinnvoll oder nicht sinnvoll sein könnte.
  2. Quorum erklären: Erkläre einer jüngeren Person, warum 30.000 Mitzeichnungen politische Aufmerksamkeit zeigen können, aber noch keine Zustimmung zur Forderung bedeuten.
  3. Plattformvergleich: Eine Kampagne auf einer privaten Website und eine öffentliche Bundestagspetition sammeln beide Unterstützungen. Analysiere mindestens drei Unterschiede im Verfahren und in der demokratischen Einbindung.
  4. Petition verbessern: Eine Petition lautet nur „Alles ist unfair, ändert das sofort!“. Überarbeite sie so, dass Forderung, Zuständigkeit und Begründung erkennbar werden.
  5. Jugend und Beteiligung: Beurteile die Aussage „Wer noch nicht wählen darf, kann politisch nichts bewirken“ mithilfe des Petitionsrechts und weiterer Beteiligungsformen.
  6. Demokratische Grenzen: Begründe, warum es demokratisch sinnvoll sein kann, eine Petition sorgfältig zu prüfen, auch wenn sehr viele Menschen sie unterstützen, statt die Forderung automatisch umzusetzen.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis zu Petitionen - Deutschland ist wichtig, dass Du nicht nur Begriffe auswendig kennst, sondern demokratische Zusammenhänge erklären und auf neue Fälle übertragen kannst.

  1. Petitionsrecht: Du kannst erklären, was eine Petition ist und warum Artikel 17 GG wichtig ist.
  2. Jugendbeteiligung: Du weißt, dass auch Kinder und Jugendliche Petitionen einreichen können.
  3. Föderalismus: Du kannst bei Beispielen zwischen kommunaler, Landes- und Bundeszuständigkeit unterscheiden.
  4. Petitionsverfahren: Du kannst den Weg einer Petition vom Anliegen bis zur abschließenden Mitteilung nachvollziehen.
  5. Öffentliche Petition: Du kannst Mitzeichnung, Mitzeichnungsfrist und Quorum erklären.
  6. Demokratische Wirkung: Du kannst erläutern, warum eine Petition Einfluss ermöglichen, aber keinen bestimmten politischen Erfolg garantieren kann.
  7. Medienkompetenz: Du kannst eine parlamentarische Petition von einer privaten Online-Kampagne unterscheiden.
  8. Argumentation: Du kannst eine sachliche, konkrete und begründete Beispielpetition formulieren.
  9. Transfer: Du kannst entscheiden, wann eine Petition geeignet ist und wann andere Beteiligungs- oder Rechtswege sinnvoller sind.




OERs zum Thema

Weitere verlässliche Informationsangebote sind das Petitionsportal des Deutschen Bundestages, die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses und die Angebote der Bundeszentrale für politische Bildung zum Petitionsrecht.

Petitionsportal des Deutschen Bundestages

Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses

Artikel 17 des Grundgesetzes

Petition im jungen Politik-Lexikon der bpb



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