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Arbeitsrecht - Deutschland

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Arbeitsrecht - Deutschland



Arbeitsrecht - Deutschland


Einleitung

Arbeitsrecht begegnet Dir überall dort, wo Menschen gegen Vergütung in persönlicher Abhängigkeit arbeiten. Es regelt nicht nur den Arbeitsvertrag, sondern auch Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung, Kündigung, Gesundheitsschutz, Gleichbehandlung und betriebliche Mitbestimmung. Für Ausbildung und Studium ist das Thema besonders praxisnah: Auszubildende stehen in einem besonderen Berufsausbildungsverhältnis, Studierende können zugleich Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sein, und bei Praktika gelten je nach Ausgestaltung unterschiedliche Regeln.

In Deutschland gibt es kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch. Das Arbeitsrecht verteilt sich auf viele Gesetze, darunter das BGB, das Arbeitszeitgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz, das AGG, das Betriebsverfassungsgesetz, das Berufsbildungsgesetz und weitere Spezialgesetze. Hinzu kommen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und der einzelne Arbeitsvertrag.

Rechtsstand dieses Lernkurses: 23. August 2026. Arbeitsrecht ändert sich. Für reale Fälle musst Du deshalb immer die aktuelle Gesetzesfassung, mögliche Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und die konkrete Vertragslage prüfen. Dieser Kurs vermittelt Grundlagen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ist die höchste Instanz der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. Das Bild macht sichtbar, dass arbeitsrechtliche Konflikte nicht nur betriebliche Fragen sind, sondern gerichtlich überprüft werden können.

Das Video gibt Dir einen Überblick über individuelles und kollektives Arbeitsrecht. Prüfe bei älteren Lernvideos einzelne Zahlen und Rechtsstände immer mit aktuellen Gesetzestexten.


Lernziele

Nach diesem aiMOOC kannst Du typische arbeitsrechtliche Sachverhalte systematisch untersuchen. Du kannst erklären, welche Bedeutung der Arbeitsvertrag hat, gesetzliche Grenzen der Arbeitszeit anwenden, zentrale Schutzrechte einordnen und Besonderheiten für Auszubildende, Studierende und Praktikantinnen oder Praktikanten erkennen.

Kompetenz Du kannst ...
Arbeitsvertrag wesentliche Vertragsbedingungen erkennen und zwischen Vertragsschluss, Nachweis und besonderen Formvorschriften unterscheiden.
Arbeitszeit tägliche Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit sowie Grundregeln für Sonn- und Feiertage auf Fälle anwenden.
Arbeitnehmerschutz Urlaub, Krankheit, Arbeitsschutz, Gleichbehandlung, Mutterschutz und Kündigungsschutz in Grundzügen einordnen.
Berufsausbildung Besonderheiten des Berufsausbildungsvertrags und der Freistellung für Berufsschule und Prüfungen erklären.
Juristische Falllösung Sachverhalte nach Person, Rechtsquelle, Voraussetzung, Rechtsfolge und Frist strukturieren.


Grundlagen des deutschen Arbeitsrechts


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht betrifft das Rechtsverhältnis zwischen einer einzelnen beschäftigten Person und ihrem Arbeitgeber. Typische Fragen lauten: Was muss im Arbeitsvertrag stehen? Wie viel Urlaub besteht? Darf eine Kündigung ausgesprochen werden? Welche Arbeitszeit ist zulässig?

Das kollektive Arbeitsrecht betrifft die Interessenvertretung von Beschäftigten und Arbeitgebern. Dazu gehören insbesondere Tarifverträge, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und die betriebliche Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Beide Bereiche greifen ineinander. So kann die individuelle Arbeitszeit im Vertrag vereinbart sein, während die Lage der Arbeitszeit im Betrieb mitbestimmungspflichtig sein kann.


Rechtsquellen und Günstigkeitsprinzip

Arbeitsbedingungen entstehen aus mehreren Ebenen. Zwingendes Gesetzesrecht setzt Grenzen, Tarifverträge können für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse verbindliche Bedingungen vorgeben, Betriebsvereinbarungen gestalten betriebliche Fragen und der Arbeitsvertrag konkretisiert das einzelne Arbeitsverhältnis. Hinzu kommen Weisungen des Arbeitgebers im Rahmen des rechtlich zulässigen Direktionsrechts.

Eine starre Rangfolge erklärt jedoch nicht jeden Fall. Im Arbeitsrecht ist oft zu prüfen, ob eine Regel zwingend ist, ob eine kollektivrechtliche Norm gilt und ob eine günstigere Einzelregelung zulässig ist. Das Günstigkeitsprinzip kann dazu führen, dass eine für die beschäftigte Person günstigere individualvertragliche Regelung gegenüber einer tariflichen Regelung Vorrang hat. Die konkrete Vergleichsmethode ist juristisch anspruchsvoll und eignet sich gut für Fallübungen.


Der Arbeitsvertrag


Zustandekommen und Funktion

Der Arbeitsvertrag begründet die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses: Die beschäftigte Person schuldet die vereinbarte Arbeitsleistung, der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung. Daneben bestehen zahlreiche Nebenpflichten, etwa Rücksichtnahme-, Schutz- und Informationspflichten.

Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich auch ohne klassische Papierurkunde wirksam zustande kommen, wenn kein besonderes Formerfordernis eingreift. Davon musst Du die Nachweispflichten unterscheiden. Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, wesentliche Arbeitsbedingungen zu dokumentieren. Seit dem 1. Januar 2025 kann dieser Nachweis in vielen Fällen unter gesetzlichen Voraussetzungen auch in Textform elektronisch übermittelt werden; für bestimmte Branchen bestehen Ausnahmen, und Beschäftigte können unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine schriftliche Niederschrift verlangen.

Das Foto zeigt einen Arbeitsvertrag im Zusammenhang mit dem Mindestlohn. Es eignet sich als Anlass, zwischen vertraglich vereinbartem Entgelt und gesetzlicher Lohnuntergrenze zu unterscheiden.


Wesentliche Vertragsbedingungen

Zu den nach dem Nachweisgesetz wichtigen Angaben gehören unter anderem die Vertragsparteien, der Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei Befristung das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, eine vereinbarte Probezeit, Zusammensetzung und Fälligkeit des Arbeitsentgelts, Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten, gegebenenfalls Schichtsystem und Überstundenregelungen, Urlaub, Fortbildungsansprüche, Hinweise auf anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sowie Informationen zum Verfahren bei einer Kündigung.

Für die Praxis ist entscheidend: Arbeitsvertrag, Nachweis und Formvorschrift sind nicht dasselbe. Ein mündlich begründetes Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich wirksam sein, obwohl der Arbeitgeber seine Nachweispflichten noch erfüllen muss. Umgekehrt verlangen bestimmte Rechtsgeschäfte ausdrücklich eine Form. Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Beendigung durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedarf nach § 623 BGB der Schriftform; die elektronische Form ist hierfür ausgeschlossen.


Befristung und Probezeit

Eine Befristung kann mit oder ohne Sachgrund zulässig sein. Eine sachgrundlose kalendermäßige Befristung ist nach § 14 TzBfG grundsätzlich bis zur Dauer von zwei Jahren möglich; innerhalb dieser Gesamtdauer ist eine höchstens dreimalige Verlängerung vorgesehen. Es bestehen Ausnahmen und Sonderregeln. Insbesondere darfst Du die Grundregel nicht ohne Prüfung auf jeden Einzelfall übertragen.

Eine Probezeit ist keine eigene Vertragsart. Wird eine Probezeit vereinbart, kann nach § 622 BGB während einer Probezeit von längstens sechs Monaten grundsätzlich mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Ob daneben bereits allgemeiner Kündigungsschutz besteht, ist gesondert zu prüfen.


Vergütung und Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Nach der geltenden Mindestlohnanpassungsverordnung steigt er zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde. Der Mindestlohn ist eine gesetzliche Untergrenze; Tarifverträge oder Arbeitsverträge können höhere Vergütungen vorsehen.

Bei Praktika musst Du genau prüfen: Das Mindestlohngesetz enthält Ausnahmen, etwa für verpflichtende Praktika aufgrund schul-, ausbildungs- oder hochschulrechtlicher Vorgaben sowie unter bestimmten Voraussetzungen für kurze Orientierungs- oder ausbildungsbegleitende Praktika. Die Vergütung von Personen in einer Berufsausbildung wird nicht durch den allgemeinen Mindestlohn geregelt, sondern durch besondere Vorschriften.


Arbeitszeit


Grundregel des Arbeitszeitgesetzes

Das Arbeitszeitgesetz dient dem Gesundheits- und Sicherheitsschutz. Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes ist grundsätzlich die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Bei mehreren Arbeitgebern sind Arbeitszeiten zusammenzurechnen.

Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Wichtig ist das Wort werktäglich: Das Arbeitszeitgesetz rechnet grundsätzlich mit den Werktagen Montag bis Samstag. Die individuelle vertragliche Wochenarbeitszeit kann trotzdem auf fünf Tage verteilt sein.

Die historische Stechuhr macht deutlich, dass die Erfassung von Arbeitszeit schon lange ein betrieblicher Organisationspunkt ist. Heute kann Arbeitszeit digital erfasst werden; die rechtliche Frage bleibt, welche Zeiten als Arbeitszeit gelten und welche Grenzen einzuhalten sind.

Das Lernvideo erklärt Grundideen des Arbeitszeitgesetzes. Nutze für konkrete Werte und Ausnahmen zusätzlich den aktuellen Gesetzestext.


Ruhepausen und Ruhezeit

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden sind nach § 4 ArbZG mindestens 30 Minuten Ruhepause erforderlich. Bei mehr als neun Stunden sind es mindestens 45 Minuten. Die Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander darf grundsätzlich nicht ohne Ruhepause gearbeitet werden.

Nach Ende der täglichen Arbeitszeit muss grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegen. Für bestimmte Bereiche, zum Beispiel Krankenhäuser, Gaststätten oder Verkehrsbetriebe, enthält das Gesetz unter Voraussetzungen Abweichungsmöglichkeiten und Ausgleichsregeln.


Sonn- und Feiertage

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Das Arbeitszeitgesetz enthält jedoch zahlreiche Ausnahmen, etwa für bestimmte Versorgungs-, Pflege-, Verkehrs-, Kultur- oder Gaststättenbereiche. Bei zulässiger Sonn- oder Feiertagsarbeit sind Ersatzruhetage zu beachten. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen grundsätzlich beschäftigungsfrei bleiben.


Beispiel zur Arbeitszeit

Mara arbeitet montags bis freitags jeweils acht Stunden. In einer Projektphase soll sie an drei Tagen zehn Stunden arbeiten. Allein die einzelne Zehn-Stunden-Schicht ist nicht automatisch unzulässig. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verlängerung erfüllt sind und der erforderliche Durchschnitt innerhalb des Ausgleichszeitraums eingehalten wird. Zusätzlich müssen Pausen und die elf Stunden Ruhezeit betrachtet werden. In einer Falllösung prüfst Du daher nie nur eine Zahl isoliert.


Schutzrechte im Arbeitsverhältnis


Erholungsurlaub

Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage, wobei das Gesetz von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht. Bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche entspricht dies grundsätzlich 20 Arbeitstagen und damit vier Wochen Mindesturlaub.

Bei der zeitlichen Festlegung sind Urlaubswünsche zu berücksichtigen, soweit nicht dringende betriebliche Belange oder vorrangige Urlaubswünsche anderer Beschäftigter entgegenstehen. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können günstigere Urlaubsansprüche vorsehen.


Krankheit und Entgeltfortzahlung

Wird eine beschäftigte Person ohne eigenes Verschulden durch Krankheit arbeitsunfähig, besteht nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen. Pflichten zur Anzeige und zum Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit sind davon zu unterscheiden.


Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, erforderliche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit zu treffen. Zentral ist die Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber muss beurteilen, welche Gefährdungen mit der Arbeit verbunden sind und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Dabei geht es nicht nur um Maschinen, Gefahrstoffe oder Lärm. Das Gesetz nennt ausdrücklich auch Arbeitsabläufe, Arbeitszeit, Qualifikation und psychische Belastungen als mögliche Gefährdungsfaktoren.

Helm, Handschuhe und Schutzbrille stehen für persönliche Schutzausrüstung. Arbeitsschutz beginnt jedoch früher: Gefahren sollen möglichst an ihrer Quelle vermieden oder vermindert werden; individuelle Schutzmaßnahmen sind nicht die einzige und nicht immer die vorrangige Lösung.


Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll Benachteiligungen wegen der in § 1 AGG genannten Merkmale verhindern oder beseitigen. Dazu gehören rassistische Zuschreibungen oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Beschäftigte dürfen wegen eines solchen Grundes nicht benachteiligt werden.

Für eine juristische Prüfung reicht es nicht, nur eine Ungleichbehandlung festzustellen. Du musst fragen, ob ein geschützter Grund betroffen ist, welche Form der Benachteiligung vorliegt und ob eine gesetzliche Rechtfertigung möglich ist. Das AGG kennt beispielsweise unmittelbare und mittelbare Benachteiligung, Belästigung und sexuelle Belästigung.


Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und unter bestimmten Voraussetzungen auch am Studienplatz. Es enthält unter anderem Schutzfristen, Vorgaben zur Arbeitsplatzgestaltung und besonderen Kündigungsschutz.

Regelmäßig gilt vor der Entbindung eine Schutzfrist von sechs Wochen, in der eine schwangere Frau grundsätzlich nicht beschäftigt werden darf, es sei denn, sie erklärt sich ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit. Nach der Entbindung besteht grundsätzlich eine Schutzfrist von acht Wochen, die in bestimmten Fällen verlängert wird. Für Studentinnen und Schülerinnen gilt das Mutterschutzgesetz unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf verpflichtend vorgibt oder ein verpflichtendes Praktikum absolviert wird; einzelne Vorschriften gelten für diese Gruppe jedoch nicht.


Kündigungsschutz und Fristen

Eine Kündigung muss nach § 623 BGB schriftlich erfolgen; E-Mail, Messenger-Nachricht oder eingescannte Unterschrift genügen dafür nicht. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist nach § 622 BGB beträgt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgeber verlängern sich Fristen mit zunehmender Betriebszugehörigkeit; Tarifverträge können Abweichungen vorsehen.

Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz setzt unter anderem voraus, dass das Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat. Für nach dem 31. Dezember 2003 begonnene Arbeitsverhältnisse greift der allgemeine Schutz des ersten Abschnitts grundsätzlich nicht in Betrieben mit in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern; bei älteren Arbeitsverhältnissen existieren Übergangsregeln.

Will eine beschäftigte Person geltend machen, dass eine Kündigung unwirksam ist, muss sie grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Diese Frist ist für die Praxis besonders wichtig.

Arbeitsgerichte entscheiden unter anderem über Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen. Die Drei-Wochen-Frist bei einer Kündigung zeigt, warum im Arbeitsrecht nicht nur materielle Rechte, sondern auch Verfahren und Fristen entscheidend sind.


Betriebliche Mitbestimmung

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Beschäftigten auf betrieblicher Ebene. Seine Rechte reichen von Information und Beratung bis zu echter Mitbestimmung. Nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz besteht Mitbestimmung unter anderem bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich Pausen, bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage, bei vorübergehender Verlängerung oder Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit, bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen, bei bestimmten technischen Überwachungseinrichtungen, beim betrieblichen Gesundheitsschutz und bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit.

Das Video der Hans-Böckler-Stiftung erklärt die Grundidee betrieblicher Mitbestimmung und die Rolle des Betriebsrats.


Besonderheiten in Ausbildung und Studium


Berufsausbildung

Für die duale Berufsausbildung gilt das Berufsbildungsgesetz. Wer eine Person zur Berufsausbildung einstellt, schließt einen Berufsausbildungsvertrag. Der wesentliche Vertragsinhalt muss spätestens vor Beginn der Ausbildung in Textform abgefasst werden. Dazu gehören insbesondere Ziel und Gliederung der Ausbildung, Beginn und Dauer, Ausbildungsstätte, regelmäßige tägliche Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung, Überstundenausgleich, Urlaub und Kündigungsvoraussetzungen.

Ausbildende müssen Auszubildende für die Berufsschule, bestimmte Prüfungen und weitere gesetzlich bezeichnete Ausbildungsmaßnahmen freistellen. Berufsschulzeiten werden nach den gesetzlichen Regeln auf die Ausbildungszeit angerechnet. Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Eine Lehrwerkstatt verdeutlicht den Doppelcharakter der Ausbildung: Auszubildende erbringen betriebliche Tätigkeiten, sind aber gleichzeitig zum Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit im Betrieb.

Dieses Lernvideo richtet sich an Auszubildende und behandelt Arbeitszeitrecht im Kontext von Ausbildung und Beruf. Auch hier gilt: Aktuelle Zahlen immer mit dem geltenden Gesetz vergleichen.


Minderjährige Auszubildende

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nach § 8 JArbSchG grundsätzlich nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Sie dürfen grundsätzlich nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Für Pausen gelten strengere Regeln als für Erwachsene: Bei mehr als viereinhalb bis sechs Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden mindestens 60 Minuten Pause erforderlich. Nach Ende der täglichen Arbeitszeit ist grundsätzlich eine ununterbrochene Freizeit von mindestens zwölf Stunden vorgesehen.

Das Gesetz enthält zahlreiche Ausnahmen, etwa für bestimmte Branchen und Situationen. Deshalb musst Du bei minderjährigen Auszubildenden immer zuerst prüfen, ob das Jugendarbeitsschutzgesetz als Spezialregel einschlägig ist.


Studierende, Werkstudierende und Praktika

Wer studiert und daneben in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt ist, bleibt arbeitsrechtlich grundsätzlich Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Der sozialversicherungsrechtliche Status als Werkstudentin oder Werkstudent ändert nicht automatisch die arbeitsrechtlichen Grundrechte aus Arbeitsvertrag, Arbeitszeit-, Urlaubs- oder Gleichbehandlungsrecht.

Bei Praktika ist die tatsächliche Ausgestaltung entscheidend. Pflichtpraktika aufgrund hochschulrechtlicher Vorgaben fallen nach § 22 MiLoG grundsätzlich unter eine Mindestlohnausnahme. Auch bestimmte Orientierungs- und studienbegleitende Praktika von bis zu drei Monaten können unter gesetzlichen Voraussetzungen ausgenommen sein. Ein Praktikum darf deshalb nicht allein nach seiner Bezeichnung beurteilt werden.


Juristische Fallmethode

Eine gute arbeitsrechtliche Falllösung beginnt nicht mit dem Bauchgefühl, sondern mit einer strukturierten Prüfung. Bestimme zuerst, welche Personengruppe betroffen ist: Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, Auszubildende, minderjährige Person, Praktikantin oder Praktikant. Kläre dann die anwendbaren Rechtsquellen und die konkrete Vertragslage. Anschließend prüfst Du Tatbestandsvoraussetzungen, mögliche Ausnahmen und die Rechtsfolge. Am Ende kontrollierst Du Form und Fristen.

Beispiel: Ein 17-jähriger Auszubildender soll an sechs Tagen jeweils sieben Stunden eingesetzt werden. Die reine Wochenstundenzahl von 42 Stunden ist bereits ein Warnsignal. Zusätzlich ist die Fünf-Tage-Woche des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu prüfen. Eine Falllösung muss danach noch klären, ob eine gesetzliche Ausnahme greift und wie Berufsschulzeiten anzurechnen sind.


Rechtsquellen zur Vertiefung

Thema Offizielle Rechtsquelle
Vertragsbedingungen Nachweisgesetz
Arbeitszeit Arbeitszeitgesetz
Urlaub Bundesurlaubsgesetz
Krankheit Entgeltfortzahlungsgesetz
Kündigung Kündigungsschutzgesetz und § 622 BGB
Arbeitsschutz Arbeitsschutzgesetz
Gleichbehandlung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Berufsausbildung Berufsbildungsgesetz
Jugendliche Jugendarbeitsschutzgesetz
Mutterschutz Mutterschutzgesetz
Mindestlohn Mindestlohngesetz


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Welche werktägliche Arbeitszeit ist nach dem Arbeitszeitgesetz die gesetzliche Grundregel? (Acht Stunden) (!Sechs Stunden) (!Zehn Stunden ohne Ausgleich) (!Zwölf Stunden)




Welche Mindestruhezeit gilt für erwachsene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einem normalen Arbeitstag grundsätzlich? (Elf Stunden) (!Acht Stunden) (!Neun Stunden) (!Vierzehn Stunden)




Ab welcher Arbeitsdauer ist nach dem Arbeitszeitgesetz grundsätzlich eine Pause erforderlich? (Mehr als sechs Stunden) (!Ab genau vier Stunden) (!Erst nach zehn Stunden) (!Nur bei Nachtarbeit)




Welche Form ist für eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses erforderlich? (Schriftform) (!Mündliche Erklärung) (!E-Mail) (!Messenger-Nachricht)




Wie lange ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich? (Drei Wochen) (!Drei Tage) (!Sechs Wochen) (!Drei Monate)




Welches Gesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung? (Arbeitsschutzgesetz) (!Bundesurlaubsgesetz) (!Handelsgesetzbuch) (!Mindestlohngesetz)




Welche Aussage zum gesetzlichen Mindesturlaub bei einer Fünf-Tage-Woche trifft grundsätzlich zu? (Vier Wochen entsprechen regelmäßig zwanzig Arbeitstagen) (!Der Mindesturlaub beträgt immer zehn Arbeitstage) (!Urlaub ist grundsätzlich unbezahlt) (!Mindesturlaub entsteht nur durch Tarifvertrag)




Welche Wochenarbeitszeit gilt für Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz grundsätzlich als Höchstgrenze? (Vierzig Stunden) (!Dreißig Stunden) (!Achtundvierzig Stunden) (!Sechzig Stunden)




Welche Aussage zu Pflichtpraktika aufgrund hochschulrechtlicher Vorgaben ist im Mindestlohngesetz grundsätzlich vorgesehen? (Sie können vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sein) (!Sie gelten immer als unbefristete Arbeitsverhältnisse) (!Sie sind immer auf einen Monat begrenzt) (!Sie dürfen nur im öffentlichen Dienst stattfinden)




Bei welchem Thema hat der Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht? (Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit) (!Wahl des Studienfachs eines Beschäftigten) (!Private Freizeitgestaltung) (!Wohnort aller Beschäftigten)





Memory

Nachweisgesetz Wesentliche Vertragsbedingungen
Arbeitszeitgesetz Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten
Arbeitsschutzgesetz Gefährdungsbeurteilung
Gleichbehandlungsgesetz Diskriminierungsschutz
Berufsbildungsgesetz Berufsausbildungsverhältnis
Kündigungsschutzgesetz Soziale Rechtfertigung der Kündigung





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Arbeitsvertrag Vereinbarung über Arbeitsleistung und Vergütung
Ruhepause Unterbrechung während des Arbeitstages
Ruhezeit Erholungszeit zwischen zwei Arbeitstagen
Betriebsrat Betriebliche Interessenvertretung
Gefährdungsbeurteilung Systematische Ermittlung arbeitsbedingter Risiken






Kreuzworträtsel

Arbeitsvertrag Welche Vereinbarung begründet typischerweise die Pflicht zu Arbeitsleistung und Vergütung?
Ruhezeit Wie heißt die Erholungsphase zwischen dem Ende und dem erneuten Beginn der täglichen Arbeit?
Betriebsrat Wie heißt die gewählte betriebliche Interessenvertretung der Beschäftigten?
Mutterschutz Welcher Schutzbereich betrifft Schwangerschaft, Entbindung und Stillzeit?
Mindestlohn Wie heißt die gesetzliche untere Grenze für das Arbeitsentgelt pro Zeitstunde?
Kündigung Wie heißt die einseitige Erklärung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet zwischen individuellem und

Arbeitsrecht.
Der Arbeitgeber muss wesentliche Arbeitsbedingungen nach dem

dokumentieren.
Die gesetzliche Grundregel der werktäglichen Arbeitszeit beträgt

.
Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeit sind mindestens

Pause vorgesehen.
Zwischen zwei regulären Arbeitstagen liegt grundsätzlich eine Ruhezeit von

.
Der gesetzliche Mindesturlaub entspricht bei einer Fünf-Tage-Woche grundsätzlich

.
Die Beurteilung arbeitsbedingter Risiken heißt

.
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfordert grundsätzlich die

.
Die Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von

nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden.
Für minderjährige Auszubildende gilt zusätzlich das

.
Pflichtpraktika aufgrund hochschulrechtlicher Vorgaben können vom gesetzlichen

ausgenommen sein.
Die betriebliche Interessenvertretung der Beschäftigten heißt

.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Arbeitsvertrag prüfen: Erstelle eine Checkliste mit zehn Punkten, die Du vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags kontrollieren würdest, und begründe drei davon.
  2. Arbeitszeit-Tagebuch: Entwirf für eine fiktive Arbeitswoche eine Tabelle mit Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pause und Ruhezeit und prüfe die gesetzlichen Grundregeln.
  3. Schutzrechte visualisieren: Gestalte ein Schaubild, das Urlaub, Krankheit, Arbeitsschutz, Gleichbehandlung und Kündigungsschutz miteinander verbindet.
  4. Begriffe erklären: Produziere ein zweiminütiges Lernvideo, in dem Du den Unterschied zwischen Ruhepause und Ruhezeit an einem Beispiel erklärst.


Standard

  1. Fallanalyse Arbeitszeit: Untersuche einen selbst erfundenen Fall mit mehreren Zehn-Stunden-Tagen und begründe, welche weiteren Informationen für eine rechtliche Bewertung fehlen.
  2. Ausbildungsvertrag analysieren: Vergleiche die Pflichtangaben eines Berufsausbildungsvertrags mit den wesentlichen Bedingungen eines normalen Arbeitsverhältnisses.
  3. Interview zur Mitbestimmung: Führe ein Interview mit einer Person aus einem Betriebsrat, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung oder einer Personalvertretung und werte die Antworten aus.
  4. Praktikum und Mindestlohn: Entwickle drei unterschiedliche Praktikumsfälle und prüfe, in welchen Fällen eine Mindestlohnausnahme in Betracht kommt.


Schwer

  1. Kündigungsfall lösen: Entwickle einen komplexen Fall mit Probezeit, Betriebsgröße, Zugang der Kündigung und Klagefrist und löse ihn in einem juristischen Gutachten.
  2. Normenkonflikt untersuchen: Erfinde einen Fall, in dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung unterschiedliche Regelungen enthalten, und diskutiere systematisch, welche Regel gelten könnte.
  3. Gefährdungsbeurteilung planen: Entwirf für einen Büro-, Pflege- oder Werkstattarbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung, die physische und psychische Belastungen berücksichtigt.
  4. Rechtsvergleich recherchieren: Vergleiche eine ausgewählte arbeitsrechtliche Regel aus Deutschland mit der Regelung eines anderen EU-Staates und präsentiere Gemeinsamkeiten, Unterschiede und mögliche Gründe.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Fallprüfung Arbeitszeit: Eine Beschäftigte arbeitet an drei Tagen jeweils zehn Stunden und an zwei Tagen jeweils sechs Stunden. Analysiere, welche weiteren Wochen und Ausgleichszeiträume Du kennen musst, bevor Du die Zulässigkeit abschließend beurteilen kannst.
  2. Vertragsklausel bewerten: Ein Arbeitsvertrag enthält die Klausel, dass jede Kündigung per E-Mail möglich sei. Erkläre, warum eine vertragliche Formulierung nicht automatisch die gesetzliche Form ersetzt.
  3. Schutzkonzept entwickeln: Ein Betrieb meldet zunehmende psychische Belastung durch ständige Erreichbarkeit. Entwickle arbeitsrechtlich begründete Maßnahmen aus Arbeitszeit-, Arbeitsschutz- und Mitbestimmungsperspektive.
  4. Ausbildungsfall übertragen: Eine 17-jährige Auszubildende soll nach einem langen Berufsschultag noch bis 22 Uhr arbeiten. Bestimme die Rechtsbereiche, die Du prüfen musst, und begründe die Prüfungsreihenfolge.
  5. Praktikumsstatus beurteilen: Zwei Studierende arbeiten je drei Monate im selben Unternehmen. Eine Person absolviert ein verpflichtendes Hochschulpraktikum, die andere ein freiwilliges Praktikum nach abgeschlossenem Studium. Erkläre, warum die rechtliche Bewertung unterschiedlich ausfallen kann.
  6. Kündigungsstrategie analysieren: Eine Kündigung geht am Montag zu. Entwickle einen Handlungspfad für die betroffene Person, der Form, Zugang, Klagefrist, Betriebsgröße und Dauer des Arbeitsverhältnisses berücksichtigt.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis zu diesem Thema ist wichtig, dass Du nicht nur einzelne Zahlen auswendig kennst, sondern Rechtsquellen sicher zuordnen und auf Fälle anwenden kannst.

  1. Arbeitsvertrag: Du kannst wesentliche Vertragsbedingungen, Nachweispflichten und besondere Formvorschriften unterscheiden.
  2. Arbeitszeitgesetz: Du kannst Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten sowie Sonn- und Feiertagsregeln auf einen Sachverhalt anwenden.
  3. Schutzrechte: Du kannst Urlaub, Krankheit, Arbeitsschutz, Gleichbehandlung und Mutterschutz systematisch einordnen.
  4. Kündigungsschutz: Du kannst Schriftform, Kündigungsfrist, Wartezeit, Betriebsgröße und Drei-Wochen-Frist unterscheiden.
  5. Berufsausbildung: Du kannst Besonderheiten des BBiG und des Jugendarbeitsschutzgesetzes erklären.
  6. Studium und Praktikum: Du kannst begründen, warum Studierendenstatus und Praktikumsbezeichnung allein keine vollständige arbeitsrechtliche Bewertung ermöglichen.
  7. Betriebliche Mitbestimmung: Du kannst typische Mitbestimmungsfelder des Betriebsrats erkennen.
  8. Juristische Methode: Du kannst einen Fall nach Person, Rechtsquelle, Voraussetzung, Ausnahme, Rechtsfolge, Form und Frist strukturieren.




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