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Inklusion und Barrierefreiheit - Deutschland

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Inklusion und Barrierefreiheit - Deutschland




Inklusion und Barrierefreiheit - Deutschland

Inklusion bedeutet: Alle Menschen sollen selbstverständlich dazugehören und gleichberechtigt mitmachen können. Das gilt unabhängig davon, ob jemand eine Behinderung hat, wie alt die Person ist oder welche Unterstützung sie braucht. Barrierefreiheit bedeutet, Hindernisse so weit wie möglich zu vermeiden oder abzubauen. Solche Hindernisse können Treppen sein. Es können aber auch schwer verständliche Texte, fehlende Untertitel, nicht bedienbare Webseiten, Vorurteile oder komplizierte Verfahren sein.


Einleitung

In Deutschland ist Inklusion eine Frage von Menschenrechten, Gleichberechtigung und Teilhabe. Menschen mit Behinderungen sollen Schule, Arbeit, Verkehr, Kultur, Sport, Politik, digitale Angebote und andere Bereiche des Alltags gleichberechtigt nutzen können. Dabei ist wichtig: Nicht der einzelne Mensch muss sich an eine unzugängliche Umgebung anpassen. Vielmehr sollen Umwelt, Kommunikation und Regeln so gestaltet werden, dass möglichst viele Menschen selbstbestimmt teilnehmen können.

Dieser aiMOOC betrachtet die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und älteren Menschen. Die Sprache ist bewusst klar gehalten. Fachbegriffe werden erklärt.


Lernziele

Du kannst nach der Bearbeitung:

  1. Inklusion und Barrierefreiheit unterscheiden und miteinander verbinden.
  2. verschiedene Arten von Barrieren erkennen und passende Lösungen nennen.
  3. wichtige rechtliche Grundlagen in Deutschland einordnen.
  4. Chancen und Herausforderungen inklusiver Schule und inklusiver Arbeit erklären.
  5. Barrieren im öffentlichen Raum und in digitalen Angeboten untersuchen.
  6. eigene Vorschläge für mehr Teilhabe entwickeln.


Was bedeuten Inklusion und Barrierefreiheit?

Inklusion geht weiter als bloße Anwesenheit. Eine Person ist nicht schon deshalb vollständig einbezogen, weil sie im selben Gebäude wie andere Menschen ist. Teilhabe bedeutet auch, Informationen zu verstehen, Entscheidungen mitzutreffen, Kontakte aufzubauen, Angebote zu nutzen und Unterstützung zu erhalten, wenn sie nötig ist.

Barrieren entstehen im Zusammenspiel zwischen Menschen und ihrer Umwelt. Eine Treppe kann für eine Person mit Rollstuhl zur Barriere werden. Eine reine Lautsprecherdurchsage kann für eine gehörlose Person unzugänglich sein. Eine Webseite ohne Alternativtexte kann für blinde Menschen schwer nutzbar sein. Sehr komplizierte Sprache kann Menschen mit Lernschwierigkeiten, kognitiven Beeinträchtigungen oder geringen Deutschkenntnissen ausschließen.

Barrierefreiheit ist deshalb mehr als eine Rampe. Sie betrifft Gebäude, Verkehrsmittel, Informationen, Kommunikation, Technik, digitale Angebote und gesellschaftliche Einstellungen.


Vier wichtige Arten von Barrieren

  1. Bauliche Barrieren: Treppen ohne Alternative, schwere Türen, fehlende Aufzüge, zu enge Wege oder nicht zugängliche Toiletten.
  2. Digitale Barrieren: schlechte Kontraste, fehlende Tastaturbedienung, unbeschriftete Schaltflächen, unzugängliche Dokumente oder Bilder ohne Alternativtext.
  3. Kommunikative Barrieren: fehlende Untertitel, fehlende Deutsche Gebärdensprache, fehlende Audiodeskription oder schwer verständliche Sprache.
  4. Soziale Barrieren: Vorurteile, geringe Erwartungen, Ausgrenzung oder Entscheidungen über Menschen, ohne sie einzubeziehen.


Rechtlicher Rahmen in Deutschland

Die rechtlichen Grundlagen verteilen sich auf mehrere Ebenen. Ein wichtiger Ausgangspunkt ist das Grundgesetz. In Artikel 3 Absatz 3 steht, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschland verbindlich. Sie beschreibt Behinderung aus einer menschenrechtlichen Perspektive. Besonders wichtig sind unter anderem Artikel 9 zur Zugänglichkeit, Artikel 24 zur Bildung und Artikel 27 zu Arbeit und Beschäftigung.

Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes, kurz BGG, soll Benachteiligungen beseitigen und gleichberechtigte Teilhabe fördern. Es enthält für den Bereich des Bundes Regeln zur räumlichen und kommunikativen Barrierefreiheit. Eine Reform des BGG wurde 2026 von der Bundesregierung auf den Weg gebracht und befand sich im August 2026 noch im parlamentarischen Verfahren.

Das Sozialgesetzbuch IX regelt Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es enthält auch wichtige Regeln zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt unter anderem im Arbeitsleben vor Benachteiligung wegen einer Behinderung.

Seit dem 28. Juni 2025 gelten außerdem die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte Computer und Smartphones, Geld- und Ticketautomaten, Bankdienstleistungen, E-Books und Teile des elektronischen Geschäftsverkehrs. Das Gesetz gilt nicht automatisch für jedes Produkt und jede Dienstleistung; es enthält einen genau festgelegten Anwendungsbereich sowie Ausnahmen und Übergangsregeln.

Stand der Rechtsinformationen: August 2026.


Inklusion in Schule und Bildung

Inklusive Bildung bedeutet, dass Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Voraussetzungen gemeinsam lernen können und dabei die Unterstützung erhalten, die sie brauchen. Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt ein inklusives Bildungssystem. In Deutschland liegt die konkrete Schulpolitik vor allem bei den Ländern. Deshalb unterscheiden sich Regeln und Praxis zwischen den Bundesländern.

Die Kultusministerkonferenz beschreibt Inklusion als Ziel, allen Schülerinnen und Schülern gleiche Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen. In Deutschland gibt es weiterhin allgemeine Schulen und Förderschulen. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen lernen, unterscheidet sich deutlich zwischen den Ländern.

Gute inklusive Bildung braucht mehr als einen gemeinsamen Klassenraum. Wichtig sind barrierefreie Schulgebäude, zugängliche Lernmaterialien, passende Hilfsmittel, individuelle Förderung und die Zusammenarbeit verschiedener Fachkräfte. Dazu können Lehrkräfte, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, Schulbegleitungen, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen gehören. Auch Mitsprache von Schülerinnen, Schülern und Eltern ist wichtig.


Beispiele für barrierefreies Lernen

  1. Nachteilsausgleich: Prüfungsbedingungen können angepasst werden, wenn dies rechtlich vorgesehen und individuell nötig ist.
  2. Assistive Technologie: Bildschirmleseprogramme, Braillezeilen, Sprachausgabe oder alternative Eingabegeräte können den Zugang zu Unterricht und Studium erleichtern.
  3. Untertitel: Videos mit Untertiteln helfen gehörlosen und schwerhörigen Lernenden und können auch anderen beim Verstehen helfen.
  4. Deutsche Gebärdensprache: DGS ist eine eigenständige Sprache und für viele gehörlose Menschen ein wichtiger Zugang zu Bildung und Kommunikation.
  5. Einfache Sprache und Leichte Sprache: Gut verständliche Texte können Zugänge schaffen. Leichte Sprache folgt besonderen Regeln und ist nicht dasselbe wie jede vereinfachte Formulierung.


Inklusion in Ausbildung, Studium und Arbeit

Teilhabe endet nicht mit der Schule. Auch in Ausbildung, Studium und Beruf geht es darum, Zugänge zu schaffen und Benachteiligung zu vermeiden. Barrierefreiheit am Arbeitsplatz kann zum Beispiel stufenlose Zugänge, höhenverstellbare Arbeitsplätze, Screenreader, Gebärdensprachdolmetschen, verständliche Kommunikation oder flexible Arbeitsorganisation umfassen.

Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen nach dem SGB IX grundsätzlich mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen besetzen. Werden Pflichtplätze nicht besetzt, kann eine Ausgleichsabgabe anfallen. Diese Beschäftigungspflicht allein macht einen Betrieb jedoch noch nicht inklusiv. Entscheidend sind auch faire Bewerbungsverfahren, passende Arbeitsbedingungen, Aufstiegschancen und eine Kultur ohne Abwertung.


Barrierefreie Bewerbung und Arbeit

Ein inklusives Bewerbungsverfahren achtet darauf, dass Informationen zugänglich sind und Bewerberinnen und Bewerber notwendige Anpassungen anfragen können. Ein Vorstellungsgespräch muss nicht für alle Menschen exakt gleich ablaufen, um fair zu sein. Fairness kann bedeuten, unterschiedliche Zugänge zu ermöglichen.

Unterstützung kann durch technische Hilfsmittel, Arbeitsassistenz, Arbeitsplatzanpassungen oder Beratung erfolgen. Zuständig können je nach Situation unter anderem Arbeitgeber, Rehabilitationsträger, Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter, die Bundesagentur für Arbeit oder andere Stellen sein.


Teilhabe in Öffentlichkeit und Alltag

Öffentliche Teilhabe umfasst sehr viele Lebensbereiche: Bus und Bahn, Arztpraxis, Verwaltung, Einkauf, Kino, Museum, Sportverein, Wahl, Internet und soziale Medien. Eine Stadt kann für eine Person gut zugänglich sein und für eine andere viele Hindernisse enthalten. Deshalb muss Barrierefreiheit unterschiedliche Bedürfnisse mitdenken.


Beispiele aus dem öffentlichen Raum

  1. Mobilität: Aufzüge, stufenlose Fahrzeuge, taktile Leitsysteme, visuelle Anzeigen und verständliche Durchsagen verbessern Zugänge.
  2. Kultur: Untertitel, Audiodeskription, Tastmodelle, rollstuhlgerechte Plätze und Angebote in DGS können Teilhabe ermöglichen.
  3. Politische Teilhabe: Informationen, Wahllokale und Beteiligungsverfahren sollen so zugänglich sein, dass möglichst viele Menschen selbstbestimmt mitmachen können.
  4. Gesundheitsversorgung: Zugängliche Praxisräume, verständliche Kommunikation und geeignete Untersuchungsliegen sind Beispiele für Barrierefreiheit.
  5. Digitalisierung: Barrierefreie Webseiten und Apps sind für Bildung, Arbeit, Behördenkontakte, Bankgeschäfte und soziale Kontakte wichtig.


Barrierefreie Kommunikation

Menschen nehmen Informationen auf unterschiedliche Weise wahr. Deshalb ist es sinnvoll, wichtige Inhalte über mehrere Wege anzubieten. Ein Video kann zum Beispiel gesprochene Sprache, Untertitel und Audiodeskription verbinden. Bilder brauchen sinnvolle Alternativtexte, wenn ihre Information nicht schon im Text erklärt wird.

Klare Gestaltung hilft vielen Menschen: gut lesbare Schrift, ausreichende Kontraste, verständliche Überschriften, logische Navigation und eine Bedienung ohne Maus. Barrierefreie Kommunikation ist keine Sonderlösung für eine kleine Gruppe. Sie kann auch älteren Menschen, Menschen mit vorübergehenden Verletzungen, Personen in lauter Umgebung oder Menschen mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen helfen.


Teilhabe in allen Lebensphasen

Barrierefreiheit ist in jedem Alter wichtig. Ein Kind braucht vielleicht einen zugänglichen Spielplatz und inklusive Bildung. Jugendliche brauchen barrierefreie Freizeitangebote und Berufsorientierung. Erwachsene brauchen Zugang zu Arbeit, Wohnen, Familie, Kultur und Politik. Im höheren Alter können Hör-, Seh- oder Mobilitätseinschränkungen zunehmen. Eine von Anfang an zugängliche Umwelt hilft deshalb einer vielfältigen Gesellschaft.

Der Gedanke des Universellen Designs ist dabei hilfreich: Produkte, Räume und Informationen sollen von möglichst vielen Menschen ohne besondere Anpassung genutzt werden können. Individuelle Unterstützung kann trotzdem zusätzlich nötig sein.


Wo bestehen weiterhin Herausforderungen?

Deutschland hat rechtliche Regeln und viele Projekte zur Inklusion. Trotzdem gibt es weiterhin Barrieren. Sie unterscheiden sich nach Ort und Lebensbereich. Manche Gebäude sind nicht stufenlos. Manche digitalen Angebote sind schwer bedienbar. Informationen fehlen in verständlichen Formaten. Auch Vorurteile und niedrige Erwartungen können Teilhabe verhindern.

Inklusion ist deshalb keine einmalige Maßnahme. Sie ist ein dauerhafter Prozess. Besonders wichtig ist der Grundsatz: Nicht nur über Menschen mit Behinderungen entscheiden, sondern gemeinsam mit ihnen. Beteiligung verbessert Lösungen, weil Betroffene Barrieren aus eigener Erfahrung kennen.


Quellen und weiterführende Informationen

  1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Teilhabe und Inklusion
  2. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: UN-Behindertenrechtskonvention
  3. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Behindertengleichstellungsgesetz
  4. Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
  5. Kultusministerkonferenz: Inklusion im Bildungsbereich
  6. Kultusministerkonferenz: Statistik zur sonderpädagogischen Förderung
  7. Bundesagentur für Arbeit: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Was beschreibt Inklusion am besten? (Alle Menschen sollen gleichberechtigt dazugehören und mitmachen können) (!Menschen mit Behinderung sollen nur besondere Einrichtungen nutzen) (!Alle Menschen müssen genau dieselbe Unterstützung erhalten) (!Barrieren sind ausschließlich bauliche Hindernisse)




Welche Aussage zur Barrierefreiheit ist richtig? (Barrierefreiheit betrifft Gebäude, Kommunikation, Technik und Einstellungen) (!Barrierefreiheit bedeutet nur den Bau von Rampen) (!Barrierefreiheit ist nur für ältere Menschen wichtig) (!Barrierefreiheit betrifft keine digitalen Angebote)




Seit wann ist die UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschland verbindlich? (Seit 2009) (!Seit 1990) (!Seit 2015) (!Seit 2025)




Wer ist in Deutschland hauptsächlich für die konkrete Schulpolitik zuständig? (Die Länder) (!Die Vereinten Nationen) (!Nur die Gemeinden) (!Nur die Europäische Union)




Was ist ein Beispiel für digitale Barrierefreiheit? (Eine Webseite lässt sich mit Tastatur und Screenreader bedienen) (!Eine Webseite verwendet nur sehr kleine Schrift) (!Ein Video hat absichtlich keine Untertitel) (!Alle Schaltflächen werden nur durch Farben erklärt)




Was kann inklusive Bildung unterstützen? (Barrierefreie Lernmaterialien und passende individuelle Hilfen) (!Einheitliche Aufgaben ohne jede Anpassungsmöglichkeit) (!Ausschluss aus Gruppenarbeiten) (!Verzicht auf Mitsprache der Lernenden)




Welche Beschäftigungspflicht gilt grundsätzlich für Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen? (Mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze sind mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen) (!Mindestens ein Prozent der Arbeitsplätze müssen Ausbildungsplätze sein) (!Alle Arbeitsplätze müssen mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden) (!Es gibt grundsätzlich keine Beschäftigungspflicht)




Seit wann gelten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes grundsätzlich für die erfassten neuen Produkte und Dienstleistungen? (Seit dem 28 Juni 2025) (!Seit dem 1 Januar 2000) (!Seit dem 26 März 2009) (!Erst ab dem Jahr 2035)




Was ist Deutsche Gebärdensprache? (Eine eigenständige Sprache) (!Eine vereinfachte Form der gesprochenen deutschen Sprache) (!Eine Schriftart für blinde Menschen) (!Eine technische Übersetzung durch Computer)




Warum ist Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bei der Planung wichtig? (Sie bringen eigene Erfahrungen mit Barrieren und Lösungen ein) (!Nur Fachleute dürfen Barrieren bewerten) (!Beteiligung ist nur bei Schulgebäuden sinnvoll) (!Beteiligung ersetzt alle gesetzlichen Regeln)





Memory

Inklusion gleichberechtigte Teilhabe
Barrierefreiheit Abbau von Hindernissen
Braille tastbare Schrift
Untertitel sichtbare Wiedergabe gesprochener Inhalte
Audiodeskription gesprochene Beschreibung visueller Inhalte
Gebärdensprache visuell-gestische Sprache
Screenreader Vorlesesoftware für digitale Inhalte
Leitsystem tastbare Orientierung am Boden





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Rampe bauliche Zugänglichkeit
Untertitel audiovisuelle Kommunikation
Screenreader digitale Zugänglichkeit
Arbeitsassistenz berufliche Teilhabe
Nachteilsausgleich faire Bildungsbedingungen




...


Kreuzworträtsel

Inklusion Wie heißt das Prinzip, nach dem alle Menschen selbstverständlich dazugehören sollen?
Teilhabe Wie heißt die gleichberechtigte Beteiligung am gesellschaftlichen Leben?
Braille Wie heißt die tastbare Schrift für blinde und sehbehinderte Menschen?
Untertitel Was macht gesprochene Inhalte in Videos sichtbar?
Assistenz Wie heißt persönliche Unterstützung, die Selbstbestimmung ermöglichen kann?
Barrieren Wie heißen Hindernisse, die Zugänge erschweren oder verhindern?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Inklusion bedeutet gleichberechtigte

am gesellschaftlichen Leben. Barrierefreiheit betrifft nicht nur Gebäude, sondern auch

und digitale Angebote. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist für Deutschland seit

verbindlich. Für die konkrete Schulpolitik sind in Deutschland vor allem die

zuständig. Ein digitales Hilfsmittel für blinde Menschen ist ein

. Videos können für gehörlose Menschen durch

zugänglicher werden. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen grundsätzlich eine Beschäftigungsquote von

beachten. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen grundsätzlich seit dem 28 Juni

. Gute Inklusion verlangt nicht nur Anwesenheit, sondern auch echte

.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Barrieren im Alltag: Fotografiere oder beschreibe drei Barrieren in Deiner Umgebung und nenne jeweils eine mögliche Lösung.
  2. Barrierefreie Schule: Untersuche einen Raum in Deiner Schule oder Bildungseinrichtung auf Zugänglichkeit. Achte auf Wege, Türen, Beschilderung und Informationen.
  3. Untertitel: Erstelle zu einem kurzen selbst aufgenommenen Video passende Untertitel und prüfe, ob der Inhalt auch ohne Ton verständlich ist.
  4. Einfache Sprache: Überarbeite einen komplizierten Informationstext so, dass er klarer und verständlicher wird.


Standard

  1. Digitale Barrierefreiheit: Prüfe eine Webseite mit Tastaturbedienung, Vergrößerung und einem Kontrastwerkzeug. Dokumentiere Stärken und Schwächen.
  2. Inklusive Veranstaltung: Plane eine kleine Veranstaltung. Berücksichtige Zugang, Kommunikation, Rückzugsräume und verschiedene Informationsformate.
  3. Arbeitswelt und Inklusion: Entwickle eine barrierearme Stellenausschreibung und begründe Deine Formulierungen.
  4. Interview zur Teilhabe: Führe ein respektvolles Interview mit einer Fachperson oder einer freiwillig teilnehmenden Person über Barrieren im Alltag. Vereinbare vorher, was veröffentlicht werden darf.


Schwer

  1. Barrierefreiheits-Audit: Entwickle Kriterien für ein Audit Deiner Schule, Hochschule, Ausbildungsstätte oder eines öffentlichen Gebäudes und werte die Ergebnisse aus.
  2. Kommunalpolitik: Recherchiere, wie Deine Gemeinde Barrierefreiheit plant. Vergleiche die Ziele mit beobachtbaren Bedingungen vor Ort.
  3. Inklusive Medienproduktion: Produziere ein kurzes Video mit Untertiteln, Audiodeskription oder einer zusätzlichen visuellen Erklärung und begründe Deine Entscheidungen.
  4. Universal Design: Entwirf ein Produkt, einen Raum oder ein digitales Angebot nach dem Prinzip des Universellen Designs. Teste den Entwurf mit verschiedenen Nutzungsszenarien.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Fallanalyse Schule: Eine Schülerin kann wegen einer Treppe nicht selbstständig in den Fachraum gelangen. Entwickle mehrere Lösungen und bewerte, welche kurzfristig und welche langfristig sinnvoll sind.
  2. Fallanalyse Arbeit: Ein Bewerbungsportal kann nicht vollständig mit der Tastatur bedient werden. Erkläre, welche Folgen dies haben kann und wie der Bewerbungsprozess verbessert werden sollte.
  3. Öffentliche Teilhabe: Plane den Umbau einer fiktiven Stadtbibliothek so, dass bauliche, kommunikative und digitale Barrieren gemeinsam berücksichtigt werden.
  4. Zielkonflikte: Diskutiere, warum eine einzige Maßnahme nicht alle Formen von Barrierefreiheit abdecken kann. Nutze mindestens drei unterschiedliche Beispiele.
  5. Rechte und Praxis: Erkläre, warum gesetzliche Vorgaben wichtig sind, aber allein noch keine vollständig inklusive Gesellschaft schaffen.
  6. Perspektivwechsel: Vergleiche zwei Alltagssituationen aus der Sicht unterschiedlicher Nutzerinnen und Nutzer und zeige, wie Universelles Design helfen kann.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis zu diesem Thema ist wichtig, dass Du:

  1. die Begriffe Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit sicher erklärst.
  2. verschiedene bauliche, digitale, kommunikative und soziale Barrieren unterscheidest.
  3. wichtige Rechtsgrundlagen wie Grundgesetz, UN-Behindertenrechtskonvention, BGG, SGB IX, AGG und BFSG einordnest.
  4. inklusive Bildung und inklusive Arbeit an konkreten Beispielen analysierst.
  5. Maßnahmen für barrierefreie Öffentlichkeit und digitale Angebote bewertest.
  6. eigene Lösungen begründest und dabei unterschiedliche Bedürfnisse berücksichtigst.
  7. Beteiligung und Selbstbestimmung als zentrale Prinzipien erkennst.




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