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Deutschland in der Europäischen Union

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Deutschland in der Europäischen Union




Deutschland in der Europäischen Union


Einleitung

Deutschland ist Teil der Europäischen Union und gestaltet ihre Politik auf mehreren Ebenen mit. Wenn in der EU über Umweltstandards, Verbraucherrechte, digitale Regeln, Handel, Landwirtschaft oder den gemeinsamen Binnenmarkt entschieden wird, wirken nicht nur „Brüssel“ oder einzelne EU-Behörden mit. An vielen Entscheidungen sind direkt gewählte Abgeordnete, die Regierungen der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und weitere Institutionen beteiligt. Auch der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die deutschen Länder haben wichtige Mitwirkungsrechte.

Die EU ist deshalb ein Mehrebenensystem: Politische Entscheidungen entstehen im Zusammenspiel von europäischer, nationaler und teilweise regionaler Ebene. Für Deutschland bedeutet das: Deutsche Bürgerinnen und Bürger wählen Abgeordnete für das Europäische Parlament. Die Bundesregierung vertritt Deutschland im Rat der Europäischen Union und der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin im Europäischen Rat. Bundestag und Bundesrat wirken bereits an der deutschen Position zu vielen EU-Vorhaben mit.

Dein Lernziel: Du sollst verstehen, welche EU-Institutionen welche Aufgaben haben, wie Deutschland in ihnen mitwirkt, wie ein EU-Gesetz entsteht und warum gemeinsame europäische Entscheidungen meist Kompromisse zwischen unterschiedlichen Interessen sind.

Für die Klassen 8 bis 10 genügt zunächst die Grundidee: Kommission schlägt vor – Parlament und Rat entscheiden – Mitgliedstaaten und EU setzen um und kontrollieren. In der Oberstufe solltest Du zusätzlich die Rolle von Mehrheiten, Subsidiarität, nationalen Parlamenten, Rechtsformen und demokratischer Legitimation erklären und beurteilen können.


Deutschland und die EU: eine doppelte Perspektive

Deutschland ist einer von 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Bundesrepublik gehörte bereits zu den sechs Gründungsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, aus deren Integrationsprozess später die heutige EU hervorging. Mitgliedschaft bedeutet zweierlei: Deutschland kann europäische Entscheidungen mitgestalten, ist aber zugleich an gemeinsam beschlossenes EU-Recht gebunden.

Wichtig ist deshalb die Unterscheidung zwischen nationaler Politik und gemeinsamer europäischer Politik. Deutschland kann in vielen EU-Fragen nicht allein entscheiden. Umgekehrt kann die EU nicht beliebig über jedes Thema bestimmen. Nach dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung darf sie nur in Bereichen handeln, für die die Mitgliedstaaten ihr in den europäischen Verträgen Zuständigkeiten übertragen haben.

Das Subsidiaritätsprinzip ergänzt diese Kompetenzordnung. In Bereichen, die nicht ausschließlich der EU zugewiesen sind, soll die EU grundsätzlich nur handeln, wenn die Ziele auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und auf EU-Ebene besser zu verwirklichen sind. Das ist besonders wichtig in einem föderalen Staat wie Deutschland, in dem auch die Länder eigene Zuständigkeiten besitzen.


Die sieben Organe der Europäischen Union

Die Europäische Union besitzt sieben vertraglich anerkannte Organe. Für die meisten politischen Entscheidungen sind vor allem vier davon zentral: Europäisches Parlament, Europäischer Rat, Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission. Hinzu kommen der Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank und der Europäische Rechnungshof.

Organ Wen oder was vertritt es? Zentrale Aufgabe Deutschlands Mitwirkung
Europäisches Parlament Bürgerinnen und Bürger der EU Gesetzgebung, Haushalt, Kontrolle 96 der 720 Abgeordneten werden in Deutschland gewählt
Europäischer Rat Staats- und Regierungschefs Gibt politische Ziele und Prioritäten vor Deutschland wird durch den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin vertreten
Rat der Europäischen Union Regierungen der Mitgliedstaaten Beschließt gemeinsam mit dem Parlament viele EU-Gesetze Je nach Thema nimmt das zuständige deutsche Regierungsmitglied teil
Europäische Kommission Gemeinsame Interessen der EU Macht meist Gesetzesvorschläge, überwacht EU-Recht und führt Politik aus Deutschland stellt wie jeder Mitgliedstaat ein Mitglied der Kommission, das aber europäisch und nicht als nationale Weisungsempfängerin oder nationaler Weisungsempfänger handeln soll
Gerichtshof der Europäischen Union Recht der Europäischen Union Sichert einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts Deutsche Gerichte können Fragen zum EU-Recht vorlegen; Deutschland kann an Verfahren beteiligt sein
Europäische Zentralbank Gemeinsame Geldpolitik im Euroraum Sorgt insbesondere für Preisstabilität und steuert die Geldpolitik des Euroraums Ihr Sitz liegt in Frankfurt am Main
Europäischer Rechnungshof Finanzkontrolle Prüft Einnahmen und Ausgaben der EU Deutschland ist wie andere Mitgliedstaaten in das institutionelle System eingebunden


Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament ist die direkt gewählte Vertretung der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. In der Wahlperiode 2024 bis 2029 hat es 720 Mitglieder. Deutschland stellt mit 96 Abgeordneten die größte nationale Gruppe. Die Abgeordneten arbeiten jedoch überwiegend nicht nach Staatsangehörigkeit zusammen, sondern schließen sich europäischen Fraktionen nach politischer Ausrichtung an.

Das Parlament beschließt in vielen Politikfeldern gemeinsam mit dem Rat Gesetze. Es entscheidet außerdem über den EU-Haushalt mit und kontrolliert andere EU-Institutionen. Besonders wichtig ist: Die Europäische Kommission benötigt für ihre Amtsaufnahme die Zustimmung des Europäischen Parlaments.


Der Europäische Rat

Im Europäischen Rat treffen sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten. Deutschland wird dort durch den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin vertreten. Der Europäische Rat gibt der Union die allgemeine politische Richtung und setzt Prioritäten. Er beschließt normalerweise keine EU-Gesetze.

Ein Beispiel: Wenn sich die Staats- und Regierungschefs auf eine langfristige europäische Strategie zu Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit oder Klimapolitik verständigen, muss die konkrete Gesetzgebung anschließend häufig von Kommission, Parlament und Rat ausgearbeitet werden.


Der Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union wird auch Ministerrat genannt. Er ist nicht mit dem Europäischen Rat zu verwechseln. Im Rat der EU treffen sich je nach Thema die zuständigen Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten. Bei Umweltfragen sind es zum Beispiel die für Umwelt zuständigen Regierungsmitglieder, bei Finanzfragen die Finanzministerinnen und Finanzminister.

Deutschland besitzt im Rat nicht einfach eine feste Zahl alter „Stimmen“. Bei vielen Entscheidungen gilt heute die qualifizierte Mehrheit. In der üblichen Form müssen mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten zustimmen, also derzeit mindestens 15 von 27 Staaten. Diese Staaten müssen zugleich mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Man spricht von einer doppelten Mehrheit. Für eine Sperrminorität sind grundsätzlich mindestens vier Mitgliedstaaten erforderlich.

In besonders sensiblen Bereichen können andere Abstimmungsregeln gelten, darunter Einstimmigkeit. Deshalb hängt der Einfluss Deutschlands nicht nur von seiner Bevölkerungsgröße ab, sondern auch davon, ob es andere Staaten für seine Position gewinnen kann.

Achtung, Verwechslungsgefahr: Der Europarat ist keine Institution der Europäischen Union. Er ist eine eigenständige internationale Organisation. Europäischer Rat, Rat der Europäischen Union und Europarat sind also drei verschiedene Einrichtungen.


Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission vertritt die gemeinsamen Interessen der Union. Sie besitzt in den meisten Bereichen das zentrale Initiativrecht für neue EU-Gesetze. Das bedeutet: Häufig beginnt ein Gesetzgebungsverfahren damit, dass die Kommission einen Vorschlag vorlegt.

Vor wichtigen Vorschlägen untersucht die Kommission mögliche wirtschaftliche, soziale und ökologische Folgen und führt häufig Konsultationen durch. Danach beraten Parlament und Rat über den Entwurf und können Änderungen verlangen.

Die Kommission überwacht außerdem, ob Mitgliedstaaten EU-Recht richtig anwenden. Falls ein Staat gegen EU-Recht verstößt, kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten und den Fall gegebenenfalls vor den Gerichtshof der Europäischen Union bringen.


Gerichtshof, Zentralbank und Rechnungshof

Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg sorgt dafür, dass EU-Recht einheitlich ausgelegt und angewendet wird. Nationale Gerichte können ihm Fragen zur Auslegung des EU-Rechts vorlegen. Das ist wichtig, weil dieselben europäischen Regeln in allen Mitgliedstaaten rechtlich konsistent verstanden werden sollen.

Die Europäische Zentralbank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist für die Geldpolitik im Euroraum zuständig und verfolgt insbesondere das Ziel der Preisstabilität. Damit befindet sich eines der sieben EU-Organe direkt in Deutschland.

Der Europäische Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg prüft, ob EU-Gelder ordnungsgemäß eingenommen und ausgegeben werden. Er ist damit ein wichtiges Kontrollorgan für Transparenz und Finanzverantwortung.


Wie entsteht eine gemeinsame EU-Entscheidung?

Die meisten EU-Rechtsvorschriften entstehen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Dabei haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union grundsätzlich gleichberechtigte Rollen als Gesetzgeber.

Vereinfacht läuft das Verfahren so ab:

  1. Europäische Kommission: Die Kommission erarbeitet und beschließt einen Gesetzesvorschlag.
  2. Europäisches Parlament: Das Parlament berät den Vorschlag, arbeitet in Ausschüssen daran und kann Änderungen beschließen.
  3. Rat der Europäischen Union: Parallel beraten die Regierungen der Mitgliedstaaten über ihre gemeinsame Position.
  4. Trilog: Parlament, Rat und Kommission können informell nach einem Kompromiss suchen.
  5. Einigung: Parlament und Rat müssen sich auf einen gemeinsamen Text einigen.
  6. Amtsblatt der Europäischen Union: Der angenommene Rechtsakt wird veröffentlicht und kann anschließend wirksam werden.

Kommt in der ersten Phase keine Einigung zustande, können weitere Lesungen folgen. Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren kann am Ende auch ein Vermittlungsausschuss eingesetzt werden. Gibt es keinen gemeinsamen Text, wird aus dem Vorschlag kein Gesetz.

Das Verfahren zeigt eine wichtige Besonderheit der EU: Weder das Europäische Parlament noch die Regierungen im Rat können in den meisten Fällen allein entscheiden. Ein Gesetz entsteht erst, wenn mehrere Institutionen und politische Mehrheiten zusammenfinden.


Ein gedachtes Beispiel: eine EU-Regel zur Reparierbarkeit

Stell Dir vor, die EU möchte neue Regeln einführen, damit bestimmte Elektrogeräte leichter repariert werden können. Dieses Beispiel ist bewusst vereinfacht und dient nur dazu, die Rollen zu erklären.

Die Kommission könnte nach Untersuchungen und Anhörungen einen Vorschlag vorlegen. Im Parlament würden Abgeordnete aus unterschiedlichen Fraktionen Änderungen beraten. Im Rat würden die Regierungen prüfen, wie sich die Regel auf ihre Staaten auswirkt. Deutschland würde dort eine zuvor innerstaatlich abgestimmte Position vertreten. Parlament und Rat müssten sich auf einen gemeinsamen Text einigen. Erst danach könnte eine verbindliche EU-Regel entstehen.

An diesem Beispiel siehst Du: Eine „deutsche Position“ ist nur eine von vielen Positionen. Deutschland kann besonders bei Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit andere Staaten überzeugen oder Koalitionen bilden, aber es kann den gemeinsamen Beschluss nicht allein bestimmen.


Wie Deutschland an EU-Entscheidungen mitwirkt

Deutschlands Mitwirkung geschieht nicht nur in Brüssel. Bevor die Bundesregierung im Rat verhandelt, findet häufig bereits in Deutschland politische Abstimmung statt. Dabei spielen Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, Länder, Fachministerien und gesellschaftliche Interessen eine Rolle.


Bundesregierung

Die Bundesregierung vertritt Deutschland im Rat der Europäischen Union. Welches Regierungsmitglied teilnimmt, hängt vom Thema ab. Im Europäischen Rat wird Deutschland durch den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin vertreten.

Vor Ratsentscheidungen müssen die zuständigen Bundesministerien eine deutsche Position abstimmen. Dabei können europäische Verhandlungen kompliziert sein: Deutschland verfolgt eigene Interessen, ist aber zugleich daran interessiert, dass eine Lösung von genügend anderen Mitgliedstaaten mitgetragen wird.


Deutscher Bundestag

Artikel 23 des Grundgesetzes verpflichtet die Bundesregierung, den Bundestag in EU-Angelegenheiten umfassend und möglichst früh zu unterrichten. Der Bundestag kann Stellungnahmen zu europäischen Vorhaben beschließen. Die Bundesregierung muss ihm vor ihrer Mitwirkung an EU-Rechtsetzungsakten Gelegenheit dazu geben und seine Stellungnahmen bei den Verhandlungen berücksichtigen.

Das bedeutet: Der Bundestag beschließt nicht unmittelbar anstelle des Rates ein EU-Gesetz. Er beeinflusst aber die deutsche Verhandlungsposition und kontrolliert die Europapolitik der Bundesregierung.


Bundesrat und Länder

Auch die Länder wirken über den Bundesrat in EU-Angelegenheiten mit. Das ist besonders wichtig, wenn ein EU-Vorhaben Politikbereiche betrifft, für die in Deutschland die Länder zuständig sind.

Artikel 23 Absatz 6 GG sieht für einen besonderen Fall sogar eine sehr starke Länderrolle vor: Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten schulische Bildung, Kultur oder Rundfunk betroffen sind, wird die Wahrnehmung der deutschen Mitgliedschaftsrechte auf einen vom Bundesrat benannten Ländervertreter übertragen. Dieser handelt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung.

Gerade für den Gemeinschaftskundeunterricht ist das ein gutes Beispiel für das Zusammenspiel mehrerer Ebenen: Eine EU-Frage kann gleichzeitig europäische Institutionen, Bundesregierung und deutsche Länder betreffen.


Deutsche Abgeordnete im Europäischen Parlament

Die in Deutschland gewählten Europaabgeordneten vertreten nicht die Bundesregierung. Sie besitzen ein freies Mandat und arbeiten in europäischen Fraktionen. Deshalb kann die Position deutscher Europaabgeordneter deutlich von der Position der Bundesregierung abweichen.

Das ist für die demokratische Struktur der EU wichtig: Deutschland ist nicht nur über seine Regierung im Rat vertreten, sondern deutsche Bürgerinnen und Bürger wählen zugleich unmittelbar Abgeordnete für das Europäische Parlament.


Verordnung, Richtlinie und andere EU-Rechtsakte

Nicht jede EU-Entscheidung wirkt gleich. Zu den wichtigsten Rechtsakten gehören Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse.

Rechtsakt Grundidee Bedeutung für Deutschland
Verordnung Gilt grundsätzlich unmittelbar und einheitlich in den Mitgliedstaaten Deutsche Behörden und Gerichte wenden sie innerhalb ihres Geltungsbereichs direkt an
Richtlinie Gibt ein verbindliches Ziel vor Deutschland muss das Ziel innerhalb der Frist in nationales Recht umsetzen, soweit eine Umsetzung erforderlich ist
Beschluss Ist in allen seinen Teilen verbindlich; bei benannten Adressaten nur für diese Kann zum Beispiel Mitgliedstaaten, Unternehmen oder andere Adressaten binden
Empfehlung oder Stellungnahme Nicht verbindliche Orientierung Kann politische Wirkung entfalten, schafft aber grundsätzlich keine verbindliche Rechtspflicht wie Verordnung oder Richtlinie

Diese Unterscheidung ist für die Frage „Wer entscheidet in Deutschland?“ zentral. Bei einer Richtlinie ist nach dem EU-Beschluss häufig noch nationale Gesetzgebung nötig. Bei einer Verordnung kann dagegen unmittelbar geltendes EU-Recht entstehen.


Subsidiarität: Wann soll die EU entscheiden?

Das Subsidiaritätsprinzip soll verhindern, dass Entscheidungen unnötig auf eine höhere Ebene verlagert werden. Es betrifft Bereiche, in denen die EU nicht ausschließlich zuständig ist.

Nationale Parlamente können Entwürfe europäischer Gesetzgebungsakte auf ihre Vereinbarkeit mit dem Subsidiaritätsprinzip prüfen. Auch Bundestag und Bundesrat besitzen entsprechende Rechte. Nach Artikel 23 GG können sie wegen eines behaupteten Verstoßes eines EU-Gesetzgebungsakts gegen das Subsidiaritätsprinzip außerdem eine Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anstoßen.

Für eine gute politische Beurteilung reicht die Frage „EU oder Deutschland?“ deshalb nicht. Du solltest zusätzlich prüfen:

  1. Welche Ebene besitzt überhaupt die Zuständigkeit?
  2. Kann das Ziel national ausreichend erreicht werden?
  3. Bringt eine gemeinsame europäische Regel einen erkennbaren Mehrwert?
  4. Ist der Eingriff im Verhältnis zum Ziel angemessen?


Warum entstehen in der EU so viele Kompromisse?

Die EU verbindet unterschiedliche Formen demokratischer Legitimation. Das Parlament vertritt die Bürgerinnen und Bürger direkt. Im Rat wirken demokratisch verantwortliche Regierungen der Mitgliedstaaten mit. Nationale Parlamente kontrollieren ihre Regierungen und besitzen eigene europapolitische Rechte. Die Kommission wiederum benötigt die Zustimmung des Europäischen Parlaments, bevor sie als Kollegium ihr Amt aufnimmt.

Dieses System kann Entscheidungen verlangsamen. Gleichzeitig verhindert es, dass eine einzige Institution oder ein einzelner Mitgliedstaat die gesamte EU allein bestimmt. Europäische Politik verlangt deshalb häufig Verhandlungen, Koalitionen und Kompromisse.

In der politischen Diskussion wird darüber gestritten, wie demokratisch, transparent und handlungsfähig das EU-System ist. Kritikerinnen und Kritiker verweisen zum Beispiel auf komplizierte Verfahren oder wenig leicht nachvollziehbare Verhandlungen. Befürworterinnen und Befürworter betonen dagegen die direkte Wahl des Parlaments, die Beteiligung demokratisch legitimierter Regierungen und Parlamente sowie die Notwendigkeit gemeinsamer Regeln für grenzüberschreitende Probleme. Für eine begründete Bewertung solltest Du beide Perspektiven prüfen.


Was Deutschland in der EU kann – und was nicht

Deutschland ist wegen seiner Bevölkerungszahl, seiner wirtschaftlichen Bedeutung und seiner politischen Ressourcen ein einflussreicher Mitgliedstaat. Einfluss ist aber nicht dasselbe wie Alleinentscheidung.

Deutschland kann im Rat verhandeln, Mehrheiten organisieren, Vorschläge unterstützen oder ablehnen und über Bundestag und Bundesrat innerstaatliche Positionen mitprägen. Deutsche Bürgerinnen und Bürger wählen außerdem 96 Mitglieder des Europäischen Parlaments.

Deutschland kann jedoch bei Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit nicht allein verhindern, dass ein Rechtsakt angenommen wird. Die Bundesregierung kann deutschen Europaabgeordneten keine verbindlichen Weisungen erteilen. Ebenso kann die EU nur innerhalb ihrer vertraglich übertragenen Kompetenzen handeln.

Merksatz: Deutschland ist in der EU weder machtlos noch allmächtig. Es ist Teil eines Systems gemeinsamer Regeln, gegenseitiger Kontrolle und geteilter Entscheidungsmacht.


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Welche Institution vertritt die Bürgerinnen und Bürger der EU direkt? (Europäisches Parlament) (!Europäischer Rat) (!Europäische Kommission) (!Europäischer Rechnungshof)




Wer legt in den meisten Fällen einen Vorschlag für ein neues EU-Gesetz vor? (Europäische Kommission) (!Europäischer Rechnungshof) (!Europäische Zentralbank) (!Europarat)




Welche beiden Organe beschließen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gemeinsam EU-Rechtsakte? (Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union) (!Europäischer Rat und Europäische Zentralbank) (!Kommission und Rechnungshof) (!Bundestag und Europarat)




Wer vertritt Deutschland im Europäischen Rat? (Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin) (!Bundestagspräsident oder Bundestagspräsidentin) (!Bundesratspräsident oder Bundesratspräsidentin) (!Präsident oder Präsidentin der Europäischen Zentralbank)




Was kennzeichnet die qualifizierte Mehrheit im Rat der Europäischen Union in der üblichen Form? (Mehrheit der Staaten und Mehrheit der EU-Bevölkerung) (!Nur die Mehrheit der Bevölkerung) (!Nur Einstimmigkeit aller Staaten) (!Nur die Zustimmung der Kommission)




Welcher Artikel des Grundgesetzes regelt zentrale Mitwirkungsrechte Deutschlands in EU-Angelegenheiten? (Artikel 23) (!Artikel 1) (!Artikel 38) (!Artikel 146)




Welche deutsche Institution bringt die Interessen der Länder in EU-Angelegenheiten ein? (Bundesrat) (!Bundesbank) (!Bundesrechnungshof) (!Bundesverfassungsgericht)




Was ist eine EU-Verordnung grundsätzlich? (Ein unmittelbar geltender verbindlicher EU-Rechtsakt) (!Eine unverbindliche Empfehlung) (!Ein deutsches Landesgesetz) (!Eine Entscheidung des Europarats)




Welche Aufgabe hat der Gerichtshof der Europäischen Union? (Einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts sichern) (!Den EU-Haushalt allein beschließen) (!Alle EU-Gesetze vorschlagen) (!Die Bundesregierung wählen)




Was bedeutet Subsidiarität vereinfacht? (Die EU soll in nicht ausschließlich zuständigen Bereichen nur handeln wenn die Ziele auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können) (!Die EU darf jedes Thema ohne Zuständigkeitsgrenze regeln) (!Deutschland entscheidet immer allein) (!Nur Gemeinden dürfen Gesetze beschließen)





Memory

Europäisches Parlament direkt gewählte Bürgervertretung
Europäische Kommission zentrales Initiativrecht
Ministerrat Vertretung der Regierungen
Europäischer Rat politische Leitlinien
Deutscher Bundestag parlamentarische Mitwirkung an der deutschen EU-Position
Bundesrat Beteiligung der Länder





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Gesetzesvorschlag Europäische Kommission
Bürgervertretung Europäisches Parlament
Regierungsvertretung Rat der Europäischen Union
Politische Richtung Europäischer Rat
Länderinteressen Bundesrat
Rechtskontrolle Gerichtshof der Europäischen Union




...


Kreuzworträtsel

Parlament Welches EU-Organ wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt?
Kommission Welches EU-Organ besitzt meist das Initiativrecht für neue Gesetze?
Ministerrat Wie wird der Rat der Europäischen Union häufig kurz genannt?
Bundesrat Welche deutsche Institution vertritt die Länderinteressen?
Richtlinie Welcher EU-Rechtsakt gibt ein verbindliches Ziel vor, das national umgesetzt werden muss?
Gerichtshof Welches Organ sichert die einheitliche Auslegung des EU-Rechts?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Die Europäische Union hat

vertraglich anerkannte Organe.
Das direkt gewählte Organ der EU heißt Europäisches

.
Neue EU-Gesetze werden in den meisten Fällen von der Europäischen

vorgeschlagen.
Im Rat der Europäischen Union sind die

der Mitgliedstaaten vertreten.
Deutschland wird im Europäischen Rat durch den

oder die Bundeskanzlerin vertreten.
Der Bundestag besitzt nach Artikel

des Grundgesetzes wichtige Mitwirkungsrechte in EU-Angelegenheiten.
Die deutschen Länder wirken über den

an EU-Angelegenheiten mit.
Eine EU-Verordnung gilt grundsätzlich

in den Mitgliedstaaten.
Eine EU-Richtlinie gibt ein verbindliches

vor.
Das Prinzip, nach dem Entscheidungen möglichst auf der geeigneten niedrigeren Ebene getroffen werden sollen, heißt

.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. EU-Institutionen: Erstelle eine Karte mit den vier wichtigsten politischen EU-Organen und notiere zu jedem Organ eine Kernaufgabe.
  2. Rat der Europäischen Union: Erkläre in einem kurzen Audio von höchstens zwei Minuten den Unterschied zwischen Europäischem Rat und Rat der Europäischen Union.
  3. Europawahl: Recherchiere, welche Parteien bei der letzten Europawahl in Deutschland angetreten sind, und ordne mindestens drei gewählte Abgeordnete ihren europäischen Fraktionen zu.
  4. EU-Recht: Finde in Deinem Alltag ein Beispiel für eine europäische Regelung und beschreibe, woran Du ihren Einfluss bemerkst.


Standard

  1. Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: Zeichne ein Flussdiagramm vom Kommissionsvorschlag bis zum angenommenen EU-Rechtsakt und erkläre jede Station mit einem Satz.
  2. Artikel 23 GG: Übertrage die wichtigsten Aussagen von Artikel 23 Absatz 2 bis 6 GG in verständliche Alltagssprache, ohne den Sinn zu verändern.
  3. Bundesrat und Europäische Union: Untersuche an einem selbst gewählten Politikfeld, warum Länderinteressen bei EU-Entscheidungen bedeutsam sein können.
  4. Qualifizierte Mehrheit: Simuliere im Kurs eine Ratsabstimmung mit mehreren Mitgliedstaaten und reflektiere anschließend, warum sowohl Staaten als auch Bevölkerung berücksichtigt werden.


Schwer

  1. Demokratische Legitimation der Europäischen Union: Verfasse eine begründete Stellungnahme zur Frage, ob die EU demokratisch ausreichend legitimiert ist. Beziehe Parlament, Rat, nationale Parlamente und Kommission ein.
  2. Subsidiaritätsprinzip: Entwickle einen eigenen Prüffall und entscheide begründet, ob eher die EU, Deutschland oder ein Bundesland handeln sollte.
  3. Trilog: Recherchiere Chancen und Probleme informeller Trilogverhandlungen und führe eine strukturierte Pro-und-Contra-Debatte durch.
  4. Mehrebenensystem: Produziere ein Erklärvideo, in dem Du an einem konkreten EU-Vorhaben zeigst, wie europäische, nationale und regionale Akteure miteinander verbunden sind.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Institutionelles Gleichgewicht: Erkläre anhand eines selbst gewählten Beispiels, warum im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren weder Parlament noch Rat allein entscheiden können.
  2. Deutschland im Rat der Europäischen Union: Beurteile die Aussage „Deutschland ist der größte EU-Staat und kann deshalb jedes Gesetz bestimmen“. Verwende die Regeln der qualifizierten Mehrheit.
  3. Bundestag und EU: Analysiere, wie die Mitwirkungsrechte des Bundestages die demokratische Kontrolle der deutschen Europapolitik stärken und wo Grenzen dieser Kontrolle liegen.
  4. Föderalismus und EU: Ein EU-Vorhaben betrifft schwerpunktmäßig schulische Bildung. Erkläre, welche besondere Rolle die deutschen Länder in diesem Fall erhalten können.
  5. EU-Verordnung und EU-Richtlinie: Vergleiche beide Rechtsformen und erläutere, warum sich aus ihnen unterschiedliche Aufgaben für den deutschen Gesetzgeber ergeben.
  6. Subsidiarität: Entwickle Kriterien, mit denen Du entscheiden würdest, ob ein politisches Problem besser auf kommunaler, Landes-, Bundes- oder EU-Ebene bearbeitet werden sollte.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis zu diesem Thema solltest Du zeigen können, dass Du Zusammenhänge erklären und auf neue Fälle übertragen kannst.

  1. Du kannst die sieben EU-Organe benennen und ihre wichtigsten Aufgaben voneinander unterscheiden.
  2. Du kannst Europäisches Parlament, Europäischen Rat und Rat der Europäischen Union sicher auseinanderhalten.
  3. Du kannst das ordentliche Gesetzgebungsverfahren in eigenen Worten erklären.
  4. Du kannst beschreiben, wie Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat und deutsche Europaabgeordnete auf unterschiedliche Weise mitwirken.
  5. Du kannst die doppelte Mehrheit im Rat als Verbindung von Staatenmehrheit und Bevölkerungsmehrheit erklären.
  6. Du kannst Verordnung und Richtlinie hinsichtlich ihrer Wirkung unterscheiden.
  7. Du kannst das Subsidiaritätsprinzip auf einen konkreten politischen Fall anwenden.
  8. Du kannst begründet beurteilen, welche Chancen und Probleme gemeinsame europäische Entscheidungen mit sich bringen.




OERs zum Thema

Für die Vertiefung eignen sich außerdem frei zugängliche offizielle Informationsangebote:

  1. Organe, Einrichtungen und Agenturen der Europäischen Union
  2. Europäische Kommission: Annahme von EU-Rechtsvorschriften
  3. Rat der Europäischen Union: Qualifizierte Mehrheit
  4. Deutscher Bundestag: Mitwirkungsrechte
  5. Grundgesetz: Artikel 23


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