Datenschutz - Deutschland

Datenschutz - Deutschland
Datenschutz - Deutschland
Einleitung
Datenschutz betrifft Dich jeden Tag: beim Öffnen einer Lernplattform, beim Schreiben im Klassenchat, beim Bezahlen mit einer Karte, beim Nutzen von Apps, beim Streamen, beim Hochladen eines Fotos oder beim Arbeiten mit KI. Dabei entstehen Daten, die etwas über Dich aussagen können. Datenschutz soll verhindern, dass solche Informationen beliebig gesammelt, kombiniert, veröffentlicht oder für andere Zwecke verwendet werden.
Im Alltag spricht man oft von persönlichen Daten. Der rechtliche Fachbegriff lautet personenbezogene Daten. Gemeint sind Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Das können offensichtliche Angaben wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum sein, aber auch eine IP-Adresse, Standortdaten, eine Gerätekennung, Fotos, Noten, Nutzungsprotokolle oder mehrere Informationen, die erst zusammen eine Person erkennbar machen.

In Deutschland gilt vor allem die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie ist seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar anwendbar. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt die DSGVO in Bereichen, in denen deutsches Recht zusätzliche oder konkretisierende Regeln vorsieht. Für öffentliche Schulen sind außerdem die Datenschutz- und Schulgesetze der jeweiligen Bundesländer wichtig. Deshalb kann eine konkrete schulische Regel in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz unterschiedlich ausgestaltet sein.
Rechtsstand des Lerntextes: August 2026. Der aiMOOC erklärt Grundprinzipien und typische Situationen, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung.
Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind nicht nur Informationen, die direkt Deinen Namen enthalten. Auch Daten, über die Du indirekt identifiziert werden kannst, gehören dazu. Ein Beispiel ist eine Kombination aus Klasse, Wohnort, Geburtsdatum und Foto. Selbst wenn der Name fehlt, kann die Person dadurch möglicherweise erkennbar sein.
| Beispiel | Warum personenbezogen? |
|---|---|
| Name und Anschrift | Die Person ist direkt bestimmbar. |
| Foto oder Video | Eine erkennbare Person kann identifiziert werden. |
| IP-Adresse | Sie kann unter bestimmten Umständen einer Person oder einem Anschluss zugeordnet werden. |
| Standortdaten | Sie können Bewegungen und Aufenthaltsorte erkennen lassen. |
| Schulnoten | Sie beziehen sich auf die Leistung einer bestimmten Schülerin oder eines bestimmten Schülers. |
| Nutzername und Gerätekennung | Sie können mit einem Konto oder Gerät verknüpft werden. |
Besonders geschützt sind bestimmte besondere Kategorien personenbezogener Daten. Dazu gehören zum Beispiel Gesundheitsdaten, genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung sowie Informationen über politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder das Sexualleben. Für ihre Verarbeitung gelten besonders strenge Voraussetzungen.

Was bedeutet Verarbeitung?
Im Datenschutz bedeutet Verarbeitung fast alles, was mit personenbezogenen Daten geschieht: erheben, speichern, ordnen, verändern, auslesen, weitergeben, verknüpfen, einschränken oder löschen. Wenn eine Schule zum Beispiel Namen in einer Lernplattform anlegt, Hausaufgaben speichert und Ergebnisse an Lehrkräfte übermittelt, sind das mehrere Verarbeitungsvorgänge.
Wichtig ist deshalb nicht nur die Frage: „Welche Daten gibt es?“, sondern auch: Wer verarbeitet sie, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange und wer bekommt Zugriff?
Das Video aus dem Projekt „Watching You!“ des Studio im Netz veranschaulicht, wie viele Informationen ein Smartphone über seine Nutzung erfassen kann.
Die wichtigsten Datenschutzgrundsätze
Die DSGVO verlangt, dass personenbezogene Daten nach festen Grundsätzen verarbeitet werden. Dazu gehören Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit. Außerdem müssen Verantwortliche nachweisen können, dass sie diese Regeln beachten.
| Grundsatz | Einfach erklärt | Beispiel |
|---|---|---|
| Rechtmäßigkeit und Transparenz | Für eine Verarbeitung braucht es eine Rechtsgrundlage, und Betroffene müssen verständlich informiert werden. | Eine Lernplattform erklärt, welche Daten sie wofür verarbeitet. |
| Zweckbindung | Daten dürfen nicht einfach für völlig andere Zwecke weiterverwendet werden. | Eine E-Mail-Adresse für Schulkommunikation wird nicht automatisch für Werbung benutzt. |
| Datenminimierung | Es sollen nur die Daten verarbeitet werden, die wirklich erforderlich sind. | Für eine anonyme Umfrage wird kein Geburtsdatum abgefragt. |
| Richtigkeit | Falsche Daten sollen berichtigt werden können. | Eine fehlerhafte Adresse wird korrigiert. |
| Speicherbegrenzung | Daten sollen nicht unbegrenzt gespeichert werden. | Nicht mehr benötigte Konten werden nach den geltenden Fristen gelöscht. |
| Integrität und Vertraulichkeit | Daten müssen gegen unbefugten Zugriff und Verlust geschützt werden. | Zugriffsrechte, Verschlüsselung und sichere Anmeldungen schützen ein System. |

Rechtsgrundlage statt „immer Einwilligung“
Ein häufiger Irrtum lautet: „Personenbezogene Daten dürfen nur mit Einwilligung verarbeitet werden.“ Das stimmt so nicht. Die DSGVO kennt mehrere Rechtsgrundlagen. Je nach Situation kann eine Verarbeitung zum Beispiel für einen Vertrag, zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, zur Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe oder aufgrund einer wirksamen Einwilligung erlaubt sein.
Gerade in der Schule ist eine Einwilligung nicht automatisch die passende Grundlage. Wenn eine digitale Lernplattform verbindlich als zulässiges Lehr- und Lernmittel eingeführt wird, kann die Verarbeitung je nach Landesrecht auf einer gesetzlichen Aufgabe der Schule beruhen. Eine freiwillige Einwilligung wäre dann nicht nötig. Wird dagegen ein zusätzliches freiwilliges Projekt angeboten, kann eine Einwilligung eine Rolle spielen. Entscheidend sind das jeweilige Landesrecht und die konkrete Nutzung.
Eine Einwilligung muss grundsätzlich freiwillig, informiert, für einen bestimmten Zweck und eindeutig sein. Sie kann für die Zukunft widerrufen werden. In einem Abhängigkeitsverhältnis – etwa zwischen Schule und Lernenden oder Betrieb und Beschäftigten – muss besonders genau geprüft werden, ob eine Entscheidung wirklich freiwillig ist.
Für direkt an Kinder angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gilt nach Artikel 8 DSGVO bei einer auf Einwilligung gestützten Verarbeitung grundsätzlich die Altersgrenze von 16 Jahren. Unterhalb dieser Grenze ist die Zustimmung der Träger elterlicher Verantwortung erforderlich. Diese Regel betrifft aber nicht jede Datenverarbeitung Minderjähriger und nicht automatisch jede schulische Nutzung eines digitalen Dienstes.
Deine Rechte nach der DSGVO
Datenschutz gibt Dir nicht nur Pflichten, sondern vor allem Rechte. Du kannst unter den jeweiligen Voraussetzungen Informationen über die Verarbeitung Deiner Daten erhalten und Einfluss darauf nehmen.
| Recht | Was es bedeutet |
|---|---|
| Informationsrecht | Du sollst verständlich erfahren, wer welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet. |
| Auskunftsrecht | Du kannst grundsätzlich erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten über Dich verarbeitet werden. |
| Recht auf Berichtigung | Unrichtige oder unvollständige Daten können korrigiert werden. |
| Recht auf Löschung | Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du die Löschung Deiner Daten verlangen. Das Recht ist nicht grenzenlos. |
| Recht auf Einschränkung | In bestimmten Fällen darf die Verarbeitung vorübergehend nur eingeschränkt fortgesetzt werden. |
| Recht auf Datenübertragbarkeit | Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten. |
| Widerspruchsrecht | Gegen bestimmte Datenverarbeitungen kannst Du aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen widersprechen. |
| Schutz bei automatisierten Entscheidungen | Bei Entscheidungen mit erheblicher Wirkung bestehen besondere Rechte, wenn sie ausschließlich automatisiert getroffen werden. |
| Beschwerderecht | Du kannst Dich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. |
Das Auskunftsrecht ist besonders wichtig: Erst wenn Du weißt, welche Daten verarbeitet werden, kannst Du Fehler erkennen oder weitere Rechte gezielt nutzen. Anfragen werden in der Regel an den Verantwortlichen gerichtet. Gibt es eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, kann diese Stelle ebenfalls helfen.
In diesem klicksafe-Video berichtet eine Jugendliche über den Umgang mit sensiblen Daten. Nutze das Video als Gesprächsanlass: Welche Informationen würdest Du öffentlich teilen, welche nur mit engen Vertrauten und welche gar nicht?
Wer ist verantwortlich?
Verantwortlicher ist die Stelle, die über Zwecke und Mittel einer Verarbeitung entscheidet. Das kann ein Unternehmen, eine Behörde, eine Schule oder eine andere Organisation sein. Ein Auftragsverarbeiter verarbeitet Daten dagegen im Auftrag eines Verantwortlichen.
Für Datenschutzaufsicht gibt es in Deutschland verschiedene Zuständigkeiten. Die BfDI beaufsichtigt insbesondere öffentliche Stellen des Bundes sowie bestimmte Bereiche wie Telekommunikations- und Postdienste. Für viele Unternehmen, Kommunen und öffentliche Schulen sind dagegen die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder zuständig. Bei Schulen muss deshalb das jeweilige Bundesland berücksichtigt werden.

Schule: Lernplattform, Klassenchat und Fotos
In der Schule werden viele personenbezogene Daten verarbeitet: Namen, Kontaktdaten, Anwesenheiten, Leistungsdaten, Förderinformationen, Kommunikationsdaten und manchmal Foto-, Video- oder Audiodaten. Nicht alles, was technisch möglich ist, ist deshalb automatisch sinnvoll oder erlaubt.
Bei einer Lernplattform sollte die Schule klären, welche Daten erforderlich sind, wie lange sie gespeichert werden, wer Zugriff erhält, ob ein Auftragsverarbeiter beteiligt ist und ob Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übertragen werden. Lernende und Eltern müssen je nach Situation verständlich informiert werden.
Für Klassenchats ist digitale Verantwortung besonders wichtig. Telefonnummern, Screenshots, private Nachrichten, Fotos oder Sprachnachrichten anderer Personen solltest Du nicht ohne guten Grund weiterleiten. Auch ein scheinbar harmloser Screenshot kann Namen, Profilbilder, Uhrzeiten oder persönliche Konflikte dauerhaft verbreiten.
Bei Fotos und Videos greifen Datenschutzrecht und das Recht am eigenen Bild ineinander. Nach § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Für schulische Veröffentlichungen gelten zusätzlich die jeweiligen schul- und datenschutzrechtlichen Regeln des Bundeslandes. Eine Veröffentlichung auf der Schulhomepage ist etwas anderes als ein Foto, das nur für eine eng begrenzte Unterrichtsaufgabe genutzt wird.
Cookies, Tracking und digitale Profile
Webseiten und Apps können Informationen auf Deinem Gerät speichern oder darauf zugreifen. Ein typisches Beispiel sind Cookies. Technisch notwendige Cookies können etwa eine Anmeldung oder einen Warenkorb ermöglichen. Andere Technologien werden für Reichweitenmessung, Werbung oder Profilbildung eingesetzt.
Nach § 25 TDDDG ist für das Speichern oder Auslesen von Informationen auf einem Endgerät grundsätzlich eine Einwilligung erforderlich. Ausnahmen bestehen insbesondere, wenn der Vorgang für die Übertragung einer Nachricht oder für einen von Dir ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst unbedingt erforderlich ist.

Ein Cookie ist nicht automatisch „gut“ oder „schlecht“. Entscheidend ist, was gespeichert wird, wofür es genutzt wird und ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Kritisch wird es besonders dann, wenn viele Einzeldaten zu einem detaillierten Profil verbunden werden.
Der klicksafe-Beitrag „Wieviel weiß das Internet?“ eignet sich dafür, die eigene Datenspur zu hinterfragen. Achte beim Anschauen darauf, welche Datenquellen zusammenspielen und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden können.
Anonymisierung und Pseudonymisierung
Anonymisierte Daten können keiner Person mehr zugeordnet werden, wenn die Anonymisierung tatsächlich so erfolgt ist, dass eine Re-Identifizierung nicht mehr möglich ist. Solche Daten gelten dann grundsätzlich nicht mehr als personenbezogen.
Bei einer Pseudonymisierung werden direkte Identifikatoren durch Kennzeichen oder Codes ersetzt. Eine Zuordnung kann aber mit zusätzlichen Informationen weiterhin möglich sein. Pseudonymisierte Daten bleiben deshalb personenbezogene Daten und werden weiterhin von der DSGVO erfasst.
Beispiel: In einer Untersuchung werden Namen durch zufällige Codes ersetzt. Wenn eine getrennte Liste verrät, welcher Code zu welcher Person gehört, handelt es sich um Pseudonymisierung. Wird diese Zuordnung dauerhaft unmöglich gemacht und kann niemand die Personen mit vertretbaren Mitteln wieder erkennen, kann eine echte Anonymisierung vorliegen.
Datenschutz und Datensicherheit sind nicht dasselbe
Datenschutz fragt vor allem: Darf eine Person oder Organisation diese Daten verarbeiten, und werden die Rechte der Betroffenen geschützt? Datensicherheit fragt: Wie werden Daten vor Verlust, Manipulation und unbefugtem Zugriff geschützt?
Beides gehört zusammen. Ein perfekt verschlüsseltes System kann trotzdem datenschutzwidrig sein, wenn es ohne Rechtsgrundlage unnötig viele Daten sammelt. Umgekehrt nützt eine rechtmäßige Datenerhebung wenig, wenn Passwörter offen gespeichert werden oder jeder auf die Daten zugreifen kann.

Digitale Verantwortung: Was Du selbst tun kannst
Digitale Verantwortung bedeutet nicht, dass Du jede Datenspur verhindern musst. Es geht darum, Risiken zu erkennen, Rechte anderer zu respektieren und bewusst zu entscheiden.
- Datenminimierung: Gib nur Informationen an, die für den jeweiligen Zweck wirklich nötig sind.
- Passwortsicherheit: Nutze für wichtige Konten starke, unterschiedliche Passwörter oder geeignete Passkeys und aktiviere nach Möglichkeit eine Zwei-Faktor-Authentisierung.
- App-Berechtigungen: Prüfe Kamera-, Mikrofon-, Kontakt- und Standortzugriffe und entziehe unnötige Berechtigungen.
- Metadaten: Denke daran, dass Fotos oder Dateien zusätzliche Informationen wie Aufnahmezeit, Gerät oder Standort enthalten können.
- Phishing: Öffne Links und Anhänge nicht unkritisch, besonders wenn Druck aufgebaut oder nach Zugangsdaten gefragt wird.
- Soziale Netzwerke: Kontrolliere Sichtbarkeitseinstellungen und überlege vor dem Posten, welche Folgen eine Veröffentlichung später haben könnte.
- Rechte anderer: Veröffentliche keine privaten Chats, Fotos oder personenbezogenen Angaben anderer Personen ohne passende Grundlage.
- Künstliche Intelligenz: Gib keine vertraulichen Schul-, Betriebs-, Kunden- oder Personaldaten in KI-Dienste ein, wenn dafür keine Freigabe und geeignete Rechtsgrundlage besteht.
Das Video „So wirst du zum Internet-Profi“ von klicksafe und der Initiative „Datenschutz geht zur Schule“ verbindet Datenschutz mit weiteren Bereichen der Medienkompetenz.
Sprachassistenten, Smart Devices und KI
Sprachassistenten, Smartwatches, vernetzte Fernseher und andere IoT-Geräte können fortlaufend Daten erzeugen. Dabei entstehen zum Beispiel Sprachaufnahmen, Nutzungszeiten, Standortinformationen oder Gerätekennungen. Vor der Nutzung lohnt sich ein Blick auf Berechtigungen, Datenschutzeinstellungen, Speicherfristen und die Frage, ob Daten an weitere Unternehmen übermittelt werden.
Auch bei generativer KI gilt: Eine Eingabe kann personenbezogene oder vertrauliche Informationen enthalten. Für schulische und betriebliche Aufgaben solltest Du deshalb prüfen, welche Dienste erlaubt sind, welche Daten verarbeitet werden und ob anonymisierte oder fiktive Beispieldaten ausreichen.
Fallbeispiel: Eine neue Lern-App
Deine Klasse soll eine neue Lern-App nutzen. Für die Anmeldung verlangt die App Namen, Geburtsdatum, private E-Mail-Adresse, Standortzugriff und Zugriff auf Kontakte.
Datenschutzfragen wären nun: Braucht die App wirklich alle diese Daten? Welche Rechtsgrundlage gibt es? Wer ist Verantwortlicher? Wohin werden Daten übertragen? Wie lange werden sie gespeichert? Gibt es eine datensparsamere Alternative? Muss die Nutzung verpflichtend sein oder ist sie freiwillig? Werden Eltern und Lernende verständlich informiert?
Eine gute Datenschutzentscheidung beginnt also nicht mit „Akzeptieren“ oder „Ablehnen“, sondern mit einer begründeten Prüfung von Zweck, Erforderlichkeit, Rechtsgrundlage, Transparenz und Sicherheit.
Interaktive Aufgaben
Quiz: Teste Dein Wissen
Was sind personenbezogene Daten? (Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person) (!Nur Daten mit vollständigem Namen) (!Nur geheime Passwörter) (!Nur Daten von Erwachsenen)
Welcher Grundsatz verlangt, nur notwendige Daten zu verarbeiten? (Datenminimierung) (!Speichermaximierung) (!Werbefreiheit) (!Datenveröffentlichung)
Welche Aussage zur Einwilligung ist richtig? (Sie muss freiwillig informiert und eindeutig sein) (!Sie ist immer die einzige Rechtsgrundlage) (!Sie kann nie widerrufen werden) (!Sie gilt automatisch für jeden neuen Zweck)
Welches Recht hilft Dir zu erfahren, welche Daten über Dich verarbeitet werden? (Auskunftsrecht) (!Urheberrecht) (!Hausrecht) (!Wahlrecht)
Was gilt für das Recht auf Löschung? (Es besteht unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen) (!Es löscht immer sofort jede Information) (!Es gilt nur für Papierakten) (!Es kann nur von Unternehmen genutzt werden)
Was bedeutet Zweckbindung? (Daten werden für festgelegte und legitime Zwecke verarbeitet) (!Daten werden grundsätzlich öffentlich gemacht) (!Daten dürfen immer weiterverkauft werden) (!Daten müssen unbegrenzt gespeichert werden)
Was ist eine Pseudonymisierung? (Direkte Identifikatoren werden ersetzt aber eine Zuordnung kann möglich bleiben) (!Alle Daten werden automatisch öffentlich) (!Die Person kann unter keinen Umständen mehr erkannt werden) (!Eine Datei wird nur umbenannt)
Welche Stelle ist für viele öffentliche Schulen datenschutzrechtlich besonders relevant? (Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes) (!Nur das Einwohnermeldeamt) (!Immer ausschließlich die Bundesbank) (!Nur der Internetanbieter)
Wann ist nach dem TDDDG eine Einwilligung für das Speichern oder Auslesen auf einem Endgerät grundsätzlich nicht erforderlich? (Wenn der Vorgang für einen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst unbedingt erforderlich ist) (!Wenn Werbung dadurch genauer wird) (!Wenn das Unternehmen besonders groß ist) (!Wenn die Webseite viele Besucher hat)
Welche Handlung zeigt digitale Verantwortung? (Vor dem Teilen eines Screenshots personenbezogene Angaben und Rechte anderer prüfen) (!Private Chats ohne Nachfrage veröffentlichen) (!Für alle Dienste dasselbe Passwort verwenden) (!Jeder App dauerhaft alle Berechtigungen geben)
Memory
| Personenbezogene Daten | Informationen mit Bezug zu einer bestimmbaren Person |
| Datenminimierung | Nur erforderliche Angaben verarbeiten |
| Zweckbindung | Daten für einen festgelegten Zweck nutzen |
| Auskunftsrecht | Eigene gespeicherte Daten und Verarbeitungsinformationen erfragen |
| Pseudonymisierung | Direkte Kennzeichen durch Codes ersetzen |
| Anonymisierung | Personenbezug dauerhaft aufheben |
| Verantwortlicher | Entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung |
| Zwei-Faktor-Authentisierung | Konto mit einem zusätzlichen Faktor absichern |
Drag and Drop
| Ordne die richtigen Begriffe zu. | Bedeutung |
|---|---|
| Auskunft | Erfahren, welche eigenen Daten verarbeitet werden |
| Berichtigung | Fehlerhafte personenbezogene Daten korrigieren lassen |
| Löschung | Unter bestimmten Voraussetzungen Daten entfernen lassen |
| Widerspruch | Einer bestimmten Verarbeitung aus gesetzlichen Gründen entgegentreten |
| Datenübertragbarkeit | Bestimmte Daten in einem übertragbaren Format erhalten |
...
Kreuzworträtsel
| Datenschutz | Wie heißt der Schutz personenbezogener Daten und der Rechte betroffener Personen? |
| Zweckbindung | Welcher Grundsatz begrenzt die Nutzung von Daten auf festgelegte Zwecke? |
| Einwilligung | Wie heißt eine freiwillige und informierte Zustimmung zur Datenverarbeitung? |
| Auskunft | Welches Recht hilft Dir zu erfahren, welche Daten über Dich verarbeitet werden? |
| Anonymisierung | Wie heißt das dauerhafte Aufheben des Personenbezugs? |
| Pseudonymisierung | Wie heißt das Ersetzen direkter Identifikatoren durch Kennzeichen oder Codes? |
LearningApps
Lückentext
Offene Aufgaben
Leicht
- Datentagebuch: Beobachte einen Tag lang, bei welchen digitalen Handlungen personenbezogene Daten entstehen könnten. Notiere nur Datenarten, keine echten sensiblen Angaben.
- App-Berechtigungen: Untersuche auf einem eigenen oder bereitgestellten Testgerät die Berechtigungen von drei Apps und begründe, welche Zugriffe sinnvoll oder unnötig wirken.
- Datenschutz-Plakat: Gestalte ein Plakat mit fünf Regeln für einen verantwortungsvollen Klassenchat.
- Privatsphäre-Einstellungen: Erstelle eine bebilderte Anleitung für datensparsame Einstellungen in einer fiktiven Social-Media-App.
Standard
- Datenschutz-Fallanalyse: Analysiere das Beispiel einer Lern-App, die Name, Standort, Kontakte und Geburtsdatum verlangt. Ordne jede Datenart einem möglichen Zweck zu und prüfe die Erforderlichkeit.
- Auskunftsanfrage: Formuliere eine sachliche Musteranfrage, mit der eine fiktive Person ihr Auskunftsrecht gegenüber einem Online-Dienst ausüben könnte.
- Cookie-Banner: Vergleiche drei reale Cookie-Banner, ohne Einwilligungen auszulösen. Untersuche Sprache, Auswahlmöglichkeiten und Transparenz.
- Interview Datenschutz: Führe ein Interview mit einer Lehrkraft, einem Ausbildungsbetrieb oder einer datenschutzkundigen Person über Datenschutz im Alltag. Frage nicht nach echten personenbezogenen Einzelfällen.
Schwer
- Datenschutzkonzept: Entwickle ein Datenschutzkonzept für eine fiktive schulische Projektplattform mit Zweck, Datenarten, Rollen, Löschregeln und Sicherheitsmaßnahmen.
- Risikoprüfung: Entwickle für ein fiktives KI-System zur Lernstandsdiagnose eine vereinfachte Risikoprüfung. Untersuche mögliche Auswirkungen auf Rechte und Freiheiten von Lernenden.
- Bundesländervergleich: Vergleiche anhand offizieller Quellen zwei Bundesländer bei einer konkreten Schulfrage, zum Beispiel Veröffentlichung von Fotos oder Einsatz einer Lernplattform. Kennzeichne Gemeinsamkeiten und Unterschiede.
- Medienprojekt Datenschutz: Produziere ein kurzes Erklärvideo oder einen Podcast, der anhand eines selbst erfundenen Falls zeigt, wie Zweckbindung, Datenminimierung und Betroffenenrechte zusammenspielen.


Lernkontrolle
- Lern-App bewerten: Eine Schule möchte einen Dienst einführen, der für die Anmeldung Name, private Telefonnummer, Standort und Kontaktliste verlangt. Beurteile jede Datenart nach Zweck und Erforderlichkeit und entwickle eine datensparsamere Alternative.
- Rechte anwenden: Eine Plattform zeigt Dir eine falsche Altersangabe und verweigert eine Korrektur. Erkläre, welche Datenschutzrechte berührt sein können und wie Du sinnvoll vorgehen würdest.
- Klassenchat-Konflikt: Ein Screenshot aus einem privaten Klassenchat wird öffentlich gepostet. Analysiere mögliche Folgen für Datenschutz, Privatsphäre und Verantwortung der Beteiligten.
- Datenschutz oder Datensicherheit: Ein System ist technisch hervorragend verschlüsselt, sammelt aber viel mehr Daten als nötig. Erkläre, warum gute Datensicherheit allein noch keinen guten Datenschutz bedeutet.
- Pseudonym oder anonym: Eine Schule ersetzt Namen in einer Umfrage durch Codes und bewahrt die Zuordnungsliste getrennt auf. Beurteile, ob die Daten anonym oder pseudonym sind, und begründe Deine Entscheidung.
- KI im Unterricht: Eine Lerngruppe möchte echte Bewerbungsunterlagen in einen öffentlichen KI-Dienst hochladen. Entwickle eine datenschutzgerechtere Vorgehensweise und begründe Deine Änderungen.
Lernnachweis
Für einen Lernnachweis zu diesem Thema ist wichtig, dass Du nicht nur Begriffe auswendig kennst, sondern Datenschutzprobleme begründet beurteilen kannst.
- Personenbezogene Daten erkennen: Du kannst erklären, wann Informationen einen Personenbezug haben und welche Daten besonders sensibel sind.
- Datenschutzgrundsätze anwenden: Du kannst Zweckbindung, Datenminimierung, Transparenz, Speicherbegrenzung und Sicherheit auf konkrete Fälle übertragen.
- Betroffenenrechte erklären: Du kannst Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit unterscheiden.
- Rechtsgrundlagen einordnen: Du weißt, dass Einwilligung nur eine mögliche Rechtsgrundlage ist und im Schulkontext das Landesrecht eine wichtige Rolle spielt.
- Digitale Verantwortung zeigen: Du kannst begründen, wie Du mit Fotos, Chats, App-Berechtigungen, Kontodaten und KI-Eingaben verantwortungsvoll umgehst.
- Datenschutz und Datensicherheit unterscheiden: Du kannst rechtliche und technische Schutzfragen auseinanderhalten und wieder zusammenführen.
- Quellen bewerten: Du nutzt vorrangig offizielle Datenschutzbehörden, Gesetze und seriöse Bildungsangebote und kennzeichnest Unsicherheiten.
Quellen und Vertiefung
- EUR-Lex: Datenschutz-Grundverordnung
- Europäische Kommission: Rechte von Einzelpersonen nach der DSGVO
- Europäische Kommission: Grundsätze der DSGVO
- Gesetze im Internet: Bundesdatenschutzgesetz
- Gesetze im Internet: § 25 TDDDG
- BfDI: Auskunftsrecht
- Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfen
- Landesbeauftragter Rheinland-Pfalz: Datenschutz in der Schule – FAQ als Beispiel für landesspezifische Regeln
- klicksafe: So wirst du zum Internet-Profi
- klicksafe: Truth be told – sensible Daten
OERs zum Thema
Verknüpfte Lernbereiche
aiMOOC-Projekte
MOOCwiki · Deutsch
Nach dem Lernen ist vor dem Lernen
Entdecke direkt den nächsten Lernkurs. Weitere Inhalte erscheinen, wenn Du weiter nach unten scrollst.
Zur MOOCwiki-HauptseiteMediathek
Mediathek
Mediathek wird aus dem Wiki geladen ...
Keine passenden Inhalte gefunden. Bitte ändere Suche oder Filter.
NEWSLernweltNOAH fragen