Zum Inhalt springen

Das Amt des Bundespräsidenten - Deutschland

Aus MOOCsWiki Staging
Version vom 22. August 2026, 17:15 Uhr von Glanz (Diskussion | Beiträge) (aiMOOC über GPT aiMOOC Action erstellt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
aiMOOC-Siegel

Das Amt des Bundespräsidenten - Deutschland



Das Amt des Bundespräsidenten - Deutschland


Einleitung

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Das bedeutet aber nicht, dass er die Bundesregierung führt oder die tägliche Politik bestimmt. Diese Aufgabe liegt vor allem beim Bundeskanzler und bei der Bundesregierung. Der Bundespräsident hat vielmehr eine besondere Stellung: Er repräsentiert den Staat nach innen und außen, wirkt bei wichtigen staatsrechtlichen Vorgängen mit und soll durch Reden, Besuche und öffentliche Auftritte Orientierung, Zusammenhalt und Vertrauen in die Demokratie fördern.

Das Amt ist deshalb eine Mischung aus Repräsentation, Integration, rechtlich geregelten Aufgaben und einigen Reservebefugnissen für besondere politische Situationen. Viele Handlungen des Bundespräsidenten wirken auf den ersten Blick zeremoniell. Hinter ihnen stehen jedoch oft wichtige Regeln des Grundgesetzes.

Merksatz: Der Bundespräsident steht protokollarisch an der Spitze des Staates, ist aber nicht der politische Regierungschef Deutschlands.


Funktion und Stellung im politischen System


Staatsoberhaupt, aber kein Regierungschef

Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Die politische Regierungsmacht wird vor allem durch den vom Bundestag getragenen Bundeskanzler und die Bundesminister ausgeübt. Der Bundespräsident besitzt dagegen keine allgemeine Richtlinienkompetenz für die Politik. Er kann also nicht selbst bestimmen, welche Wirtschafts-, Sozial-, Bildungs- oder Außenpolitik die Bundesregierung verfolgen soll.

Seine besondere Bedeutung liegt darin, dass er den Staat als Ganzes verkörpert. Bei Staatsbesuchen, Gedenkfeiern, Auszeichnungen, Ansprachen und Begegnungen mit Bürgerinnen und Bürgern tritt er nicht als Vertreter einer einzelnen Partei auf, sondern als Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland.

Das Grundgesetz ordnet den Bundespräsidenten keiner der drei klassischen Gewalten eindeutig zu. Er ist weder Parlament noch Regierung noch Gericht. Dadurch besitzt das Amt eine eigenständige, ausgleichende Stellung im Verfassungsgefüge.

Die Standarte des Bundespräsidenten ist ein sichtbares Zeichen des Amtes. Sie zeigt den Bundesadler auf goldenem Grund mit rotem Rand.


Überparteiliche Rolle und politische Wirkung

Ein Bundespräsident darf nach Artikel 55 des Grundgesetzes weder der Bundesregierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören. Außerdem darf er während seiner Amtszeit kein anderes besoldetes Amt, keinen Beruf und kein Gewerbe ausüben. Damit soll seine Unabhängigkeit gegenüber Regierung und Parlament gestärkt werden.

Überparteilich bedeutet jedoch nicht unpolitisch. Bundespräsidenten sprechen über Demokratie, gesellschaftlichen Zusammenhalt, Verantwortung, Erinnerungskultur, Freiheit oder internationale Zusammenarbeit. Sie können mahnen, kritisieren, ermutigen und Debatten anstoßen. Sie beschließen dabei aber nicht selbst die politischen Programme der Regierung.

Gerade deshalb wird häufig von der Macht des Wortes gesprochen. Ein Bundespräsident besitzt im Alltag oft weniger direkte Entscheidungsmacht als ein Bundeskanzler, kann aber durch seine öffentliche Autorität politische und gesellschaftliche Diskussionen prägen.


Warum ist das Amt bewusst begrenzt?

Bei der Gestaltung des Grundgesetzes nach 1945 spielte die Erfahrung mit der Weimarer Republik eine wichtige Rolle. Der damalige Reichspräsident wurde direkt vom Volk gewählt und verfügte über deutlich stärkere politische Befugnisse. Das Grundgesetz entschied sich deshalb für ein Staatsoberhaupt mit wesentlich begrenzteren Machtmitteln und stärkerer Einbindung in ein parlamentarisches System.

Daraus folgt eine wichtige Unterscheidung: Der Bundespräsident soll in Krisen handlungsfähig sein, aber nicht eigenständig an Parlament und Regierung vorbei regieren können. Seine Befugnisse sind deshalb genau begrenzt und häufig an Vorschläge, Gegenzeichnungen oder vorherige Entscheidungen anderer Verfassungsorgane gebunden.


Wahl und Amtszeit


Die Bundesversammlung

Der Bundespräsident wird nicht direkt vom Volk gewählt. Zuständig ist die Bundesversammlung. Sie hat nur eine einzige Aufgabe: die Wahl des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin.

Die Bundesversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages und aus einer gleich großen Zahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Dadurch verbindet die Wahl zwei Grundideen des deutschen politischen Systems: das parlamentarische Prinzip und den Föderalismus.

Die Ländervertreter müssen nicht ausschließlich Landtagsabgeordnete sein. Auch Persönlichkeiten aus anderen gesellschaftlichen Bereichen können gewählt werden. Trotzdem bleiben die Landesparlamente für ihre Auswahl zuständig.


Voraussetzungen und Wahlverfahren

Wählbar ist nach Artikel 54 des Grundgesetzes jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und mindestens 40 Jahre alt ist. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal möglich.

Im ersten und zweiten Wahlgang benötigt eine Kandidatin oder ein Kandidat die Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung. Wird diese absolute Mehrheit nicht erreicht, genügt im dritten Wahlgang die höchste Stimmenzahl.

Die Wahl findet geheim und ohne vorherige Aussprache in der Bundesversammlung statt. Dadurch soll die Entscheidung über das Staatsoberhaupt als eigenständiger Wahlakt erfolgen.


Aufgaben und Befugnisse


Repräsentation und Integration

Eine zentrale Aufgabe ist die Repräsentation Deutschlands nach innen und außen. Der Bundespräsident hält Reden, besucht Städte und Regionen, nimmt an Gedenkveranstaltungen teil, empfängt Gäste und würdigt gesellschaftliches Engagement.

Mit solchen Tätigkeiten soll er unterschiedliche Gruppen miteinander ins Gespräch bringen und das Bewusstsein für gemeinsame demokratische Grundlagen stärken. Diese Funktion wird häufig als Integrationsfunktion bezeichnet.

Viele dieser Tätigkeiten sind nicht bis ins Detail durch Gesetze vorgeschrieben. Sie haben sich als Teil der Staatspraxis entwickelt. Deshalb kann die Persönlichkeit des jeweiligen Amtsinhabers die Ausgestaltung des Amtes deutlich prägen.


Mitwirkung an der Regierungsbildung

Der Bundespräsident spielt bei der Bildung der Bundesregierung eine wichtige, aber klar begrenzte Rolle. Nach einer Bundestagswahl schlägt er dem Bundestag eine Person zur Wahl zum Bundeskanzler vor. Wird diese Person mit der erforderlichen Mehrheit gewählt, ernennt der Bundespräsident sie.

Auch die Bundesminister werden vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Dabei entscheidet er nicht frei über deren politische Auswahl, sondern handelt auf Vorschlag des Bundeskanzlers.

Nach einem erfolgreichen konstruktiven Misstrauensvotum muss der Bundespräsident den bisherigen Bundeskanzler entlassen und die vom Bundestag neu gewählte Person ernennen.

Damit wird deutlich: Der Bundespräsident ist an wichtigen Übergängen beteiligt, bestimmt aber nicht selbst die parlamentarischen Mehrheiten.


Ausfertigung von Gesetzen

Ein vom Bundestag und gegebenenfalls vom Bundesrat beschlossenes Bundesgesetz wird nicht sofort wirksam. Es muss zunächst nach den verfassungsrechtlichen Regeln zustande gekommen sein, gegengezeichnet und anschließend vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden.

Ausfertigung bedeutet, dass der Bundespräsident die Urschrift des Gesetzes unterzeichnet. Vorher prüft er, ob das Gesetz verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Nach der Staatspraxis und der herrschenden Auffassung umfasst diese Prüfung auch die Frage, ob ein Gesetz inhaltlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Dieses Prüfungsrecht macht den Bundespräsidenten aber nicht zu einem zweiten Bundesverfassungsgericht. Die endgültige gerichtliche Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen liegt beim Bundesverfassungsgericht. Die Nichtausfertigung eines Gesetzes durch einen Bundespräsidenten ist in der Geschichte der Bundesrepublik ein seltener Ausnahmefall.

Beispiel für eine Prüfungsfrage: Hat der Bund für das Gesetz überhaupt die Gesetzgebungskompetenz? Wurden die vorgeschriebenen Verfahren eingehalten? Bestehen offensichtliche und durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken?


Gegenzeichnung

Viele Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten sind nur gültig, wenn sie vom Bundeskanzler oder vom zuständigen Bundesminister gegengezeichnet werden. Diese Regel steht in Artikel 58 des Grundgesetzes.

Die Gegenzeichnung verhindert, dass der Bundespräsident unabhängig von der parlamentarisch verantwortlichen Regierung allgemeine Regierungspolitik betreibt. Gleichzeitig macht sie sichtbar, dass das politische Regierungshandeln grundsätzlich von der Bundesregierung verantwortet wird.

Es gibt Ausnahmen, besonders bei bestimmten Vorgängen rund um die Kanzlerwahl und die Auflösung des Bundestages.


Vertretung Deutschlands im Ausland

Nach Artikel 59 des Grundgesetzes vertritt der Bundespräsident den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes Verträge mit auswärtigen Staaten, beglaubigt deutsche diplomatische Vertreter und empfängt ausländische Botschafter.

Die inhaltliche Außenpolitik bestimmt allerdings die Bundesregierung. Der Bundespräsident entscheidet also nicht allein über Deutschlands außenpolitischen Kurs.

Staatsbesuche zeigen die doppelte Funktion des Amtes besonders deutlich: Der Bundespräsident repräsentiert Deutschland, während konkrete außenpolitische Entscheidungen in das Zusammenspiel von Bundesregierung, Bundestag und weiteren zuständigen Organen eingebunden sind.


Ernennungen, Ehrungen und Begnadigungen

Der Bundespräsident ernennt und entlässt unter den gesetzlichen Voraussetzungen unter anderem Bundesrichter, Bundesbeamte sowie Offiziere und Unteroffiziere. Viele dieser Aufgaben sind in der Praxis durch Gesetze oder Übertragungen näher geregelt.

Außerdem verleiht der Bundespräsident staatliche Orden und Ehrenzeichen. Besonders bekannt ist der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

Nach Artikel 60 des Grundgesetzes besitzt er außerdem das Begnadigungsrecht für den Bund. Eine Begnadigung betrifft einen Einzelfall. Sie ist nicht dasselbe wie eine allgemeine Amnestie.


Reservebefugnisse und politische Krisen


Was bedeutet Reservefunktion?

Im normalen politischen Alltag hält sich der Bundespräsident weitgehend aus der laufenden Regierungspolitik heraus. In seltenen Verfassungssituationen kann er jedoch Entscheidungen von großer Bedeutung treffen. Diese Befugnisse werden häufig als Reservefunktion oder Reservebefugnisse bezeichnet.

Ein Beispiel ist Artikel 63 Absatz 4 des Grundgesetzes. Falls bei der Wahl des Bundeskanzlers nach mehreren Wahlgängen keine absolute Mehrheit erreicht wird, kann der Bundespräsident in einer bestimmten Konstellation entscheiden, ob er die Person mit den meisten Stimmen zum Bundeskanzler ernennt oder den Bundestag auflöst.

Ein weiteres Beispiel ist Artikel 68. Verliert der Bundeskanzler eine Vertrauensfrage, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag innerhalb der verfassungsrechtlichen Frist auflösen. Er muss dies nicht automatisch tun.

Wichtig ist: Der Bundespräsident besitzt kein allgemeines Notverordnungsrecht wie der Reichspräsident der Weimarer Republik. Seine Reservebefugnisse entstehen nur in genau geregelten Situationen.


Grenzen und Kontrolle

Die Macht des Bundespräsidenten wird auf mehreren Ebenen begrenzt. Dazu gehören die zeitlich begrenzte Amtszeit, die fehlende Regierungsleitung, das Verbot der gleichzeitigen Mitgliedschaft in Regierung oder Parlament, die Gegenzeichnung vieler Akte und die Bindung an das Grundgesetz.

Artikel 61 sieht außerdem die Möglichkeit einer Präsidentenanklage vor dem Bundesverfassungsgericht vor, wenn der Bundespräsident vorsätzlich das Grundgesetz oder ein anderes Bundesgesetz verletzt. Dafür gelten sehr hohe Hürden.

Dadurch verbindet das Amt politische Autorität mit rechtlicher Begrenzung.


Amtssitze und Bundespräsidialamt

Der erste Amtssitz des Bundespräsidenten ist Schloss Bellevue in Berlin. Ein weiterer Amtssitz befindet sich in der Villa Hammerschmidt in Bonn. Bis 1994 war die Villa Hammerschmidt der Hauptsitz der Bundespräsidenten.

Datei:Villa Hammerschmidt - Frontansicht.jpg

Unterstützt wird der Bundespräsident durch das Bundespräsidialamt. Diese oberste Bundesbehörde bereitet Termine, Reden und Entscheidungen vor, informiert über politische und gesellschaftliche Entwicklungen und unterstützt den Bundespräsidenten bei seinen verfassungsrechtlichen Aufgaben.

Das Bundespräsidialamt ist also nicht mit der Bundesregierung zu verwechseln. Es arbeitet für das Staatsoberhaupt.


Aktueller Bezug: Bundespräsident und Bundesversammlung 2026/2027

Stand August 2026 ist Frank-Walter Steinmeier Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde 2017 erstmals gewählt und 2022 von der Bundesversammlung für eine zweite Amtszeit bestätigt. Seine zweite Amtszeit endet mit Ablauf des 18. März 2027.

Die 18. Bundesversammlung ist für den 30. Januar 2027 vorgesehen. Nach dem aktuellen Stand gehören ihr 1.260 Mitglieder an: 630 Abgeordnete des Deutschen Bundestages und 630 von den Landesparlamenten gewählte Mitglieder.

Gerade vor einer Bundespräsidentenwahl wird öffentlich diskutiert, welche Persönlichkeit das Amt übernehmen sollte. Solche Diskussionen zeigen, dass bei der Wahl nicht nur Parteipolitik eine Rolle spielt, sondern auch die Frage, welche Person gesellschaftliche Gruppen verbinden und das Land glaubwürdig repräsentieren kann.


Zusammenfassung

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt Deutschlands. Er führt nicht die Regierung, sondern steht für Kontinuität, Repräsentation und die Einheit des Staates. Seine wichtigsten Aufgaben reichen von der Vertretung Deutschlands über die Mitwirkung an Regierungsbildung und Gesetzgebung bis zu Ernennungen, Ehrungen und einzelnen Reservebefugnissen.

Seine Stellung ist bewusst so gestaltet, dass er politische Wirkung entfalten kann, ohne die parlamentarische Demokratie zu dominieren. Gerade dieses Gleichgewicht zwischen Autorität und begrenzter Macht ist der Schlüssel zum Verständnis des Amtes.


Quellen und Vertiefung

Grundlage für die verfassungsrechtlichen Aussagen sind insbesondere das Grundgesetz, die Informationen des Bundespräsidialamtes, des Deutschen Bundestages und der Bundeszentrale für politische Bildung. Zur Vertiefung eignen sich das Grundgesetz, Amt und Aufgaben des Bundespräsidenten, die Informationen des Bundestages zur Bundesversammlung und der Überblick der Bundeszentrale für politische Bildung.


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Wer ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland? (Der Bundespräsident) (!Der Bundeskanzler) (!Der Bundestagspräsident) (!Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts)




Welches Organ wählt den Bundespräsidenten? (Die Bundesversammlung) (!Der Bundesrat allein) (!Das Bundesverfassungsgericht) (!Die Bundesregierung)




Wie lange dauert eine reguläre Amtszeit des Bundespräsidenten? (Fünf Jahre) (!Vier Jahre) (!Sechs Jahre) (!Sieben Jahre)




Wie alt muss eine wählbare Person mindestens sein? (40 Jahre) (!18 Jahre) (!25 Jahre) (!35 Jahre)




Welche Aussage beschreibt die politische Stellung des Bundespräsidenten am besten? (Er ist Staatsoberhaupt und führt nicht die tägliche Regierungspolitik) (!Er bestimmt allein die Richtlinien der Politik) (!Er beschließt alle Bundesgesetze) (!Er ist Vorsitzender des Bundesrates)




Welche Aufgabe hat der Bundespräsident im Gesetzgebungsverfahren? (Er fertigt Bundesgesetze aus) (!Er ersetzt die Abstimmung im Bundestag) (!Er entscheidet allein über jedes Gesetz) (!Er erlässt den Bundeshaushalt ohne Parlament)




Wer bestimmt grundsätzlich die inhaltliche Außenpolitik Deutschlands? (Die Bundesregierung) (!Der Bundespräsident allein) (!Die Bundesversammlung) (!Der Bundesrechnungshof)




Was bedeutet Gegenzeichnung bei vielen Akten des Bundespräsidenten? (Ein zuständiges Regierungsmitglied muss mitzeichnen) (!Der Bundesrat muss jedes Mal einstimmig zustimmen) (!Alle Bürger müssen den Akt bestätigen) (!Das Bundesverfassungsgericht unterschreibt automatisch)




Welche Aussage zur Wiederwahl ist richtig? (Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal möglich) (!Eine Wiederwahl ist grundsätzlich ausgeschlossen) (!Beliebig viele direkte Wiederwahlen sind möglich) (!Eine Wiederwahl ist nur nach zehn Jahren möglich)




Welche Funktion hat der Bundespräsident besonders in seltenen politischen Krisensituationen? (Eine verfassungsrechtlich begrenzte Reservefunktion) (!Eine unbegrenzte Notverordnungsgewalt) (!Die alleinige Gesetzgebung) (!Die dauerhafte Auflösung des Bundestages)





Memory

Bundespräsident Staatsoberhaupt
Bundesversammlung Wahl des Bundespräsidenten
Schloss Bellevue Erster Amtssitz
Villa Hammerschmidt Zweiter Amtssitz
Artikel 54 Wahl und Amtszeit
Artikel 59 Völkerrechtliche Vertretung
Artikel 60 Ernennungen und Begnadigung
Artikel 82 Ausfertigung von Gesetzen





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Staatsoberhaupt Bundespräsident
Regierungschef Bundeskanzler
Wahlorgan Bundesversammlung
Erster Amtssitz Schloss Bellevue
Unterstützende Behörde Bundespräsidialamt






Kreuzworträtsel

Bundesversammlung Welches besondere Organ wählt das deutsche Staatsoberhaupt?
Bellevue Wie heißt der Berliner Amtssitz des Bundespräsidenten mit einem Wort?
Gegenzeichnung Wie heißt die Mitunterzeichnung vieler präsidialer Akte durch ein Regierungsmitglied?
Begnadigung Wie heißt die Milderung oder Aufhebung von Rechtsfolgen in einem Einzelfall?
Staatsoberhaupt Welche staatliche Funktion hat der Bundespräsident?
Bundesrat Welches Verfassungsorgan wirkt gemeinsam mit dem Bundestag bei zahlreichen Bundesgesetzen mit?





LearningApps


Lückentext

Vervollständige den Text.

Der Bundespräsident ist das

der Bundesrepublik Deutschland.
Gewählt wird er von der

.
Eine reguläre Amtszeit dauert

.
Wählbar ist eine Person ab dem vollendeten

.
Der erste Amtssitz des Bundespräsidenten ist Schloss

.
Viele Anordnungen benötigen die

durch ein zuständiges Regierungsmitglied.
Im Ausland vertritt der Bundespräsident Deutschland

.
Bundesgesetze werden vom Bundespräsidenten

.
Die tägliche Regierungspolitik wird vor allem von der

gestaltet.
In besonderen Verfassungssituationen besitzt der Bundespräsident eine begrenzte

.




Offene Aufgaben


Leicht

  1. Steckbrief: Erstelle einen übersichtlichen Steckbrief zum Amt mit Wahl, Amtszeit, Amtssitzen und drei wichtigen Aufgaben.
  2. Bildanalyse: Untersuche ein frei lizenziertes Bild von Schloss Bellevue und erkläre, welche Wirkung ein repräsentativer Amtssitz auf Besucher haben kann.
  3. Wahlplakat: Gestalte ein Lernplakat, das erklärt, wer in der Bundesversammlung sitzt und wie die Wahl abläuft.
  4. Artikel-Suche: Suche die Artikel 54 bis 61 des Grundgesetzes und formuliere zu drei Artikeln jeweils einen einfachen Erklärungssatz.


Standard

  1. Erklärvideo: Produziere ein kurzes Erklärvideo mit der Leitfrage: Warum ist der Bundespräsident wichtig, obwohl er nicht die Regierung führt?
  2. Vergleich: Erstelle eine Gegenüberstellung von Bundespräsident und Bundeskanzler mit Aufgaben, Wahl, politischer Verantwortung und Machtmitteln.
  3. Fallbeispiel Gesetz: Entwickle ein Ablaufdiagramm vom Parlamentsbeschluss bis zur Ausfertigung eines Bundesgesetzes und markiere die Rolle des Bundespräsidenten.
  4. Redeanalyse: Wähle eine Rede eines Bundespräsidenten aus und untersuche Thema, Zielgruppe, Werte, sprachliche Mittel und mögliche politische Wirkung.


Schwer

  1. Systemvergleich: Vergleiche die Stellung des Reichspräsidenten in der Weimarer Republik mit der des Bundespräsidenten im Grundgesetz und erkläre die wichtigsten Unterschiede.
  2. Krisenszenario: Entwickle ein fiktives Szenario nach einer verlorenen Vertrauensfrage und prüfe, welche Handlungsmöglichkeiten Bundestag, Bundeskanzler und Bundespräsident besitzen.
  3. Verfassungsstreit: Simuliere eine Diskussion darüber, ob der Bundespräsident ein Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht ausfertigen sollte. Begründe verschiedene Positionen.
  4. Podcast: Produziere einen Podcast mit zwei Rollen: Eine Person hält das Amt für überwiegend repräsentativ, die andere betont seine politische Bedeutung. Beide Seiten müssen Belege verwenden.




Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen



Lernkontrolle

  1. Einordnung: Erkläre, warum der Bundespräsident keiner der drei klassischen Gewalten eindeutig zugeordnet wird und welche Vorteile diese Sonderstellung haben kann.
  2. Transfer: Begründe, warum ein parlamentarisches Regierungssystem ein Staatsoberhaupt haben kann, das nicht selbst die Regierung führt.
  3. Legitimation: Beurteile, welche Vor- und Nachteile die Wahl durch die Bundesversammlung gegenüber einer direkten Volkswahl haben könnte.
  4. Konfliktfall: Ein Bundespräsident hat schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein beschlossenes Gesetz. Beschreibe, welche Fragen geprüft werden müssen und warum der Fall nicht einfach mit einem politischen Veto gleichgesetzt werden darf.
  5. Krise: Analysiere, warum die Entscheidung über eine mögliche Auflösung des Bundestages nach einer verlorenen Vertrauensfrage nicht automatisch erfolgen sollte.
  6. Wirkung: Beurteile, wie ein Bundespräsident ohne eigene Regierungsmehrheit gesellschaftliche Debatten beeinflussen kann.




Lernnachweis

Für einen Lernnachweis zu diesem Thema solltest Du zeigen, dass Du nicht nur einzelne Begriffe kennst, sondern die Stellung des Amtes im politischen System erklären und auf neue Situationen übertragen kannst.

  1. Du kannst erklären, warum der Bundespräsident Staatsoberhaupt, aber nicht Regierungschef ist.
  2. Du kannst Zusammensetzung und Aufgabe der Bundesversammlung beschreiben.
  3. Du kannst Wahlvoraussetzungen, Amtszeit und Wiederwahlregeln erläutern.
  4. Du kannst zentrale Aufgaben bei Regierungsbildung, Gesetzgebung, Außenvertretung und Ernennungen erklären.
  5. Du kannst die Bedeutung von Gegenzeichnung und verfassungsrechtlichen Grenzen nachvollziehen.
  6. Du kannst die Reservefunktion in besonderen politischen Situationen von einer allgemeinen Regierungsgewalt unterscheiden.
  7. Du kannst das Amt mit dem Bundeskanzler oder mit dem Reichspräsidenten der Weimarer Republik vergleichen.
  8. Du kannst anhand eines Fallbeispiels beurteilen, welche Handlungsmöglichkeiten der Bundespräsident besitzt und welche nicht.




OERs zum Thema



Verknüpfte Lernbereiche


aiMOOC-Projekte