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Personenbezogene Daten 1

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Personenbezogene Daten 1




Einleitung

Personenbezogene Daten begegnen Dir fast überall: beim Anlegen eines Benutzerkontos, beim Schreiben einer E-Mail, beim Bezahlen mit Karte, beim Nutzen eines Smartphones, beim Arztbesuch oder in der Schule. Entscheidend ist nicht, ob eine Information „geheim“ wirkt. Personenbezogen ist eine Information dann, wenn sie sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person bezieht. Das kann unmittelbar über einen Namen geschehen oder mittelbar über Kennnummern, Standortdaten, Online-Kennungen oder eine Kombination verschiedener Merkmale.

Der Schutz personenbezogener Daten ist ein zentraler Teil des Datenschutzes. In der Europäischen Union bildet die Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO den wichtigsten allgemeinen Rechtsrahmen. Sie schützt Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und regelt zugleich den freien Verkehr solcher Daten in der EU.

Die erste Seite der Datenschutz-Grundverordnung macht sichtbar: Datenschutz ist nicht nur eine technische Frage, sondern auch ein rechtliches und gesellschaftliches Thema. In diesem aiMOOC lernst Du, personenbezogene Daten zu erkennen, Risiken einzuschätzen, wichtige Datenschutzgrundsätze zu erklären und Deine Rechte in Alltag, Schule, Ausbildung und Studium anzuwenden.


Was sind personenbezogene Daten?

Nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Eine Person ist identifiziert, wenn klar ist, um wen es sich handelt. Sie ist identifizierbar, wenn sie direkt oder indirekt bestimmt werden kann.

Zu den typischen Beispielen gehören Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Personalnummer, Kundennummer, Matrikelnummer, Kontodaten, Kfz-Kennzeichen, Standortdaten, Fotos mit erkennbaren Personen und viele Online-Kennungen. Auch Aussagen, Bewertungen oder Beobachtungen können personenbezogen sein, etwa eine Schulnote, eine Leistungsbeurteilung oder die Information, dass eine bestimmte Person regelmäßig mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt.

Wichtig ist der Kontext: Die Zeichenfolge „17“ ist für sich genommen meist kein personenbezogenes Datum. Steht sie jedoch in einer Klassenliste neben dem Namen einer bestimmten Person als Punktzahl einer Prüfung, erhält sie Personenbezug.


Direkter und indirekter Personenbezug

Beim direkten Personenbezug lässt sich eine Person unmittelbar erkennen, zum Beispiel über ihren vollständigen Namen zusammen mit einer E-Mail-Adresse. Beim indirekten Personenbezug ist eine Zuordnung erst über zusätzliche Informationen oder durch Verknüpfung mehrerer Angaben möglich.

Ein Kfz-Kennzeichen, eine IP-Adresse, eine Gerätekennung, eine Matrikelnummer oder ein Standortverlauf können deshalb personenbezogen sein, obwohl kein Name sichtbar ist. Ob eine Person identifizierbar ist, hängt auch davon ab, welche Mittel vernünftigerweise zur Identifizierung eingesetzt werden können.


Personenbezogene Daten im digitalen Alltag

Digitale Dienste erzeugen oft mehr personenbezogene Daten, als auf den ersten Blick sichtbar sind. Neben Daten, die Du selbst eingibst, können auch Nutzungsdaten entstehen. Dazu gehören beispielsweise Zeitpunkte von Zugriffen, Geräteinformationen, Suchverläufe, Standortinformationen, Cookie-Kennungen oder Interaktionen in sozialen Netzwerken.

Die Darstellung einer „Datenkrake“ wird häufig als Bild für weitreichendes Datensammeln verwendet. Sie verdeutlicht, dass einzelne Datenspuren durch Verknüpfung ein detailliertes Bild einer Person ergeben können. Deshalb ist Medienkompetenz auch Datenschutzkompetenz.


Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Art. 9 DSGVO nennt besondere Kategorien personenbezogener Daten, deren Verarbeitung wegen ihrer möglichen Auswirkungen auf die betroffene Person besonders geschützt ist. Dazu gehören Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder eine Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen. Ebenfalls erfasst sind genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung, Gesundheitsdaten sowie Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung.

Die Verarbeitung dieser Daten ist nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich untersagt, sofern nicht eine der ausdrücklich geregelten Ausnahmen greift. Eine solche Ausnahme kann zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen eine ausdrückliche Einwilligung sein. Gerade bei Gesundheits-, genetischen oder biometrischen Daten ist daher besondere Sorgfalt notwendig.


Was bedeutet Verarbeitung?

„Verarbeitung“ ist in der DSGVO sehr weit gefasst. Sie umfasst nahezu jeden Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, zum Beispiel das Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln, Verknüpfen, Einschränken, Löschen oder Vernichten.

Schon das Speichern einer Klassenliste mit Namen und Noten ist daher eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Ebenso ist das Hochladen eines Fotos mit erkennbaren Personen in eine Cloud eine Verarbeitung.


Grundsätze der Datenverarbeitung

Art. 5 DSGVO formuliert grundlegende Prinzipien für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Diese Grundsätze helfen Dir, Datenverarbeitungen systematisch zu beurteilen.

  1. Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz: Eine Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage und muss für Betroffene nachvollziehbar sein.
  2. Zweckbindung: Daten sollen für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und grundsätzlich nicht beliebig für andere Zwecke weiterverwendet werden.
  3. Datenminimierung: Es sollen nur Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck angemessen, erheblich und auf das notwendige Maß beschränkt sind.
  4. Richtigkeit: Personenbezogene Daten sollen sachlich richtig und erforderlichenfalls aktuell sein.
  5. Speicherbegrenzung: Personenbezug soll nicht länger erhalten bleiben, als es für den Zweck erforderlich ist.
  6. Integrität und Vertraulichkeit: Daten müssen durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor unbeabsichtigtem Verlust oder Schaden geschützt werden.


Beispiel zur Datenminimierung

Eine Schule organisiert einen eintägigen Ausflug und benötigt für die Anmeldung Name und Klasse. Für diesen Zweck wäre es normalerweise nicht erforderlich, zusätzlich nach Lieblingsfarbe, privatem Musikgeschmack oder politischen Einstellungen zu fragen. Das Prinzip der Datenminimierung fordert, den Umfang der erhobenen Daten am konkreten Zweck auszurichten.


Rechtsgrundlagen: Einwilligung ist nicht alles

Personenbezogene Daten dürfen nicht allein deshalb verarbeitet werden, weil es technisch möglich oder praktisch bequem ist. Art. 6 DSGVO nennt verschiedene Rechtsgrundlagen. Dazu zählen unter anderem Einwilligung, Vertragserfüllung, rechtliche Verpflichtungen, lebenswichtige Interessen, Aufgaben im öffentlichen Interesse beziehungsweise die Ausübung öffentlicher Gewalt und unter bestimmten Voraussetzungen berechtigte Interessen.

Eine Einwilligung ist also nur eine mögliche Rechtsgrundlage. Wird eine Verarbeitung auf Einwilligung gestützt, muss diese insbesondere freiwillig, für einen bestimmten Fall, informiert und unmissverständlich sein. Eine wirksame Einwilligung kann grundsätzlich auch widerrufen werden; die Rechtmäßigkeit der bereits vor dem Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht rückwirkend beseitigt.


Deine Rechte als betroffene Person

Die DSGVO gibt betroffenen Personen mehrere Rechte, mit denen sie mehr Transparenz und Kontrolle über ihre Daten erhalten können.

  1. Auskunft: Du kannst unter den gesetzlichen Voraussetzungen Informationen darüber verlangen, ob und wie personenbezogene Daten über Dich verarbeitet werden.
  2. Berichtigung: Unrichtige personenbezogene Daten können berichtigt werden.
  3. Löschung: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du die Löschung personenbezogener Daten verlangen.
  4. Einschränkung der Verarbeitung: In bestimmten Situationen kann die weitere Verarbeitung begrenzt werden.
  5. Datenübertragbarkeit: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten oder übertragen lassen.
  6. Widerspruch: Gegen bestimmte Verarbeitungen kannst Du aus Gründen, die sich aus Deiner besonderen Situation ergeben, Widerspruch einlegen; bei Direktwerbung besteht ein besonders weitreichendes Widerspruchsrecht.
  7. Beschwerde: Du kannst Dich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren.

Diese Rechte gelten nicht in jeder Situation grenzenlos. Ob und wie ein Recht greift, hängt von den Umständen und der jeweiligen Rechtsgrundlage ab.


Pseudonymisierung und Anonymisierung

Pseudonymisierung bedeutet, personenbezogene Daten so zu verarbeiten, dass sie ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Die Zusatzinformationen müssen getrennt aufbewahrt und geschützt werden. Pseudonymisierte Daten bleiben jedoch personenbezogene Daten, wenn eine Zuordnung mit Zusatzinformationen möglich ist.

Anonymisierung geht weiter: Daten sind so verändert, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifizierbar ist. Tatsächlich anonymisierte Informationen fallen nicht mehr unter die DSGVO. Ob eine Anonymisierung wirklich wirksam ist, muss sorgfältig geprüft werden, weil sich scheinbar anonyme Datensätze durch Kombination mit anderen Informationen unter Umständen wieder einer Person zuordnen lassen.


Fotos, Video und Standortdaten

Fotos und Videos können personenbezogene Daten enthalten, wenn Personen erkennbar sind. Zusätzlich können Metadaten Hinweise auf Aufnahmezeit, Gerät oder Standort enthalten. Bei Videoüberwachung werden Bilder von Personen gezielt erhoben; auch hier gelten datenschutzrechtliche Anforderungen.

Gerade im Schulalltag solltest Du deshalb unterscheiden: Darf ein Foto aufgenommen werden? Darf es gespeichert werden? Darf es in einer Messenger-Gruppe geteilt oder öffentlich hochgeladen werden? Aufnahme, Speicherung und Veröffentlichung sind unterschiedliche Verarbeitungsschritte und können jeweils eine eigene rechtliche Bewertung erfordern.


Datenschutz und Datensicherheit

Datenschutz und Datensicherheit hängen zusammen, sind aber nicht identisch. Datenschutz fragt vor allem danach, ob und wie personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeitet werden. Datensicherheit schützt Daten und Systeme vor Verlust, Manipulation und unbefugtem Zugriff.

Praktische Schutzmaßnahmen sind zum Beispiel starke und einzigartige Passwörter, Mehrfaktor-Authentifizierung, aktuelle Software, Verschlüsselung, sorgfältige Rechtevergabe, sichere Backups und ein bewusster Umgang mit Freigaben. Solche Maßnahmen helfen, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen zu schützen.


Datenpannen und Risiken

Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten kann etwa vorliegen, wenn personenbezogene Daten unbeabsichtigt oder unrechtmäßig verloren gehen, verändert, zerstört, offengelegt oder unbefugt zugänglich werden. Beispiele sind ein verlorener unverschlüsselter Datenträger, eine E-Mail mit sensiblen Daten an den falschen Empfänger oder ein gehacktes Benutzerkonto.

Für Organisationen können je nach Risiko Melde- und Benachrichtigungspflichten entstehen. Für Dich im Alltag gilt: Wenn Du vermutest, dass ein Konto oder ein Gerät kompromittiert wurde, ändere betroffene Zugangsdaten, sichere das Konto, informiere gegebenenfalls die zuständige Stelle und dokumentiere, was passiert ist.


Personenbezogene Daten in Schule, Ausbildung und Studium

Bildungseinrichtungen verarbeiten viele personenbezogene Daten: Namen, Kontaktdaten, Leistungsdaten, Anwesenheiten, Lernplattform-Konten, Kommunikationsdaten und teilweise besondere Kategorien personenbezogener Daten. Deshalb ist es wichtig, Zugriffsrechte, Speicherorte und Freigaben bewusst zu gestalten.

Ein hilfreicher Prüfweg lautet: Welcher Zweck wird verfolgt? Welche Daten sind dafür wirklich notwendig? Welche Rechtsgrundlage gilt? Wer erhält Zugriff? Wie lange werden die Daten benötigt? Wie werden sie geschützt? Welche Informationen erhalten Betroffene?


Personenbezogene Daten und Künstliche Intelligenz

Auch bei KI-Systemen können personenbezogene Daten eine Rolle spielen, etwa wenn Prompts, hochgeladene Dateien oder Trainings- und Nutzungsdaten einen Personenbezug enthalten. Bevor Du Namen, Kontaktdaten, Gesundheitsinformationen, Leistungsdaten oder vertrauliche Dokumente in ein KI-System eingibst, solltest Du klären, ob die Nutzung zulässig und erforderlich ist, welche Datenschutzinformationen gelten und ob sich der Zweck auch mit anonymisierten oder fiktiven Daten erreichen lässt.

Für Lernaufgaben ist es oft sinnvoll, mit fiktiven Beispieldaten zu arbeiten. So kannst Du Datenanalyse, KI oder Tabellenkalkulation üben, ohne reale Personen unnötig zu identifizieren.


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Wann handelt es sich nach der DSGVO grundsätzlich um personenbezogene Daten? (Wenn sich Informationen auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen) (!Nur wenn die Informationen geheim sind) (!Nur wenn ein vollständiger Name gespeichert wird) (!Nur wenn Daten im Internet veröffentlicht werden)




Welches Beispiel kann auch ohne sichtbaren Namen personenbezogen sein? (Eine IP-Adresse) (!Die Einwohnerzahl eines Landes) (!Die Höhe eines Berges) (!Die Temperatur eines leeren Raums)




Welche Angabe gehört zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten? (Ein Gesundheitsdatum) (!Eine Produktnummer ohne Personenbezug) (!Eine allgemeine Wetterangabe) (!Eine anonyme Besucherzahl)




Was bedeutet Datenminimierung? (Nur die für den Zweck notwendigen personenbezogenen Daten zu verarbeiten) (!Alle verfügbaren Daten vorsorglich zu speichern) (!Daten ohne Zweck möglichst lange aufzubewahren) (!Personenbezogene Daten immer öffentlich zu machen)




Was verlangt der Grundsatz der Zweckbindung? (Personenbezogene Daten für festgelegte und legitime Zwecke zu verwenden) (!Daten ohne festgelegten Zweck zu sammeln) (!Jede Information für beliebige neue Zwecke einzusetzen) (!Alle Daten dauerhaft miteinander zu verknüpfen)




Was trifft auf pseudonymisierte Daten zu? (Sie können weiterhin personenbezogene Daten sein) (!Sie sind immer vollständig anonym) (!Sie dürfen niemals geschützt werden) (!Sie enthalten zwingend einen sichtbaren Namen)




Wann sind Daten im datenschutzrechtlichen Sinn anonym? (Wenn die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifizierbar ist) (!Wenn nur der Nachname entfernt wurde) (!Wenn die Daten mit einer Nummer versehen wurden) (!Wenn die Zuordnungsliste separat gespeichert wurde)




Welches Recht hilft Dir zu erfahren, welche personenbezogenen Daten über Dich verarbeitet werden? (Das Auskunftsrecht) (!Das Wahlrecht) (!Das Urheberrecht) (!Das Patentrecht)




Was zählt zur Verarbeitung personenbezogener Daten? (Das Speichern einer Liste mit Namen und Noten) (!Das Betrachten eines leeren Blattes) (!Das Messen einer Raumlänge ohne Personenbezug) (!Das Zählen neutraler Bauklötze)




Welche Aussage zur Einwilligung ist richtig? (Sie ist eine mögliche Rechtsgrundlage für eine Datenverarbeitung) (!Sie ist immer die einzige Rechtsgrundlage) (!Sie macht Datenschutzgrundsätze bedeutungslos) (!Sie kann niemals widerrufen werden)





Memory

Personenbezogene Daten Bezug zu identifizierter oder identifizierbarer Person
Datenminimierung Nur notwendige Daten verarbeiten
Zweckbindung Daten nur für festgelegte legitime Zwecke nutzen
Pseudonymisierung Zuordnung nur mit getrennten Zusatzinformationen
Anonymisierung Person ist nicht mehr identifizierbar
Auskunftsrecht Informationen über verarbeitete eigene Daten erhalten
Löschungsrecht Daten unter bestimmten Voraussetzungen entfernen lassen





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
E-Mail-Adresse Direkt zuordenbare Kontaktinformation
IP-Adresse Online-Kennung mit möglichem Personenbezug
Diagnose Gesundheitsdatum
Fingerabdruck Biometrisches Merkmal
Matrikelnummer Kennnummer mit Personenbezug






Kreuzworträtsel

Datenschutz Wie heißt der Schutzbereich, der den rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten regelt?
Einwilligung Wie heißt eine mögliche freiwillige Rechtsgrundlage für eine Datenverarbeitung?
Pseudonymisierung Wie heißt das Verfahren, bei dem eine Zuordnung nur mit zusätzlichen getrennten Informationen möglich ist?
Anonymisierung Wie heißt das Verfahren, bei dem eine Person nicht mehr identifizierbar sein soll?
Zweckbindung Welcher Grundsatz verlangt festgelegte und legitime Verwendungszwecke?
Auskunft Welches Recht erlaubt Informationen über die Verarbeitung eigener Daten zu verlangen?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Personenbezogene Daten beziehen sich auf eine identifizierte oder

natürliche Person. Ein Name kann einen

Personenbezug herstellen. Eine IP-Adresse kann als

einen Personenbezug besitzen. Gesundheitsdaten gehören zu den

Kategorien personenbezogener Daten. Der Grundsatz der

verlangt festgelegte und legitime Zwecke. Bei der

sollen nur erforderliche Daten verarbeitet werden. Pseudonymisierte Daten können weiterhin

sein. Tatsächlich

Daten beziehen sich nicht mehr auf eine identifizierbare Person. Das Recht auf

schafft Transparenz über verarbeitete eigene Daten. Eine

ist nur eine von mehreren möglichen Rechtsgrundlagen.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Datentagebuch: Notiere einen Tag lang, an welchen Stellen Du personenbezogene Daten preisgibst oder digitale Datenspuren erzeugst. Verwende in Deiner Dokumentation keine echten sensiblen Daten.
  2. Datenklassifikation: Erstelle 20 fiktive Datenbeispiele und ordne sie in personenbezogen, besondere Kategorie und ohne Personenbezug ein. Begründe Grenzfälle.
  3. Datenschutz-Poster: Gestalte ein Poster mit fünf Regeln für datensparsames Verhalten im Schul- oder Ausbildungsalltag.
  4. Privatsphäre-Einstellungen: Untersuche die Datenschutz- und Privatsphäre-Einstellungen eines von Dir genutzten Dienstes und dokumentiere, welche Einstellungen Du verstehst und welche Fragen offenbleiben.


Standard

  1. Datenschutzerklärung analysieren: Wähle die Datenschutzerklärung eines seriösen digitalen Dienstes und finde Angaben zu Zweck, Datenarten, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten.
  2. Rollenspiel Auskunftsrecht: Entwickle mit einer Partnerperson ein Rollenspiel zwischen einer betroffenen Person und einer Organisation, die einen Auskunftsantrag bearbeitet.
  3. Foto-Projekt Datenschutz: Plane eine fiktive Schulveranstaltung mit Fotoaufnahmen. Unterscheide Aufnahme, Speicherung, interne Weitergabe und Veröffentlichung und formuliere passende Datenschutzfragen.
  4. Interview Datenschutz: Befrage eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, eine Lehrkraft oder eine IT-verantwortliche Person dazu, wie personenbezogene Daten in einer Organisation geschützt werden.


Schwer

  1. Datenschutz-Folgenanalyse: Entwickle für ein fiktives digitales Schließsystem an einer Schule eine strukturierte Risikoanalyse zu Datenarten, Zwecken, Betroffenen, möglichen Schäden und Schutzmaßnahmen.
  2. Anonymisierungsexperiment: Erstelle einen rein fiktiven Datensatz und zeige, wie scheinbar harmlose Merkmalskombinationen eine Wiedererkennung ermöglichen können. Entwickle anschließend bessere Anonymisierungsstrategien.
  3. Datenschutzkonzept: Entwirf für eine fiktive Lernplattform ein Datenschutzkonzept mit Zweck, Datenminimierung, Rollen, Zugriffsrechten, Löschregeln, Sicherheitsmaßnahmen und Betroffenenrechten.
  4. KI und Datenschutz: Vergleiche zwei fiktive Nutzungsszenarien für KI in der Schule. Entscheide, welche personenbezogenen Daten wirklich nötig sind und wie sich der gleiche Lernzweck mit anonymen oder fiktiven Daten erreichen lässt.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Fallanalyse Lernplattform: Eine Schule möchte eine neue Lernplattform einführen, die Namen, Lernfortschritt, Gerätekennungen und Nutzungszeiten speichert. Prüfe Zweck, Datenminimierung, mögliche Risiken, Transparenz und sinnvolle Schutzmaßnahmen.
  2. Konflikt Zweckbindung: Ein Verein hat E-Mail-Adressen für die Organisation eines Turniers erhoben und möchte sie später ohne weitere Prüfung für Werbung nutzen. Analysiere, welche datenschutzrechtlichen Fragen sich daraus ergeben.
  3. Pseudonym oder anonym: Ein Forschungsprojekt ersetzt Namen durch Codes, bewahrt die Zuordnungstabelle aber separat auf. Beurteile den Status der Daten und erkläre, welche Schutzwirkung und welche Grenzen das Verfahren hat.
  4. Rechte abwägen: Eine Person verlangt die Löschung aller über sie gespeicherten Daten. Entwickle eine Prüfung, welche Informationen benötigt werden, bevor entschieden werden kann, ob tatsächlich alles gelöscht werden muss.
  5. Datenschutz und Sicherheit: Vergleiche zwei Systeme: Eines erhebt nur wenige Daten, schützt sie aber schlecht; das andere erhebt sehr viele Daten, verschlüsselt sie jedoch stark. Zeige, warum Datenschutz und Datensicherheit gemeinsam betrachtet werden müssen.
  6. Transfer KI-System: Eine Klasse soll eine KI mit Beispieldaten testen. Entwickle eine datenschutzfreundliche Alternative zu echten Schülerdaten und begründe Deine Entscheidung anhand der Grundsätze der DSGVO.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis zu diesem Thema ist wichtig, dass Du nicht nur Begriffe auswendig kennst, sondern Datenschutzsituationen begründet beurteilen kannst.

  1. Du kannst erklären, wann Informationen personenbezogen sind und warum auch indirekte Identifizierbarkeit relevant ist.
  2. Du kannst normale personenbezogene Daten von besonderen Kategorien unterscheiden.
  3. Du kannst zentrale Verarbeitungsvorgänge sowie die Grundsätze Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit anwenden.
  4. Du kannst erklären, warum Einwilligung nur eine von mehreren möglichen Rechtsgrundlagen ist.
  5. Du kannst wichtige Betroffenenrechte nennen und auf typische Fälle übertragen.
  6. Du kannst Pseudonymisierung und Anonymisierung unterscheiden.
  7. Du kannst Risiken in Schule, Ausbildung, Studium, sozialen Medien und KI-Anwendungen analysieren.
  8. Du kannst datenschutzfreundliche Alternativen und technische sowie organisatorische Schutzmaßnahmen entwickeln.




OERs zum Thema

Der Wikipedia-Artikel bietet eine weiterführende Einführung in den Begriff und seine rechtliche Einordnung:

Weiterführend sind außerdem die Datenschutz-Grundverordnung, der Artikel Datenschutz und Informationen der Datenschutzaufsichtsbehörden sinnvoll.



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