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Das deutsche Rechtssystem - Deutschland

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Das deutsche Rechtssystem - Deutschland




Einleitung

Das deutsche Rechtssystem - Deutschland beschreibt nicht nur Gesetze, sondern auch die Frage, welches Gericht für einen Streit zuständig ist und welcher Rechtsweg eingeschlagen werden muss. Für Schule, Oberstufe und Ausbildung ist es besonders wichtig, drei Ebenen auseinanderzuhalten: Rechtsgebiete ordnen Rechtsnormen nach ihrem Inhalt, Gerichtsbarkeiten verteilen Streitigkeiten auf verschiedene Gerichtszweige, und der Instanzenzug beschreibt den Weg innerhalb eines Gerichtszweigs.

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Staatliches Handeln ist an Recht und Gesetz gebunden, und unabhängige Gerichte kontrollieren in vielen Fällen, ob Rechte eingehalten wurden. Das Grundgesetz ordnet die Rechtsprechung der Judikative zu. Nach Artikel 92 GG ist die rechtsprechende Gewalt den Richterinnen und Richtern anvertraut. Artikel 95 Absatz 1 GG nennt fünf oberste Gerichtshöfe des Bundes für die ordentliche, Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.


Recht, Rechtsordnung und Gewaltenteilung

Die Rechtsordnung ist die Gesamtheit der geltenden Rechtsnormen. Dazu gehören insbesondere Verfassungsrecht, Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen und auch anerkannte Formen des Gewohnheitsrechts. Recht soll Konflikte friedlich ordnen, Freiheit sichern, berechtigte Erwartungen schützen und staatliche Entscheidungen überprüfbar machen.

In der Gewaltenteilung werden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung unterschieden. Der Bundestag und weitere Gesetzgebungsorgane beschließen Gesetze. Regierung und Verwaltung wenden Gesetze an. Gerichte entscheiden unabhängig über Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen. Richterinnen und Richter sind bei ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und an Gesetz und Recht gebunden.

Wichtig: Staatsanwaltschaften gehören nicht zur rechtsprechenden Gewalt. Sie sind Behörden der Strafrechtspflege. Gerichte entscheiden, Staatsanwaltschaften ermitteln und vertreten in Strafverfahren grundsätzlich die Anklage.


Die wichtigsten Rechtsgebiete

Die Einteilung in Rechtsgebiete hilft Dir zu erkennen, welche Regeln einen Fall bestimmen. In der Ausbildung wird häufig zwischen Privatrecht, öffentlichem Recht und Strafrecht unterschieden. Strafrecht gehört systematisch zum öffentlichen Recht, wird wegen seiner besonderen Bedeutung aber oft als eigener großer Bereich behandelt.


Privatrecht und Zivilrecht

Das Privatrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich grundsätzlich gleichgeordneten Personen. Das können Privatpersonen oder Unternehmen sein. Kernstück des allgemeinen Zivilrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch BGB. Typische Themen sind Kaufvertrag, Miete, Schadensersatz, Eigentum, Familienrecht und Erbrecht. Daneben gibt es Sonderbereiche wie das Handelsrecht.

Beispiel: Eine Kundin verlangt wegen einer mangelhaften Ware Nacherfüllung oder Geld zurück. Das ist regelmäßig eine privatrechtliche Streitigkeit.


Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht betrifft vor allem die rechtliche Organisation des Staates und Rechtsbeziehungen, in denen Hoheitsträger in ihrer hoheitlichen Funktion handeln. Dazu zählen insbesondere Verfassungsrecht, allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht, Steuerrecht und große Teile des Sozialrechts.

Beispiel: Eine Behörde lehnt eine beantragte Baugenehmigung ab. Hier geht es grundsätzlich um öffentliches Recht. Der gerichtliche Weg führt typischerweise zur Verwaltungsgerichtsbarkeit, soweit nicht eine besondere öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit zuständig ist.


Strafrecht

Das Strafrecht bestimmt, welche Handlungen strafbar sind und welche Rechtsfolgen drohen. Das materielle Strafrecht steht vor allem im Strafgesetzbuch. Das Strafverfahren wird wesentlich durch die Strafprozessordnung geregelt. Strafsachen gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Beispiel: Wegen eines Diebstahls ermittelt die Staatsanwaltschaft. Kommt es zur Anklage, entscheidet ein Strafgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit über Schuld und Rechtsfolgen.


Materielles Recht und Verfahrensrecht

Neben der Einteilung nach Rechtsgebieten ist die Unterscheidung zwischen materiellem Recht und Verfahrensrecht wichtig. Materielles Recht beantwortet zum Beispiel, ob ein Anspruch besteht oder ein Verhalten strafbar ist. Verfahrensrecht regelt, wie ein Anspruch oder eine staatliche Entscheidung vor Gericht geprüft wird. Beispiele sind die Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung, Verwaltungsgerichtsordnung, Arbeitsgerichtsgesetz, Sozialgerichtsgesetz und Finanzgerichtsordnung.


Rechtsweg, Gerichtsbarkeit und Instanzenzug

Diese drei Begriffe werden leicht verwechselt:

Begriff Bedeutung Leitfrage
Rechtsgebiet Inhaltliche Einordnung von Rechtsnormen Welche Art von Recht ist betroffen?
Rechtsweg Zugang zu einem bestimmten Gerichtszweig Zu welcher Gerichtsbarkeit gehört der Fall?
Instanzenzug Stufenfolge innerhalb eines Gerichtszweigs Welches Gericht prüft zuerst und welches gegebenenfalls später?
Rechtsmittel Gesetzlich geregeltes Mittel zur Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung Ist zum Beispiel Berufung oder Revision zulässig?

Ein Rechtsweg ist also nicht dasselbe wie ein Rechtsmittel. Außerdem durchläuft nicht jeder Fall automatisch alle denkbaren Instanzen. Welche Instanz zuständig ist und ob ein Rechtsmittel zulässig ist, hängt vom jeweiligen Verfahrensrecht und vom konkreten Fall ab.


Die fünf Gerichtsbarkeiten im Überblick

Artikel 95 Absatz 1 GG nennt fünf oberste Gerichtshöfe des Bundes. Ihnen entsprechen fünf selbstständige Gerichtszweige. Die Verfassungsgerichtsbarkeit steht daneben und ist kein zusätzlicher Rechtsmittelzug über den Fachgerichten.

Gerichtsbarkeit Typische Streitigkeiten Regelmäßiger Instanzenaufbau Oberster Gerichtshof des Bundes
Ordentliche Gerichtsbarkeit Zivilsachen, Strafsachen, freiwillige Gerichtsbarkeit Amtsgericht oder Landgericht → weitere Instanzen je nach Verfahrensart → Bundesgerichtshof Bundesgerichtshof
Arbeitsgerichtsbarkeit Streit aus Arbeitsverhältnissen, Tarif- und Betriebsverfassungsrecht Arbeitsgericht → Landesarbeitsgericht → Bundesarbeitsgericht Bundesarbeitsgericht
Verwaltungsgerichtsbarkeit Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, soweit kein anderer Rechtsweg zugewiesen ist Verwaltungsgericht → Oberverwaltungsgericht oder Verwaltungsgerichtshof → Bundesverwaltungsgericht Bundesverwaltungsgericht
Sozialgerichtsbarkeit Sozialversicherung, Arbeitsförderung und weitere gesetzlich zugewiesene Sozialrechtsmaterien Sozialgericht → Landessozialgericht → Bundessozialgericht Bundessozialgericht
Finanzgerichtsbarkeit Vor allem Steuern, Zölle und weitere gesetzlich zugewiesene Abgabensachen Finanzgericht → Bundesfinanzhof Bundesfinanzhof


Ordentliche Gerichtsbarkeit

Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof. Sie bearbeitet vor allem Zivil- und Strafsachen. Der konkrete Instanzenweg unterscheidet sich je nach Verfahrensart.

Ein anschaulicher Unterschied: Ein Streit über einen Steuerbescheid gehört grundsätzlich vor das Finanzgericht. Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gehört dagegen zur Strafjustiz und damit zur ordentlichen Gerichtsbarkeit.


Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist dreistufig: Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht. Sie entscheidet etwa über Kündigungen, Lohnansprüche und viele Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis sowie über bestimmte betriebsverfassungsrechtliche Fragen.


Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit entscheidet über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, soweit das Gesetz keinen anderen Rechtsweg vorsieht. Typische Themen sind Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht, Schul- und Hochschulrecht, Beamtenrecht sowie vielfach Ausländer- und Asylrecht. Der typische Aufbau lautet VerwaltungsgerichtOberverwaltungsgericht oder VerwaltungsgerichtshofBundesverwaltungsgericht.


Sozialgerichtsbarkeit

Die Sozialgerichtsbarkeit ist ebenfalls dreistufig: SozialgerichtLandessozialgerichtBundessozialgericht. Sie befasst sich insbesondere mit gesetzlich zugewiesenen Streitigkeiten aus Sozialversicherung und Sozialleistungsrecht.


Finanzgerichtsbarkeit

Die Finanzgerichtsbarkeit ist im Regelfall zweistufig: FinanzgerichtBundesfinanzhof. Sie entscheidet insbesondere über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Abgabenangelegenheiten, etwa über Steuerbescheide und Zollsachen.


Verfassungsgerichtsbarkeit

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Es entscheidet unter anderem über Verfassungsbeschwerden, Normenkontrollen und Streitigkeiten zwischen obersten Staatsorganen. Es ist keine Superrevisionsinstanz: Es überprüft fachgerichtliche Entscheidungen nicht einfach noch einmal auf jede denkbare Rechtsfrage, sondern prüft im Rahmen seiner Zuständigkeit Verfassungsrecht.

Neben dem Bundesverfassungsgericht bestehen Verfassungsgerichte der Länder. Zwischen ihnen und dem Bundesverfassungsgericht besteht kein gewöhnlicher Instanzenzug.


Wie Du den richtigen Rechtsweg bestimmst

Für typische Ausbildungsfälle hilft ein schrittweises Prüfen:

  1. Sachverhalt: Kläre zuerst, wer mit wem worüber streitet.
  2. Rechtsgebiet: Ordne die betroffenen Regeln dem Privatrecht, öffentlichen Recht oder Strafrecht zu.
  3. Gerichtsbarkeit: Prüfe, ob eine besondere Zuweisung zur Arbeits-, Sozial- oder Finanzgerichtsbarkeit besteht oder ob die ordentliche beziehungsweise allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig ist.
  4. Instanz: Bestimme anschließend das zuständige Eingangsgericht.
  5. Rechtsmittel: Prüfe erst danach, ob gegen eine Entscheidung Berufung, Revision, Beschwerde oder ein anderer Rechtsbehelf zulässig ist.


Typische Fallzuordnungen

Fall Einordnung Typischer Rechtsweg
Streit über einen Kaufvertrag Privatrecht Ordentliche Gerichtsbarkeit, Zivilsache
Anklage wegen Körperverletzung Strafrecht Ordentliche Gerichtsbarkeit, Strafsache
Kündigungsschutzklage Arbeitsrecht Arbeitsgerichtsbarkeit
Klage gegen die Ablehnung einer Baugenehmigung Öffentliches Recht Verwaltungsgerichtsbarkeit
Streit über eine gesetzliche Rentenleistung Sozialrecht Sozialgerichtsbarkeit
Streit über einen Einkommensteuerbescheid Steuerrecht Finanzgerichtsbarkeit
Verfassungsbeschwerde wegen behaupteter Grundrechtsverletzung Verfassungsrecht Bundesverfassungsgericht bei Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen


Rechtsmittel: Berufung und Revision

Die Berufung und die Revision sind unterschiedliche Rechtsmittel. Vereinfacht gesagt ermöglicht die Berufung häufig eine erneute Prüfung von Tatsachen und Rechtsfragen. Die Revision konzentriert sich grundsätzlich auf Rechtsfehler. Ob ein Rechtsmittel überhaupt statthaft und zulässig ist, richtet sich nach der jeweiligen Prozessordnung.

Deshalb ist die Aussage „Man kann immer bis zum Bundesgericht gehen“ falsch. Viele Entscheidungen werden vorher rechtskräftig, weil kein weiteres Rechtsmittel vorgesehen, zugelassen oder erfolgreich eingelegt ist.


Föderalismus und europäische Einbindung

Deutschland ist ein Bundesstaat. Viele Gerichte der Eingangs- und Mittelinstanzen werden von den Ländern getragen, während die in Artikel 95 Absatz 1 GG genannten obersten Gerichtshöfe Bundesgerichte sind.

Außerdem wirkt Europarecht in die deutsche Rechtsordnung hinein. Deutsche Gerichte wenden Unionsrecht an und können beziehungsweise müssen unter den Voraussetzungen des EU-Rechts Fragen zur Auslegung oder Gültigkeit des Unionsrechts dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Der EuGH ist dabei nicht einfach die nächste Berufungsinstanz über deutschen Gerichten.


Merksätze

  1. Privatrecht: Regelt grundsätzlich Rechtsbeziehungen zwischen gleichgeordneten Rechtssubjekten.
  2. Öffentliches Recht: Betrifft insbesondere staatliche Organisation und hoheitliches Handeln.
  3. Strafrecht: Legt Straftaten und Rechtsfolgen fest und wird von der ordentlichen Strafgerichtsbarkeit angewendet.
  4. Rechtsweg: Bestimmt den zuständigen Gerichtszweig.
  5. Instanzenzug: Beschreibt die Stufen innerhalb eines Gerichtszweigs.
  6. Verfassungsgerichtsbarkeit: Steht neben den fünf Gerichtszweigen und ist kein allgemeiner zusätzlicher Rechtsmittelzug.


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Welche Gerichtsbarkeit ist typischerweise für eine Kündigungsschutzklage zuständig? (Arbeitsgerichtsbarkeit) (!Finanzgerichtsbarkeit) (!Sozialgerichtsbarkeit) (!Verfassungsgerichtsbarkeit)




Welches Gericht ist der oberste Gerichtshof des Bundes in Zivil- und Strafsachen? (Bundesgerichtshof) (!Bundesfinanzhof) (!Bundesarbeitsgericht) (!Bundessozialgericht)




Welche Aussage beschreibt den Rechtsweg am besten? (Er bestimmt den zuständigen Gerichtszweig) (!Er bezeichnet nur die erste Gerichtsinstanz) (!Er ist dasselbe wie die Revision) (!Er bezeichnet ausschließlich Verfassungsbeschwerden)




Welche Gerichtsbarkeit ist typischerweise für einen Streit über einen Einkommensteuerbescheid zuständig? (Finanzgerichtsbarkeit) (!Arbeitsgerichtsbarkeit) (!Ordentliche Strafgerichtsbarkeit) (!Verfassungsgerichtsbarkeit)




Welche Reihenfolge gehört zur Arbeitsgerichtsbarkeit? (Arbeitsgericht Landesarbeitsgericht Bundesarbeitsgericht) (!Arbeitsgericht Landgericht Bundesgerichtshof) (!Sozialgericht Landessozialgericht Bundesarbeitsgericht) (!Verwaltungsgericht Oberverwaltungsgericht Bundesarbeitsgericht)




Welche Aussage zum Bundesverfassungsgericht ist richtig? (Es prüft im Rahmen seiner Zuständigkeit die Einhaltung des Grundgesetzes) (!Es ist immer die letzte Berufungsinstanz für Zivilprozesse) (!Es entscheidet über jeden Steuerbescheid) (!Es ersetzt die Verwaltungsgerichte)




Welche Gerichtsbarkeit ist für Strafsachen zuständig? (Ordentliche Gerichtsbarkeit) (!Finanzgerichtsbarkeit) (!Arbeitsgerichtsbarkeit) (!Sozialgerichtsbarkeit)




Welche Gerichtsbarkeit ist im Regelfall zweistufig aufgebaut? (Finanzgerichtsbarkeit) (!Arbeitsgerichtsbarkeit) (!Sozialgerichtsbarkeit) (!Verwaltungsgerichtsbarkeit)




Was beschreibt der Instanzenzug? (Die Stufenfolge von Gerichten innerhalb eines Gerichtszweigs) (!Die Einteilung in Privatrecht und öffentliches Recht) (!Die Aufteilung der drei Staatsgewalten) (!Die Entstehung eines Gesetzes im Bundestag)




Welcher Fall gehört typischerweise zur Verwaltungsgerichtsbarkeit? (Klage gegen die Ablehnung einer Baugenehmigung) (!Streit über einen Kaufvertrag) (!Kündigungsschutzklage) (!Anklage wegen Diebstahls)





Memory

Privatrecht Kaufvertrag
Arbeitsgerichtsbarkeit Kündigungsschutz
Verwaltungsgerichtsbarkeit Baugenehmigung
Sozialgerichtsbarkeit Rentenleistung
Finanzgerichtsbarkeit Steuerbescheid
Bundesgerichtshof ZivilundStrafsachen
Bundesverfassungsgericht Grundgesetz





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Bundesgerichtshof Ordentliche Gerichtsbarkeit
Bundesarbeitsgericht Arbeitsgerichtsbarkeit
Bundesverwaltungsgericht Verwaltungsgerichtsbarkeit
Bundessozialgericht Sozialgerichtsbarkeit
Bundesfinanzhof Finanzgerichtsbarkeit




...


Kreuzworträtsel

Zivilrecht Welcher Bereich des Privatrechts regelt typische Streitigkeiten aus Kauf oder Miete?
Strafrecht Welches Rechtsgebiet bestimmt Straftaten und Rechtsfolgen?
Arbeitsgericht Welches Gericht entscheidet typischerweise zuerst über eine Kündigungsschutzklage?
Verwaltungsgericht Welches Gericht ist typischerweise erste Instanz bei einer Klage gegen eine Baugenehmigungsentscheidung?
Sozialgericht Welches Gericht ist typischerweise erste Instanz bei einer sozialrechtlichen Klage?
Finanzgericht Welches Gericht entscheidet typischerweise zuerst über einen Streit zu einem Steuerbescheid?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Deutschland ist ein

und staatliches Handeln ist an Recht und Gesetz gebunden.
Das

regelt grundsätzlich Rechtsbeziehungen zwischen gleichgeordneten Rechtssubjekten.
Strafsachen gehören zur

Gerichtsbarkeit.
Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten führt der Rechtsweg typischerweise zur

.
Ein Streit über eine abgelehnte Baugenehmigung gehört typischerweise zur

.
Streitigkeiten über gesetzliche Rentenleistungen gehören häufig zur

.
Über viele Steuerstreitigkeiten entscheidet zunächst ein

.
Der höchste Gerichtshof des Bundes in Zivil- und Strafsachen ist der

.
Das Bundesverfassungsgericht prüft im Rahmen seiner Zuständigkeit die Einhaltung des

.
Die Stufenfolge innerhalb eines Gerichtszweigs heißt

.
Ein gesetzlich geregeltes Mittel zur Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung heißt

.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Rechtsgebiet: Erfinde drei kurze Alltagssituationen und ordne sie Privatrecht, öffentlichem Recht oder Strafrecht zu. Begründe jede Zuordnung in einem Satz.
  2. Gerichtsbarkeit: Gestalte eine einfache Übersicht mit den fünf Gerichtsbarkeiten und jeweils einem typischen Beispiel.
  3. Bundesgerichte: Erstelle eine Deutschlandkarte und markiere die Sitze von Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht und Bundesverfassungsgericht.
  4. Rechtsbegriffe: Produziere ein Glossar mit zehn Fachbegriffen aus diesem aiMOOC und erkläre sie in eigenen Worten.


Standard

  1. Fallanalyse: Analysiere fünf selbst entwickelte Fälle nach dem Schema Sachverhalt, Rechtsgebiet, Gerichtsbarkeit, Eingangsgericht und mögliches Rechtsmittel.
  2. Gerichtsbesuch: Recherchiere, ob ein Gericht in Deiner Region öffentliche Verhandlungen anbietet, und entwirf einen Beobachtungsbogen für einen möglichen Besuch.
  3. Interview: Entwickle Interviewfragen für eine Person aus Justiz, Verwaltung oder Rechtsberatung zum Thema Rechtswege und Zuständigkeiten.
  4. Erklärvideo: Produziere ein kurzes Erklärvideo, das den Unterschied zwischen Rechtsweg, Instanzenzug und Rechtsmittel an einem Beispiel zeigt.


Schwer

  1. Rechtsweg: Vergleiche einen Streit über einen Steuerbescheid mit einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und erkläre, warum unterschiedliche Gerichtsbarkeiten zuständig sind.
  2. Verfassungsbeschwerde: Erstelle ein Schaubild, das verdeutlicht, warum das Bundesverfassungsgericht keine allgemeine Superrevisionsinstanz ist.
  3. Europarecht: Untersuche an einem selbst gewählten Beispiel, wie ein deutsches Gericht und der Europäische Gerichtshof bei einer Vorlagefrage zusammenwirken können.
  4. Prozessrecht: Vergleiche Berufung und Revision in zwei verschiedenen Gerichtsbarkeiten und arbeite Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede heraus.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Transferfall Arbeitsrecht: Eine Auszubildende hält ihre Kündigung für unwirksam. Entwickle eine begründete Entscheidung, welcher Rechtsweg einschlägig ist und welche Gerichte im Instanzenzug eine Rolle spielen können.
  2. Transferfall Verwaltung: Ein Schüler wird von einer öffentlichen Schule von einer Prüfung ausgeschlossen. Prüfe, welche Informationen Du zusätzlich brauchst, um den möglichen Rechtsweg zu bestimmen.
  3. Abgrenzung Steuerrecht: Erkläre anhand eines selbst entwickelten Beispiels den Unterschied zwischen einem steuerrechtlichen Streit über einen Bescheid und einem Strafverfahren wegen eines Steuerdelikts.
  4. Rechtsmittelvergleich: Begründe, warum Berufung und Revision unterschiedliche Funktionen erfüllen und warum nicht jede Entscheidung bis zu einem Bundesgericht gelangt.
  5. Verfassungsgerichtsbarkeit: Erkläre, warum eine fachgerichtlich verlorene Klage nicht automatisch vom Bundesverfassungsgericht vollständig neu entschieden wird.
  6. Systemvergleich: Entwirf eine Entscheidungsmatrix, mit der eine andere Person für sechs neue Fälle den passenden Gerichtszweig bestimmen kann.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis solltest Du zeigen können, dass Du nicht nur Begriffe auswendig kennst, sondern Fälle systematisch zuordnen und begründen kannst.

  1. Rechtsgebiete: Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht unterscheiden und an Beispielen erläutern.
  2. Gerichtsbarkeiten: Die fünf Gerichtszweige mit typischen Zuständigkeiten benennen.
  3. Instanzenzug: Die grundlegenden Stufen der Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit sowie den Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit erklären.
  4. Bundesgerichte: Die jeweils obersten Gerichtshöfe des Bundes richtig zuordnen.
  5. Rechtsweg: Rechtsweg, Instanzenzug und Rechtsmittel sauber voneinander unterscheiden.
  6. Verfassungsgerichtsbarkeit: Die besondere Rolle des Bundesverfassungsgerichts erklären.
  7. Falllösung: Einen unbekannten Fall anhand nachvollziehbarer Kriterien einem Rechtsgebiet und einem möglichen Rechtsweg zuordnen.
  8. Transfer: Grenzfälle erkennen, zusätzliche Informationen benennen und vorschnelle Zuordnungen vermeiden.




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