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	<id>https://staging.moocwiki.org/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Schulausschluss_Gemeinschaftsschule</id>
	<title>Schulausschluss Gemeinschaftsschule - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-14T11:33:03Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in MOOCsWiki Staging</subtitle>
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		<id>https://staging.moocwiki.org/index.php?title=Schulausschluss_Gemeinschaftsschule&amp;diff=27023&amp;oldid=prev</id>
		<title>oldwiki&gt;Glanz am 24. Mai 2025 um 06:11 Uhr</title>
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		<updated>2025-05-24T06:11:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 90 Schulgesetz Baden-Württemberg&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
! Maßnahme !! Beschreibung !! Voraussetzungen !! Zuständige Instanz !! Mögliche Gründe&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Nachsitzen bis zu 2 Unterrichtsstunden&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; || Kurzfristige Maßnahme zur Verhaltenskorrektur. || Leichtes Fehlverhalten. || Klassenlehrer oder unterrichtender Lehrer. || Unpünktlichkeit, Hausaufgaben nicht erledigt, geringfügige Störungen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Nachsitzen bis zu 4 Unterrichtsstunden&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; || Erweiterte Maßnahme bei wiederholtem Fehlverhalten. || Wiederholte leichte Verstöße. || Schulleiter. || Mehrfache Unpünktlichkeit, wiederholtes Nicht-Erledigen von Aufgaben.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Überweisung in eine Parallelklasse&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; || Versetzung in eine andere Klasse des gleichen Typs. || Konflikte innerhalb der Klasse, die anders nicht lösbar sind. || Schulleiter. || Anhaltende Konflikte mit Mitschülern, Mobbing.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; || Letzte Warnung vor einem tatsächlichen Ausschluss. || Schweres oder wiederholtes Fehlverhalten. || Schulleiter. || Wiederholte Unterrichtsstörungen, respektloses Verhalten.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Ausschluss vom Unterricht bis zu 5 Unterrichtstagen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; || Kurzfristiger Ausschluss zur Unterbrechung des Fehlverhaltens. || Schweres oder wiederholtes Fehlverhalten, das den Schulbetrieb stört. || Schulleiter. || Androhung von Gewalt, körperliche Auseinandersetzungen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Ausschluss vom Unterricht bis zu 4 Unterrichtswochen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; || Längerfristiger Ausschluss bei gravierendem Fehlverhalten. || Schweres oder wiederholtes Fehlverhalten mit erheblicher Störung des Schulbetriebs. || Klassenkonferenz oder Jahrgangsstufenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters. || Schwere Gewaltandrohungen, erhebliche Sachbeschädigung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Androhung des Ausschlusses aus der Schule&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; || Letzte Warnung vor einem endgültigen Schulausschluss. || Fortgesetztes schweres Fehlverhalten trotz vorheriger Maßnahmen. || Klassenkonferenz oder Jahrgangsstufenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters. || Wiederholte schwere Verstöße, keine Verhaltensänderung trotz Maßnahmen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Ausschluss aus der Schule&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; || Dauerhafter Ausschluss von der Schule. || Wenn das Verbleiben des Schülers eine Gefahr für die Erziehung, Unterrichtung, sittliche Entwicklung, Gesundheit oder Sicherheit der Mitschüler darstellt. || Klassenkonferenz oder Jahrgangsstufenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters; Beteiligung der Schulkonferenz auf Wunsch. || Schwere Gewaltakte, Drogenhandel, sexuelle Übergriffe.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Endgültiger Schulausschluss aus der Gemeinschaftsschule Baden-Württemberg ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Rechtsgrundlage ===&lt;br /&gt;
Gemäß § 90 Abs. 5 Schulgesetz Baden-Württemberg kann ein Schüler dauerhaft von der Schule ausgeschlossen werden, wenn das Verbleiben in der Schule nicht mehr verantwortbar ist. Es handelt sich um die schwerwiegendste Ordnungsmaßnahme.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Voraussetzungen für den endgültigen Ausschluss ===&lt;br /&gt;
* Das Verhalten des Schülers gefährdet **erheblich und dauerhaft**:&lt;br /&gt;
** die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule&lt;br /&gt;
** die psychische oder physische Unversehrtheit anderer Schüler:innen&lt;br /&gt;
** das geordnete Zusammenleben in der Schule&lt;br /&gt;
* Andere Maßnahmen wie Erziehungsmaßnahmen oder zeitweiliger Ausschluss haben keine Wirkung gezeigt.&lt;br /&gt;
* Eine Wiederholung des Verhaltens ist trotz Ermahnungen oder Ausschlüssen zu befürchten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zuständige Instanz ===&lt;br /&gt;
* Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz bzw. Jahrgangsstufenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung.&lt;br /&gt;
* Auf Wunsch wird die Schulkonferenz beteiligt.&lt;br /&gt;
* Der Schüler und die Erziehungsberechtigten haben das Recht, gehört zu werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Folgen ===&lt;br /&gt;
* Der Schüler wird von der aktuellen Schule dauerhaft ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
* Die Schulbehörde weist eine neue Schule zu – dies kann auch eine Schule außerhalb des Schulträgers sein.&lt;br /&gt;
* Bei besonders schwerem Fehlverhalten kann ein **ausschlussfreier Zeitraum** verordnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Beispiele für Fehlverhalten, die zum endgültigen Ausschluss führen können ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
! Fehlverhalten !! Beschreibung !! Begründung für Ausschluss&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Körperliche Gewalt mit Verletzungsfolge || Schlägerei mit gezieltem Tritt gegen den Kopf, Schüler muss ärztlich behandelt werden || Gefährdung der Gesundheit anderer, grober Verstoß gegen Schulordnung und Strafrecht&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Drogenhandel auf dem Schulgelände || Verkauf von Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln an Mitschüler || Straftat, erhebliche Gefährdung der Schulgemeinschaft, pädagogische Maßnahmen greifen nicht&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie || Schüler speichert und verbreitet strafbare Inhalte per Messenger in einer Klassengruppe || Schwerwiegende Straftat, Gefährdung von Schüler:innen, massive Verletzung von Persönlichkeitsrechten&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Wiederholte massive Bedrohung und Erpressung || Mehrfache Drohungen gegen Mitschüler („Ich bring dich um“), verbunden mit Erpressung von Geld || Wiederholtes, einschüchterndes Verhalten, psychische Gefährdung anderer&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sexuelle Übergriffe || Grabschen, Nötigung oder sexuelle Handlungen gegen den Willen anderer || Massiver Eingriff in die persönliche Unversehrtheit, strafrechtlich relevant&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Gezielte Sachbeschädigung mit hoher Schadenssumme || Brandstiftung an Schuleigentum oder mutwillige Zerstörung teurer Geräte || Hohe Sachschäden, Sicherheitsrisiko für die Schule, vorsätzliches Handeln&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Aufruf zu Gewalt oder Extremismus || Verbreitung extremistischer Propaganda (z. B. via Social Media), Androhung eines Amoklaufs || Sicherheitsbedrohung, politische Radikalisierung, Notwendigkeit des Schutzes der Gemeinschaft&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Digitale Gewalt in großem Ausmaß || Cybermobbing über Wochen gegen eine Mitschülerin mit psychischer Belastungsfolge (z. B. Schulverweigerung, Depression) || Fortgesetzte psychische Gewalt, schwerwiegende Konsequenzen für Betroffene&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wichtig ===&lt;br /&gt;
* Ein endgültiger Ausschluss ist kein Schulverweis ins Nichts: Der Schüler erhält in der Regel eine andere Schule zugewiesen.&lt;br /&gt;
* Eltern können Widerspruch gegen den Beschluss einlegen.&lt;br /&gt;
* Die Schule ist verpflichtet, **den Schutz der Gemeinschaft und das Kindeswohl aller Schüler:innen** zu sichern.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>oldwiki&gt;Glanz</name></author>
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