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Gerichte in Deutschland

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Gerichte in Deutschland




Einleitung

Deutschland besitzt kein einziges Gericht für alle Rechtsfragen. Stattdessen ist die Rechtsprechung funktional auf verschiedene Gerichtszweige verteilt. Diese Aufteilung soll Spezialisierung ermöglichen und zugleich wirksamen Rechtsschutz sichern. Für die Einordnung eines Falls musst Du deshalb zwei Fragen auseinanderhalten: Welcher Rechtsweg ist eröffnet? und welches Gericht ist innerhalb dieses Rechtswegs zuständig?

Das Grundgesetz ordnet die rechtsprechende Gewalt den Richterinnen und Richtern an. Nach Artikel 95 Absatz 1 GG bestehen fünf oberste Gerichtshöfe des Bundes: Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht. Daneben nimmt das Bundesverfassungsgericht eine besondere Stellung ein: Es entscheidet über Verfassungsfragen und ist keine zusätzliche Revisionsinstanz für jede fehlerhafte Gerichtsentscheidung.

Der Rundgang durch das Oberlandesgericht Nürnberg gibt Dir einen Einblick in einen realen Gerichtsstandort. Für die fachliche Einordnung ist aber entscheidend, dass ein Gebäude mehrere Justizbehörden beherbergen kann, während sich die Gerichtsbarkeit nach der Art des Rechtsstreits richtet.


Rechtsstaat, Gewaltenteilung und richterliche Unabhängigkeit

Gerichte gehören zur Judikative. Sie kontrollieren nicht nur Rechtsverstöße zwischen Privatpersonen, sondern auch staatliches Handeln. Damit verwirklichen sie ein Kernelement des Rechtsstaatsprinzips. Richterinnen und Richter sind sachlich unabhängig und an Gesetz und Recht gebunden. Diese Unabhängigkeit bedeutet nicht, dass Gerichte frei nach persönlichem Ermessen entscheiden: Ihre Entscheidungen müssen sich auf geltendes Recht, anerkannte Auslegungsmethoden und das jeweilige Prozessrecht stützen.

Die deutsche Gerichtsorganisation ist zugleich föderal. Viele Gerichte der ersten und mittleren Instanzen sind Gerichte der Länder. An der Spitze der fünf in Artikel 95 GG genannten Gerichtszweige stehen dagegen Bundesgerichte. Der Bund und die Länder teilen sich damit die Verantwortung für die Rechtsprechungsorganisation.


Die fünf Gerichtszweige im Überblick

Gerichtsbarkeit Typische Aufgaben Grundstruktur des Instanzenzugs Oberstes Bundesgericht
Ordentliche Gerichtsbarkeit Zivilsachen, Strafsachen, Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Amtsgericht – Landgericht – Oberlandesgericht – Bundesgerichtshof Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Verwaltungsgerichtsbarkeit Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, soweit keine andere Gerichtsbarkeit zuständig ist Verwaltungsgericht – Oberverwaltungsgericht beziehungsweise Verwaltungsgerichtshof – Bundesverwaltungsgericht Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Finanzgerichtsbarkeit Vor allem Streitigkeiten über Steuern und Zölle sowie weitere gesetzlich zugewiesene Abgabenangelegenheiten Finanzgericht – Bundesfinanzhof Bundesfinanzhof in München
Arbeitsgerichtsbarkeit Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen sowie bestimmte kollektivarbeitsrechtliche Streitigkeiten Arbeitsgericht – Landesarbeitsgericht – Bundesarbeitsgericht Bundesarbeitsgericht in Erfurt
Sozialgerichtsbarkeit Streitigkeiten in zentralen Bereichen der sozialen Sicherung, etwa Rente, Krankenversicherung oder Grundsicherung Sozialgericht – Landessozialgericht – Bundessozialgericht Bundessozialgericht in Kassel

Wichtig: Die Tabelle zeigt den strukturellen Aufbau. Ein konkretes Verfahren durchläuft nicht automatisch alle genannten Stufen. Welches Gericht zuerst zuständig ist und welche Rechtsmittel offenstehen, bestimmt das jeweilige Verfahrensrecht.


Aufgaben der einzelnen Gerichtsbarkeiten


Ordentliche Gerichtsbarkeit

Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist für einen großen Teil der Zivil- und Strafrechtspflege zuständig. In Zivilsachen geht es typischerweise um privatrechtliche Konflikte, beispielsweise über Kaufverträge, Schadensersatz, Miete oder Eigentum. Hinzu kommen Familiensachen und Bereiche der freiwilligen Gerichtsbarkeit, etwa Nachlass-, Grundbuch- oder Betreuungssachen. In Strafsachen entscheidet die ordentliche Gerichtsbarkeit über Anklagen wegen Straftaten.

Der Bundesgerichtshof steht an der Spitze dieses Gerichtszweigs. Er ist vor allem Rechtsmittelgericht und trägt zur einheitlichen Auslegung des Zivil- und Strafrechts bei. Unterhalb des Bundesgerichtshofs arbeiten Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte. Welche Instanz einen Fall zuerst behandelt, hängt unter anderem von der Verfahrensart und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab.

Beispiel: Zwei Privatpersonen streiten darüber, ob ein Kaufvertrag wirksam erfüllt wurde. Das ist grundsätzlich eine zivilrechtliche Streitigkeit und gehört damit zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Wird jemand wegen Betrugs angeklagt, liegt ebenfalls ordentliche Gerichtsbarkeit vor, nun aber im strafrechtlichen Bereich.


Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit kontrolliert grundsätzlich öffentlich-rechtliches Verwaltungshandeln, sofern der Streit nicht verfassungsrechtlicher Art ist und keine besondere Zuweisung an eine andere Gerichtsbarkeit besteht. Typische Fälle betreffen etwa eine versagte Baugenehmigung, eine polizeiliche Verfügung, bestimmte schul- oder hochschulrechtliche Maßnahmen oder asylrechtliche Entscheidungen.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist grundsätzlich dreistufig aufgebaut. Auf das Verwaltungsgericht folgt das Oberverwaltungsgericht, das in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen Verwaltungsgerichtshof heißt. An der Spitze steht das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es ist vor allem Revisionsinstanz und prüft damit in erster Linie Rechtsfragen; in gesetzlich bestimmten Fällen kann es auch erstinstanzlich entscheiden.

Abgrenzungsfrage: Nicht jeder Streit mit einer Behörde gehört vor das Verwaltungsgericht. Steuerrechtliche Streitigkeiten können der Finanzgerichtsbarkeit, sozialrechtliche Streitigkeiten der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesen sein. Entscheidend ist daher die gesetzliche Rechtswegzuweisung.


Finanzgerichtsbarkeit

Die Finanzgerichtsbarkeit entscheidet vor allem über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Steuer- und Zollsachen. Wer beispielsweise einen Einkommensteuerbescheid für rechtswidrig hält, muss regelmäßig zunächst die vorgesehenen außergerichtlichen Rechtsbehelfe nutzen und kann anschließend den Finanzrechtsweg beschreiten.

Eine Besonderheit ist der zweistufige Aufbau: In erster gerichtlicher Instanz entscheiden die Finanzgerichte der Länder, darüber steht der Bundesfinanzhof in München. Der Bundesfinanzhof ist Revisionsgericht. Er klärt Rechtsfragen des Steuer- und Zollrechts und trägt zur Einheitlichkeit der Rechtsanwendung bei. Steuerstrafverfahren gehören dagegen nicht zur Finanzgerichtsbarkeit, sondern zur Strafgerichtsbarkeit innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit.


Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist spezialisiert auf Streitigkeiten aus dem Arbeitsleben. Dazu gehören beispielsweise Konflikte über Kündigungen, Arbeitsentgelt, Zeugnisse oder andere Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Auch bestimmte Streitigkeiten des kollektiven Arbeitsrechts, etwa aus dem Betriebsverfassungsrecht oder zwischen Tarifvertragsparteien, fallen in ihren Aufgabenbereich.

Der Instanzenzug besteht grundsätzlich aus Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt überprüft als höchste Instanz vor allem, ob das Landesarbeitsgericht das Recht richtig angewendet hat. Seine Rechtsprechung dient neben der Entscheidung des Einzelfalls der Wahrung einer einheitlichen arbeitsrechtlichen Rechtsprechung und der Rechtsfortbildung.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin hält ihre Kündigung für unwirksam. Die Streitigkeit betrifft unmittelbar das Arbeitsverhältnis und gehört daher grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte.


Sozialgerichtsbarkeit

Die Sozialgerichtsbarkeit gewährt Rechtsschutz in wesentlichen Bereichen des Sozialrechts. Dazu zählen unter anderem Streitigkeiten über gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Leistungen der Arbeitsförderung, Grundsicherung und weitere gesetzlich zugewiesene Sozialleistungen.

Die Sozialgerichtsbarkeit ist grundsätzlich dreistufig aufgebaut: Sozialgericht, Landessozialgericht und Bundessozialgericht. Das Bundessozialgericht in Kassel ist vor allem Rechtsinstanz. Es klärt grundsätzliche Fragen des Bundesrechts und trägt zur Rechtseinheit und Rechtsfortbildung im Sozialrecht bei.

Beispiel: Eine versicherte Person wendet sich gegen die Ablehnung einer gesetzlichen Rentenleistung. Der Streit betrifft soziale Sicherung und gehört bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in die Sozialgerichtsbarkeit.


Verfassungsgerichtsbarkeit: die besondere Stellung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gehört nicht zu den fünf obersten Gerichtshöfen des Bundes nach Artikel 95 GG. Seine Aufgabe ist eine andere: Es wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Zu seinen Verfahrensarten gehören unter anderem die Verfassungsbeschwerde, der Organstreit, Bund-Länder-Streitigkeiten sowie abstrakte und konkrete Normenkontrollen.

Besonders wichtig für die juristische Einordnung ist: Das Bundesverfassungsgericht ist keine Superrevisionsinstanz. Es prüft bei einer Verfassungsbeschwerde nicht einfach erneut, ob ein Fachgericht das einfache Recht perfekt ausgelegt hat. Maßstab ist vielmehr, ob spezifisches Verfassungsrecht, insbesondere Grundrechte, verletzt wurde. Die Fachgerichte bleiben für die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts zuständig.


Rechtsweg, Instanz und Rechtsmittel unterscheiden

Der Rechtsweg beantwortet die Frage, welcher Gerichtszweig für einen Streit zuständig ist. Der Instanzenzug beschreibt dagegen, welche Gerichte innerhalb dieses Gerichtszweigs nacheinander mit einem Verfahren befasst sein können. Diese Unterscheidung ist für Falllösungen zentral.

Fall Naheliegender Rechtsweg Begründung
Streit zwischen Käuferin und Verkäufer über einen Kaufvertrag Ordentliche Gerichtsbarkeit Privatrechtlicher Konflikt
Klage gegen die Versagung einer Baugenehmigung Verwaltungsgerichtsbarkeit Öffentlich-rechtliches Verwaltungshandeln
Streit über einen Einkommensteuerbescheid Finanzgerichtsbarkeit Steuerrechtliche Streitigkeit
Kündigungsschutzklage Arbeitsgerichtsbarkeit Streit aus einem Arbeitsverhältnis
Streit über eine gesetzliche Rentenleistung Sozialgerichtsbarkeit Streit aus dem Recht der sozialen Sicherung

Auch Berufung und Revision sind nicht gleichbedeutend. Eine Berufungsinstanz kann – je nach Verfahrensordnung und Fall – sowohl Tatsachen als auch Rechtsfragen erneut prüfen. Die Revision konzentriert sich demgegenüber grundsätzlich auf Rechtsfehler. Ob ein Rechtsmittel zulässig ist, richtet sich stets nach der einschlägigen Prozessordnung; einen automatischen Anspruch auf sämtliche Instanzen gibt es nicht.


Falltechnik für Studium und Oberstufe

Bei einer Zuständigkeitsfrage kannst Du systematisch vorgehen. Bestimme zunächst, ob der Konflikt privatrechtlich, strafrechtlich, öffentlich-rechtlich, arbeitsrechtlich, sozialrechtlich oder steuerrechtlich geprägt ist. Prüfe danach, ob eine besondere gesetzliche Rechtswegzuweisung besteht. Erst anschließend klärst Du, welches konkrete Gericht innerhalb des richtigen Gerichtszweigs sachlich, funktionell und örtlich zuständig ist.

Ein häufiger Fehler besteht darin, sofort ein konkretes Gericht zu nennen, ohne zuerst den Rechtsweg zu bestimmen. Ebenso fehlerhaft ist die Annahme, jede staatliche Entscheidung müsse vor das Verwaltungsgericht oder jede Steuerfrage vor den Bundesfinanzhof. In aller Regel beginnen Verfahren in einer unteren Instanz; die obersten Bundesgerichte sind überwiegend Rechtsmittelgerichte.


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Welcher oberste Gerichtshof ist für die Finanzgerichtsbarkeit zuständig? (Bundesfinanzhof) (!Bundesgerichtshof) (!Bundesverwaltungsgericht) (!Bundessozialgericht)




Welcher Gerichtsbarkeit gehört ein privatrechtlicher Streit über einen Kaufvertrag grundsätzlich an? (Ordentliche Gerichtsbarkeit) (!Verwaltungsgerichtsbarkeit) (!Sozialgerichtsbarkeit) (!Finanzgerichtsbarkeit)




Welche Gerichtsbarkeit prüft grundsätzlich eine Klage gegen die Versagung einer Baugenehmigung? (Verwaltungsgerichtsbarkeit) (!Arbeitsgerichtsbarkeit) (!Finanzgerichtsbarkeit) (!Ordentliche Gerichtsbarkeit)




Welche Gerichtsbarkeit ist typischerweise für eine Kündigungsschutzklage zuständig? (Arbeitsgerichtsbarkeit) (!Sozialgerichtsbarkeit) (!Finanzgerichtsbarkeit) (!Verfassungsgerichtsbarkeit)




Welche Gerichtsbarkeit ist typischerweise für einen Streit über eine gesetzliche Rentenleistung zuständig? (Sozialgerichtsbarkeit) (!Arbeitsgerichtsbarkeit) (!Ordentliche Gerichtsbarkeit) (!Finanzgerichtsbarkeit)




Was ist die zentrale Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts? (Einhaltung des Grundgesetzes kontrollieren) (!Jede Zivilklage letztinstanzlich entscheiden) (!Alle Steuerbescheide überprüfen) (!Tarifverträge aushandeln)




Wie viele gerichtliche Stufen hat die Finanzgerichtsbarkeit grundsätzlich? (Zwei) (!Drei) (!Vier) (!Fünf)




Welches Gericht steht an der Spitze der ordentlichen Gerichtsbarkeit? (Bundesgerichtshof) (!Bundesarbeitsgericht) (!Bundessozialgericht) (!Bundesfinanzhof)




Worauf konzentriert sich eine Revision grundsätzlich? (Rechtsfehler) (!Neue politische Zweckmäßigkeitserwägungen) (!Eine vollständige Wiederholung jeder Beweisaufnahme) (!Die Wahl eines anderen Gerichtszweigs)




Was unterscheidet Rechtsweg und Instanzenzug? (Der Rechtsweg bestimmt den Gerichtszweig und der Instanzenzug die gerichtlichen Stufen) (!Der Rechtsweg bestimmt nur den Gerichtsort und der Instanzenzug nur die Gerichtssprache) (!Beide Begriffe bedeuten genau dasselbe) (!Der Rechtsweg betrifft nur Strafverfahren und der Instanzenzug nur Zivilverfahren)





Memory

Ordentliche Gerichtsbarkeit Zivil- und Strafsachen
Verwaltungsgerichtsbarkeit Kontrolle öffentlichen Verwaltungshandelns
Finanzgerichtsbarkeit Steuer- und Zollsachen
Arbeitsgerichtsbarkeit Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen
Sozialgerichtsbarkeit Soziale Sicherheit
Bundesverfassungsgericht Kontrolle am Maßstab des Grundgesetzes
Revision Prüfung von Rechtsfehlern





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Fall
Ordentliche Gerichtsbarkeit Mietstreit zwischen Privatpersonen
Verwaltungsgerichtsbarkeit Versagte Baugenehmigung
Finanzgerichtsbarkeit Streit über einen Einkommensteuerbescheid
Arbeitsgerichtsbarkeit Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
Sozialgerichtsbarkeit Streit über einen Rentenbescheid




...


Kreuzworträtsel

Bundesgerichtshof Welches oberste Bundesgericht steht an der Spitze der ordentlichen Gerichtsbarkeit?
Verwaltungsgericht Welches Eingangsgericht prüft typischerweise öffentlich-rechtliches Verwaltungshandeln?
Bundesfinanzhof Welcher oberste Gerichtshof entscheidet in Steuer- und Zollsachen?
Arbeitsgericht Welches Eingangsgericht ist für viele Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen zuständig?
Sozialgericht Welches Eingangsgericht entscheidet typischerweise über sozialrechtliche Streitigkeiten?
Grundgesetz Welche Verfassung ist zentraler Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Die rechtsprechende Gewalt wird durch unabhängige

ausgeübt.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit bearbeitet unter anderem Zivil- und

.
Öffentlich-rechtliche nichtverfassungsrechtliche Streitigkeiten fallen grundsätzlich in die

.
Steuer- und Zollstreitigkeiten gehören regelmäßig zur

.
Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen gehören zur

.
Konflikte über gesetzliche Rentenleistungen fallen typischerweise in die

.
An der Spitze der ordentlichen Gerichtsbarkeit steht der

.
Die Finanzgerichtsbarkeit ist grundsätzlich auf

gerichtliche Stufen beschränkt.
Eine Revision überprüft grundsätzlich vor allem

.
Das Bundesverfassungsgericht ist keine

.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Gerichtsbarkeit zuordnen: Erfinde sechs kurze Alltagsfälle und ordne jeden Fall einer Gerichtsbarkeit zu. Begründe jede Zuordnung mit einem juristischen Schlüsselbegriff.
  2. Gerichtslandschaft visualisieren: Erstelle eine übersichtliche Grafik zu den fünf Gerichtszweigen und ihren obersten Bundesgerichten.
  3. Medienanalyse Gericht: Wähle eines der eingebundenen Gerichtsgebäude und erkläre in einem kurzen Bildkommentar, welche Vorstellung von staatlicher Rechtsprechung die Architektur bei Dir hervorruft.
  4. Gericht vor Ort: Recherchiere, welche Gerichte sich in Deiner Region befinden, und ordne jedes gefundene Gericht einem Gerichtszweig und einer Instanz zu.


Standard

  1. Fallanalyse Rechtsweg: Bearbeite einen selbst gewählten Konfliktfall in drei Schritten: Rechtsgebiet bestimmen, Rechtsweg begründen und mögliche Eingangsinstanz recherchieren.
  2. Entscheidungsbaum Gerichtszuständigkeit: Entwickle einen Entscheidungsbaum, mit dem Mitschülerinnen und Mitschüler zwischen ordentlicher, Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit unterscheiden können.
  3. Berufung und Revision: Erstelle ein Erklärvideo von drei bis fünf Minuten, das den Unterschied zwischen Berufung und Revision anhand eines selbst entwickelten Falls zeigt.
  4. Gerichtsberatung simulieren: Führt zu zweit ein Rollenspiel durch. Eine Person schildert einen Rechtskonflikt, die andere erklärt begründet den passenden Gerichtszweig und weist auf mögliche Unsicherheiten hin.


Schwer

  1. Verfassungsbeschwerde analysieren: Entwickle einen Fall, der zunächst vor einem Fachgericht verhandelt wird und anschließend eine verfassungsrechtliche Frage aufwirft. Erkläre, warum das Bundesverfassungsgericht keine weitere Fachinstanz ist.
  2. Rechtswegabgrenzung untersuchen: Recherchiere einen echten Fall, in dem die Abgrenzung zwischen zwei Gerichtsbarkeiten problematisch war, und stelle die juristischen Argumente beider Seiten dar.
  3. Moot Court: Organisiert eine simulierte Gerichtsverhandlung zu einem komplexen Fall. Verteilt Rollen, bestimmt zuerst den richtigen Rechtsweg und begründet anschließend die Entscheidung.
  4. Gerichtspraxis erforschen: Plane ein Interview mit einer Richterin, einem Richter, einer Rechtspflegerin, einem Rechtspfleger oder einer Rechtsanwältin beziehungsweise einem Rechtsanwalt über die praktische Bedeutung von Zuständigkeit und Instanzenzug. Dokumentiere die Ergebnisse als Podcast oder Bericht.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Transferfall Mischsachverhalt: Eine Studentin erhält gleichzeitig einen Gebührenbescheid einer Hochschule und streitet mit ihrem privaten Vermieter über eine Kaution. Ordne beide Konflikte unterschiedlichen Rechtswegen zu und begründe, warum sie nicht gemeinsam vor demselben Gerichtszweig gelöst werden.
  2. Grenzfall staatliches Handeln: Entwickle Kriterien, mit denen Du unterscheiden kannst, ob ein Streit mit einer öffentlichen Stelle zur Verwaltungs-, Sozial- oder Finanzgerichtsbarkeit gehört. Wende Deine Kriterien auf drei selbst gewählte Fälle an.
  3. Instanzenzug bewerten: Erkläre, warum ein mehrstufiger Instanzenzug Rechtsschutz verbessern kann, aber zugleich Zeit und Ressourcen kostet. Entwickle eine begründete Position dazu, weshalb nicht jedes Verfahren beliebig viele Instanzen durchlaufen kann.
  4. Revision begründen: Ein Beteiligter möchte in der Revision neue Zeuginnen und Zeugen benennen. Erkläre anhand der Funktion der Revision, warum dies grundsätzlich problematisch ist und in welcher Instanz Tatsachen typischerweise geklärt werden.
  5. Bundesverfassungsgericht einordnen: Eine Person verliert letztinstanzlich einen Zivilprozess und behauptet lediglich, das Fachgericht habe das Bürgerliche Gesetzbuch falsch ausgelegt. Prüfe, warum daraus noch keine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde folgt.
  6. Gerichtsbarkeiten vergleichen: Vergleiche Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit hinsichtlich Aufgaben, Instanzenstruktur und Kontrollgegenstand. Erkläre anschließend, warum die Spezialisierung beider Gerichtszweige trotz ihrer Nähe zum öffentlichen Recht sinnvoll sein kann.




Lernnachweis

Für einen überzeugenden Lernnachweis solltest Du zeigen, dass Du nicht nur Gerichtsnamen auswendig kennst, sondern einen unbekannten Fall methodisch einordnen kannst.

  1. Rechtsweg: Du kannst einen Sachverhalt einem Gerichtszweig zuordnen und Deine Entscheidung rechtlich begründen.
  2. Instanzenzug: Du kannst Rechtsweg und gerichtliche Instanz voneinander unterscheiden.
  3. Rechtsmittel: Du kannst die Grundidee von Berufung und Revision erläutern und auf einen Fall übertragen.
  4. Gerichtsbarkeiten: Du kennst die typischen Aufgaben von ordentlicher, Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.
  5. Bundesverfassungsgericht: Du kannst seine Sonderstellung erklären und begründen, warum es keine Superrevisionsinstanz ist.
  6. Juristische Argumentation: Du verwendest Fachbegriffe wie öffentlich-rechtlich, privatrechtlich, Rechtsweg, Tatsacheninstanz und Rechtsinstanz präzise.




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Verknüpfte Lernbereiche

Die Gerichtsorganisation verbindet Staatsrecht, Prozessrecht und die großen materiellen Rechtsgebiete. Für die Fallbearbeitung ist besonders wichtig, aus einem Lebenssachverhalt zunächst die rechtliche Konfliktart herauszuarbeiten und erst danach Gerichtszweig, Instanz und möglichen Rechtsbehelf zu bestimmen.


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